Mitgliedsbeitragsordnung

Gültig ab: 18. April 2024

Aufnahmegebühr (einmalig)  25,00 €  
     
Mitgliedsbeiträge monatlich jährlich
je Ein- oder Zweifamilienhaus/Eigentumswohnung 7,50 € 90,00 €
je Mehrfamilienhaus bis 6 WE 10,00 € 120,00 €
je Mehrfamilienhaus ab 7 WE  11,00 € 132,00 €

 

Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Summe der Beiträge für alle sich im Eigentum des Mitgliedes befindlichen Immobilien.

Der Gesamtmitgliedsbeitrag beträgt maximal monatlich 50 € und jährlich 600 €.