Willkommen bei Haus & Grund Köthen

Wir über uns

Mitglieder im Verein Haus & Grund Köthen und Umgebung e.V. können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die über Haus-Wohnungs- und Grundeigentum verfügen oder in der Immobilienwirtschaft tätig sind.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erarbeitet eine Neuberechnung der Obergrenzen der Kosten der Unterkunft

In der Ausgabe 15/2024 des Amtsblatts des Landkreises Anhalt-Bitterfeld findet sich auf Seite 4 die Ankündigung, dass derzeit eine Befragung von Vermietern erfolgt zur Erarbeitung der neuen Obergrenzen für die Kosten der Unterkunft, die im Rahmen des Bürgergeldes und anderer Sozialleistungen gezahlt werden. Auch Privateigentümer erhalten Fragebögen zugesandt.

Haus und Grund Köthen unterstützt seine Mitglieder bei der Aufüllung dieser Fragebögen. Bitte kommen Sie in die Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten.

Stadt Köthen (Anhalt) hat neues Stadtentwicklungskonzept verabschiedet

Am 18. Juni 2024 hat der Stadtrat Köthen(Anhalt) das neue integrierte nachhaltige Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2035) verabschiedet. Dieses ist unter https://www.koethen-anhalt.de/de/stadtentwicklungskonzept.html veröffentlicht worden.

Die neue Grundsteuer

Wir beraten unsere Mitglieder weiterhin zur neuen Grundsteuer, denn jeder Eigentümer in Deutschland ist davon betroffen und musste bis Ende Januar 2023 selbstständig tätig werden.

Derzeit werden von den Finanzämtern die letzten Bescheide verschickt, die Gemeinde- und Stadträte in ganz werden in den nächsten Monaten die ab 1. Januar 2025 geltenden Hebesätze beschließen. Danach werden von den Städten und Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide versandt. Ziel ist es, dass die Summe der Grundsteuer in jeder Kommune gleich bleibt. Verschiebungen zwischen den Grundstücken sind aber beabsichtigt.

Sie finden uns

Sie uns am Fußgängerüberweg Weintraubenstraße in der Dr.-Krause-Str. 1, 06366 Köthen (Anhalt).

Sie erreichen uns

Montags von 16 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung.

Pressemitteilungen von Haus & Grund Deutschland

17. Oktober 2024 - 13:45:40
Haus & Grund: Keine Asbest-Erkundungspflicht für Hauseigentümer!
Haus & Grund: Keine Asbest-Erkundungspflicht für Hauseigentümer!
Appell an Länder, Gebäudesanierungen nicht weiter zu erschweren

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland appellierte vor der morgigen Bundesratssitzung an die Länder, sanierungswilligen Gebäudeeigentümern keine weiteren Hürden in den Weg zu stellen. „Der Schutz von Handwerkern vor Asbest ist ein wichtiges Ziel, das Haus & Grund uneingeschränkt unterstützt. Deshalb sollten die Länder der von der Bundesregierung vorgelegten Änderung der Gefahrstoffverordnung zustimmen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die von einigen Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Änderungen würden jedoch das Sanieren von Gebäuden unverhältnismäßig erschweren. „Das können wir uns mit Blick auf die Energiewende im Gebäudebestand nicht leisten“, unterstrich Warnecke.

Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses informieren müssen. Anhand dieser Angabe können die Handwerker aufgrund ihrer Expertise abschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe verwendet worden sein könnten, von denen eine Gefahr durch Asbest ausgeht. Einige Bundesratsausschüsse schlagen nun allerdings eine Erkundungspflicht für Eigentümer vor – sie müssten also vor Baubeginn herausfinden, ob von Bauteilen, an denen gearbeitet werden soll, tatsächlich Gefahren durch Asbest ausgehen. „Diese Erkundung können nur Fachleute durchführen, die rar und teuer sind. Die Erkundungspflicht würde notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen folglich weiter verteuern und verzögern. Das kann kein politisch Verantwortlicher wollen“, sagte Warnecke.
17. Oktober 2024 - 09:11:46
Verlängerung der Mietpreisbremse verschärft Lage auf dem Wohnungsmarkt
Verlängerung der Mietpreisbremse verschärft Lage auf dem Wohnungsmarkt
Haus & Grund: Die Ampel-Regierung ist eine Koalition des Rückschritts

„Nachdem die Ampel-Koalition mit ihrem Ziel, 400.000 Wohnungen pro Jahr zu errichten, krachend gescheitert ist, setzt sie weiter auf die kontraproduktive Mietpreisbremse, die die Lage nochmal verschärfen wird.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Warnecke verwies auf wissenschaftliche Studien unter anderem des IW Köln, wonach die übermäßige Mietenregulierung einen deutlichen Rückgang des Mietwohnungsangebotes zur Folge hat.

„Aus der selbst ernannten Fortschrittskoalition ist eine Koalition des Rückschritts geworden“, stellte der Verbandschef fest. Mit der Verlängerung um drei Jahre setze die Ampel-Regierung ein Zeichen gegen Investitionen in den Wohnungsneubau und gegen die Modernisierung des Wohnungsbestands. Die ohnehin bereits wirtschaftlich sehr schlechte Lage in der Bau- und Immobilienwirtschaft werde sich weiter verschlechtern.
16. Oktober 2024 - 11:01:21
Schornsteinfeger: Weniger Arbeit – mehr Geld?
Schornsteinfeger: Weniger Arbeit – mehr Geld?
Haus & Grund fordert Entlastung bei den Wohnkosten

„Die Kosten für Schornsteinfeger sind zu hoch.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts, die durchschnittlichen Gebühren für Arbeiten der Schornsteinfeger um 17 Prozent zu erhöhen. „Je weniger Gas und Öl wir in unseren Häusern verfeuern, umso weniger Arbeit fällt bei den Schornsteinfegern an und umso weniger müssten die Bürgerinnen und Bürger bezahlen. Das Gegenteil ist aber der Fall“, konstatierte Warnecke.

Durch immer mehr neue hoheitliche Aufgaben und Gebührenerhöhungen stiegen die Kosten immer weiter. Zum Ausgleich der Mehrkosten würden jedoch keine entlastenden Regelungen getroffen. Dabei gebe es zahlreiche Möglichkeiten. So schlägt Warnecke beispielsweise vor, die Fristen für Feuerstättenschauen von derzeit durchschnittlich alle 3,5 Jahre auf 5 Jahre zu verlängern. Damit würden Eigentümer und Mieter endlich entlastet.
7. Oktober 2024 - 10:18:38
Grundsteuerranking: Regensburg Top – Witten Flop
Grundsteuerranking: Regensburg Top – Witten Flop
Vergleich der Grundsteuerlast in den 100 größten Städten Deutschlands

Die jährliche Grundsteuerlast für Eigentümer und Mieter eines typischen Einfamilienhauses ist je nach Stadt sehr unterschiedlich: Während in Regensburg 335 Euro fällig werden, sind es für ein vergleichbares Haus in Witten 771 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des diesjährigen Grundsteuerrankings des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

„Uns beunruhigt vor allem die Entwicklung der kommunalen Hebesätze, die letztlich über die Belastung entscheiden“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der Vorstellung der Ergebnisse heute in Berlin. In 26 der 100 untersuchten Städte sind die Hebesätze seit der letzten Untersuchung im Jahr 2021 erhöht worden. Nur Duisburg nahm als einzige Stadt eine Senkung vor. Der durchschnittliche Hebesatz in den 100 größten Städten liegt nun bei
589 Prozent, ein Plus von 25 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021.

„Es kann nicht sein, dass Politiker landauf, landab steigende Wohnkosten beklagen und dann die Grundsteuerschraube immer fester anziehen. Die aktuell in allen Bundesländern laufende Umstellung der Grundsteuer auf ein neues Berechnungsverfahren darf nicht dazu genutzt werden, die kommunalen Kassen zu füllen“, mahnte der Verbandschef. Haus & Grund werde in den Kommunen ganz genau hinschauen und die Belastungen vor sowie nach der Reform vergleichen.

Die fünf günstigsten und die fünf teuersten Städte
Platz 1 Regensburg
Platz 2 Koblenz
Platz 3 Erlangen
Platz 4 Ulm
Platz 5 Düsseldorf und Ratingen

Platz 96 Duisburg
Platz 97 Darmstadt
Platz 98 Mülheim an der Ruhr
Platz 99 Offenbach am Main
Platz 100 Witten
4. Oktober 2024 - 10:52:44
Dr. Kai Warnecke zum Präsidenten der UIPI gewählt
Dr. Kai Warnecke zum Präsidenten der UIPI gewählt
Nachfolge von Stratos Paradias

Die Vereinigung der europäischen Eigentümerverbände (UIPI) hat Dr. Kai H. Warnecke zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Dr. Warnecke wird dieses Ehrenamt am 1. Januar 2025 antreten und folgt auf Stratos Paradias, der 20 Jahre an der Spitze der UIPI stand.

Dr. Warnecke ist seit vielen Jahren eine prägende Persönlichkeit der deutschen Wohnungspolitik. Seit 2016 ist er Präsident von Haus & Grund Deutschland. Diese hauptamtliche Funktion wird auch weiterhin der Schwerpunkt seiner Tätigkeit sein. Mit seinem juristischen Hintergrund und seiner Expertise in der Immobilienwirtschaft setzt er sich konsequent für den Schutz des privaten Eigentums ein. Seit 2004 ist Dr. Warnecke Mitglied des Exekutivcomitees der UIPI und seit 2016 einer ihrer Vizepräsidenten, wodurch er maßgeblich zur strategischen Ausrichtung der Organisation auf europäischer Ebene beigetragen hat.

Stratos Paradias, der die UIPI über vier Jahrzehnte hinweg mitgestaltet hat, hinterlässt ein beeindruckendes Erbe. Unter seiner Führung entwickelte sich die UIPI zu einer zentralen Stimme für Immobilieneigentümer in ganz Europa und setzte sich erfolgreich für deren Interessen auf EU-Ebene ein. Paradias‘ Führungsstärke prägte die Entwicklung der Organisation und bleibt ein Fundament für deren künftige Arbeit.

Dr. Warnecke übernimmt die Rolle des Präsidenten mit einer klaren Vision für die Zukunft der UIPI. In seiner Dankesrede betonte er: „Ich fühle mich geehrt, dieses Ehrenamt anzutreten und die Arbeit meines Vorgängers Stratos Paradias fortzuführen. Ich freue mich darauf, das starke Erbe der UIPI weiter auszubauen und gleichzeitig den Herausforderungen des heutigen Immobilienmarktes zu begegnen. Gemeinsam werden wir nachhaltige und faire Lösungen für Immobilieneigentümer in ganz Europa vorantreiben.“

Über Dr. Kai H. Warnecke
Dr. Kai H. Warnecke, geboren 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Glasgow und Kiel. Seine Promotion erlangte er an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er sich auf steuerbegünstigte Immobilieninvestitionen spezialisierte. Seit 2003 ist Dr. Warnecke bei Haus & Grund Deutschland tätig und stieg über verschiedene Positionen bis zum Präsidenten auf. Er setzt sich leidenschaftlich für die Rechte von Immobilieneigentümern ein und ist seit vielen Jahren auf nationaler wie internationaler Ebene in der Interessenvertretung aktiv.

Über die UIPI
Die Internationale Union der Immobilieneigentümer (UIPI) ist eine Dachorganisation von Eigentümerverbänden aus ganz Europa und setzt sich für die Interessen von Immobilieneigentümern auf EU-Ebene ein. Sie wurde 1923 gegründet und vertritt heute Millionen von Mitgliedern.

25. September 2024 - 11:54:24
Lärmschutz muss beim Verursacher ansetzen
Lärmschutz muss beim Verursacher ansetzen
Höhere Lärmwerte sollten nur in Ausnahmen möglich sein

„Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses heute in Berlin. Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder – anerkennt und schützt.

Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Lärmschutzvorschriften für spezielle Gebiete. Danach soll es eine befristete Sonderregelung mit höheren zulässigen nächtlichen Lärmwerten für urbane Kern- und Mischgebiete sowie für Wohngebiete geben, die an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen. Aus Sicht von Haus & Grund sind die geplanten höheren Lärmwerte nur dann akzeptabel, wenn neue Wohngebäude in der Nähe bereits lärmbelasteter Lagen entstehen sollen.
10. September 2024 - 09:14:12
Haus & Grund unterstützt Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Haus & Grund unterstützt Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!

Haus & Grund Deutschland, die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) und ihre Partner appellieren an die Bundesregierung, die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans in zielführende Maßnahmen zu überführen.

Heute, am Tag der wohnungslosen Menschen, nutzen die BAG W und ihre Partnerorganisationen den Anlass, um bei einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag über Wege zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu diskutieren.

Zum parlamentarischen Frühstück laden die Bundestagsabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Brian Nickholz (SPD) ein, die die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der BAG W ausrichten, um die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen auch vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung zu besprechen.

Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ verweisen die BAG W sowie ihre Partnerorganisationen auf die dringende Notwendigkeit, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 tatsächlich zu überwinden.

Die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans sind durch die Bundesregierung in konkrete zielführende Maßnahmen zu überführen, die mit klarem Zeithorizont und messbaren Ergebnissen einhergehen müssen. Dazu werden ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene benötigt. Es braucht ein zielgerichtetes Handeln – umgehend und nachhaltig, um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Dabei unterstützen die Wohnungsnotfallhilfe und die Wohnungswirtschaft sowie die Hilfesysteme im Bereich Gesundheit, Sucht, Frauengewaltschutz, Straffälligenhilfe, Mieterverbände und weitere die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.


Die Beteiligten fordern unter anderem:

Präventive Maßnahmen
Es braucht eine bundesweite Ausweitung von Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Das kann u. a. durch ein Förderprogramm zur Einrichtung von Zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege erreicht werden. Denn: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!

Verbesserung der gesundheitlichen Situation
Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, benötigen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem.

Menschenwürdige Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften
Wenn nicht unmittelbar eine eigene Wohnung zur Verfügung steht, brauchen wir Notunterkünfte, die menschenwürdige Bedingungen garantieren, d. h.: Schutz der Privatsphäre und Selbstbestimmung durch abgeschlossene Wohneinheiten, niedrigschwellige Beratung und Begleitung sowie wirksamen Gewaltschutz.

Wohnung ist Schutzraum
Der Verlust der Wohnung bedeutet den Ausschluss aus allen Lebensbereichen. Wohnungslose Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt und Diskriminierung zu erfahren. Ein sicherer, bezahlbarer Wohnraum bietet den besten Schutz.

Tag der wohnungslosen Menschen
Der Tag der wohnungslosen Menschen findet in diesem Jahr unter dem Motto „WOHNUNG_LOS: Gemeinsam mehr erreichen“ statt. Er soll in diesem Jahr die grundlegende Bedeutung von Bündnissen, Netzwerken und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe hervorheben. Bundesweit wurde dazu aufgerufen, sich zu vernetzen, bestehende Bündnisse zu aktivieren und am heutigen Tag gemeinsam sichtbar zu werden.

2. September 2024 - 23:00:26
Haus & Grund Deutschland ist Verband des Jahres 2024
Haus & Grund Deutschland ist Verband des Jahres 2024
Auszeichnung in der Kategorie "Positionierung und Interessenwahrnehmung"

Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bei ihrer Preisverleihung am gestrigen Abend in Wuppertal als „Verband des Jahres 2024“ in der Kategorie „Positionierung und Interessenwahrnehmung“ ausgezeichnet.

Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir freuen uns außerordentlich über die Auszeichnung als Verband des Jahres. Sie ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation. Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes hat sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder mit einer politischen Kampagne engagiert und schließlich die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz hat seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist damit deutlich planbarer, finanzierbarer sowie letztendlich praxistauglicher geworden.“

Peter Hahn, Präsident Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement: „Haus & Grund Deutschland hat rund um das Heizungsgesetz eine aufsehenerregende Kampagne initiiert. Der Verband hat aus dem Stand auf eine drastische Fehlentwicklung in der Gesetzgebung eingewirkt und war damit sehr erfolgreich. Haus & Grund Deutschland hat damit verdeutlicht, welchen Stellenwert Verbände in Deutschland haben, damit eine bessere Politik auf den Weg gebracht wird.“

Hintergrund: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stieß die Bundesregierung Anfang 2023 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als eines ihrer maßgeblichen Vorhaben an. Haus & Grund als größter und führender Interessenverband von Immobilieneigentümern in Deutschland erreichte mit einer politischen Kampagne, dass das Gesetzesvorhaben maßgeblich verändert wurde. Die vom Verband initiierte öffentliche Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz wurde zu einem übergeordneten Gesellschaftsdiskurs über das gegenwärtige politische Handeln in Deutschland sowie die Sorgen um Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerung.

21. August 2024 - 12:27:17
Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest
Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest
Entschädigungsfonds für Eigentümer muss folgen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung Handwerker vor den Gefahren, die von dem Baustoff Asbest ausgehen, besser schützen möchte. „Die geplanten Informationspflichten für Eigentümer sind maßvoll und weit weniger aufwändig als ursprünglich geplant. Dennoch bleibt für die Eigentümer eine hohe Kostenbelastung, wenn in einem älteren Gebäude asbesthaltige Stoffe fachgerecht entsorgt werden müssen. Deshalb muss ein von der Baustoffindustrie finanzierter Fonds aufgelegt werden, aus dem betroffene Eigentümer unterstützt werden können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Kabinettsbeschluss.

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses schriftlich oder elektronisch informieren müssen. Bei Arbeiten an Häusern mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 muss das Datum des Baubeginns angegeben werden, sofern dieses bekannt ist. Ansonsten ist das Baujahr ausreichend. Da das Verbauen asbesthaltiger Stoffe seit 31. Oktober 1993 verboten wurde, können Handwerker mit diesen Informationen das Risiko besser einschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen vornehmen.
25. Juli 2024 - 14:28:47
Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer
Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer
Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“

Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen.

Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.
19. Juli 2024 - 10:52:42
BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
Haus & Grund rät zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen

Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).

„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.

Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.

11. Juli 2024 - 10:59:51
Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen

Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.

Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt.

„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich. BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen!“ Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände weiterhin optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht unsere Kritikpunkte im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird. Warnecke und Holznagel betonen: Die Grundsteuer ist schon jetzt die Volkssteuer Nummer 1. Wohnen darf nicht noch teurer werden, sondern muss für alle bezahlbar sein.

10. Juli 2024 - 14:29:46
Kautionsabrechnung: BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein
Kautionsabrechnung: BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein
Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen

Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 184/23). Der BGH habe gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt.

Haus & Grund rät, bei der Wohnungsabnahme alle sichtbaren Schäden zu dokumentieren. Nachdem Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden eingeholt wurden, sollte zügig über die Kaution abgerechnet werden. Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen müsse der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um diese nachholen zu können. Auch für die Abrechnung der Nebenkosten, die regelmäßig erst im Jahr nach dem Auszug erfolgt, könne der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution zurückbehalten.

Der Fall: Eine Mieterin klagte gegen ihren ehemaligen Vermieter auf Herausgabe der von ihr geleisteten Barkaution. Der Vermieter hatte diese wegen zwischen den Parteien in Streit stehenden Mängeln an der Wohnung einbehalten. Die Abrechnung über die Kaution, mit der er seine Forderungen aufrechnete, erfolgte aber erst nach mehr als sechs Monaten nach Rückerhalt der Wohnung.

5. Juli 2024 - 10:07:48
Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher
Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen

Mit Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung.

Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke. „Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.
28. Juni 2024 - 09:37:54
Mietpreisbremse: Ende 2028 ist Schluss
Mietpreisbremse: Ende 2028 ist Schluss
Länder müssen Ausweisung von angespannten Märkten besser begründen

„Endlich ist ein Ende der Mietpreisbremse in Sicht. Das ist gut für den Wohnungsmarkt und vor allem für die Wohnungssuchenden.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zur Verlängerung der Mietpreisbremse.

Haus & Grund bezeichnete es als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen Gründen nur bis Ende 2028 verlängert werden soll. Richtigerweise müsse sie jedoch bereits Ende 2025 auslaufen. Der Verband begrüßte, dass die Länder, die die Gebiete festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, bessere Begründungen vorlegen müssen. „Das ist zwingend notwendig, denn die Mietpreisbremse stellt einen enteignenden Eingriff für die Vermieter dar“, erläuterte Warnecke.

Die Länder müssen nach Warneckes Ansicht viel stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Beseitigung von regionalen Wohnungsknappheiten geht. Die Mietpreisbremse habe es den Ländern in den vergangenen neun Jahren viel zu einfach gemacht, sich ihrer Verantwortung für zusätzlichen Wohnraum zu entziehen.
20. Juni 2024 - 09:53:18
Elementarschäden: Haus & Grund fordert Nein zu Pflichtversicherung
Elementarschäden: Haus & Grund fordert Nein zu Pflichtversicherung
Wohnkosten dürfen nicht weiter steigen

„Die Kosten des Wohnens haben für viele Menschen die Grenze des Tragbaren erreicht. Deshalb darf es keine Pflichtversicherung für Elementarschäden geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Treffens von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Länderchefs in Berlin.

Mit Blick auf die jüngsten Hochwasserereignisse in Bayern und Baden-Württemberg kritisierte er die Forderung der Länder nach einer Pflichtversicherung. „Es muss doch erste Aufgabe der Politik sein, solche Schadensfälle zu verhindern. Prävention ist das Gebot der Stunde. Mit einer Pflichtversicherung würde sich der Staat viel zu einfach aus der Verantwortung stehlen können“, erläuterte Warnecke.

Er ergänzte, dass eine Pflicht zum Angebot einer Elementarschadenzusatzversicherung durch die Versicherer an alle Eigentümer eine Möglichkeit wäre, die Verbreitung dieser Versicherungen zu steigern. „Aufgrund zunehmender Wetterextreme wird eine Versicherung gegen Elementarschäden für immer mehr Eigentümer sinnvoll. Darüber muss mehr aufgeklärt werden. Aber jeder muss selbst entscheiden können“, forderte Warnecke. Er rechne zudem nicht damit, dass die Kosten für eine Versicherung für jeden sinken würden, wenn alle eine abschlössen. Das sei ein Irrglaube, weil der Markt der Rückversicherer ein globaler sei und der deutsche Markt viel zu wenig Gewicht habe.
12. Juni 2024 - 13:28:07
BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal
BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Bundesverfassungsgericht soll entscheiden

Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird das Bundesverfassungsgericht haben. Auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH, II B 78/23) mit seiner heutigen Entscheidung die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit bleiben für uns verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel den heutigen BFH-Beschluss.

Die erheblichen Zweifel an der neuen Grundsteuer bleiben für beide Verbände existent: Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, seien vielerorts fernab jeder Realität und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar, so die beiden Verbandspräsidenten. Für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler steht fest: Die Musterverfahren werden weiter betrieben – es wird eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe angestrebt.

Unser Praxishinweis: Nach derzeitigem Stand müssen alle, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, muss aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.

7. Juni 2024 - 13:00:26
Eigentum und Freiheit bedingen einander
Eigentum und Freiheit bedingen einander
138. Verbandstag von Haus & Grund in Lübeck

Die Grundrechte Freiheit und Eigentum sind untrennbar miteinander verbunden. Dies unterstrich Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in seiner Rede beim diesjährigen Verbandstag in Lübeck. „Wenn von vielen Parteien für die bevorstehende Europawahl die Freiheit in den Mittelpunkt gerückt wird, dann stärkt das ebenso das Grundrecht auf Eigentum. Das sind gute Nachrichten für die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer und für die Demokratie. Es kann kein Eigentum ohne Freiheit und keine Freiheit ohne Eigentum geben“, sagte Warnecke.

Er hob den gesellschaftspolitischen Wert des Eigentums sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer hervor. Sie übernähmen Verantwortung für ihr Eigentum, als Vermieter für ihre Mieter und deren Zuhause sowie für ihre Nachbarschaft und Gemeinde. Er forderte die Politik auf, dieses Engagement durch Einbeziehung in politische Entscheidungen vor Ort und durch bürokratische sowie finanzielle Entlastungen zu fördern.

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, war Gast bei Haus & Grund. Warnecke lobte Günther dafür, dass Schleswig-Holstein als bisher einziges Bundesland die Mietpreisbremse abgeschafft habe. In einem kontroversen Gespräch mit Warnecke und Vizepräsident Blazek betonte der Ministerpräsident unter anderem, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden notwendig sei. Aufgrund des Klimawandels würden sich Extremwetterereignisse zukünftig häufen würden. Hier könne nicht dauerhaft der Steuerzahler einspringen. Günther gratulierte zudem Verein Haus & Grund Lübeck zum 125-jährigen Bestehen.


3. Juni 2024 - 11:25:06
Haus & Grund rät zu Elementarschadenversicherung
Haus & Grund rät zu Elementarschadenversicherung
Pflichtversicherung ist keine Lösung – Prävention hat Priorität

Die jüngsten Hochwasser in Baden-Württemberg und Bayern haben erneut gezeigt, wie wichtig es ist, sich gegen Elementarschäden wie Überschwemmung und Erdrutsch abzusichern. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät daher jedem Hauseigentümer in Deutschland, eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Wohngebäudeversicherung zu prüfen. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte heute in Berlin: "Eine Elementarschadenversicherung ist eine sinnvolle Investition in den Werterhalt der eigenen Immobilie. Sie schützt vor existenziellen finanziellen Folgen, die durch Naturgewalten verursacht werden können."

Warnecke spricht sich jedoch gegen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus, wie sie von einigen Landesregierungen gefordert wird: „Eine Pflichtversicherung verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen. Allen Beteiligten sollte das individuelle Risiko bewusst sein.“ Haus & Grund schlägt folgende Maßnahmen vor:

• Einführung einer öffentlich einsehbaren Risikoanalyse
• Planungsrechtliche Prävention durch die Länder und Gemeinden
• Bauverbote in hochgefährdeten Gebieten, Versickerungsflächen, Dammerhöhungen etc.,
• Gebäudetechnische Prävention durch Gebäudeeigentümer bei der Erneuerung von Bauteilen oder erstmaligen Einbau technischer Anlagen
• Qualifizierung und Sensibilisierung für Naturgefahren bei Baugewerbe und Handwerkern
• Ausnahmen von der Pflicht zur energetischen Modernisierung der Bestandsgebäude in Hochrisikogebieten. Da die Wahrscheinlichkeit eines Risikoeintritts hoch ist, ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, teure Ertüchtigungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und -technik zu verlangen. Die Beteiligung der Bestandshalter am Klimaschutz erfolgt über den CO2-Preis.
24. April 2024 - 13:44:19
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
Eingriffe ins Mietrecht werden allerdings abgelehnt!

Berlin, 24.04.2024 – Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) gebilligt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die privaten Haus- und Grundeigentümer begrüßen angesichts stetig steigender Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland die Initiative des Bundes für einen nationalen Aktionsplan grundsätzlich. Seit dem Start der Initiative im März 2023 standen die genannten Verbände, aber auch Vertreter von Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, von Kommunen und Ländern dem Bund bei der Erarbeitung des NAP W beratend zur Seite.

Wir sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland noch mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus bietet der NAP W eine gute nationale Plattform, um die verschiedenen Akteure auf den verschiedenen Ebenen miteinander zu vernetzen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch den Austausch voneinander zu lernen.

Allerdings sehen die beteiligten Verbände nicht, inwieweit die Diskussion zur Mietpreisbremse dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vielmehr gilt es, die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Wohnungsanbieter, die sich für die sozialen Belange von Wohnungs- und Obdachlosen einsetzen, zu stärken.

Mit der Billigung des NAP W durch das Bundeskabinett wird nunmehr seitens des Bundes bekräftigt, eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen. Mietrechtliche Änderungen wurden erstmalig im Januar 2024 vom Bund in den NAP W als Maßnahme zur Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit aufgenommen. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich frühzeitig gegen eine Verschärfung des Mietrechts ausgesprochen. Statt Investitionsbremsen in Form von immer schärferen Mietrechtseingriffen helfen den Wohnungssuchenden nur neue bezahlbare Wohnungen, deren Bau wieder ermöglicht werden muss.

Erst vor wenigen Tagen wurde die Absicht der Regierung bekannt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Es wird befürchtet, dass die Umsetzung weiterer mietrechtlicher Änderungen die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen wird und mit dem gemeinsamen Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu reduzieren, nicht vereinbar ist.

Zuletzt haben die Verbände Ende März 2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des NAP W deutlich gemacht, an welchen Punkten noch Verbesserungspotenzial herrscht. So wurde darauf hingewiesen, dass ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes und der Länder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus notwendig ist. Zudem fehlt bislang ein klares Umsetzungskonzept für den NAP W.
Der vorhandene Maßnahmenkatalog ist weder priorisiert noch mit Zeit- und Kostenplänen hinterlegt. Unklar ist zudem, welche Wirkung die Einzelmaßnahmen mit Blick auf das Ziel 2030 entfalten können und welche personelle und finanzielle Unterstützung den Trägern der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft engagiert sich seit jeher intensiv auch auf sozialer Ebene gegen Wohnungslosigkeit. In den Kommunen bestehen dazu bundesweit zahlreiche Kooperationen mit sozialen Trägern, um den betroffenen Menschen langfristig günstigen Wohnraum sowie soziale Betreuungsangebote bereit zu stellen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen Mieter vor Wohnungslosigkeit zu schützen. Es ist daher unverständlich, dass diejenigen, die für mehr Wohnungen in Deutschland sorgen und sich für Mieter in finanziellen Notlagen verantwortlich einsetzen, durch mietrechtliche Änderungen in ihrer Handlungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt werden und damit das ohnehin sehr ambitionierte Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen, unnötig erschwert wird.“

Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:

„Mietrecht auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft lösen zu wollen, passt nicht zur Wichtigkeit und dem Ziel des NAP W. Das ist kontraproduktiv. Was wir jetzt brauchen, sind klare Konzepte, wie wir schnell Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen schaffen können und wie das bezahlt wird!“

Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland:

„Haus & Grund ist über viele seiner 860 Vereine bundesweit in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit engagiert. Kooperation und Austausch mit den Behörden sorgen vielerorts dafür, dass es erst gar nicht zur Wohnungslosigkeit kommt, und dass Wohnraum zur Verfügung steht. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum das Bauministerium dieses Engagement nun durch die Ankündigung von Mietrechtsverschärfungen in dem NAP W gefährdet. Ein NAP W, in dem die privaten Eigentümer als größte Anbietergruppe von Mietwohnungen nur als Feigenblatt dienen sollen, ist dem Anliegen der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit keinesfalls dienlich.“ 

Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA):

„Viele ZIA-Mitglieder ob Familienstiftungen wie Becker & Kries, gewerbliche Wohnungsunternehmen, wie LEG und Vonovia SE oder kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen, sind bereits in Projekten und Initiativen zur Wohnungslosigkeit auf Bundes- und Länderebene aktiv: Beispielsweise bundesweit beim Housing-First-Ansatz, zur Prävention im Berliner Projekt ‚Social B&B‘ oder in eigenen Stiftungen wie der LEG-‚Stiftung – Dein Zuhause hilft‘.“ Mattner betont: „Der ZIA setzt sich mit seinem gemeinsam mit dem Mieterbund formulierten Ethikkodex dafür ein, dass niemand seine Wohnung durch aufgelaufene Mietrückstände verliert. Unsere Mitglieder haben ein Härtefallmanagement, um Mieterinnen und Mietern in Notlagen zu helfen.“
15. April 2024 - 14:05:16
Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld
Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld
Erstattung an die Bürger muss 2025 kommen

„Die kleinteilige, sektorspezifische Klimaschutzpolitik in Deutschland ist gescheitert. Sie sollte sich konsequent an einer sektorübergreifenden und mindestens europaweiten CO2-Bepreisung ausrichten.“ Das fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Vorstellung des Prüfberichts durch den Expertenrat für Klimafragen.

Erfreut zeigte sich der Verbandspräsident darüber, dass das Bundesfinanzministerium nun offenbar einen Auszahlungsmechanismus entwickelt hat, der ab dem kommenden Jahr einsatzbereit sei. „Der Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jede Bürgerin und jeden Bürger in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes steht nun nichts mehr im Wege. Das Klimageld ist zentral für die Akzeptanz des Klimaschutzes“, unterstrich Warnecke.

Die jährliche Überprüfung der CO2-Emissionsminderungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor mit anschließenden Sofortprogrammen wird den jeweiligen Besonderheiten nach Ansicht von Haus & Grund nicht gerecht. So sei es praxisfern, beispielsweise im Gebäudesektor Klimaschutzinvestitionen Jahr für Jahr detailliert steuern zu wollen. Zudem seien die jährlichen sektorspezifischen Emissionsmessungen mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Warnecke resümierte: „Das aktuelle Klimaschutzgesetz bildet diese Gegebenheiten überhaupt nicht ab. Das kann nur eine transparente und langfristig ausgerichtete CO2-Bepreisung mit einem Klimageld.“
10. April 2024 - 12:39:00
Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen
Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen

Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen



Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plant. „Gerade die über fünf Millionen Kleinvermieter wären von den ursprünglich geplanten Maßnahmen betroffen, obwohl gerade diese Gruppe für ein soziales Miteinander steht. Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.



Als vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich bezeichnete Warnecke die geplante nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläuterte Warnecke.



Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Beide Verschärfungen würden insbesondere private Kleinvermieter treffen. Gerade Kleinvermieter haben Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und nur dort Kappungsgrenzen kämen zum Tragen. Zudem seien diese mangels Vergleichswohnung bei Mieterhöhungen auf örtliche Mietspiegel angewiesen. Wohnungsunternehmen stünden andere Möglichkeiten zur Begründung von Mieterhöhungen offen. „Dass die Ampel bei diesen Plänen noch einmal in sich gehen und prüfen will, ist wichtig und richtig“, stellte Warnecke fest.
13. März 2024 - 14:18:51
Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien
Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien
Unseriöse Geschäftspraktiken konsequent unterbinden

Die Problematik der sogenannten Schrottimmobilien ist in vielen deutschen Regionen allgegenwärtig. Diese Gebäude verfallen zusehends und beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sondern auch den Wert der umliegenden Immobilien. Als Interessenvertretung der rechtschaffenen Eigentümer setzt sich Haus & Grund vehement für eine Lösung dieses Problems ein. „Die vom Bundesjustizminister auf den Weg gebrachten Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute vom Bundeskabinett beschlossene Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz.

Haus & Grund appelliert an die zuständigen Behörden, die neuen Regelungen konsequent umzusetzen. Insbesondere die erweiterte gerichtliche Verwaltung und die verbesserte Kontrolle der Zwangsversteigerungsverfahren sind entscheidend, um Missbräuche zu verhindern. Haus & Grund fordert, dass unseriöse Geschäftspraktiken konsequent geahndet werden. Bußgelder und der Ausschluss von weiteren Ersteigerungen sind angemessene Maßnahmen, um den Missbrauch von Schrottimmobilien einzudämmen. „Die Bekämpfung von Schrottimmobilien ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern ist für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Es ist wichtig, dass unsere Städte attraktiv und lebenswert bleiben“, erklärte Warnecke.

Hintergrund: Immer wieder werden (Schrott-)Immobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung, zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird (weiter) heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate. Gegen diesen Missbrauch soll vorgegangen werden.
12. März 2024 - 11:49:20
Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude
Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude
Haus & Grund fordert Flexibilität bei nationaler Umsetzung

Entgegen den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission wird es keine Mindestenergiestandards für Wohngebäude geben. „Bei der anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht fordern wir die Bundesregierung auf, den Eigentümern ein Höchstmaß an Flexibilität auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments über die Gebäudeeffizienzrichtlinie.

Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis 2030 16 Prozent Primärenergie einzusparen im Vergleich zu 2020. Die Hälfte der Einsparungen soll durch die Modernisierung des Gebäudebestands mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften erfolgen.
Nach Angaben von Haus & Grund hängt es maßgeblich vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie sich die neuen EU-Vorgaben auf die Wertentwicklung von Gebäuden auswirken wird. „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren. Die Bundesregierung sollte also ihre Fehler nicht wiederholen und dieses Mal mit Bedacht vorgehen, um massive Wertverluste zu vermieden. Immerhin bilden Immobilien das Gros der Vermögen privater Haushalte“, erläuterte Warnecke.

Klar sei, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur zum Teil modernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspricht dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude.

11. März 2024 - 10:01:28
Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein
Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein
Haus & Grund nimmt im Bundestag Stellung

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ab. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Bundestag.

Eine Pflichtversicherung würde die Kosten des Wohnens weiter erhöhen. Die Eigentümer stünden ohnehin vor enormen finanziellen Herausforderungen – beispielsweise durch zwingende Modernisierungen in Folge der Energiewende und des demografischen Wandels sowie durch die Reform der Grundsteuer. Vor diesem Hintergrund plädiert Haus & Grund dafür alles zu unterlassen, was die Kostenbelastungen für Hauseigentümer und Mieter weiter erhöht.

„Eigentümer haben ein starkes Interesse daran, Elementarschäden an ihren Gebäuden zu vermeiden. Viele Schäden können – wie der Verlust von Menschen und auch der Verlust von persönlichen Gegenständen – nicht in Geld aufgewogen werden.“ Erst wenn Länder und Kommunen ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen, könne über die Optimierung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden. Hier gebe es Ideen wie etwa Opt-Out-Angebote der Versicherungen für Neu- und Bestandskunden. „Mit solchen Angeboten könnte die Verbreitung von Elementarschadenversicherungen ganz ohne Zwang spürbar erhöht werden“, betonte Warnecke.
21. Februar 2024 - 12:47:22
Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse
Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse
Sonder-AfA muss auch für Dachaufstockung und -ausbau gelten

Anlässlich der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses spricht sich der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland für eine rasche Umsetzung des Wachstumschancengesetzes aus. „Das Gesetz würde einige wichtige Impulse für die gesamte Volkswirtschaft und besonders für den Wohnungssektor bringen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die Sonder-Afa könne nur ein Anfang sein, sei aber als Signal, dass Bau- und damit Wohnkosten auch einmal sinken können, wichtig.

Der Verband appellierte an die Bundesregierung, klarzustellen, dass die Sonder-AfA auch für Aufstockungen und Dachausbauten gelten. So könnten gerade auch private Eigentümer zusätzlichen Wohnraum schaffen, ohne weitere Flächen in Anspruch nehmen zu müssen.
20. Februar 2024 - 09:09:52
Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen
Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen
Haus & Grund fordert: Keine Pflichten ohne Förderung

Auf die Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen müssen private Vermieter und damit auch ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mindestens bis August warten. Das geht aus einer Information der staatlichen Förderbank KfW hervor. „Die Versprechen von Minister Habeck erweisen sich immer mehr als Luftnummer“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die verschobenen Förderungen für einen Heizungstausch.

Er wies darauf hin, dass bereits ein Fünftel aller Kommunen mit der Aufstellung und Umsetzung von Wärmeplänen befasst sei. Damit gelte in vielen Kommunen das Heizungsgesetz mit allen Konsequenzen für die Eigentümer. „Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, dass die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizen erst gelten zu lassen, wenn Fördergelder auch beantragt werden können. Alles andere widerspricht den Zusagen vom Sommer vergangenen Jahres und untergräbt die Akzeptanz der Wärmewende“, unterstrich Warnecke.
11. Januar 2024 - 10:34:34
Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer
Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler jetzt auch in NRW aktiv

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen beide Verbände ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim
• Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
• Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
• Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
• Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr

Darüber hinaus unterstützen beide Verbände inzwischen ein Beschwerde-Verfahren als Musterverfahren, in dem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im vergangenen Jahr noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren sind nun beim Bundesfinanzhof anhängig, weil das Finanzamt gegen den Beschluss des Finanzgerichts Beschwerde erhoben hat. Hier lauten die Aktenzeichen: II B 79/23 und II B 78/23.

Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof richten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer soll aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden.

Haus & Grund und BdSt halten die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von den Verbänden in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisieren Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Im Einzelnen: Nordrhein-Westfalen

• In Düsseldorf geht es um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung.
• In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmeter. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu der bisherigen Bewertung.

Im Einzelnen: Beschwerde-Verfahren in Rheinland-Pfalz

Mittlerweile hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei weiteren Fällen die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungsbescheide beschieden. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass die festgesetzte Steuer nicht gezahlt und vollstreckt werden kann, bis im Hauptsacheverfahren (Klage) endgültig entschieden ist. Dies würde bedeuten, dass in den beiden betroffenen Fällen eine festgesetzte Grundsteuer ab 2025 nicht gezahlt werden muss, solange die Aussetzung der Vollziehung weiter besteht. Gegen diesen Beschluss hat aber das Finanzamt Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof erhoben, sodass das einstweilige Verfahren nun vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt werden muss. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Verfahren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell begründet. Mittlerweile unterstützen beide Verbände auch hier die Eigentümer im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Beide Verbände wollen somit eine schnellstmögliche eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Nur so kann Klarheit für die Eigentümer und Kommunen geschaffen werden.

Das können Eigentümer jetzt tun

Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Kommunen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgrund der aktuell festgestellten Grundsteuer- oder Äquivalenzwerte und der darauf beruhenden Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer neu feststellen werden. Die hier neu bekannt gegebenen Werte müssen die Eigentümer zunächst zahlen.
4. Januar 2024 - 15:57:03
CO2-Bepreisung bringt Rekordeinnahmen für den Staat
CO2-Bepreisung bringt Rekordeinnahmen für den Staat
Haus & Grund: Klimageld muss in diesem Jahr eingeführt werden

2023 hat der Staat 18,4 Milliarden Euro aus der Bepreisung von CO2-Emissionen eingenommen. Das sind 40 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Besonders stark war der Anstieg mit 67 Prozent bei der Bepreisung von CO2 in den Bereichen Wärme und Verkehr. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin und verweist auf aktuelle Zahlen der Deutschen Emissionshandelsstelle. „Ein Klimageld ist dringender denn je. Die CO2-Bepreisung darf die Bürgerinnen und Bürger nicht ärmer machen, sondern soll zu klimafreundlichem Verhalten anreizen. Deshalb müssen die enormen Staatseinnahmen in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an jeden einzelnen Bürger zurückgegeben werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Die für den nationalen Emissionshandel zuständige Emissionshandelsstelle geht davon aus, dass die Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich im vergangenen Jahr gesunken sind. Die Einnahmensteigerung sei durch einen Nachholbedarf bei den Unternehmen zurückzuführen, die den Erwerb von Emissionsrechten von 2022 auf 2023 verschoben hätten. „Der CO2-Preis wirkt – besser und zielgerechter als jedes andere Instrument. Es ist jedoch nur mit einem von der Ampel-Koalition auch vereinbarten Klimageld vollständig. Mit diesem Klimageld würde ein sozialer Ausgleich geschaffen und die Lenkungswirkung des CO2-Preises hin zu klimaneutralem Verhalten vollständig beibehalten. Wer Klimaschutz ernst nimmt, verzichtet auf Ordnungsrecht und führt das Klimageld endlich ein“, stellte Warnecke fest.
14. Dezember 2023 - 12:16:23
Ampel-Regierung sorgt für Förderchaos
Ampel-Regierung sorgt für Förderchaos
Vermieter und Mieter bleiben nun doch benachteiligt

„Die Ampel-Regierung sorgt mit ihrer Planlosigkeit für Frust und Abwarten bei den privaten Vermietern.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die jüngsten Entscheidungen zur Förderung des Heizungstauschs im Zuge der Einigung über den Bundeshaushalt 2024. Dass private Vermieter nun doch nicht eine Zusatzförderung bekämen, wenn sie sich schnell für einen Wechsel zu einer klimaneutralen Heizung entscheiden, sei klima- und sozialpolitisch nicht nachvollziehbar. „Von einer staatlichen Förderung profitieren Mieter unmittelbar. Dass die Förderung nun deutlich geringer ausfällt als zugesagt, wird die Wärmewende für Mieter spürbar verteuern“, erläuterte Warnecke.

Das ab 2024 geltende neue Heizungsgesetz sei ganz eng mit einer entsprechenden staatlichen Förderung des Wechsels hin zu klimaneutralen Heizungen verknüpft worden. Zunächst war der zusätzliche Geschwindigkeitsbonus lediglich für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen. Haus & Grund habe sich dafür eingesetzt, diesen auch auf vermietende Eigentümer auszuweiten. Im Rahmen des Wohngipfels Ende September habe die Bundesregierung diese Kritik aufgenommen und verkündet, dass auch Vermieter diese Bonusförderung in Anspruch nehmen könnten. „Von diesem Weg der Gleichbehandlung aller Eigentümer weicht die Bundesregierung mit ihrem neuerlichen Schwenk ab. Mit diesem Hin und Her verspielt die Regierung Vertrauen, das bei den anstehenden Herausforderungen eigentlich dringend notwendig wäre“, sagte Warnecke.
11. Dezember 2023 - 11:37:25
Erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht
Erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Aktenzeichen für Verfahren in Berlin und Rheinland-Pfalz liegen jetzt vor

Haus & Grund Deutschland und Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden schon die ersten von beiden Verbänden begleiteten Klagen eingereicht. Jetzt liegen die Aktenzeichen vor: 3 K 3142/23 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg bzw. 4 K 1205/23 beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Damit können Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, nun das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Ab Januar 2025 sollen die Kommunen die neue Grundsteuer aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge erheben.

BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke halten die neue Bewertung im Bundesmodell aus zahlreichen Gründen für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Im Rahmen der Klagen wird das Rechtsgutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof, das beide Verbände in Auftrag gegeben hatten, zur Begründung eingebracht. Der Verfassungsrechtler war zu dem Ergebnis gekommen: Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Vor allem die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich.

Was Eigentümer jetzt tun können

Mit ihren Musterklagen lassen beide Verbände prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.

Weitere Informationen: Neue Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler erheben erste Musterklagen (hausundgrund.de)
8. Dezember 2023 - 09:43:20
Kein EU-Sanierungszwang
Kein EU-Sanierungszwang
Haus & Grund hält Kompromiss für tragbar

Die EU verzichtet darauf, Hauseigentümern konkrete Sanierungspflichten aufzuerlegen. „Das ist ein gutes Ergebnis. Es gibt den Hauseigentümern die notwendige Flexibilität, ihre Gebäude bis 2045 klimaneutral umzubauen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

In den vergangenen zwei Jahren hatten sich die europäischen Eigentümerverbände dafür eingesetzt, dass die EU auf Mindestenergiestandards verzichtet. Diese hätten zu einem massiven Werteverfall, Vermögensverlust und zahlreichen Hausnotverkäufen geführt. „Diese Gefahr ist nun vom Tisch. Nichtsdestotrotz stehen die Hauseigentümer in Deutschland und ganz Europa vor enormen Herausforderungen“, stellt Warnecke fest. Denn die Einigung von Parlament, Kommission und Rat sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für den Wohnsektor sicherstellen müssen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 sinkt.

„Um diese Ziele und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, bedarf es in Deutschland keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie wären sogar schädlich. Eine CO2-Bepreisung mit einer Rückgabe der Einnahmen an die Bürger in Form eines Klimageldes wäre der einfachste, günstigste und wirksamste Weg“, betonte Warnecke.
28. November 2023 - 11:37:35
Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung
Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung
Große Verunsicherung bei privaten Eigentümern

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland dringt darauf, die Finanzierung der Förderung des Heizungstausches und von Effizienzmaßnahmen jetzt schnell seriös sicherzustellen. „Politische Willensbekundungen sind nicht geeignet, die derzeit große Verunsicherung bei den privaten Eigentümern abzubauen. Wir brauchen Fakten: Das Geld muss im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er erinnerte daran, dass Haus & Grund Deutschland in dem novellierten Gebäudeenergiegesetz nur einen tragfähigen Kompromiss sehen konnte, weil es politisch eng mit entsprechenden Fördermitteln verknüpft wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds stellt diese Förderung in Höhe von 19 Milliarden Euro in 2024 allerdings infrage. „Die Ampel-Koalition muss entweder das politische Versprechen einhalten und die Anforderungen des Heizungsgesetzes durch eine Förderung im vollen Umfang untersetzen oder alternativ das Heizungsgesetz aussetzen, bis eine tragfähige Finanzierungslösung gefunden ist“, unterstrich Warnecke.
27. November 2023 - 15:55:59
Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig
Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig
Haus & Grund will Verfahren bis zum Verfassungsgericht begleiten

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte Warnecke abschließend.
17. November 2023 - 12:22:32
Faktischen Anschluss- und Benutzungszwang verhindern
Faktischen Anschluss- und Benutzungszwang verhindern
Dezentrale Heizungen auch in Wärmenetzgebieten langfristig fördern

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt davor, die Förderung dezentraler Heizungen in Gebieten auszuschließen, in denen ein Wärmenetz geplant ist. „Diesem Ansinnen von Netzbetreibern muss die Ampel-Regierung schnell und unmissverständlich eine Absage erteilen“, forderte der Präsident des Verbandes, Kai Warnecke, heute anlässlich der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes im Bundestag.

Nach Angaben des Verbandes sieht das Gesetz nicht vor, dass in geplanten Netzausbaugebieten auch tatsächlich Wärmenetze gebaut werden. Der im Raum stehende Förderausschluss für dezentrale Heizungen würde dazu führen, dass der Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen in den betreffenden Gebieten für viele private Eigentümer zu teuer würde. „Das wäre ein faktischer Anschluss- und Benutzungszwang, den es nicht geben darf. Ein Wärmenetz muss durch Preis und Leistung überzeugen und nicht, weil dezentrale Heizungen von der Förderung ausgeschlossen werden“, betonte Warnecke. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ausbau und die Transformation der Netze erheblich mit Steuermitteln gefördert werden.
16. November 2023 - 11:40:56
Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren
Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren

Kein Ordnungsrecht, dafür CO2-Bepreisung und Klimageld



Die Bundesregierung sollte die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nutzen, um die Wärmewende im Gebäudebereich vollkommen neu aufzustellen. Das fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Plan, die Eigentümer mit Ordnungsrecht zu überziehen und dann diese Belastungen mit Steuergeld zu mildern, war und ist zum Scheitern verurteilt“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.



Er plädierte dafür auf ordnungsrechtliche Vorgaben – wie beispielsweise das Heizungsgesetz – gänzlich zu verzichten. Stattdessen sollten CO2-Zertifikate und deren Preis den Eigentümern signalisieren, wann und wo die günstigsten Einsparpotenziale liegen. „Diese CO2-Bepreisung muss zwingend durch ein Pro-Kopf-Klimageld ergänzt werden. So fließen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurück und es wird automatisch ein sozialer Ausgleich geschaffen“, erläuterte Warnecke.



Es sei dann vor allem Aufgabe des Staates, Grundlagenforschung zu finanzieren und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Diese Aufgaben seien aus Steuermitteln zu finanzieren. Mit diesem auch von führenden Ökonomen favorisierten Klimaschutzansatz würden die Klimaziele bis 2045 punktgenau erreicht – allerdings zu deutlich geringeren Kosten als mit Ordnungsrecht.
15. November 2023 - 11:31:36
Nach Verfassungsgerichtsurteil:
Nach Verfassungsgerichtsurteil: Haus & Grund fordert sichere Förderung oder Aussetzen des Heizungsgesetzes

„Die Energiewende im Gebäudebestand muss endlich seriös finanziert werden oder das Gebäudeenergiegesetz ausgesetzt werden.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds. Die Politik der Bundesregierung verunsichert ein weiteres Mal die Eigentümer in Deutschland und torpediert das Erreichen der Klimaschutzziele.
15. November 2023 - 10:54:58
Haus & Grund: Heizungsaustausch dauerhaft und ausreichend fördern
Haus & Grund: Heizungsaustausch dauerhaft und ausreichend fördern
Vermieter und Selbstnutzer bei Förderung gleichbehandeln

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hält es für unabdingbar, dass zum Erreichen der ambitionierten Klimaziele der Heizungstausch dauerhaft gefördert wird. „Das Gelingen der Energiewende in den Häusern hängt entscheidend davon ab, dass die privaten Einzeleigentümer einen eigenen Zugang zu den Förderangeboten haben. Es darf sich nicht wiederholen, dass Unternehmen das Gros der Mittel abgreifen und Privatpersonen leer ausgehen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses. Er wies darauf hin, dass über 80 Prozent der Wohngebäude Privatpersonen gehören und die Anzahl der zu erneuernden Heizungen entsprechend hoch ist.

Haus & Grund begrüßt, dass der Haushaltsausschuss den ursprünglichen Förderrahmen erweitert hat. Nun können auch Vermieter eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie frühzeitig ihre Heizung modernisieren. „Im Gegensatz zu selbstnutzenden Eigentümern können Vermieterhaushalte aber nach wie vor keinen Bonus in Anspruch nehmen, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das ist ungerecht und muss dringend korrigiert werden“, forderte Warnecke. Die aktuelle Ungleichbehandlung würde vor allem vermietende Rentnerhaushalte benachteiligen.
10. November 2023 - 09:58:34
Umfrage: Ampel-Politik bremst private Vermieter 
Umfrage: Ampel-Politik bremst private Vermieter
Haus & Grund fordert verlässliche Förderung und einfache Gesetze

Private Vermieter investieren regelmäßig in klimaschützende Maßnahmen. Etwa 40 Prozent aller privaten Vermieter haben in den vergangenen zehn Jahren ihre Heizungen erneuert. Das geht aus der diesjährigen Befragung von Haus & Grund Deutschland unter 1.500 Vermietern hervor. „Die Pläne für zukünftige Klimaschutzmaßnahmen aber wurden aufgrund von Unsicherheiten durch Diskussionen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und steigende Preise ausgebremst“, berichtete Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Erschwerend komme hinzu, dass nur etwa ein Drittel der Befragten plane, staatliche Förderprogramme für energetische Sanierungen oder klimaneutrale Heizungen zu nutzen. Fast zwei Drittel der Befragten finanzierten gebäudebezogene Maßnahmen ausschließlich oder hauptsächlich mit Eigenkapital.

„Die Ergebnisse zeigen eindeutig: Wir brauchen einfach zugängliche und ausreichend ausgestattete Förderprogramme. Wir brauchen zudem ein Mietrecht, dass den Vermietern eine faire Beteiligung der Mieter an den Modernisierungskosten ermöglicht. Und wir brauchen einfache Gesetze, die von vermietenden Privatpersonen verstanden werden können.“ So fasste Warnecke die Folgerungen aus der Umfrage zusammen.

Der Großteil der Mitglieder von Haus & Grund engagiert sich auf dem Wohnungsmarkt als private Vermieter. Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zeigen, dass 75 Prozent dieser Vermieter zwischen einer und fünf Wohneinheiten vermieten. Über die Hälfte von ihnen kümmert sich persönlich um die Verwaltung und pflegt direkten Kontakt zu ihren Mietern. Ein Drittel aller privaten Vermieter erhöht die Miete in der Regel nur bei Neuvermietung. Konflikte treten hauptsächlich aufgrund von Nichteinhaltungen oder Missachtungen der Hausordnung auf.
24. Oktober 2023 - 08:14:45
Kein Heizungsgesetz ohne Förderung!
Kein Heizungsgesetz ohne Förderung!
Eigentümer brauchen Klarheit bei der Sanierungsförderung

Der aktuelle Streit in der Ampel-Koalition über die Förderung beim Heizungstausch sei Gift für die Energiewende. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke forderte die Bundesregierung auf, den Streit beizulegen und dafür zu sorgen, dass die Förderung zeitgleich zum Inkrafttreten des Heizungsgesetzes stehen müsse. „Im Notfall muss das Heizungsgesetz verschoben werden“, betonte Warnecke und erinnerte an das Versprechen, dass niemand bei der Energiewende finanziell überfordert werde.

Er warnte zudem, Förderkürzungen durch die Hintertür vorzunehmen. Es sei richtig, dass nun auch private Vermieter den Geschwindigkeitsbonus erhielten. Hinzukommen müsse nun auch der Einkommensbonus für alle – auch für private Vermieter. Diese notwendigen Korrekturen dürften jedoch nicht zulasten der Förderhöhe gehen oder an unerreichbare Bedingungen geknüpft werden. „Versprochen wurde eine bis zu 75-prozentige Förderung der Kosten eines Heizungstauschs. Dabei muss es bleiben“, forderte der Verbandschef. Alles andere wäre ein weiterer Vertrauensbruch, der die Energiewende belasten würde.
13. Oktober 2023 - 09:01:52
Klimaschutz darf nicht zum Verkaufsvehikel für die Industrie verkommen
Klimaschutz darf nicht zum Verkaufsvehikel für die Industrie verkommen
Bauprodukte und Haustechnik müssen funktionieren und bezahlbar sein

„Peinlich berührt habe ich diese Schreiben zur Kenntnis genommen.“ So kommentierte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke jüngst versandte Briefe zahlreicher Baustoffhersteller sowie der Verbände BDI und BDEW an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Darin fordert die Industrie, dass die EU gesetzlichen Modernisierungszwang für Eigentümer vorschreibt. „Auf diese plumpe Weise will die Industrie den Verkauf wenig überzeugender und überteuerter Produkte an die Verbraucher forcieren“, kritisierte der Verbandschef.

Er betonte, dass die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes weiter vorangehen müsse. Dafür seien allerdings bezahlbare klimafreundliche Bauprodukte sowie eine effiziente Haustechnik nötig. „Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte das halten, was die Unternehmen versprechen. Hier muss die Industrie jetzt liefern“, forderte Warnecke.

Kontraproduktiv seien pauschale gesetzliche Zwangsmaßnahmen wie die von der Industrie geforderten energetischen Mindeststandards für Gebäude. Diese würden weder die Lebenssituation der Menschen noch den Zustand jedes einzelnen Gebäudes in den Blick nehmen. „Klimaschutz darf die Eigentümer nicht ruinieren. Die Energiewende im Gebäudebestand kann nur gelingen, wenn sie für jeden Eigentümer wirtschaftlich tragbar ist. Dafür sind langfristig zuverlässig verfügbare Fördermittel in ausreichender Höhe unerlässlich“, betonte Warnecke.
13. Oktober 2023 - 08:51:00
Aus Wärmeplanung muss Realität werden
Aus Wärmeplanung muss Realität werden
Haus & Grund: Pflichten für Eigentümer nur nach Umsetzung

Pflichten für Eigentümer darf es erst geben, wenn Städte und Gemeinden ihre Wärmepläne auch umgesetzt haben. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Wärmeplanung im Bundestag. „Nur wenn die Pläne für die künftige Energieversorgung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Realität sind, besteht für die Eigentümer eine hinreichende Sicherheit für Investitionsentscheidungen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Aus Sicht von Haus & Grund ist es für den Erfolg der Wärmewende zudem entscheidend, dass die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden deutlich gestärkt werden. „Damit Eigentümer die Option der Versorgung mit Fernwärme überhaupt nutzen und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steigt, müssen die Preise für die Verbraucher zukünftig transparent und fair gestaltet werden“ erläuterte Warnecke. Einen Anschluss- und Benutzungszwang dürfe nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssten aufgehoben werden. „Wärmenetze müssen durch Preis und Leistung überzeugen und dürfen nicht auf staatlichem Zwang gestützt sein“, brachte es Warnecke auf den Punkt.

Schließlich erinnerte er daran, dass die Wärme- und Energiewende für viele Eigentümer eine riesige Herausforderung sei. Daher müssten die Fördertöpfe langfristig verlässlich mit ausreichenden Mitteln gefüllt sein, sodass jeder Eigentümer die Wärmewende finanziell stemmen könne.
25. September 2023 - 14:34:56
Jetzt doch: Bundesregierung schließt EU-Zwangssanierungen aus
Jetzt doch: Bundesregierung schließt EU-Zwangssanierungen aus
Wichtiger Schritt für ganz Europa

Die Bundesregierung schließt Zwangssanierungen im Zuge der neuen EU-Gebäuderichtlinie aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Ankündigung heute ausdrücklich. „Lange war die aktuelle Bundesregierung in der EU ein Mitinitiator und entscheidender Befürworter eines Sanierungszwangs für fast ein Drittel aller Gebäude in Deutschland und in der gesamten EU bis 2033. Unsere eindringlichen Warnungen vor den Folgen haben nun offenbar zum Einlenken bei der gesamten Bundesregierung geführt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Der Verband warnt seit Monaten davor, dass die EU-Pläne viele Hauseigentümer finanziell überfordern und sie zur Aufgabe ihres Eigentums zwingen würden. Die EU-Richtlinie wäre aus Sicht von Haus & Grund nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte EU ein Desaster gewesen. „Die Bundesregierung sollte die heutige Entscheidung zum Anlass nehmen, auf alle Zwangsmaßnahmen bei der Wärmewende gänzlich zu verzichten“, forderte Warnecke.
22. September 2023 - 09:19:46
Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil
Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil
Deutschland braucht ein neues Versprechen für bezahlbares Wohnen
Berlin – Die Baukrise in Deutschland verschärft sich Tag für Tag und erreicht immer mehr die Mitte der Gesellschaft. Wohnungssuchende sind verzweifelt, doch ernst zu nehmende politische Maß-nahmen bleiben aus. Deshalb werden der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht an dem Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz am Montag, den 25. September 2023, teilnehmen. Angesichts der dramatischen Situation kann es nicht sein, dass in aller Eile bei einem – in erster Linie öffentlichkeits-wirksamen – Termin im Kanzleramt wieder nur ein Paket mit kleinteiligen Maßnahmen präsentiert wird, an dem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als ausführende Akteure nicht grundsätzlich mitwirken konnten.
Dr. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland:
„Wir müssen feststellen, dass den privaten Immobilieneigentümern mehr und mehr Steine in den Weg gelegt werden: Es wird ein Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das jeden Eigentümer noch weiter unter Druck setzt; die EU arbeitet auf Wunsch und mit Unterstützung der Bundesregierung an Zwangssanierungen; die Förderpolitik ist realitätsfremd; das Mietrecht wird seit Jahren ausschließlich zulasten der Vermieter verschärft und der CO2-Preis wird – obwohl als Lenkungsinstrument durch das GEG entbehrlich – nicht an die Bürgerinnen und Bürger erstattet. Diese Politik wird im Bündnis bezahlbarer Wohnraum völlig ausgeblendet. Deswegen können wir der nur ausschnittartigen Bilanzierung der Bundesregierung nicht zustimmen.“
Axel Gedaschko, Präsident des GdW:
„Wir wollen uns als Verband nicht aus dem Bündnis zurückziehen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen weiter intensiv mitarbeiten wie bisher. Aber Deutschland braucht jetzt ein neues wahrhaftiges Ver-sprechen für bezahlbares Wohnen für die Mitte der Gesellschaft. Der GdW ist seit Jahrzehnten der verlässliche Partner für Gesellschaft und Politik als Garant für bezahlbaren Wohnraum. Deshalb wollen wir mitarbeiten und um die beste Lösung streiten. Der anstehende ‚Bündnis-Tag‘ und die ‚Bündnis-Spitzenrunde‘ bieten jedoch keine Gelegenheit für ein solches Ringen um den besten Weg. Er soll vielmehr ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses sein. Ein solches Zeichen können und wollen wir in der aktuellen Situation nicht setzen, weil es realitätsfern ist.
Die Baugenehmigungen sind im Juli um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen, die Kosten laufen völlig aus dem Ruder. Zwar sind aus dem Bauministerium einige Impulse gekommen, was Förderung, Baulandpolitik und Baukosten angeht. Doch dies ist angesichts der gewaltigen Dimension der Belastung zu wenig. Zudem ziehen leider zu wenige Akteure in Bund und Land mit. Wir würden uns freuen, wenn der Bund sowie einige Länder und Kommunen dem Vorbild beispielsweise von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern folgen würden, die erfolgreiche Maßnahmen gegen die Bau- und Wohnkrise ergriffen haben. Deshalb wiederholen wir als Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nochmals unsere Vorschläge, deren Ziel ein neues Segment des bezahlbaren Wohnens mit Mieten zwischen rund 9 und 12 Euro pro Quadratmeter und Monat ist. Dafür sind zwei zentrale Maßnahmen notwendig: eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für dieses neue Segment sowie breit angelegte staatliche Förderdarlehen mit einem Zinssatz von 1 Prozent.“
8. September 2023 - 11:26:05
Heizungsgesetz: Der Schaden ist enorm
Heizungsgesetz: Der Schaden ist enorm
Bundesregierung muss jetzt liefern

„Das Heizungsgesetz ist das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Die Regierung wolle mit dem Gesetz detailliert das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger steuern. „Solche Bestrebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, sie werden auch dieses Mal scheitern und sie werden sehr teuer werden“, befürchtet Warnecke.

Bereits jetzt zeige sich bei den Eigentümern eine große Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Modernisierung ihrer Heizungen, obwohl die Bereitschaft für Investitionen in den Klimaschutz grundsätzlich groß sei. Der Verbandschef forderte, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Maßnahmen ergreifen müsse, um Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu zählten im Besonderen:

- Eine dauerhalte und ausreichende Förderung von klimaschützenden Maßnahmen, die alle privaten Eigentümer einschließt – auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter.
- Die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger.
- Eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne.
- Eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung.
- Keine weiteren Regulierungen, um die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer nicht weiter einzuschränken und zu verteuern.
5. September 2023 - 09:03:40
Grundsteuerbescheide: Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter
Grundsteuerbescheide: Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Eigentümer brauchen Klarheit über Verfassungsmäßigkeit!

Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Gegen diese Untätigkeit wollen nun der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) gerichtlich vorgehen. „Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt wird“, erläutert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Initiative. Nur wenn ein Einspruch abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich.

In zunächst vier Musterfällen werden beide Verbände gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen. Dies sind Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei diesen Musterklagen bestehen nach Ansicht der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in insgesamt elf Bundesländern angewandt. „Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Zum Hintergrund
Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof hat im Auftrag von Haus & Grund Deutschland sowie des Bundes der Steuerzahler Deutschland ein Rechtsgutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich. Dieser steht allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.
30. August 2023 - 12:26:28
Steuererleichterungen: Haus & Grund begrüßt Regierungsbeschluss
Steuererleichterungen: Haus & Grund begrüßt Regierungsbeschluss
Weitere Maßnahmen müssen folgen


Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen. „Die degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau als auch die die 1.000-Euro-Freigrenze für Mieteinnahmen sind wichtige Signale für den Wohnungsmarkt. Das allein wird aber nicht reichen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Haus & Grund fordert, dass die Baukosten und die Anforderungen an den Neubau gesenkt werden müssen. „Da wird ein Verzicht auf den EH-40-Standard nicht reichen. Die Einzelmaßnahmen liegen alle seit Jahren auf dem Tisch. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden“, sagte Warnecke. Als unerlässlich bezeichnete er es, die Grunderwerbsteuer spürbar zu senken. Diese Senkung dürfe dabei nicht nur für selbstnutzende Eigentümer gelten, sondern müsse auch vermietende Eigentümer umfassen.

Um wieder mehr Privatpersonen für die Vermietung von Wohnraum zu gewinnen, plädiert Warnecke für ein Regulierungsmoratorium im Mietrecht. „Die Politik der letzten zehn Jahre hat den Mietwohnungsmarkt kaputtreguliert. Es ist ein Befreiungsschlag notwendig, um wirklich spürbar mehr Mietwohnungen in privater Hand auf den Markt zu bekommen. Das ist gut für Mieter und Wohnungssuchende und hilft den Eigentümern bei der privaten Altersvorsorge“, fasste Warnecke zusammen.
15. August 2023 - 17:04:10
Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend
Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend
Rechte von Fernwärmekunden stärken

Die nach langen Debatten nun vorgesehene Verzahnung von Heizungs- und Wärmeplanungsgesetz ist aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland für die von der Bundesregierung geplante Wärmewende unerlässlich. „Allerdings darf es nicht bei der Wärmeplanung bleiben. Sie muss verbindlich umgesetzt werden. Erst dann dürfen neue Anforderungen an Einbau und Austausch von Heizungen greifen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich des Kabinettsbeschlusses über das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Haus & Grund mahnte zudem an, dass der Um- und Ausbau der Fernwärme hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung sowie der Neubau klimaneutraler Wärmenetze kosteneffizient erfolgen müsse. Damit mehr Eigentümer Fernwärme nutzten und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steige, müssten die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt werden. „Die Fernwärmepreise müssen transparent und fair sein. Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen abgeschafft werden“, betonte Warnecke. Wärmenetze müssten durch die angebotenen Preise und Leistungen überzeugen. Betreiber dürften sich nicht auf einen behördlichen Zwang berufen können.
3. August 2023 - 10:57:58
Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten
Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten
Privatpersonen den Eigentumserwerb wieder ermöglichen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die von Bundesbauministerin Klara Geywitz vorgeschlagene steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus. Diese sei jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die Wohnungsmärkte zu entspannen. „Unerlässlich ist, dass endlich die Erwerbsnebenkosten runter müssen. Dazu zählt vor allem eine spürbare Entlastung bei der Grunderwerbsteuer, sodass sich junge Familien wieder Wohneigentum leisten können“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Aus Sicht des Verbandes seien auch eigenkapitalersetzende Darlehen hilfreich, um die Hürden beim Eigentumserwerb gerade für Schwellenhaushalte zu senken. Wohneigentum schütze vor Altersarmut und sichere den Lebensabend von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Um die Kosten des Wohnens nicht weiter ausufern zu lassen, sollten Gesetze einem Bau- und Wohnkostencheck unterzogen werden. Dieser dürfe sich nicht nur auf die Regelungen des Bundes beschränken, sondern müsse die durch Landes- und Kommunalrecht gesetzten Vorgaben umfassen.

Warnecke erläuterte, dass Privatpersonen im Geschosswohnungsbau die mit Abstand wichtigste Eigentümer- und Investorengruppe darstellten. Zudem würden rund 70 Prozent dieser Neubauwohnungen vermietet. „Hier gilt es den Hebel anzusetzen: Die Kosten müssen auf ein Niveau reduziert und die Finanzierungsbedingungen so gestaltet werden, dass Privatpersonen wieder Eigentum erwerben können – sei es, um es zu vermieten oder selbst zu nutzen“, resümierte Warnecke.
2. August 2023 - 10:31:53
Vermietende Wohnungseigentümer bei Energiewende nicht vernachlässigen
Vermietende Wohnungseigentümer bei Energiewende nicht vernachlässigen
Wärmewende insbesondere für WEGs vereinfachen

Nach den aktuellen Plänen der Ampel-Koalition soll der Heizungstausch für selbstnutzende und vermietende Wohnungseigentümer unterschiedlich gefördert werden. Darauf wies heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Um die ohnehin komplizierte Umsetzung der Wärmewende in Eigentümergemeinschaften nicht weiter zu erschweren, sollten Vermieter neben der Grundförderung auch den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute. Aktuell sind diese Förderboni nur für Selbstnutzer vorgesehen.

Nach Angaben des Verbandes kann der Unterschied bei den Fördermitteln für eine kleine Eigentümergemeinschaft mit sechs Wohneinheiten mehr als 100 Prozent betragen. Sind alle Wohnungen selbstgenutzt, soll es künftig deutlich mehr Fördergeld geben, als wenn die Wohnungen vollständig oder überwiegend vermietet sind. „Es kann nicht sein, dass zwei identische Häuser vollkommen unterschiedlich beim Heizungstausch gefördert werden. Für den Klimaschutz sollte es unerheblich sein, ob eine Wohnung selbstgenutzt oder vermietet ist“, betonte Warnecke.
25. Juli 2023 - 09:02:59
Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Haus & Grund begrüßt Vorschlag des Bundesfinanzministers

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute den Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner, wonach Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich Werbungskosten unter 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben sollen. „Das ist endlich ein Vorschlag, der für viele private Kleinvermieter eine echte Entlastung von Bürokratie darstellt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er schlug zudem vor, in zwei Jahren zu prüfen, ob die Freigrenze auf 1.500 Euro angehoben werden könne. Die geplante Regelung ist Teil des Referentenentwurfs eines Wachstumschancengesetzes.

Wichtig sei, dass Vermieter auf Antrag weiterhin eine Steuerklärung für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgeben können, wenn die Vermietung zu Verlusten führt. Dies treffe nach der jüngsten Vermieterbefragung des Verbandes auf 37,5 Prozent aller privaten Kleinvermieter zu.

Haus & Grund weist darauf hin, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Sie kümmern sich um diese Mietverhältnisse als Rentner oder neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. „In den letzten Jahren wurde das Miet- und Steuerrecht immer komplizierter. Viele Vermieter blicken hier schlicht nicht mehr durch. Umso wichtiger ist dieses Signal. Vergleichbare Entlastungen müssen im Mietrecht folgen“, forderte Warnecke.
5. Juli 2023 - 12:12:13
Neue Heizung: Haus & Grund fordert volle Förderung auch für Vermieter
Neue Heizung: Haus & Grund fordert volle Förderung auch für Vermieter
Probleme in Eigentümergemeinschaften vorprogrammiert

„Das neue Fördermodell für den Einbau einer neuen, klimaneutralen Heizung muss in vollem Umfang auch privaten Vermietern offenstehen!“, forderte heute Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Vermieter von wesentlichen Förderungen auszuschließen, würde die Kosten des Wohnens für Mieter unweigerlich erhöhen.

Warnecke wies zudem darauf hin, dass bei einem Ausschluss Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei einem Heizungswechsel ungleich behandelt würden. „Es kann nicht sein, dass der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung mehr Förderung bekommt als der Eigentümer der benachbarten vermieteten Wohnung. So eine Ungleichbehandlung würde zu Chaos in Eigentümergemeinschaften führen“, sagte der Verbandschef.

Nach den nun bekannt gewordenen Plänen der Ampel-Koalition soll es für eine neue Heizung eine 30-prozentige Grundförderung geben – für alle selbstnutzenden und vermietenden Eigentümer. Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent sollen aber nur selbstnutzende Eigentümer erhalten. „Das würde die Heizwende unnötig verlangsamen und Mieter benachteiligen“, betonte Warnecke.
30. Juni 2023 - 13:00:00
Klimaschutz mit Augenmaß – Ampel schwenkt um
Klimaschutz mit Augenmaß – Ampel schwenkt um
Mehr Optionen und mehr Zeit für Eigentümer beim Heizungstausch

„Die kritische Debatte über den ersten Entwurf des Heizungsgesetzes aus dem Habeck-Ministerium hat sich gelohnt.“ So kommentiert Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, den nun von den Ampel-Fraktionen geänderten Gesetzentwurf. Für die Eigentümer bedeute dies, dass sie nicht mehr zum Einbau einer Wärmepumpe gezwungen würden. Nun stünden realistisch einige weitere Optionen zur Verfügung, wie etwa der Einbau einer Gas- oder Ölheizung, die mit Bio-Brennstoffen betrieben werden können. „Damit schwenkt die Ampel ein gutes Stück Richtung Machbarkeit und Bezahlbarkeit um“, unterstrich Warnecke.

Auf den letzten Metern seien auch für private Vermieter Hürden beseitigt worden. So werde es künftig für den Heizungsaustausch eine zusätzliche Modernisierungsumlage geben. Diese biete insbesondere für Kleinvermieter eine Möglichkeit, die Investition in eine neue Heizung zu refinanzieren, bevor die Anlage wieder erneuert werden müsse. „Diese Ergänzung wird allerdings nur dauerhaft in der Praxis relevant sein können, wenn die sehr niedrig angesetzte Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat an die Preisentwicklung angepasst wird“, merkte Warnecke an. Er wies zudem darauf hin, dass Vermieter nun nicht – wie ursprünglich geplant – bei anderen Öko-Heizungen einen Teil der Betriebskosten selber tragen müssen. Nach Einschätzung des Eigentümerverbandes wäre das für Kleinvermieter nicht tragbar gewesen.

„Die ganze Debatte hätte sich die Ampel-Koalition ersparen können, würden zwei der drei Partner nicht der Wirksamkeit des CO2-Zertifikatehandels dermaßen misstrauen. Kombiniert mit einer Rückgabe der Einnahmen daraus in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes wäre dies die effizientere und zielgenauere Lösung“, erläuterte Warnecke und verwies auf Empfehlungen zahlreicher Wirtschaftsexperten weltweit. Ordnungsrecht hingegen sei die teurere und mit Blick auf die Klimaziele unsicherere Variante. Zudem verschleiere die Ge- und Verbotspolitik der Regierung die wahren Kosten der Heizwende.
28. Juni 2023 - 12:44:09
Heizungsgesetz: Energiewende für private Vermieter wird beendet
Heizungsgesetz: Energiewende für private Vermieter wird beendet
Kappungsgrenze bei neuer Modernisierungsumlage nicht tragbar

„Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die bekannt gewordenen Pläne der Ampel-Koalition. Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen. Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln.

Als unzureichend wertete der Verbandschef den Ansatz, technische Wahlfreiheit zu gewähren, ohne eine beschleunigte Planung der Städte und Gemeinden festzuschreiben. „Wer eine neue Heizung einbaut, kann dies bis 2045 nicht ein zweites Mal und muss daher heute wissen, welche Energie er erhält!“ Die gesetzliche Technologieoffenheit sei ohne dieses Wissen in der Praxis wertlos.

Als kleinen Lichtblick bezeichnete er die geplante Förderung. Warnecke wiederholte seine Kritik an der in jedem Detail regulierten Energiewende und sagte, ein europäischer CO2-Emissionshandel, ein weitgehender Verzicht auf Ordnungsrecht sowie die Rückgabe der CO2-Einnahmen über ein Pro-Kopf-Klimageld wäre nach wie vor die bessere Lösung für die jetzige und für kommende Generationen.
28. Juni 2023 - 09:57:21
Abwasserkosten: In Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach
Abwasserkosten: In Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach
Haus & Grund legt Kostenvergleich der 100 größten Städte vor

Die jährliche Belastung von Verbrauchern mit Kosten für die Entsorgung ihres Abwassers variieren je nach Wohnort um über 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. „Die Abwassergebühren können nicht in jeder Stadt gleich hoch sein. Aber 300 Prozent Unterschied sind nicht hinnehmbar. Da müssen die Versorger und die Städte ran, denn jeder Euro Entlastung ist wichtig“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Präsentation der Studie in Berlin.

Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245 Euro im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach fast 1000 Euro sind. 71 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 17 Städten sind sie gesunken. Einzig in Ludwigsburg gab es keine Veränderung.

Der Eigentümerverband appellierte an die Kommunen, die Gründe für die enormen Unterschiede und die zum Teil sehr hohen Kosten zu analysieren und transparent darzulegen. Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. „Die häufig vorgetragenen Strukturunterschiede allein sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen. Dieses Ranking soll ein Anstoß dafür sein, sich mit anderen Städten auszutauschen, voneinander zu lernen, um Kosten zu senken und nicht ständig eigene Besonderheiten zu pflegen und in den Vordergrund zu stellen“, so Warnecke abschließend.
19. Juni 2023 - 09:45:21
Gemeinsames Verbändepapier
Das Überwinden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ist gemeinsames Ziel
Ohne massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Versorgung von
wohnungslosen Menschen mit bezahlbarem Wohnraum und zur Verhinderung von
Wohnungsverlusten wird sich der Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen, die bereits
aktuell ohne Wohnung sind, noch weiter verschlechtern. Darin sind sich der GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund
Deutschland, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der
Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (BAG-W) einig.
Nach dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren am Stichtag 31.01.2022
263.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die Zahl der Menschen, die im Verlauf des
Jahres wohnungslos werden, dürfte noch höher liegen: Für 2020 hatte die BAG W die
Jahresgesamtzahl auf ca. 420.000 Menschen geschätzt.
Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Prozesses zur Erarbeitung eines
Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030
beginnt in Berlin am 19. und 20. Juni 2023 im Rahmen einer Zukunftskonferenz die konkrete
Ausformulierung der Ziele und Maßnahmen. Die Erwartungen an die Bundesregierung sind
hoch. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände auf konkrete Eckpunkte
hin.
Der Handlungsdruck ist enorm
Die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft sich weiter. In Deutschland fehlen mehr als
eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter
auf jetzt nur noch 1,1 Millionen. Gerade einkommensschwache Haushalte sind von einer
überdurchschnittlichen Wohnkostenbelastung betroffen. Wohnungen in Neubauten werden
ohne Förderung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen für Menschen mit
geringeren Einkommen nicht bezahlbar sein. Die Anzahl von Menschen in Notunterkünften
steigt. Zudem brauchen viele vor dem Krieg geflüchtete Menschen eine feste Bleibe.
Insbesondere in Zeiten fehlenden Wohnraums gilt: Wer in dieser Situation die Wohnung
verliert, droht für lange Zeit ohne eigene Wohnung zu bleiben.
Das Vermeiden von Wohnungsverlusten ist die beste Hilfe!
Kündigungen und Zwangsräumungen gilt es sowohl aus Sicht der Wohnungsnotfallhilfe als
auch der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft möglichst zu verhindern. Unsere Erfahrungen
zeigen: Die Prävention von Wohnungsverlusten gelingt vor allem dann, wenn viele Akteure –
private Eigentümer, Wohnungswirtschaft, freiverbandliche Wohnungsnotfallhilfe sowie
Kommunen – lokal eng und vertrauensvoll miteinander kooperieren und frühzeitig geeignete
Maßnahmen zur Prävention einleiten können.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ist es aus unserer Sicht wichtig, die aktuellen
Hindernisse im Datenschutzrecht dahingehend handlungsfest und rechtssicher zu gestalten,
dass bei gefährdeten Mietverhältnissen notwendige Informationen frühzeitig(er)
untereinander weitergegeben werden können.
Kooperationen fördern und ausbauen
Kooperationen schaffen Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren. Wir fordern daher,
dass diese Zusammenarbeit, die der Prävention und Wohnraumakquise dient, stärker
unterstützt wird. Aus Sicht privater Eigentümer, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
und der Wohnungsnotfallhilfe sind wohnbegleitende Hilfen, feste Ansprechpartner für die
Wohnungsanbieter und Mietausfallgarantien wichtige Punkte, durch die eine Vermietung von
Wohnungen an wohnungslose Menschen befördert werden kann. Außerdem braucht es ein
Förderprogramm zur Einrichtung von zentralen Fachstellen zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit in den Kommunen unter Beteiligung der Dienste der Freien
Wohlfahrtspflege. Vorbildhaft sind hier z. B. Erfahrungen, die in den letzten Jahren in
Nordrhein-Westfalen mit dem Aktionsprogramm „Endlich ein ZUHAUSE!“ gesammelt
wurden.
Auch bei bereits existierenden Mietschulden müssen Lösungen gefunden werden, um
zuverlässige Mietzahlungen zu sichern und Vermietungshindernisse zu beseitigen. Die
Wohnungsnotfallhilfe hat bereits Vorschläge dazu erarbeitet und vorgelegt.
Wohnraum schaffen – auch für wohnungslose Menschen!
Ist die Wohnung verloren, sind insbesondere Menschen in Wohnungslosigkeit angesichts
der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt chancenlos. Nur ein ausgeglichenes
Wohnungsangebot, kann Menschen in Wohnlosigkeit neue Chancen am Wohnungsmarkt
bieten. Deshalb bedarf es auch spezieller Förderungen und Akquise von Wohnungen für
wohnungslose Menschen. Dem Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen privaten
Vermietern und / oder Wohnungsunternehmen und Kommunen sowie freien Trägern der
Wohnungsnotfallhilfe kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sogenannte Schlichtwohnungen und Notunterkünfte
zu sanieren, in Sozialwohnungen umzuwandeln und wohnungslose Haushalte somit in den
allgemeinen Sozialwohnungsbestand zu integrieren.
Gemeinsam handeln
Wenn Wohnungslosigkeit bis 2030 in unserem Land überwunden werden soll, drängt die
Zeit. Die Politik ist in der Lage, weitreichende Verbesserungen herbeizuführen. Benötigt wird
eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Strategie.
Alle Akteure müssen dabei an einem Strang ziehen. Es gilt, Bewährtes flächendeckend zu
nutzen, erfolgreiche Strukturen auszubauen und Ressourcen bereitzustellen. Vor allem aber
sind mehr bezahlbare Wohnungen gefragt. Die Wohnungsanbieter und die Dienste und
Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wollen bestehende Kooperationen fortführen und
ausbauen. Dies sollte durch den Nationalen Aktionsplan unbedingt unterstützt werden.
14. Juni 2023 - 12:15:42
Einigung zu Heizungsgesetz ist positives Signal
Einigung zu Heizungsgesetz ist positives Signal
Haus & Grund sieht aber noch viele offene Fragen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertete die gestrige Einigung der Ampelkoalition zum Heizungsgesetz als positives Signal. „Eine Kernforderung von uns war und ist, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, bevor Eigentümer zu teuren Heizungseinzellösungen verpflichtet werden dürfen. Das muss nun konsequent auch in kleineren Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner umgesetzt werden“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke. Der ländliche Raum dürfe gegenüber den größeren Städten nicht benachteiligt werden.
Er kritisierte, dass es beim grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes bleiben werde: kleinteilige ordnungsrechtliche Vorgaben. „Wir halten eine reine Orientierung an einem CO2-Preis ohne Ordnungsrecht verbunden mit einem Klimageld nach wie vor für die bessere klima- und sozialpolitische Lösung. Wenigstens das Klimageld muss jetzt endlich kommen!“, forderte Warnecke.
Hinsichtlich der von der Ampelkoalition geplanten Maßnahmen für Mieter und Vermieter sieht Haus & Grund noch viel Klärungsbedarf. „Zwei Drittel der Mietwohnungen werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein, eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich sein“, erklärte Warnecke.
12. Juni 2023 - 15:11:32
Beim Ausbau der Fernwärme private Eigentümer stärker in den Blick nehmen
Beim Ausbau der Fernwärme private Eigentümer stärker in den Blick nehmen
Umstieg muss auch für Vermieter finanzierbar sein

„80 Prozent der Wohneinheiten in Deutschland gehören privaten Einzeleigentümern. Es ist daher beim klimaneutralen Aus- und Umbau von Wärmenetzen unerlässlich, die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer in den Blick zu nehmen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Fernwärmegipfel im Bundeswirtschaftsministerium. Nicht nur Mieter seien als Verbraucher zu adressieren, sondern im gleichen Maß die privaten Eigentümer.

Warnecke appellierte an den Bundeswirtschaftsminister, für den gesamten Entwicklungsprozess hinreichend Zeit einzuplanen. Die Wärmeplanung und der Ausbau von Wärmenetzen seien so elementar, dass diese Vorrang vor teuren Einzellösungen haben müssten. „Dazu gehört wesentlich auch zu klären, wie ein Umstieg auf Nah- oder Fernwärme für private Kleinvermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften dauerhaft bezahlbar gestaltet werden kann“, unterstrich Warnecke.

Maßgebend sei dabei die Verzahnung der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Ausbau der klimaneutralen Nah- oder Fernwärme. Zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Eigentümer mit dem Austausch ihrer Heizung befassten, müsse klar sein, ob sie sich zukünftig an ein Wärmenetz anschließen könnten.
9. Juni 2023 - 12:21:08
Heizungsgesetz nicht übers Knie brechen
Heizungsgesetz nicht übers Knie brechen
Haus & Grund: Energiewende praxisnah und verlässlich planen

„Die Ampel-Koalition darf das geplante Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck nicht vor der Sommerpause durchs Parlament peitschen.“ Das forderte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der Beratung der stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen. Die Diskussion der vergangenen Wochen habe gezeigt, dass das ganze Vorhaben vielleicht doch noch in vernünftige Bahnen gelenkt werden könne. Diese leichte Beruhigung schlage sich auch im Haus & Grund Wohnklima-Index nieder.

Der Index misst anhand von vier Teilindizes die Stimmung am Wohnungsmarkt. Im Mai hat sich dabei der negative Trend im Gesamtindex fortgesetzt. Einen Hoffnungsschimmer biete jedoch der Teilindex „Zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarktes“. Dieser zeige für den Mai eine leicht positive Stimmung an. „Eine breite Diskussion über das Heizungsgesetz und die Hoffnung auf eine grundlegende Überarbeitung sind gut und müssen von der Politik ernst genommen werden. Die Politik darf die Bürgerinnen und Bürger nicht vor unerfüllbare oder unbezahlbare Aufgaben stellen“, unterstrich Warnecke.
19. Mai 2023 - 12:12:05
Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz
Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz
Neue Lösung muss sich an der Praxis ausrichten

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke. Genauso müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue Heizung entschieden werden.
11. Mai 2023 - 07:50:40
Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin
Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin
Bundesjustizminister Buschmann zu Gast

„Die von Minister Habeck geplante Heizwende und die europäischen Mindestenergiestandards für Gebäude werden die private Altersvorsorge von Millionen Hauseigentümern zerstören.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute bei der Eröffnung des diesjährigen Verbandstages in Berlin. Er dankte dem anwesenden Bundesjustizminister für seine Ankündigung, die Pläne stoppen zu wollen. Buschmann hatte diese als Kostenhammer und schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsrechte bezeichnet.

Die Frage, ob der Klimaschutz das Wohnen unbezahlbar mache, diskutierte der Verband mit Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesbauministerium, Sören Bartol (SPD), sowie den Abgeordneten Julia Klöckner (CDU), Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lukas Köhler (FDP). Warnecke betonte dabei, dass das Ob der Energiewende nicht in Zweifel gezogen werden dürfe, aber das Wie neu debattiert werden müsse. Die aktuellen Pläne seien nicht zu finanzieren und gänzlich praxisfern. Die Bundesregierung müsse erst die Grundlagen wie eine kommunale Wärmeplanung und individuelle Sanierungsfahrpläne auf den Weg bringen, bevor die Eigentümer handeln könnten.

In einem weiteren Forum diskutierte Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek mit den Bundestagabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen), Zanda Martens (SPD), Thorsten Lieb (FDP) und Jan-Marco Luczak (CDU) den mietrechtlichen Kurs der Ampel-Koalition. Blazek betonte, dass sämtliche bereits beschlossenen Änderungen wie die CO2-Kostenteilung als auch geplante Vorhaben wie Verschärfungen bei der Kappungsgrenze und die Einführung einer Teilwarmmiete die privaten Kleinvermieter weiter aus dem Markt drängen würden. Wer eine Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt anstrebe, müsse jedoch gerade die Privaten ermuntern, Wohnraum anzubieten.
5. Mai 2023 - 10:54:56
Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April
Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April
Mieter und Vermieter sehr besorgt wegen Heizungsverbots

„Das von Wirtschaftsminister Habeck geplante kurzfristige Verbot neuer Gas- und Ölheizungen bereitet privaten Vermietern und Mietern große Sorgen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute die aktuelle Entwicklung des Haus & Grund Wohnklima-Index. Nach einer leicht positiven Entwicklung zum Jahresbeginn zeichne sich aktuell eine deutliche Trendwende ab. Sowohl Vermieter als auch Mieter schätzen die Lage am Wohnungsmarkt negativer ein.

Der Wohnklima-Index ist mit -0,7 Prozentpunkten zum Vormonat und -1,9 Prozentpunkten zum Vorjahresmonat deutlich gefallen. „Alle Teilindizes entwickeln sich negativ. Durch die Heizkostenbelastung schätzen Mieter die Lage am Wohnungsmarkt schlechter ein“, erläuterte Warnecke. Hierbei spielten neben den hohen Energiekosten vor allem die hastig und mangelhaft eingeleitete Heizwende eine wesentliche Rolle.

Details zum Wohnklima-Index: https://www.hausundgrund.de/der-wohnklimaindex
19. April 2023 - 12:10:06
Heizwende mit der Brechstange
Bundesregierung lässt die Menschen im Stich

„Die Bundesregierung will die Energiewende mit der Brechstange durchsetzen und lässt die Bürgerinnen und Bürger dabei verunsichert und überfordert zurück.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr zu verbieten, ohne dass hinreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien, könne kein Weg für eine erfolgreiche Energiewende sein.

„Der Staat ist für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung aller Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Wenn der Staat eine andere Energieversorgung durchsetzen will, muss er dies vernünftig organisieren. Er darf die Brocken dieser Mammutaufgabe nicht einfach den Bürgern vor die Füße werfen. Aber genau das macht die Ampel-Koalition. Und von der versprochenen Förderung ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen“, betonte Warnecke. Er forderte daher die Koalitionsfraktionen auf, im folgenden parlamentarischen Verfahren umfangreiche Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Der aktuelle Gesetzentwurf lasse die Bürger im Stich.

Haus & Grund fordert, dass in dem Gesetz neben den Klimazielen, auch die technische Machbarkeit, die Produktverfügbarkeit sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen. Eine dauerhafte, sichere und mit einfachen Bedingungen versehene Förderkulisse sei zudem Voraussetzung für die Umsetzung der GEG-Novelle und müsse gesetzlich verankert werden. Zudem dürften neue Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz an Einbau und Umrüstung von Heizungsanlagen nur in Kommunen gelten, in denen eine kommunale Wärme- und Energieplanung vorliege und umgesetzt werde, sodass eine hinreichende Sicherheit für die Investitionsentscheidungen der Eigentümer bestehe.
18. April 2023 - 09:17:34
Musterklagen zur Grundsteuer kommen
Musterklagen zur Grundsteuer kommen

Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!

Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse

Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet Holznagel das juristische Engagement. Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht!“

Die Dringlichkeit liegt auf der Hand: Laut Gutachten bestehen bereits Probleme, wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt hat! Der Bund ging von Kompetenzschranken aus, die nach der Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Daher hätte er nicht so stark an seinem alten Grundsteuergesetz festhalten dürfen. „Ein erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler“, betont Prof. Dr. Kirchhof. Im Klartext: Das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist nicht neu genug!

5 entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit:

Auszüge aus dem Gutachten zum Bundesmodell

1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer

Fakt: Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden. Damit greift das Bundesmodell strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein.

Kritik: Der Bund schafft kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat. Und: Wenn der Bund die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit an möglichen Verkaufserlösen ausrichtet, rückt er die Steuerbemessung in die Nähe der Einkommensteuer, obwohl sich die Einkommen- und die Grundsteuer – von der Verfassung her – unterscheiden müssen.

2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar

Fakt: Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200!

Kritik: Die Bodenrichtwerte weisen „systematische Bewertungslücken“ auf. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar.

3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Fakt: Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück: Im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäude-Art, Wohnflächen, Baujahr, Mietniveau-Stufen (und Abschläge hiervon), Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden.

Kritik: Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln (Brutto-Grundfläche), andere genutzte Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig (pauschale Nettokaltmieten, Bodenwert). Fazit: Das Recht ist nun deshalb so kompliziert, weil der Bund Kompetenzschranken eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Somit belastet das Bundesrecht die vielen Grundsteuerpflichtigen – ohne Grund – mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten. Damit werden die Grundrechte verletzt!

4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt

Fakt: Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand: Solche „individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale“ sowie „individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Damit werden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen.

Kritik: Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt aber einen verfassungswidrigen Mittelweg.

5. Steuerlast steht noch gar nicht fest

Fakt: Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein.

Kritik: Es droht eine Rechtsschutzlücke! Dennoch ist schon jetzt klar: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Dem Appell des Gutachtens schließen sich der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland an:

Insgesamt geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt. Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern!

Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Ländern Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet.

Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.

Das verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz?“ von Prof. Dr. Gregor Kirchhof können Medienschaffende unter presse@hausundgrund.de kostenfrei anfordern.
3. April 2023 - 10:02:08
GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich
GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich
Verbot von Öl- und Gasheizungen weiterhin vorgesehen

Mit dem heute vorgestellten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden. Die Nutzung von Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen. Die angekündigte Technologieoffenheit bleibt nur Theorie. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude sei überdies nur eine sehr teure hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas technisch umsetzbar – eine Förderung sei im GEG nicht vorgesehen, so Haus & Grund. „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung“, so Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.

Die Regelung von Härtefällen ist aus Sicht von Haus & Grund misslungen. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, wieso allein das Alter von 80 Jahren, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, eine Entbindung von der Pflicht begründen soll. Praxisfern sei auch die sogenannte Havarie-Klausel zum Ersatz von kaputten Heizungen. „Es kann nicht sein, dass Eigentümer eine defekte Heizung nicht ersetzen dürfen, wenn ihnen die finanziellen Mittel für die CO2-armen Alternativen fehlen. Der nur vorübergehend zulässige Einbau einer Miet- oder Gebrauchtheizung verteuert das Problem und ist keine Lösung“, so Warnecke.

Haus & Grund fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte Förderung. Den Worten, niemand werde im Stich gelassen, müssen Taten folgen. Außerdem schuldet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern jetzt das sofortige Ende des CO2-Preises. Dieser wurde eingeführt, um zu lenken. „Wenn mit dem GEG die Richtung vorgeschrieben wird, kann der Preis nicht mehr lenken. Daher hat er seine Legitimation verloren und muss abgeschafft werden“, so der Verbandspräsident.
29. März 2023 - 09:56:45
Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen
Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen
Technologieoffenheit und Finanzierbarkeit sind elementar

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen am bisherigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. „Technologieoffenheit ist bei der Wärmewende elementar und muss mindestens so lange gewährleistet sein bis die Kommunen eine Entscheidung über die Wärme- und Energieversorgung einer jeden Immobilie getroffen haben“, unterstrich Verbandschef Kai Warnecke.

Haus & Grund forderte zudem, dass sich Zeiträume für Außerbetriebnahmen von fossilen Heizungen auch an den technischen Möglichkeiten orientieren müssen und nannte das Beispiel der fehlenden Alternative für Gasetagenheizungen. Zudem müssten Kriterien für Härtefallregelungen neben den persönlichen finanziellen Möglichkeiten auch Erwägungen der Altersgerechtigkeit sowie die Perspektiven der regionalen Entwicklung sein. Mit Blick auf höhere Förderungen für den Heizungstausch forderte Verbandspräsident Warnecke, diese primär in Gestalt einer steuerlichen Absetzbarkeit und in Form von Zuschüssen zu organisieren. Nur so ließen sich alle Eigentümergruppen erreichen, wovon mittelbar auch Mieterinnen und Mieter profitierten.
22. März 2023 - 14:57:40
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Haus & Grund legt Forderungen vor

„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.

Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun:

• Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
• Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
• Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
• Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
• Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
• Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.

Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig:

• Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden.
• Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen.
• Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden.
• Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
15. März 2023 - 15:10:17
Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel
Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel
CO2-Emissionshandel und Klimageld in den Vordergrund rücken

Vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Emissionszahlen für die einzelnen Wirtschaftssektoren forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine Abschaffung der jährlichen Sektorziele und eine Neuausrichtung des Klimaschutzgesetzes. „Mittlerweile müsste jedem klar sein, dass wir mit dem technokratischen Klein-Klein nicht vorankommen“, stellte Verbandschef Kai Warnecke fest. Er plädiert dafür, den Gebäudesektor möglichst zügig in den europäischen Emissionshandel zu integrieren und europaweit verlässlich CO2-Reduktionsziele festzulegen. Um Gebäudesanierungen voranzutreiben, müssen die Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Gebäudesanierung verwendet werden. Diese Förderung muss durch einen gesetzlichen Anspruch für Eigentümer verbrieft werden. Flankierend dazu bedarf es eines Pro-Kopf-Klimageldes, um die Bürgerinnen und Bürger bei den CO2-Preisen zu entlasten.

Warnecke kritisierte, dass der derzeitige Instrumentenmix kontraproduktiv sei und zeige, dass es im Wirtschaftsministerium an einem ordnungspolitischen Kompass fehle. „Es macht schlicht keinen Sinn, einen Preis für CO2 einzuführen und weiterhin an detaillierten verpflichtenden Vorgaben festzuhalten, wann wie welche Maßnahmen von jedem einzelnen Bürger umzusetzen sind. Das ist Abkassieren und Bevormunden aus einem Guss – aber kein wirksamer Klimaschutz“, resümierte Warnecke.
14. März 2023 - 14:42:09
EU-Parlament setzt Mindest-Energiestandards für Gebäude fest
EU-Parlament setzt Mindest-Energiestandards für Gebäude fest
Haus & Grund sieht die Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet

Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie wird weitreichende Folgen in Deutschland haben und Wohnen erheblich verteuern. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen Abstimmung im EU-Parlament hin. „In den kommenden zehn Jahren müssen etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden. Das betrifft vor allem die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern“, erläuterte Verbandschef Kai Warnecke heute in Berlin. Es werde viele Eigentümer geben, die das nicht stemmen können. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen ist bei älteren Gebäuden mit Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe zu rechnen. „Die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürger wurde vernichtet“, befürchtet Warnecke.

Die neugefasste Richtlinie wird auch Auswirkungen auf Neubauten haben. So sollen alle neuen Gebäude ab 2028 Null-Emissions-Gebäude sein. Das bedeutet, dass sie nicht nur eine hohe Energieeffizienz aufweisen müssen, sondern auch hohe Anforderungen an eine klimaneutrale Energieversorgung erfüllen müssen. „Das wird dem Neubau den nächsten Rückschlag geben und viele Träume von den eigenen vier Wänden platzen lassen“, so Warneckes Fazit.

Hintergrund: Das Ziel der EU ist, dass jedes einzelne Gebäude bis 2050 klimaneutral sein soll. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz aus dem Verkehr zu ziehen, indem auf EU-Ebene sogenannte Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) festlegt wurden. Diese MEPS basieren auf einem neu skalierten Schema für Energieausweise, bei dem – jedenfalls nach den Vorstellungen der EU-Kommission – die schlechtesten 15 Prozent jedes nationalen Gebäudebestands als Klasse G klassifiziert werden, während die Klasse A für Null-Emissions-Gebäude reserviert wird. Das Parlament hat mit seinem heutigen Beschluss gefordert, dass alle Gebäude in Europa bis 2033 mindestens die Klasse D erreichen sollen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und über etwaige Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben entscheiden.
27. Februar 2023 - 16:00:21
Pläne von Habeck für Heizungsaustausch praxisfern
Pläne von Habeck für Heizungsaustausch praxisfern
Haus & Grund: Bundeskanzler muss eingreifen

Nach einem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf aus dem Klimaschutzministerium von Robert Habeck sollen auf Immobilieneigentümer in den kommenden Jahren immense Kosten zukommen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Nachdem Minister Habeck bei seinem Entwurf einzig den Klimaschutz im Blick gehabt habe, sei es nun Aufgabe der restlichen Bundesregierung, die praktischen Auswirkungen auf die Bürger zu berücksichtigen. „Bundeskanzler Scholz muss nun dafür sorgen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert. Ansonsten enden Habecks Pläne in einem Desaster“, sagte Warnecke.
9. Februar 2023 - 12:17:37
EU-Parlament will Mindestenergiestandards für Gebäude
EU-Parlament will Mindestenergiestandards für Gebäude
Haus & Grund hält den Zertifikatehandel für geeigneteres Mittel

Das EU-Parlament hat sich nach langen Verhandlungen darauf geeinigt, energetische Mindeststandards für Gebäude einzuführen. „Damit wird der planwirtschaftliche und für alle ungeheuer teure und ineffiziente Weg Richtung Klimaneutralität zementiert“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Abstimmung im federführenden Industrieausschuss des Parlaments.

Er verwies gleichzeitig auf ein wesentlich geeigneteres Instrument: Nach Auffassung des Verbandes sollte der Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten integriert werden. Dies sei ein kosteneffizientes Mittel, mit dem die Klimaziele punktgenau erreicht werden könnten. „Die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel müssen dann auch in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die EU mit dem bestehenden Emissionshandel ein funktionierendes System in den Händen hält und es nicht konsequent nutzt“, kritisierte Warnecke.

Die EU plant mit einer Reform der Gebäuderichtlinie Zeitpunkte festzulegen, bis zu dem Wohn- und Nichtwohngebäude bestimmte Energiestandards erreichen sollen. Bis 2050 sollen schließlich alle Gebäude klimaneutral sein. Weitere Details und auch mögliche Sanktionen für Eigentümer, die die Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht diskutiert.
30. Januar 2023 - 09:00:43
Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!
Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!
Verbände-Allianz fordert Sicherheit und Entlastung

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen werden! Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland. Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrecht-licher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentü-mern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.

Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben. Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler, DStV-Präsident Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke an die Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.

Musterklagen gegen die neue Grundsteuer

Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes ein. Grund: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform! Demnach sind viele Eigentümer verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. Deshalb laufen bereits Musterverfahren zur ge-richtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst, werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.

Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater aber mit Einsprüchen und deren Bearbei-tungen belastet. Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberaterinnen und Steuer-berater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.

Zum Hintergrund

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grund-steuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen geschaffen, die nun zü-gig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen ist der 31. Januar 2023.
23. Januar 2023 - 09:18:23
Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Haus & Grund fordert Maßnahmenpaket

Die derzeitigen ökonomischen, aber auch politischen Rahmenbedingungen machen nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland den Eigentumserwerb zu einem Traum, der für viele Haushalte niemals in Erfüllung gehen wird. Daher forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute anlässlich einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag: „Die Eigentumsbildung muss endlich wieder ein zentrales Ziel staatlichen Handelns werden.“ Er beklagte das Förder-Chaos bei der Eigentums- und Neubauförderung, unwirtschaftliche energetische Standards mit zweifelhaftem Nutzen für den Klimaschutz, hohe Grunderwerbs- und Erbschaftsteuern sowie vielerorts zu wenig Bauland. Hinzu kämen hohe Energie- und Baupreise sowie anziehende Zinsen.

Um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:

• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie
• einheitlicher Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent
• eigenkapitalersetzende Darlehen durch die KfW
• Abkehr der ausschließlichen Neubauförderung von Effizienzhaus-40-Standards
• Schaffung einer soliden und langfristen Förderkulisse zur energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien, die sich ausschließlich an private Eigentümer richtet („Jung kauft alt“)
• auskömmliche Ausstattung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Fördervolumen von mindestens 150 Millionen Euro jährlich
• der Staat muss das fördern, was er gesetzlich fordert
• Regulierungsmoratorium für die kommenden fünf Jahre
• Wenn dringend benötigtes Bauland fehlt, müssen Kommunen zur Bereitstellung von Bauland verpflichtet werden können. Um diese Pflicht durchsetzen zu können, bedarf es eines Verbandsklagerechts.
Hintergrund: Wohneigentum spielt für die Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten eine zentrale Rolle – ganz gleich, ob es selbst genutzt oder auch privat vermietet wird. Die Wohnungsbestände von Privatpersonen sind die wesentliche Säule des deutschen Wohnungsmarktes. Gut 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland ist privates Eigentum. Zwei Drittel aller Mietwohnungen gehören vermietenden Privatpersonen; 45 Prozent aller Haushalte leben in ihren eigenen vier Wänden. So sorgen selbstnutzende und vermietenden Privatpersonen seit vielen Jahrzehnten für einen stabilen und funktionierenden Wohnungsmarkt. Indem diese Personen die Wohnraumversorgung für sich und ihre Mitbürger tagtäglich stemmen, verbinden sie wirtschaftliches und soziales Handeln auf besondere Art und Weise. Wer Eigentum bildet, schafft die nachhaltigste und sicherste Form der Altersvorsorge und entlastet sich, seine Familie und den Staat. Die privaten Bauherren und Erwerber sind darüber hinaus ein unverzichtbarer Baustein zum Erreichen der Wohnungsbauzahlen der Bundesregierung.
17. Januar 2023 - 13:09:35
Mieten 2022 real gesunken
Mieten 2022 real gesunken
Haus & Grund: Weitere mietrechtliche Eingriffe überflüssig

Die Nettokaltmieten sind im vergangenen Jahr real um 6,1 Prozent gesunken. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Verweis auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes hin. „Deutlicher können die Hinweise nicht sein, dass die von der Ampel-Koalition geplanten Mietrechtsänderungen überflüssig sind“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Arbeit darauf zu konzentrieren, dass hinreichend bezahlbare Energie vorhanden sei und mehr Wohnungen gebaut würden.

Warnecke wies darauf hin, dass die Herausforderungen für die Wohnungspolitik vielfältig seien. So dürfe sich die Energiepolitik für den Gebäudebestand nicht in immer höheren Anforderungen und kürzeren Fristen erschöpfen. Er forderte zudem endlich ein Klimageld einzuführen und auch die Sanierungsmaßnahmen zu fördern, die gesetzlich gefordert seien.
12. Januar 2023 - 08:38:58
Studie: Mieten sind zwischen 2015 und 2021 bezahlbarer geworden
Studie: Mieten sind zwischen 2015 und 2021 bezahlbarer geworden
In allen Großstädten sind die Löhne schneller gestiegen als die Mieten

Für die Bezieher von Lohneinkommen ist das Mieten einer Wohnung in fast jeder Region Deutschlands seit 2015 bezahlbarer geworden. Das geht aus einer Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind die Löhne im Betrachtungszeitraum durchschnittlich um 14,2 Prozent gestiegen, die Bestandsmieten jedoch nur um 7,3 und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent. „Das gleiche Bild zeigt sich auch auf Kreisebene: Nur in 6 von 400 Kreisen sind die Bestandsmieten stärker gestiegen als die Löhne, bei den Neuvertragsmieten gilt dies in 49 Kreisen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Durchweg bezahlbarer sind die Mieten in allen sieben deutschen Großstädten geworden.

Aus Sicht des Verbandes ist für einen Großteil der privaten Haushalte die Bezahlbarkeit des Mietens gesichert. „Damit sind die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jedoch nicht gelöst“, betonte Warnecke. Die hohe Wohnkostenbelastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen sei seit jeher ein soziales Problem, das jedoch nicht erst mit den hohen Mietsteigerungen der vergangenen Jahre entstanden sei. „Die steigenden Mieten resultieren allein aus einem Mangel an Wohnungen und den hohen Kosten energetischer Sanierungen. Die Ampel-Koalition muss jetzt alles tun, damit schnell ausreichend neue Wohnungen gebaut und bestehende günstiger saniert werden können. Zudem muss sie dafür sorgen, dass in Zukunft kein Bezahlbarkeitsproblem entsteht“, forderte Haus & Grund-Chef Warnecke.

Konkret schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:

• Fördern, was gesetzlich bei Neubau und Sanierung gefordert ist
• Sanierungsförderung auf 25 Mrd. Euro pro Jahr aufstocken und verstetigen
• Eigene Förderbereiche für private Eigentümer
• Baulandplanungspflicht für Kommunen einführen
• 65 %-Erneuerbare-Energie-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen verschieben
• Mietpreisbremse nicht verlängern
• CO2-Bepreisung beim Heizen aussetzen
• Grundsteueraufkommen beim Wert von 2015 vorübergehend deckeln
16. Dezember 2022 - 09:03:49
Zukunft der Innenstädte: Kleinteiligkeit statt einseitiger Abhängigkeit
Zukunft der Innenstädte: Kleinteiligkeit statt einseitiger Abhängigkeit
Studie zeigt wie Zentren attraktiver werden

„Die in die Herzen unserer Innenstädte implantierten Einkaufszentren und Kaufhausstandorte zeigen sich heute bereits vielerorts als städtebaulicher Misserfolg. Kommt nun auch noch ein ökonomischer Misserfolg dieser Standorte hinzu, drohen unsere Innenstädte zu kollabieren.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute mit Blick auf die aktuelle Debatte zur Zukunft der Standorte der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof.

Aus Eigentümerperspektive nutze ein Festhalten an innerstädtischen Großstandorten nichts. Scheitern diese Großkonzepte, seien sie ein doppeltes Problem: Der Frequenzbringer fällt weg und Leerstand mit all seinen Folgen droht. Haus & Grund fordert daher nicht nur eine kleinteilige und vielfältige Nachnutzung ehemaliger Kaufhausstandorte, sondern dass diese auch auf kleinteilige Eigentümerstrukturen zurückgeführt werden. Hier seien vor allem die Kommunen gefragt, das Thema anzupacken und lokale Interessengruppen der Innenstadt frühzeitig einzubinden.

Dass die Innenstädte in Deutschland auch nach der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv sein können, zeigt die aktuelle Deutschland-Studie Innenstadt, an deren Entstehung Haus & Grund Deutschland beteiligt war. Dies gelinge, wenn sich die Städte rechtzeitig auf die gewandelten Bedürfnisse der Menschen einstellten. Die Menschen wünschten sich mehr Angebote jenseits der althergebrachten Einkaufsmöglichkeiten. „Konsumschlachten sind passé. Das Augenmerk der Innenstadtbesucher liegt auf attraktiven Städtebau wie beispielsweise mehr Grünflächen. Darauf müssen sich Verwaltung, Handel und Gastronomie einstellen“, fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Erkenntnisse der Studie zusammen.

Download der Studie
15. Dezember 2022 - 11:44:57
Trotz Energiepreisbremsen: Verbraucher müssen mit höheren Kosten rechnen
Trotz Energiepreisbremsen: Verbraucher müssen mit höheren Kosten rechnen
Rechtzeitig über staatliche Unterstützungen informieren

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die heute vom Bundestag beschlossenen Preisbremsen für Gas und Strom. Gleichzeitig riet er Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich dennoch auf hohe Kosten vorzubereiten. „Die Abrechnungen für 2022 werden bei vielen Eigenheimern und Mietern für böse Überraschungen sorgen. Der vier- bis fünffache Einfuhrpreis beim Gas wird zwangsläufig zu einer deutlichen Preiserhöhung führen. „Daran ändert auch der eingesparte Dezember-Abschlag nichts“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

In 2023 wirkten dann zwar die Preisbremsen, diese verhinderten jedoch nicht, dass sich die Energiepreise verdoppeln werden. „Jeder Haushalt ist und bleibt aufgefordert, Energie einzusparen“, riet Warnecke. Verbrauchern, die die hohen Energiekosten nicht tragen könnten, empfahl er, sich rechtzeitig Rat zu holen und gegebenenfalls Wohngeld zu beantragen. Dieses werde nicht nur an einkommensschwache Mieter gezahlt, sondern ebenso an selbstnutzende Eigentümer, die ihre Wohnkosten nicht mehr alleine tragen können.

An die Bundesregierung richtete Haus & Grund den Appell, sämtliche Bemühungen zu verstärken, das in Deutschland zur Verfügung stehende Gasangebot zu erhöhen. Nur dies würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen. Ebenso gelte es, für ein ganzjährig stabiles Stromangebot zu sorgen.
12. Dezember 2022 - 16:21:48
Eigenheime werden überwiegend aus dem Bestand erworben
Eigenheime werden überwiegend aus dem Bestand erworben
Haus & Grund fordert mehr Wumms bei Wohneigentumsförderung
„Das von Bundesbauministerin Geywitz geforderte Umdenken beim Eigenheim findet längst statt.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Appell der Ministerin, weniger neu zu bauen und bestehende Gebäude zu sanieren. „Wie Geywitz‘ eigene Behörde, das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, unlängst mitteilte, wird Wohneigentum zu knapp 80 Prozent aus dem Bestand erworben“, erläuterte Warnecke.
Er wies zudem darauf hin, dass das Einfamilienhaus die beliebteste Wohnform sei. Während die Fertigstellungen in den letzten Jahren konstant blieben, sei die Nachfrage nach Einfamilienhäusern im Bestand massiv gestiegen. Vor diesem Hintergrund erkläre es sich nicht, warum die geplante Wohneigentumsförderung nur auf den Neubau abziele. „Die neue Eigentumsförderung der Bundesbauministerin muss dringend auch den Kauf bestehender Häuser umfassen – und zwar mit deutlich mehr Wumms als bisher vorgesehen“, forderte Warnecke.
30. November 2022 - 10:56:40
Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge
Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge
Verband weist auf hohe Belastungen in den kommenden Jahren hin

„Es muss auch in Zukunft möglich sein, eine vermietete oder selbst genutzte Immobilie ohne ein finanzielles Desaster an seine Kinder zu vererben. Deshalb sollten sich die Länder jetzt zügig auf höhere Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verständigen.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin mit Blick auf die ab dem neuen Jahr geltenden Bewertungsregeln. Diese führen nach Angaben des Verbandes in weiten Teilen Deutschlands zu Wertsteigerungen von 20 bis 30 Prozent. Die seit 2009 unveränderten Freibeträge müssten erhöht werden, um die rein rechnerisch bedingten Wertsteigerungen wieder aufzufangen.

Haus & Grund wies zudem darauf hin, dass die Energiewende im Gebäudebestand den Eigentümern und ihren Erben finanziell viel abverlangen werde. „Wenn der Staat den Eigentümern kein Geld zum Sanieren und für Modernisierungen lässt, werden zahlreiche Erben verkaufen müssen, um ihrer Steuerpflicht nachkommen zu können. Das Ergebnis wäre eine ärmere Bevölkerung mit noch weniger Vermögen als ohnehin schon“, betonte Warnecke.
22. November 2022 - 11:36:09
Haus & Grund begrüßt Gaspreisbremse


Haus & Grund begrüßt Gaspreisbremse
Entlastungen müssen schon im Januar spürbar sein

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Einführung einer Gaspreisbremse. Es sei wichtig, dass allen Haushalten, die mit Gas und Fernwärme versorgt werden, in dieser Krisensituation geholfen werde. „Das jetzt vorgesehene Ausweiten der Preisbremse auf die heizintensiven Monate Januar und Februar ist notwendig und richtig, um den Bürgerinnen und Bürgern durch den Winter zu helfen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke entsprechende Pläne der Bundesregierung.

Er wies darauf hin, dass durch die Rückwirkung der Bremse die tatsächliche Entlastung erst im März erfolgen werde. „Das wird für viele Bürgerinnen und Bürger am Jahresanfang eine sehr große finanzielle Herausforderung sein. Deshalb muss die Bundesregierung alles daransetzen, die tatsächliche Entlastung auf den Januar vorzuziehen.“ Es sei jetzt Aufgabe des Bundestages, dies sicherzustellen.

Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Bemühungen zu verstärken, das in Deutschland zur Verfügung stehende Gasangebot zu erhöhen. Nur dies würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen.
10. November 2022 - 13:48:32
CO2-Kostenaufteilung purer Populismus
CO2-Kostenaufteilung purer Populismus
Haus & Grund kündigt Klage an

Als puren Populismus bezeichnete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland den heutigen Beschluss der Ampelkoalition im Bundestag, die CO2-Kosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. „Eine Aufteilung reduziert den Sparanreiz beim Verursacher, also den Mietern. Das ist nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wir streben daher eine Klage in Karlsruhe an“, sagte Verbandschef Kai Warnecke. Er sprach sich zudem erneut dafür aus, ein Pro-Kopf-Klimageld einzuführen. Dies würde vor allem einkommensschwache Bürger entlasten und wäre mit den klimapolitischen Zielen vereinbar.

Mit Blick auf die derzeit sehr hohen Energiepreise erneuerte der Verband seine Forderung, die CO2-Bepreisung beim Heizen vorerst auszusetzen. „Aktuell hat der CO2-Preis keinen Lenkungseffekt. Er füllt ausschließlich die öffentlichen Kassen und verteuert das Wohnen. Das ist unverantwortlich“, betonte Warnecke.
8. November 2022 - 08:59:11
Studie: Private Vermieter in der Energiekrise vor besonderen Herausforderungen
Studie: Private Vermieter in der Energiekrise vor besonderen Herausforderungen
Haus & Grund kritisiert realitätsferne Politik

Die Ampel-Koalition muss ihre Energiepolitik für den Gebäudebestand der Realität anpassen. Nur dann sind die Herausforderungen für private Kleinvermieter zu meistern. So fasst der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die Ergebnisse einer Befragung von 1.500 seiner Mitglieder zusammen, die heute in Berlin vorgestellt wurden.

Die zentralen Ergebnisse lauten:

• Fast 70 Prozent der Befragten beheizen mindestens eine Immobilie mit einer Gasheizung.
• Jeder vierte Befragte will in den kommenden fünf Jahren die Heizung in mindestens einem seiner Objekte tauschen.
Aber:
• 50 Prozent der Befragten geben als Modernisierungshemmnisse fehlende Rentabilität an
• Mehr als die Hälfte der Befragten kann mit den Mieteinnahmen gerade die Ausgaben für die Mietwohnung decken oder macht einen Verlust.
• Fast zwei Drittel der Befragten nutzen ausschließlich oder überwiegend Eigenkapital zur Finanzierung gebäudebezogener Maßnahmen.

„Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Unsere Mitglieder müssen sich stets auf dem dünnen Grat zwischen dem klimapolitischen Erforderlichen und dem für sie selbst und für ihre Mieter Bezahlbarem bewegen. Wenn wir weiter vorankommen wollen, müssen wir, muss die Politik, diese Nöte und Bedenken ernstnehmen und Lösungen anbieten.“ Konkret forderte Warnecke:

• Die privaten Vermieter brauchen endlich eine kommunale Wärmeplanung. Sie müssen wissen, wann in ihrer Stadt welche Energien zur Verfügung stehen, um klimafreundliche Investitionen zu tätigen.
• Jeder private Vermieter benötigt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Nur so erfährt jeder Einzelne, wann welche Maßnahmen am Gebäude überhaupt sinnvoll und machbar sind.
• Der Staat muss endlich auch solche Maßnahmen finanziell fördern, die gesetzlich gefordert sind.
• Private Vermieter brauchen speziell nur für sie zugängliche, dauerhaft ausgestattete Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung.
7. November 2022 - 14:17:14
Dezemberabschlag: Haus & Grund plädiert für einfache Lösung
Dezemberabschlag: Haus & Grund plädiert für einfache Lösung
Angepasste Vorauszahlungen nicht aussetzen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Weitergabe der vom Staat übernommenen Dezember-Abschlagszahlungen bei Mietverhältnissen und Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu organisieren. „Auf diesem Weg können die Entlastungsbeträge unbürokratisch und nach dem Anteil ihres Verbrauchs an die Mieter verteilt werden. Diese sinnvolle Lösung sollte daher nicht durch komplizierte Einzelmaßnahmen aufgeweicht werden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Mieter, deren monatliche Vorauszahlungen aufgrund der steigenden Gaspreise in den letzten neun Monaten erhöht wurden, diesen Erhöhungsbetrag im Dezember nicht leisten müssen. Da aber bisher nur wenige Vermieter die Vorauszahlungen wegen der steigenden Gaspreise erhöhen konnten, fordert Haus & Grund die Streichung dieser Option. „Nur wenige Mieter könnten dies in Anspruch nehmen, aber bei allen Mietern würden hohe Erwartungen geweckt. Diese Irritationen sollte die Ampel-Koalition vermeiden“, sagte Warnecke.
31. Oktober 2022 - 15:55:34
Mieter mit Energieschulden benötigen direkte Hilfen
Mieter mit Energieschulden benötigen direkte Hilfen
Kündigungsmoratorium ist überflüssig

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat sich heute für direkte staatliche Hilfen für Mieter ausgesprochen, wenn diese ihre Energiekosten nicht tragen können. „So kommt das Geld dort an, wo es gebraucht wird“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dann sei auch kein Kündigungsmoratorium notwendig, wie es von der Expertenkommission Gas und Wärme heute empfohlen wurde.

Auch der vorgeschlagene Sofort-Hilfsfonds für Vermieter in Verbindung mit einen Kündigungsmoratorium sei keine Lösung. „Für große Wohnungsunternehmen mag das eine Hilfe sein, vermietenden Privatpersonen werden hier aber Steine statt Brot angeboten“, sagte Warnecke.

Hintergrund: In seinem heute vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt der Expertenrat ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, wenn der Mieter seine Nebenkostenabrechnung wegen gestiegener Energiepreise nicht fristgerecht bezahlen kann. Mieter sollten, so die Empfehlung, mindestens ein halbes Jahr Zeit erhalten, um die Zahlungen zu begleichen. Betroffene Vermieter sollten in diesen Fällen einen Anspruch auf Liquiditätshilfe aus einem Hilfsfonds erhalten.
28. Oktober 2022 - 11:14:40
Schnelle Entlastung der Gas- und Wärmekunden
Schnelle Entlastung der Gas- und Wärmekunden
Haus & Grund fordert praktikable Lösung

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert eine finanzielle Entlastung aller von hohen Energiepreisen belasteten Haushalte. Die vorgelegten Pläne für eine einmalige Entlastung im Dezember seien ein Schritt in die richtige Richtung, stellten für private Vermieter jedoch eine erhebliche bürokratische Belastung dar.

„Die Weiterleitung der Entlastungsbeträge an die Mieterinnen und Mieter im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung ist der einzig praktikable Weg“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Allerdings sei es unverständlich, warum trotz dieser Erkenntnis von den Vermietern verlangt werde, im Dezember eine Schätzung über die konkreten Entlastungen der Mieter abzugeben. Hierfür läge vor der Heizkostenabrechnung keine solide Datenbasis vor. „Keinem Mieter ist geholfen, wenn sein Vermieter dazu verpflichtet wird, aus dem Bauch heraus Schätzungen über etwaige Entlastungen abzugeben, die sich im Nachhinein als falsch erweisen können“, stellte Warnecke fest.

Er forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Bemühungen zu verstärken, die in Deutschland zur Verfügung stehenden Gasmengen zu erhöhen. Nur ein höheres Gasangebot würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen.
11. Oktober 2022 - 16:07:11
Haus & Grund fordert Regulierungsmoratorium
Haus & Grund fordert Regulierungsmoratorium
400.000 neue Wohnungen pro Jahr gänzlich unrealistisch

Das Ziel der Bundesregierung, pro Jahr 400.000 zusätzliche Wohnungen zu bauen, ist nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland illusorisch. „Wir haben aktuell eine multiple Krisenlage, die nicht nur das Bauen und Modernisieren abwürgt, sondern das Wohnen enorm verteuert.“ Das sagte Verbandschef Kai Warnecke anlässlich des heutigen Bündnis-Tages bezahlbarer Wohnraum in Berlin.

Die Vorschläge der Expertenkommission Gas und Wärme sind aus Sicht von Haus & Grund nicht überzeugend, weil sie statt einer praxistauglichen Lösung drei zeitlich gestaffelte, nicht umsetzbare Lösungen umfassen: Einmal-Erstattung, Härtefonds und Gaspreisbremse. Zudem sollen laut Expertenvorschlag private Vermieter die nicht erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen für einen Monat absenken. Und schließlich solle die Gaspreisbremse erst nach der Heizperiode greifen. „Das wäre viel zu spät“, kritisierte Warnecke. Er sprach sich für eine sofortige, zielgerichtete und einfache Entlastung aus.

Um die aktuelle Krisenlage zu entspannen, fordert Haus & Grund ein fünfjähriges Regulierungsmoratorium, um Vermietern, Selbstnutzern und Mietern die nötige Flexibilität zu geben. Unter anderem schlägt der Verband Folgendes vor:

• Keine Pauschalvorgabe, dass jede ab 2024 neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent auf der Basis von erneuerbaren Energien zu betreiben sein soll. Hier muss individuell geprüft werden, was technisch und aufgrund der aktuellen Lieferschwierigkeiten machbar ist.
• Bürokratische Hürden für Fotovoltaikstrom in Mehrfamilienhäusern kippen
• Fördern was gefordert ist; dies hilft, die Sanierungsrate zu erhöhen
• CO2-Bepreisung beim Heizen aussetzen
• Vermieter müssen immer dann die Heizkostenvorauszahlungen angemessen erhöhen können, wenn die Versorger ihrerseits die Vorauszahlungen erhöhen
• Kommunen müssen bis 2025 eine Wärmeplanung vorlegen
• Eine europäische Gesamtlösung für die Energieversorgung auf den Weg bringen, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu beenden.

„Wir brauchen jetzt viel Pragmatismus, wenn wir aus der Krise mit einem blauen Auge herauskommen wollen. Wer jetzt stur an Koalitionsvereinbarungen und Parteiprogrammen festhält, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt“, betonte Warnecke.
23. September 2022 - 13:20:05
CO2-Kostenaufteilung ist Irrweg
CO2-Kostenaufteilung ist Irrweg
Zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter aussetzen

„Die Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermieter ist ein Irrweg.“ Das sagte der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, vor der morgigen Expertenanhörung im Bundestag zu dem entsprechenden Gesetzentwurf.

In Normalzeiten sei die CO2-Bepreisung vernünftig, um den Wechsel zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. „Als die Bundesregierung dann überrascht feststellte, dass dies zu Mehrbelastungen bei den Mietern führt, begann der Irrweg. Denn statt – wie von allen Experten empfohlen – alle Bürger mit einem Pro-Kopf-Klimageld zu entlasten, sollen die CO2-Kosten nun auf höchst bürokratischem Weg aufgeteilt werden. Das schwächt den Klimaschutz und entlastet im Vergleich zum Klimageld minimal“, stellt Warnecke fest.

Angesichts der Preisexplosion auf den Energiemärkten plädiert der Verband für ein sofortiges Aussetzen der CO2-Bepreisung beim Heizen. „Bei den aktuellen Preisen ist der Lenkungseffekt für zusätzliches Energiesparen gleich null. Der Staat muss jetzt alles unterlassen, was die Belastung der Bürger weiter erhöht“, forderte Warnecke.
21. September 2022 - 13:06:50
Haus & Grund fordert Verzicht auf Gasumlage
Haus & Grund fordert Verzicht auf Gasumlage
Alles unterlassen, was Energie weiter verteuert

Der Eigentümerverband forderte heute von der Bundesregierung, auf eine Gasumlage zu verzichten. Vor dem Hintergrund der angekündigten Verstaatlichung des Gasimporteurs Uniper sei diese obsolet. „In der aktuellen Situation muss der Staat alles unterlassen, was Energie weiter verteuert“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Zudem forderte der Verband, die CO2-Bepreisung fossiler Heizstoffe auszusetzen. Deren Ziel sei es, durch eine Verteuerung fossiler Energien einen Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. „Fossile Brennstoffe sind aktuell so teuer, dass eine politisch herbeigeführte künstliche Verteuerung absolut überflüssig ist“, erläuterte Warnecke.
5. September 2022 - 11:01:38
Auch drittes Entlastungspaket ohne Klimageld
Auch drittes Entlastungspaket ohne Klimageld
Verbesserungen beim Wohngeld und Lastenzuschuss

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass auch im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung kein Klimageld enthalten ist. „Wenn der Staat den Bürgern Geld nehmen möchte, geht es ganz schnell. Beim Zurückgeben von Geld gehen dem Staat dann plötzlich die Ideen aus“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke die am Wochenende vorgestellten Maßnahmen der Bundesregierung.

Das Klimageld hätte spätestens mit der Einführung der CO2-Bepreisung beim Heizen und Tanken Anfang 2021 eingeführt werden müssen. Nun werde der Bund das dritte Jahr in Folge über 7 Milliarden Euro kassieren, die er eigentlich nicht haben sollte. Warnecke verwies darauf, dass der CO2-Preis das Verbraucherverhalten lenken, den Staat aber nicht reicher und die Bürger nicht ärmer machen solle. Vorschläge, wie der Staat das Geld überweisen könne, gebe es genug.

Der Verband begrüßte hingegen die Verbesserungen beim Wohngeld mit dem Heizkostenzuschuss sowie die Ausweitung des Berechtigtenkreises. „Hier wird gezielt jenen geholfen, die sonst in den kommenden Monaten noch größere Probleme hätten, ihre Heizkosten zu zahlen“, sagte Warnecke. Zudem kämen diese Verbesserungen sowohl betroffenen Mietern als auch – über den Lastenzuschuss – betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern zugute.
2. September 2022 - 09:04:12
Energiepreise: Haus & Grund fordert Entlastung für private Vermieter
Energiepreise: Haus & Grund fordert Entlastung für private Vermieter
Lösung kostet die Steuerzahler keinen Cent

„Die Energiepreissteigerungen treffen weite Teile der Bevölkerung hart. Mit als erste geraten jetzt private Vermieter zunehmend in finanzielle Schieflage und sind von Insolvenzen bedroht. Viele Rückmeldungen unserer über 910.000 Mitglieder sind dramatisch und enden meist in der Erkenntnis, die Vermietung aufgeben zu müssen.“ So beschreibt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die aktuelle Lage in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz sowie an die Bundesbauministerin, den Bundesjustizminister und den Bundeswirtschaftsminister.

Hintergrund ist, dass die Gasversorger derzeit die Preise teilweise massiv erhöhen und die Abschlagszahlungen der Vermieter an die Versorger sofort steigen. Eine einvernehmliche Erhöhung der Vorauszahlungen der Mieter gelinge nach Angaben von Haus & Grund jedoch immer seltener und eine einseitige Erhöhung sei unzulässig. „Wenn die Ampel-Koalition nicht eingreift, tragen die privaten Vermieter die Last in den kommenden sieben bis acht Monaten alleine. Das werden viele – gerade vermietende Rentner – nicht durchhalten“, fürchtet Warnecke. In einem kleinen Mehrfamilienhaus könne sich die zusätzliche Kostenlast bis zum kommenden Frühjahr auf einen fünfstelligen Betrag summieren.

Warnecke fordert eine gesetzliche Änderung, so dass eine Anpassung der Vorauszahlungen durch die Vermieter immer dann zeitnah möglich ist, wenn die Versorger ihrerseits die Vorauszahlungen erhöhen. „Selbstverständlich müssen diese Anpassungen auch weiterhin angemessen sein. Damit wäre aber ein großer Schritt zur Stabilisierung des Vermietungsmarktes getan, der durch direkte Hilfen für einkommensschwache Mieter ergänzt werden sollte“, unterstrich Warnecke.
24. August 2022 - 13:55:25
Energie einsparen: mit gesundem Menschenverstand – ohne Zwang
Energie einsparen: mit gesundem Menschenverstand – ohne Zwang
Haus & Grund lehnt neue Verordnungen der Bundesregierung ab

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Verordnungen zum Einsparen von Gas und Strom ab. „Die vorgesehenen Regelungen sind überflüssig und unrealistisch. Der gesunde Menschenverstand der Bürgerinnen und Bürger ist gut genug, um die Herausforderungen meistern zu können. Die Politik muss den gesunden Menschenverstand daher nicht in Verordnungen gießen, sondern endlich ihre Aufgabe wahrnehmen und die Energieversorgung sicherstellen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Haus & Grund bezweifelt beispielsweise die Sinnhaftigkeit zusätzlicher Verbrauchsinformationen für Mieter im Oktober. Es sei bereits jetzt im Interesse der Vermieter, ihre Mieter über die zu erwartenden Gaspreise zu informieren. Der Verband wies darauf hin, dass es der Vermieter sei, der in Vorleistung gehe und die Gasrechnungen bezahle. „Damit Mieter nicht in die Schuldenfalle tappen, wäre es effektiver, im Oktober eine unterjährige Vorauszahlungsanpassung zuzulassen“, forderte Warnecke.

Haus & Grund wies zudem darauf hin, dass eine Verpflichtung zum Heizungscheck, zum hydraulischen Abgleich, zur Heizungsoptimierung und zum Pumpentausch in der gegenwärtigen Energiekrise wenig helfen. Es fehlten schlicht die nötigen Fachkräfte und Geräte. Der Verband bezweifelt daher, dass die vorgesehenen Verpflichtungen fristgerecht bis zum Herbst 2024 umgesetzt werden können. „Es macht keinen Sinn, pauschal alle gasbetriebenen Heizungen zu überprüfen. Wir sollten die vorhandenen Ressourcen auf diejenigen Gebäude konzentrieren, deren Heizungen schlecht funktionieren und wo der Gasverbrauch überdurchschnittlich hoch ist“, sagte Warnecke.

Um die Energiekostensteigerungen abzufedern, rät Haus & Grund privaten Vermietern im Einvernehmen mit ihren Mietern sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauches, wie eine Nachtabsenkung, zu vereinbaren. Dafür sei es wichtig, dass die aktuelle Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA bestehen bleibe und gegebenenfalls aufgestockt werde.
15. August 2022 - 15:34:06
Habeck hat keinen Plan
Habeck hat keinen Plan
Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium sind Scheinlösung

„Die bekannt gewordenen Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind eine Scheinlösung, die dem Ernst des Themas nicht angemessen sind“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die geplanten Vorgaben zum Energiesparen. So sollen beispielsweise etwaige mietvertragliche Regelungen zu Mindesttemperaturen nichtig werden, um den Mietern größere Einsparungen zu ermöglichen. „Hier werden Mieter für dumm verkauft. Im unproblematischen Temperaturbereich war weniger heizen faktisch auch bisher möglich. Und in Temperaturbereichen, wo Schimmelbildung ein Problem wird, ist der Mieter nach wie vor verpflichtet, Schäden durch richtiges Heizen und Lüften zu verhindern“, betonte Warnecke.

Der Verband forderte das Bundeswirtschaftsministerium auf, auf kleinteilige und sogar wirkungslose Einsparvorgaben zu verzichten. Die Gaspreise seien so hoch, dass Vorgaben seitens der Regierung überflüssig seien. Die Regierung müsse hingegen alles unternehmen, dass die Bürger ihre Energieversorgung im kommenden Winter bezahlen können. „Wir brauchen also gezielte Unterstützungen für einkommensschwache Haushalte und einen Verzicht auf die CO2-Bepreisung beim Heizen und Tanken“, forderte Verbandschef Warnecke.
12. August 2022 - 08:38:59
Klimageld ab 2023 auszahlen
Klimageld ab 2023 auszahlen
Haus & Grund begrüßt Gesetzesvorlage

Das Klimageld muss ab 2023 ausgezahlt werden. Dies forderte heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Das Bundesfinanzministerium schafft gerade im Rahmen des Jahressteuergesetzes die administrativen Voraussetzungen. Jetzt muss der Bundestag die finanziellen Mittel bereitstellen“, sagte Verbandschef Kai Warnecke. Ansonsten bliebe die CO2-Bepreisung eine pure Steuererhöhung, was das „you will never walk alone“ des Kanzlers als leere Phrase entlarven würde.

Seit Anfang 2021 kassiert der Staat von den Bürgern zusätzliches Geld, wenn diese beim Heizen und Tanken fossile Energien verwenden. Im vergangenen Jahr nahm der Bund so 7,2 Milliarden Euro ein. Diese CO2-Bepreisung soll dazu führen, dass weniger fossile und mehr regenerative Energie verwenden werden. Mit dem Klimageld würden die gesamten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Pro-Kopf-Pauschale an alle Bürger zurückgezahlt. Die Rückzahlung würde einkommensschwächere Bürger stärker entlasten, weil sie in der Regel einen kleineren CO2-Fußabdruck hinterlassen als einkommensstärkere Bürger.
11. Juli 2022 - 09:52:38
Haus & Grund-Wohnklima-Index – Stimmungsindikator für den Wohnungsmarkt
Haus & Grund-Wohnklima-Index – Stimmungsindikator für den Wohnungsmarkt
Kein guter Start für die Ampelkoalition

Die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt und die Erwartungen der Akteure für die Zukunft haben sich seit Jahresbeginn verschlechtert. Das berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und verweist auf den neu erhobenen Wohnklima-Index. Die Indexentwicklung deute darauf hin, dass die Ampelkoalition wohnungspolitisch keinen guten Start hatte. „Der Wohnungsmarkt ist stark reguliert und reagiert sensibel auf politische Entscheidungen. Der Haus & Grund-Wohnklima-Index ist für die Politik ein wichtiger Indikator, um die Auswirkungen politischer Handlungen sowie von externen Ereignissen einschätzen zu können“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

In Deutschland werden 53,5 Prozent aller Wohnungen vermietet. Private Kleinvermieter stellen etwa zwei Drittel aller Mietwohnungen zur Verfügung. Werden diese Akteure sowie ihre Mieter nach ihrer aktuellen Lage und ihren Erwartungen befragt, bekommt man einen guten Eindruck von der Stimmung auf dem Wohnungsmarkt. Haus & Grund Deutschland befragt seit Beginn dieses Jahres monatlich über 2.000 private Kleinvermieter und deren Mieter. Die gesammelten Informationen werden im Anschluss in einen Index gegossen. Steigt der Index, so deutet dies auf eine für Mieter und Vermieter positive Entwicklung hin.

„Bei einem steigenden Index schätzen die Vermieter ihre Lage positiv ein und die guten Zukunftsaussichten motivieren sie in die eigene Immobilie zu investieren und somit den Wohnstandard der Bewohner zu verbessern. Zudem müssen die Mieter in der Regel nicht mit Mieterhöhungen rechnen“, so Warnecke. Falle der Index, stiege wiederum die Spannung auf dem Wohnungsmarkt. Regulatorische Eingriffe der Politik und damit einhergehende schlechtere Erwartungen hemmten Modernisierungen, erhöhten den finanziellen Druck und zögen eventuell Mietsteigerungen nach sich.
6. Juli 2022 - 12:07:57
Haus & Grund: SPD sollte Probleme lösen statt Nebelkerzen werfen
Haus & Grund: SPD sollte Probleme lösen statt Nebelkerzen werfen
Kündigungsmoratorium und Begrenzung von Indexmieten ohne faktische Grundlage

„Ein Kündigungsmoratorium, wenn Mieter ihre Heizkosten nicht zahlen können, und eine Begrenzung von Indexmieten sind nichts als Nebelkerzen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute entsprechende Forderungen von SPD-Wohnungspolitikern. Die Kanzlerpartei solle sich angesichts einer sich dramatisch verschärfenden Wirtschaftskrise den wahren Problemen widmen.

Mit Blick auf ein Kündigungsmoratorium verwies Warnecke auf eine entsprechende Maßnahme am Beginn der Corona-Pandemie: „Das Moratorium war damals vollkommen überflüssig und ist es auch heute. Wenn es Probleme gibt, sprechen Mieter und Vermieter miteinander, um Lösungen zu finden – gänzlich ohne politische Einmischung. Das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ist meist viel kooperativer, als es sich die Herren Kühnert und Daldrup vorstellen können.“

Auch die Forderung nach einer zusätzlichen Begrenzung von Mietererhöhungen im Rahmen von Indexmietverträgen hält Warnecke für verfehlt. Er verwies darauf, dass beispielsweise von 2015 bis 2020 die Verbraucherpreise jährlich durchschnittlich um ein Prozent stiegen. Vermieter, die mit ihren Mietern eine Indexmiete vereinbart hatten, hatten also wenig Spielraum für Mieterhöhungen. Im selben Zeitraum seien jedoch beispielsweise die Preise für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen im Mittel um etwa drei Prozent anstiegen. Die Preise für die Arbeit von Elektrikern seien innerhalb von fünf Jahren sogar um fast 21 Prozent gestiegen. Ein ähnliches Bild zeige sich heute: Die Inflationsrate liege bei 7,9 Prozent. Doch auch die Preissteigerungen für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen liegen aktuell bei 12,4 Prozent.

Warnecke erläuterte zudem, dass auch bei Indexmieten die Mieten nicht automatisch stiegen. Vielmehr müsse der Vermieter die Mieterhöhung durch eine Erklärung in Textform geltend machen. Somit werde der Vermieter auf jeden Fall Kontakt zu seinen Mietern aufnehmen und könne auf individuelle Umstände der Mieter reagieren. Das persönliche Gespräch sei insbesondere für die vermietenden Privatpersonen, die zwei Drittel alle Mietwohnungen anbieten, die Normalität.
4. Juli 2022 - 12:19:34
Hohe Energiepreise: Wenn der Staat weniger nähme, wäre ein Anfang gemacht
Hohe Energiepreise: Wenn der Staat weniger nähme, wäre ein Anfang gemacht
Haus & Grund fordert Verzicht auf CO2-Bepreisung beim Heizen

„Angesichts hoher und weiter steigender Gaspreise sollte der Staat auf die CO2-Bepreisung beim Heizen verzichten“, forderte heute der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. Statt immer weitere und immer umfangreichere Entlastungspakete zu schnüren sei es besser, den Bürgern weniger tief in die Taschen zu greifen.

Nach Auffassung des Verbandes gäbe es eine Alternative zur Streichung der CO2-Bepreisung: Der Staat könne die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in voller Höhe in Form eines gleich großen Geldbetrags an jeden Bürger zurückgeben. „Ich sehe allerdings derzeit keinen Willen bei der Ampel-Koalition, dieses sozial- und klimapolitisch wichtige Instrument des Klimageldes umzusetzen“, gab Warnecke zu bedenken.

Für eine Drei-Zimmer-Wohnung mit einer relativ schlechten Energiebilanz (CO2-Verbrauch ca. 4.000 kg pro Jahr) müsste im kommenden Jahr mit CO2-Kosten in Höhe von etwa 140 Euro kalkuliert werden, rechnet Haus & Grund vor. Zwei Jahre später würden diese Kosten bei etwa 220 Euro liegen. Bewohner eines kleineren Einfamilienhauses und einem jährlichen CO2-Verbrauch von 6.200 kg CO2 pro Jahr müssten im kommenden Jahr mit etwa 230 Euro rechnen und 2025 mit über 340 Euro. „Wenn der Staat auf diese Einnahmen verzichtet, würde dies den betroffenen Haushalten sehr helfen. Der Lenkungseffekt des ohnehin hohen Gaspreises bliebe hingegen erhalten“, resümierte Warnecke.
30. Juni 2022 - 11:25:25
Ab 1. Juli: Vier Monate Zeit für Grundsteuererklärung
Ab 1. Juli: Vier Monate Zeit für Grundsteuererklärung
Haus & Grund fordert Fristverlängerung

Am 1. Juli startet die Reform der Grundsteuer in eine neue Phase: Eigentümer müssen nun innerhalb von vier Monaten eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wer Unterstützung brauche, könne sich an den Haus & Grund-Verein vor Ort werden.

„Der Staat gibt sich selbst sehr viel Zeit – in der Vorbereitung der Reform und nun auch während der Umsetzung. Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist dagegen reichlich knapp bemessen. Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen“, forderte Verbandschef Kai Warnecke. Dies sei vor allem in jenen Ländern notwendig, in den die Eigentümer nicht individuell zur Erklärung aufgefordert werden.

Haus & Grund erinnerte an die Zusage des alten Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers, dass es im Zuge der Reform nicht zu Mehreinnahmen des Staates kommen solle. „Wir werden die Entwicklung ganz genau im Blick haben“, betonte Warnecke. Bereits jetzt stelle der Verband fest, dass Kommunen vor der Neuberechnung der Grundsteuer rasch noch ihre Hebesätze erhöhen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. „Das darf keine Schule machen und muss unterbunden werden“, forderte Warnecke.

Der weitere Fahrplan: Bis Ende 2023 sollen die Eigentümer für die meisten Fälle die Grundsteuerwertbescheide auf Basis der abgegebenen Erklärungen erhalten. Wichtig: Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats gegen diesen Wertbescheid Einspruch eingelegt werden. Im zweiten Halbjahr 2024 sollen die Messbetrags- und die Grundsteuerbescheide erstellt werden und die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest. Ab dem 1. Januar 2025 darf nur noch auf Grundlage der neuen Bewertung Grundsteuer gefordert werden.
28. Juni 2022 - 13:09:20
Wärmepumpengipfel: Realistische Ziele ambitioniert angehen
Wärmepumpengipfel: Realistische Ziele ambitioniert angehen
Regierung, Industrie und Handwerk müssen schnell handeln

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Wärmepumpenoffensive der Bundesregierung. „Spätestens die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine sollten jedem gezeigt haben, wie enorm wichtig ein schneller Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie ist“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke vor dem morgigen Wärmepumpengipfel mit Bauministerin Geywitz und Wirtschaftsminister Habeck. Bei aller Eile müssten jedoch die begrenzten finanziellen und technischen Möglichkeiten der Verbraucher im Blick behalten werden.

Haus & Grund schlägt daher folgende Maßnahmen vor:

• Der Umstieg einer alten Heizung auf eine Wärmepumpe muss mit standardisierten Verfahren zügig und sicher erfolgen. Dafür müssen geeignete Wärmepumpen und ausreichend Fachkräfte vorgehalten werden. Der Einbau von Wärmepumpen soll zielgerichtet und vorrangig in Gebäuden erfolgen, die Niedertemperatur-ready sind, um eine hohe Effizienz und geringe Zusatzkosten zu sichern.
• Damit Eigentümer Klarheit bekommen, welche Maßnahmen an ihren Gebäuden für den Einsatz einer Wärmepumpe notwendig sind, soll für jedes Gebäude von unabhängigen Experten ein kostenloser Sanierungsfahrplan erstellt werden.
• Um die hohen Zusatzkosten auszugleichen, müssen Eigentümer mit einer auskömmlichen Wärmepumpenprämie unterstützt werden.
• Wärmepumpen sollten primär dort eingesetzt werden, wo sie 100 Prozent der benötigten Wärme liefern können. So werden teure Hybridheizungen vermieden, die die Kosten des Wohnens überproportional erhöhen.
• Eine kommunale Wärme- und Energieversorgungsplanung muss bis Ende 2023 vorliegen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
28. Juni 2022 - 08:41:01
Müllgebühren: Nürnberg am günstigsten, Leverkusen am teuersten
Müllgebühren: Nürnberg am günstigsten, Leverkusen am teuersten
Zusatzerhebung in 25 kleineren Städten

Der Sieger des Müllgebühren-Rankings 2022 steht fest: Nürnberg ist bei dieser kommunalen Dienstleistung die günstigste Großstadt in Deutschland. Auf Nürnberg folgen Flensburg und Wolfsburg. Das berichtet heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Verbandes die Müllgebühren der nach Einwohnern 100 größten Städte in Deutschland untersucht. Danach sind Leverkusen, Trier und Bergisch Gladbach am teuersten.

„Die Kosten des Wohnens steigen derzeit aufgrund rasant steigender Energiepreise dramatisch“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke bei der Vorstellung des Rankings in Berlin. „Dabei dürfen wir jedoch nicht die vielen weiteren Kostentreiber vernachlässigen. Im Gegenteil: Jeder Euro weniger hilft Mietern und Selbstnutzern in der sich zuspitzenden Energiekrise.“

Insgesamt sind die Abfallgebühren im Durchschnitt der 100 Städte in den letzten drei Jahren um ca. 8 Prozent auf 312 Euro gestiegen. 19 Städte senkten die Gebühren im Vergleich der letzten drei Jahre. Das bedeutet, dass die Gebühren in 81 Prozent der Städte gestiegen sind. Während Städte wie Nürnberg oder Wolfsburg die Gebühren in den letzten zwei Jahren um rund ein Drittel bzw. knapp 10 Prozent sogar senken konnten, stiegen sie in Erfurt, Fürth oder Gelsenkirchen um über 20 Prozent.

Warnecke wies darauf hin, dass das Ranking in diesem Jahr verfeinert wurde. Die Bürgerinnen und Bürger könnten nun ihre realen Abfallgebühren besser miteinander vergleichen. Zusätzlich gebe es aber auch nach wie vor ein Gesamtranking in Form eines Indexes.

Erstmalig hat das IW Köln ergänzend die Müllgebühren 25 mittelgroßer Städte untersucht. Hier gewinnt Brandenburg an der Havel. Auf den Plätzen folgen Stralsund und Norderstedt. Hinten liegen Nordhausen, Celle und Neunkirchen. „Es zeigt sich, dass die kleineren Städte nicht günstiger, aber auch nicht teurer als die Großstädte sind. Jede Stadt muss ihre Hausaufgaben ordentlich erledigen, damit die Nebenkosten für die Menschen bezahlbar bleiben, forderte Warnecke. Es seien keine grundsätzlichen Muster wie die Größe einer Stadt, die Einwohnerdichte oder die Haushaltslage als Gründe für hohe oder niedrige Abfallgebühren zu identifizieren. „Am Ende liegt es an individuellen Gegebenheiten wie falsch dimensionierten Müllverbrennungsanlagen, weniger effiziente Services oder einer fehlenden ambitionierteren Politik, die die Müllgebühren in die Höhe treiben“, sagte Warnecke.
17. Juni 2022 - 11:45:24
Vorbereitung auf den Herbst: Heizverhalten optimieren
Vorbereitung auf den Herbst: Heizverhalten optimieren
Netzagenturchef Müller gibt wertvollen Anstoß

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die jüngsten Äußerungen des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, zu der aktuell unsicheren Gasversorgung. „Wir müssen uns jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten. Die privaten Vermieter werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihren Mietern im Herbst und Winter warme Wohnungen zu ermöglichen“, sagte Verbandschef Kai Warnecke heute in Berlin.

Der Vorschlag, die Mindesttemperatur abzusenken, sei sinnvoll. Ein Grad weniger Raumtemperatur bedeute sieben Prozent weniger Energieverbrauch. „Alle Verbraucher, ob Mieter oder selbstnutzende Eigentümer, sind aufgefordert, ihren Heizverhalten zu optimieren, wo immer es möglich ist“, so Warnecke.
12. Mai 2022 - 12:47:20
Erfolgreiche Wohnungspolitik nur mit privaten Eigentümern
Erfolgreiche Wohnungspolitik nur mit privaten Eigentümern
136. Haus & Grund-Verbandstag in Leipzig

„Wohnungspolitik kann nur erfolgreich gestaltet werden, wenn sie die privaten Einzeleigentümer adressiert und einbezieht.“ Das war die zentrale Botschaft von Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Eröffnung des 136. Verbandstages in Leipzig. Unter Anwesenheit von Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas warnte er davor, den Wohnungsmarkt durch immer mehr Regulierungen und Vorgaben international agierenden Anlagegesellschaften zu überlassen. Diese hätten kein Interesse an ihren Mietern und auch nicht an lebenswerten Städten und Gemeinden. „Die Millionen privaten Eigentümer sind die natürlichen Verbündeten der Kommunen – sei es beim Angebot von Mietwohnungen auch und besonders für Kriegsflüchtlinge, bei der Abkehr von fossiler Energie und auch bei der Belebung unserer Innenstädte“, betonte Warnecke.

Bundesbauministerin Geywitz unterstrich in ihrer Rede das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue und vor allem bezahlbare Wohnungen zu bauen. Dies gelte auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen enorm stark steigender Baupreise. Zudem müssten klimaneutrales und bezahlbares Bauen in Einklang gebracht werden.

Bundestagsvizepräsidentin Magwas wies in ihrem Grußwort auf die Bedeutung des privaten Eigentums gerade auch für den ländlichen Raum hin. „Gerade im Baubereich sind es nicht nur die Nöte der großen Städte, sondern der Blick muss auch auf die Nöte der kleinen und mittleren Städte sowie der ländlichen Räume gerichtet werden.“ Sie lobte das Wirken der privaten Eigentümer. Sie seien das Gesicht der Vermieter in unserem Land.
27. April 2022 - 10:32:54
Haus & Grund: Wohnungspolitik wieder stärker an den Bürgern ausrichten
Haus & Grund: Wohnungspolitik wieder stärker an den Bürgern ausrichten
Auftakt des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum

„Die Wohnungspolitik muss wieder stärker die Interessen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger in den Blick nehmen.” Das forderte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, anlässlich des heutigen Auftaktgesprächs des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum in Berlin.

Warnecke wies darauf hin, dass für viele Menschen in Deutschland die eigenen vier Wände ein Traum seien. Das Bündnis sollte die Weichen dafür stellen, dass dieser Traum gerade für junge Familien auch wieder Realität werden könne. Dafür gelte es, vorhandene Erkenntnisse – etwa aus der früheren Baukostensenkungskommission – endlich umzusetzen.

Fakt sei zudem, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen von Privatpersonen angeboten würden. „Dieses Rückgrat des Wohnungsmarktes gilt es zu stärken. Die Politik ist aufgefordert, den Erwerb von Wohneigentum auch zur Vermietung wieder attraktiver zu gestalten”, appellierte Warnecke. Er verwies darauf, dass Privatpersonen Untersuchungen zufolge für den Neubau von etwa drei Viertel aller Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern verantwortlich sind. Dies seien weit überwiegend Mietwohnungen. „Hier muss das Bündnis bezahlbarer Wohnraum ansetzen, statt dass man sich wie in vergangenen Wahlperioden in ideologischen Diskussionen verliert”, mahnte der Verbandschef.
6. April 2022 - 10:37:34
Haus & Grund begrüßt Weichenstellungen für mehr erneuerbare Energien
Haus & Grund begrüßt Weichenstellungen für mehr erneuerbare Energien
Für Eigentümer werden Solaranlagen und Wärmepumpen attraktiver

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heute bekannt gewordenen Eckpunkte zur besseren Förderung erneuerbarer Energien. „Das Osterpaket enthält wichtige Punkte. Dazu gehört in erster Linie, dass Solaranlagen bereits in diesem Jahr deutlich besser gefördert werden sollen, wenn der Strom ins Netz eingespeist wird“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke in einer ersten Stellungnahme. Dies werde für viele private Eigentümer ein Anreiz sein, eine Solaranlage zu installieren, die sich bisher aufgrund der geringen Förderung nicht gerechnet habe.

Wer den selbst produzierten Strom auch selbst nutzen möchte, werde ebenfalls bessergestellt. So sollen auf diesen Strom bisher entfallende Umlagen gestrichen werden. Ebenso solle jener Strom von Umlagen befreit werden, der für den Betrieb von Wärmepumpen benötigt werde. Warnecke nannte dies ein wichtiges Signal. Er begrüßte zudem den dauerhaften Wegfall der Ökostromumlage und die damit einhergehende Förderung erneuerbarer Energie über den Bundeshaushalt.
4. April 2022 - 09:20:05
CO2-Preis: Stufenmodell der Bundesregierung ist nicht fair
CO2-Preis: Stufenmodell der Bundesregierung ist nicht fair
Klimageld wäre sozial- und klimapolitisch die bessere Lösung

„Das von den Bundesministerien für Bau, Justiz sowie Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellte Stufenmodell bei der CO2-Bepreisung ist keine faire Lösung.“ So kommentierte Haus & Grund- Präsident Kai Warnecke die gestern bekannt gewordene Einigung. Mieter entschieden, wie viel sie heizen und duschen. Also müssten sie auch vollständig die Kosten dafür tragen.

Das Ergebnis sei zwar besser als eine hälftige Teilung der Kosten. Ebenso sei es im Verhältnis zu den Planungen im Koalitionsvertrag eine Verbesserung, wenn die Regelungen erst zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten sollen. „Es ist und bleibt aber aus sozial- und klimapolitischen Gründen eine schlechte Lösung, die wir ablehnen. Statt der Aufteilung sollte ein Pro-Kopf-Klimageld aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert werden. Einkommensschwache Mieter und Selbstnutzer würden so am effektivsten entlastet und der CO2-Preis könnte seine volle Wirkung entfalten. Der Ampel-Kompromiss macht beides zunichte“, stellte Warnecke fest.

Er wies zudem darauf hin, dass Vermieter – entgegen mancher Behauptung – nicht mal eben eine neue Heizung einbauen könnten. Abgesehen vom Geld fehlten häufig technische Lösungen, etwa bei Altbauten in den Innenstädten. Zudem fehlten hinreichend kompetente, unabhängige Energieberater sowie Installateure mit dem entsprechenden Know-how.
24. März 2022 - 15:32:13
Hohe Energiepreise: Haus & Grund begrüßt kurzfristige Entlastungen
Hohe Energiepreise: Haus & Grund begrüßt kurzfristige Entlastungen
Pro-Kopf-Klimageld muss folgen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute das von der Bundesregierung vorgelegte Entlastungspaket. „Das Paket kann zielgerichtet und schnell helfen. Die Hauptaufgabe der nächsten Monate wird es sein, bei der beschleunigten Energiewende im Gebäudebestand niemanden zu überfordern“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Warnecke bezweifelte, dass – wie von der Regierung geplant – bereits ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. „Für eine erfolgreiche Umsetzung fehlt es an bezahlbaren Technologien, erneuerbarer Energie und vor allem auch an qualifiziertem Personal. Der Plan ist nett, aber der Realität hält er noch nicht stand“, gab Warnecke zu bedenken.

Um die Bürger langfristig von steigenden Kosten für fossile Energien zu entlasten, plädiert Haus & Grund für ein Pro-Kopf-Klimageld zur Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung. Die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro sei ein erster Schritt. Nun müsse die Bundesregierung ein Verfahren vorlegen, um die Auszahlung zu verstetigen. „Das Klimageld ist sozial- und klimapolitisch sehr wirksam. Es wäre fatal, dieses nicht zu nutzen“, betonte Warnecke.
16. März 2022 - 09:57:06
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2021 können bis 31. März gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.

Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.

Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
15. März 2022 - 16:19:50
CO2-Emissionen: Abkehr von Sektorzielen dringend notwendig
CO2-Emissionen: Abkehr von Sektorzielen dringend notwendig
Haus & Grund: Es geht ganz praktisch um das Was, Wie und Womit

Die Klimaschutzpolitik der vergangenen Jahre ist gescheitert. Zu dieser Einschätzung kommt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach den heute vom Umweltbundesamt vorgelegten Zahlen zu den CO2-Emissionen im vergangenen Jahr. „Wir müssen dringend von den für jeden Wirtschaftssektor exakt festgelegten Minderungszielen und damit verbundenen Sofortmaßnahmen bei einer Zielverfehlung wegkommen. Die Ampel-Koalition hat dafür im Koalitionsvertrag die Grundlagen gelegt“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke die Ergebnisse.

Wie im vergangenen Jahr beugen sich nun Expertenrat und zuständige Ministerialbeamte über die Zahlen, um anschließend Sofortmaßnahmen für einzelne Sektoren festzulegen und zu prüfen. „Dieses planwirtschaftliche Klein-Klein ist nicht zielführend. Maßnahmen müssen über die Sektoren hinweg ergriffen werden. Für private Haus- und Wohnungseigentümer geht es um ganz konkrete Hilfen und Informationen“, erläuterte Warnecke. Sie benötigten jetzt unmittelbar individuelle Sanierungsberatungen, Informationen über in Kürze regional zur Verfügung stehende erneuerbare Energien, nachhaltige Baustoffe und geeignete Technologien sowie die finanziellen Mittel für klimaschützende Investitionen. „Und wenn es klimapolitisch sinnvoll ist, dass Mieter auf dem Haus produzierten Solarstrom nutzen, dann müssen dafür endlich vernünftige rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden“, forderte Verbandschef Warnecke.
10. März 2022 - 11:42:05
Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge
Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge
Was Eigentümer und Mieter beachten sollten

Der Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele Menschen, ob selbstnutzender Eigentümer oder Mieter, wollen helfen, um wenigstens das Leid der Geflüchteten ein wenig zu lindern. Wer Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, sollte unter anderem folgende Punkte beachten:

Eigentümer oder Mieter können zur Verfügung stehenden Wohnraum entweder der zuständigen Kommunalverwaltung melden oder diesen auf Portalen wie beispielsweise www.unterkunft-ukraine.de anbieten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es nicht.

Es sollte darauf geachtet werden, dass es insbesondere bei längerfristiger Unterbringung nicht zu einer Überbelegung kommt. Wann zu viele Menschen in einer Wohnung wohnen, entscheidet sich immer im Einzelfall. Bei der auch politisch erwünschten vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen dürfte der Spielraum etwas weiter sein.

Wenn Mieter nur für einzelne Tage oder wenige Wochen Zimmer kostenfrei zur Verfügung stellen, muss der Vermieter nicht informiert werden. Haus & Grund rät jedoch dazu, den Vermieter und auch die Nachbarn vorab mit einzubinden. So schafft man ein gemeinsames Verständnis und motiviert andere, ebenso Wohnraum für Flüchtende zur Verfügung zu stellen. Wenn Flüchtende über einen längeren Zeitraum in die Wohnung aufgenommen werden, muss der Vermieter jedoch zwingend um Erlaubnis gefragt werden.
1. März 2022 - 17:18:42
Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine
Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine
Private Eigentümer können helfen

„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine machen uns fassungslos und traurig. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind auf die Unterstützung unserer Gesellschaft angewiesen“, sagte Haus & Grund Präsident Kai Warnecke. Jeder, der praktische Hilfe in Form einer Beherbergung zur Verfügung stellen möchte, könne sich entweder an die örtliche Kommunalverwaltung wenden oder seine privaten Unterkünfte bei der Initiative #unterkunft unter https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/ melden.

Für die Vermietung von Wohnraum an Ukrainerinnen und Ukrainer wäre es hilfreich, wenn diese einen EU-Sonderstatus erhielten, der allen Beteiligten ein unbürokratisches und schnelles Handeln ermöglichte.
23. Februar 2022 - 11:26:52
Haus & Grund fordert Entlastung aller Energieverbraucher
Haus & Grund fordert Entlastung aller Energieverbraucher
Klimageld muss dieses Jahr umgesetzt werden

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat heute die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr ein Pro-Kopf-Klimageld auf den Weg zu bringen. „Angesichts des steigenden Gaspreises ist eine Rückzahlung der staatlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung dringend geboten“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Die Abschaffung der EEG-Umlage und der einmalige Heizkostenzuschuss für Geringverdiener seien nicht ausreichend.

„Sozial- und klimapolitisch war es ein grober Fehler der alten Bundesregierung, den CO2-Preis auf Gas, Heizöl und Kraftstoffe einzuführen, ohne die Einnahmen daraus den Bürgern umgehend zurückzugeben. Die Ampel-Koalition hat jetzt die Chance und die Verpflichtung, diesen Geburtsfehler zu korrigieren. Die Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch“, unterstrich Warnecke. Auch die Einnahmen aus dem EU-weiten Zertifikatehandel seien an die Bürger zurückzugeben.
17. Februar 2022 - 10:27:53
CO2-Preisaufteilung: Ampel erweist Klimaschutz Bärendienst
CO2-Preisaufteilung: Ampel erweist Klimaschutz Bärendienst
Politik und Industrie müssen endlich liefern

„Mit der geplanten Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern erweist die Ampelkoalition dem Klimaschutz einen Bärendienst.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Aufteilung des CO2-Preises auf Heizöl und Gas zwischen Mietern und Vermietern. Die Aufteilung führe dazu, dass Mieter viele weitere Jahre energetisch schlechtere Wohnungen nachfragen, weil diese für sie nach wie vor günstiger sein werden. Eine weiterhin vollständige Umlage der Kosten hätte dazu geführt, dass Anbieter klimaneutraler Wohnungen schneller einen Vorteil am Markt gehabt hätten.

„Wer jetzt von den vermietenden Privatpersonen einen Modernisierungsschub erwartet, sollte sich einmal aus dem Elfenbeinturm heraus in die Realität begeben“, ergänzte Warnecke. Eine klimaneutrale Wärmeversorgung sei in vielen bestehenden Gebäuden noch gar nicht möglich. Hier müsste die Industrie praktikable und finanziell tragbare Lösungen liefern. Zudem müsse die Politik den Eigentümern endlich das Angebot eines individuellen, kostenlosen Sanierungsfahrplans machen und kommunale Wärmepläne erstellen. Diese Maßnahmen hätten als allererstes kommen müssen. Nun lässt die Regierung die Eigentümer erstmal im Regen stehen“, konstatierte Verbandschef Warnecke.
16. Februar 2022 - 09:11:04
Lasten der Energiewende nicht bei Vermietern abladen
Lasten der Energiewende nicht bei Vermietern abladen
Bürger durch Klimageld entlasten

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnte die Ampel-Koalition heute davor, die vollständige Umlagefähigkeit des CO2-Preises auf die Mieter zum 1. Juni zu beenden. Die Politik habe sich entschieden, den CO2-Preis einzuführen, ohne die Einnahmen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. „Diese Fehlentscheidung jetzt zugunsten der Mieter und zulasten der Vermieter korrigieren zu wollen, ist nicht nur unverschämt, sondern klima- und sozialpolitisch ein Irrweg“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Sollte die Bundesregierung den Vermietern die CO2-Kosten ganz oder teilweise aufbürden, werde Haus & Grund eine Verfassungsbeschwerde prüfen.

Wenn die Bundesregierung die Bürger entlasten wolle, sei ein auch von führenden Klimaökonomen favorisiertes Klimageld die beste Form. Dadurch würden auch Selbstnutzer entlastet. In der Übergangsphase könne die Bundesregierung den CO2-Preis auf Heizenergie aussetzen. „Ein für jeden Bürger gleich hohes Klimageld ist für die Akzeptanz der Energiewende enorm wichtig, weil es Einkommensschwache stärker entlastet als Einkommensstarke. Es ist zudem unabhängig vom Mieter-Vermieter-Status, der nichts über die Leistbarkeit höherer Energiepreise aussagt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Regierung dieses Instrument nicht nutzt“, erläuterte Warnecke.
1. Februar 2022 - 12:51:05
Rasant steigende Energiepreise verteuern das Wohnen
Rasant steigende Energiepreise verteuern das Wohnen
Haus & Grund: Mietenwahnsinn gibt es nicht

Im Januar sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Energiepreise für private Haushalte im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,5 Prozent gestiegen. „Damit steigen auch die Kosten des Wohnens für Selbstnutzer und Mieter beunruhigend rasant. Die neue Bundesregierung muss jetzt ihren Fokus dringend auf die Energiepreise richten und Abhilfe schaffen“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Das Statistische Bundesamt gab ebenso bekannt, dass die Nettokaltmieten in Deutschland im Januar um 1,4 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat gestiegen sind. Das ist der gleiche Wert wie in den drei vorangegangenen Monaten. „Den oft von interessierten Kreisen beschworenen Mietenwahnsinn gibt es nicht“, stellte Warnecke fest.
24. Januar 2022 - 16:50:52
Mieten sind zwischen 2015 und 2020 bezahlbarer geworden
Mieten sind zwischen 2015 und 2020 bezahlbarer geworden
Staatliche Unterstützung muss sich auf Betroffene konzentrieren

Mieten sind in Deutschland zwischen 2015 und 2020 für Lohnempfänger bezahlbarer geworden. Das ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, die der Verband heute in Berlin vorgestellt hat. Während die Löhne in diesem Zeitraum im Durchschnitt um 11,3 Prozent stiegen, stiegen die Bestandsmieten um 6,0 und die Neuvertragsmieten um 6,6 Prozent. „Daraus folgt, dass sich die Maßnahmen für eine bessere Bezahlbarkeit des Wohnens auf Personengruppen konzentrieren sollten, die nachweislich Probleme haben. Dazu zählen insbesondere Alleinerziehende, alleinstehende Rentner sowie Studenten“, sagte Verbandschef Kai Warnecke.

Auch auf regionaler Ebene ändert sich das Bild nicht:

• Die Bestandsmieten sind in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten bezahlbarer geworden. Nur in 4 Kreisen ist Wohnen weniger bezahlbar geworden. In 19 Kreisen ist die Entwicklung nahezu gleich. In 378 Kreisen entwickelten sich Löhne schneller als die Bestandsmieten

• Die Neuvertragsmieten sind in vier Fünfteln aller Kreise und kreisfreien Städte bezahlbarer geworden. In 55 Kreisen sind Neuvertragsmieten weniger bezahlbar geworden. In 46 Kreisen ist die Entwicklung nahezu gleich. In 300 Kreisen entwickelten sich die Löhne schneller als die Neuvertragsmieten.

• In allen sieben größten deutschen Städten sind die Löhne stärker gestiegen als die Bestands- und Neuvertragsmieten.

In der Untersuchung hat Haus & Grund Deutschland die Lohnentwicklung von 2015 bis 2020 der Mietentwicklung im selben Zeitraum gegenübergestellt. Grundlage für die Lohnentwicklung sind die Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten. Die Angaben zu den Mieten basieren auf Daten des Instituts F+B.
24. Januar 2022 - 10:09:04
Haus & Grund kritisiert Stopp der Bundesförderung klimaschützender Maßnahmen
Haus & Grund kritisiert Stopp der Bundesförderung klimaschützender Maßnahmen
Hauseigentümer brauchen Planbarkeit

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte heute den Stopp der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude. „Auf die Gebäudeeigentümer wird der Druck zum klimaneutralen Umbau ihrer Häuser immer weiter erhöht und nun stoppt der Bund die dringend notwendige Förderung. Das passt nicht zusammen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Wenn der Gebäudesektor seine Klimaziele erreichen solle, brauchen die Eigentümer Planbarkeit und keine Förderung nach Gutsherrenart. Warnecke forderte Klimaschutzminister Habeck auf, unverzüglich für eine Wiederaufnahme der Förderung zu sorgen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für die Klimapolitik der Ampelkoalition.
6. Januar 2022 - 14:03:02
CO2-Preis in Mietverhältnissen: Haus & Grund fordert Stufenmodell bis 31. Januar
CO2-Preis in Mietverhältnissen: Haus & Grund fordert Stufenmodell bis 31. Januar
Pro-Kopf-Klimageld wäre bessere Lösung

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Ampelkoalition heute auf, bis zum 31. Januar 2022 ein Stufenmodell für die Beteiligung der Vermieter an den CO2-Kosten beim Heizen von Mietwohnungen vorzulegen. „Wenn der Vermieter mitzahlen soll, darf dies nicht unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes geschehen“, betonte Verbandschef Kai Warnecke.

Er schlägt vor, dass Vermieter, die bereits energetisch modernisiert haben, von der Kostenbeteiligung befreit sein sollten. Bei den beiden schlechtesten Effizienzklassen wäre eine maximal hälftige Beteiligung denkbar und in dem Bereich dazwischen entsprechend gestuft. Laut Koalitionsvertrag möchte die Ampelkoalition bis zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell einführen und – sollte dies zeitlich nicht gelingen – eine hälftige Teilung einführen. „Die Koalition muss jetzt handeln“, forderte Warnecke. Er warnte zudem davor, eine Vermieterbeteiligung unterjährig einzuführen. „Das würde zu einem enormen Mehraufwand aufgrund der notwendigen Zwischenablesung führen. Ein Wechsel wäre allenfalls zum Beginn eines neuen Kalenderjahres denkbar“, sagte Warnecke.

Er verwies darauf, dass die Umstellung der Heizkostenabrechnung gänzlich überflüssig wäre, wenn die neue Regierungskoalition die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an die Verbraucher zurückgeben würde. „Die Verbraucher würden so für ihren CO2-Verbrauch bezahlen und sie würden durch das Klimageld entlastet. Das wäre sozial- und klimapolitisch die beste Lösung“, erklärte Warnecke.
22. Dezember 2021 - 08:53:32
Stichtag 1. Januar 2022: Was sich für Immobilieneigentümer ändert
Stichtag 1. Januar 2022: Was sich für Immobilieneigentümer ändert
Neue Regeln im Zeichen der Energiewende

Für Immobilieneigentümer treten zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Zum Stichtag 1. Januar 2022 müssten alle Immobilien neu bewertet werden. Wann konkret und wie Eigentümer hier mitwirken müssten, regele jedes Bundesland selbst.

Änderungen zum 1. Januar im Überblick:

CO2-Preis auf Brennstoffe steigt auf 30 Euro
Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird 2022 entsprechend dem geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz von 25 auf 30 Euro steigen. Verbraucher müssen also mit weiter steigenden Heizkosten rechnen. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern bedeutet das im Durchschnitt 13 bis 21 Euro mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr.

Ökostrom-Umlage sinkt auf 10-Jahres-Tief
Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde 2022 – und damit auf ein 10-Jahres-Tief. Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von fast 100 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Heizkosten: Verbrauchsinformationspflicht für fernablesbare Zähler
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer den Mietern Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen, und zwar monatlich ab dem 1. Januar 2022. Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor.

Schornsteine: strengere Regeln bei neuen Kaminöfen und Pelletheizungen
Mit höher und firstnah angeordneten Schornsteinen soll künftig die Nachbarschaft besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen durch Abgase aus Feststofffeuerungen geschützt werden. Deshalb gelten für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen ab 1. Januar 2022 strengere Anforderungen. Dies regelt die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV – Erste Bundesimmissionsschutzverordnung). Die Modernisierung oder der Ersatz bestehender Kaminöfen, aber auch der Ersatz einer alten Gas- oder Ölheizung gegen einen Biomassekessel werden nicht erschwert. Hierfür gelten die bisherigen Regelungen fort.

Höhere Gebühren für Schornsteinfeger
Ab 1. Januar 2022 ist die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) in Kraft. Mit der Neuregelung werden die Gebührentatbestände für Bezirksschornsteinfeger an die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 97 GEG) angepasst und um die dort neu eingeführten Prüfaufgaben ergänzt. Diese betreffen unter anderem die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 sowie die Prüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizungssteuerung.
15. Dezember 2021 - 11:54:49
Neue EU-Gebäuderichtlinie bedeutet für viele Gebäude das Aus
Neue EU-Gebäuderichtlinie bedeutet für viele Gebäude das Aus
Haus & Grund fordert praxisgerechte Politik

Die von der EU-Kommission geplante neue Gebäuderichtlinie bedeutet für 40 Millionen Gebäude europaweit das Aus. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der für heute geplanten Vorstellung des Richtlinienentwurfs hin. In Deutschland seien es ungefähr drei Millionen Gebäude, die in zwei Stufen ab 2030 und 2033 nicht mehr genutzt werden dürften. „Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, der Ersatzneubau mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten. Für viele private Eigentümer beendet die EU damit den Traum von den eigenen vier Wänden.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Warnecke äußerte starke Zweifel, ob sich die energetischen Mindestanforderungen bei vielen Gebäuden überhaupt technisch umsetzen ließen und ob ausreichend handwerkliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Ziele seien in den kurzen Zeiträumen kaum zu erreichen. „Hohe Ambitionen sind gut, aber Klimaschutzpläne müssen realisierbar sein. Das sehe ich in diesem Entwurf nicht“, so Warnecke.

Immerhin: Der geplante EU-Gebäuderenovierungspass sei der richtige Weg. Dieser gebe Eigentümern von Bestandsimmobilien eine Orientierung bei der schrittweisen energetischen Modernisierung. Im nächsten Schritt werde es aber entscheidend sein, wie Städte und Kommunen zukünftig eine klimaneutrale Wärme- und Energieversorgung in ihrem Versorgungsgebiet erreichen wollten. „Eigentümer brauchen von ihren Kommunen möglichst bald verbindliche Aussagen über Zeitpunkt und Art der klimaneutralen Wärme- und Energieversorgung ihrer Gebäude. Sie können nur agieren, wenn sie wissen, auf welche Versorgung und Technologien sie künftig setzen können“, betonte Warnecke. So sei beispielsweise die Investition in ein Gasbrennwertgerät als Bestandteil einer hybriden Heizung nur dann sinnvoll, wenn langfristig eine Versorgung mit Gas aus erneuerbarer Energie zu erwarten sei.
29. November 2021 - 10:12:26
Umfrage: Private Vermieter investieren trotz Hürden in Energiewende
Umfrage: Private Vermieter investieren trotz Hürden in Energiewende
Heizungs- und Fensteraustausch häufigste Maßnahmen

In den vergangenen zehn Jahren haben ein Drittel der privaten Vermieter die Fenster und/oder die Heizung in ihren vermieteten Gebäuden modernisiert. Das geht aus einer Befragung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hervor, an der sich 1.888 Mitglieder beteiligt haben. „Das ist ein Erfolg angesichts der bestehenden Unsicherheiten für private Vermieter in der Energiewende“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der Vorstellung der Zahlen heute in Berlin. So gaben 35 Prozent der Befragten an, dass sie aufgrund zu geringer Einnahmen nicht oder nicht mehr investieren konnten. Jeweils rund 20 Prozent nannten mangelnde staatliche Förderung, Bürokratie und den Handwerkermangel als Investitionshemmnisse.

Erstmalig befragte der Verband seine Mitglieder auch nach ihren Erfahrungen, Solarstrom selbst zu produzieren und diesen an die Mieter zu verkaufen. Nur drei Prozent gaben an, dies zu tun. Weitere vier Prozent haben es probiert, aber wieder aufgegeben. „Das sind enttäuschende Zahlen“, kommentierte Warnecke. „Wenn die neue Bundesregierung keine wesentlichen Vereinfachungen einführt, wird es leider wohl dabei bleiben“, gab er zu bedenken.

Hinsichtlich der Miethöhe zeichnet sich bei den Haus & Grund-Mitgliedern eine Entspannung ab. Im Durchschnitt aller Befragten lag die Nettokaltmiete pro Quadratmeter 16 Cent unter den Werten des Vorjahres. Konstant hoch mit 56 Prozent ist der Anteil der Vermieter, die im laufenden Mietverhältnis keine Mieterhöhung vereinbart haben. Leicht auf 24 Prozent gestiegen ist hingegen der Anteil der Vermieter, der ausschließlich bei einem Mieterwechsel die Miete erhöht.
24. November 2021 - 15:27:27
Ampelkoalition: Kein Aufbruch in der Wohnungspolitik
Ampelkoalition: Kein Aufbruch in der Wohnungspolitik
Energiewende im Gebäudebestand zum Scheitern verurteilt

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland findet im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP kein Aufbruchsignal in der Wohnungspolitik. „Wer den vermietenden Privatpersonen – das sind die Anbieter von zwei Dritteln der Mietwohnungen – keine Angebote unterbreitet, sondern nur dem Parteiproporz geschuldete Politik für Mieter angeht, wird scheitern“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke. Der Koalitionsvertrag bringe keine spürbaren Verbesserungen für das Wohnen in Deutschland.

Dies gelte insbesondere für die Energiewende im Gebäudebestand. „So werden die Klimaziele unmöglich erreicht“, sagte Warnecke. Auch die geplante Aufteilung des CO2-Preises ohne Rückerstattung sei weder klimapolitisch sinnvoll noch sozial gerecht.

Warnecke kritisierte, dass die geplanten mietrechtlichen Vorhaben nur vordergründig Mietern zugutekommen. Das Angebot an Mietwohnungen werde so nicht erhöht. Das sei es aber, was diejenigen, die eine Wohnung suchten, brauchten. Für die privaten Wohnungsanbieter werde das Vermieten noch komplizierter und teurer gemacht.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Entscheidung der neuen Ampelkoalition ein eigenes Ministerium für Bauen und Wohnen zu schaffen. „Das neue Haus darf aber nicht in ideologischen Grabenkämpfen versinken, sondern muss die Probleme zügig angehen“, kommentierte Warnecke.
4. November 2021 - 17:02:38
Haus & Grund appelliert: Chance für sozial gerechte Energiewende jetzt nutzen
Haus & Grund appelliert: Chance für sozial gerechte Energiewende jetzt nutzen
Pro-Kopf-Klimageld ist sozial- und klimapolitisch effektivste Entlastung

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland appellierte heute an die Verhandler der möglichen Ampel-Koalition, die Chance für eine gerechte Energiewende zu nutzen. „Mit der Pro-Kopf-Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jeden einzelnen Bürger liegt ein Konzept auf dem Tisch, das jetzt vereinbart und dann schnell umgesetzt werden muss“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Damit könne der CO2-Preis weiterhin seine volle Lenkungswirkung hin zu weniger CO2-Emissionen entfalten. Gleichzeitig würden ärmere und mittlere Einkommensgruppen sogar entlastet. Hinzu käme, dass sich die Rückerstattung mit den in Deutschland vorhandenen Strukturen organisieren lasse, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW kürzlich dargelegt hat.

Warnecke stellte klar, dass mit einer solchen Lösung die Debatte über die Beschränkung der Umlage des CO2-Preises in Mietverhältnissen überflüssig werde. Die Beschränkung der Umlagefähigkeit hätte für einkommensschwache Mieter einen sehr geringen Entlastungseffekt, wie das MCC Forschungsinstitut in Potsdam ermittelt hat. Noch dazu würde durch die Beschränkung die klimaschonende Lenkungswirkung beim Mieter ausgebremst, während der CO2-Preis beim Vermieter mit der Einführung seine volle Lenkungswirkung entfalte. „Wenn es mit dem Pro-Kopf-Klimageld ein in jederlei Hinsicht überlegenes Entlastungsinstrument gibt, dann sollten wir es auch schnellstens einsetzen, anstatt weiterhin Scheinlösungen zu debattieren“, forderte Warnecke.
26. Oktober 2021 - 16:43:08
Steigende Energiepreise sozial abfedern
Steigende Energiepreise sozial abfedern
Haus & Grund für Klimageld und höheres Wohngeld

Um steigende Preise für fossile Energien sozial abzufedern, schlägt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland ein höheres Wohngeld sowie ein Pro-Kopf-Klimageld vor. „Die Bepreisung von CO2-Emissionen wird nur akzeptiert, wenn einkommensschwache Haushalte dadurch finanziell nicht überfordert werden. Hier muss die neue Regierung zügig handeln“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er sehe bei den drei verhandelnden Parteien gute Chancen, dass diese beiden Maßnahmen verabredet werden. Insbesondere das Klimageld sei ein wichtiger Beitrag für eine gelingende Energiewende. „Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten jedes Jahr an jeden einzelnen Bürger zurücküberwiesen werden. Da einkommensschwache Haushalte durchschnittlich weniger CO2 verbrauchen als einkommensstarke, aber beide den gleichen Betrag zurückerhielten, wäre hier der soziale Ausgleich direkt spürbar. Gleichzeitig bliebe die lenkende Funktion der CO2-Bepreisung vollständig erhalten“, erläuterte Warnecke.
14. Oktober 2021 - 11:20:44
Steigende Energiepreise
Steigende Energiepreise
Haus & Grund fordert Entlastung der Bürger

Mit Blick auf die stark steigenden Energiepreise fordert Haus & Grund Deutschland die Bundesregierung auf, von den gestern von der Europäischen Union eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Steuern auf Gas unverzüglich um 50 % zu senken. „Die verfehlte Energiepolitik darf nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden“, erklärte Kai Warnecke, Präsident des Verbandes. Des Weiteren forderte der Verband, die CO2-Bepreisung für die kommenden sechs Monate auszusetzen. Mit diesen Maßnahmen sei sichergestellt, dass Heizen und Warmwasser im Winter bezahlbar bleiben. Die steigenden Gaspreise dürften nicht zu einer finanziellen Überforderung der Bürger führen. „Jetzt ist nicht die Stunde, mit Steuern die Staatskasse zu füllen, jetzt ist die Stunde, den Menschen durch den Winter zu helfen“, so Warnecke.

Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte gestern angesichts der europaweit steigenden Energiepreise eine sogenannte Toolbox mit Werkzeugen vorgestellt, mit denen die Mitgliedsstaaten die Haushalte vor den Preissteigerungen schützen können. Hierzu gehören auch Steuersenkungen für Energie.
7. Oktober 2021 - 11:05:13
Schornsteinfegergebühren steigen – Wohnen wird noch teurer
Schornsteinfegergebühren steigen – Wohnen wird noch teurer
Haus & Grund: Neue Bundesregierung muss endlich gegensteuern

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass in Kürze die Schornsteinfegergebühren und damit die Kosten des Wohnens steigen werden. Der Bundesrat wird der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Gebührenerhöhung mit einem jährlichen Volumen von 2,5 Millionen Euro am morgigen Freitag voraussichtlich zustimmen. „Die neue Bundesregierung muss eine Trendumkehr bei den Wohnkosten schaffen. Zentral wird dabei sein, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Pro-Kopf-Klimageld an die Bürger zurückgegeben werden“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Haus & Grund befürchtet, dass die neue Gebührenverordnung Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen besonders hart treffen werde, wenn diese ihre Gebäude energetisch modernisieren und alte Fenster und Türen gegen moderne dichte Fenster austauschen wollen. Für die erneute Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger könnten Gebühren von 50 bis 64 Euro je Wohneinheit entstehen. Aus Sicht von Haus & Grund ist die Höhe dieser Gebühren nicht zu rechtfertigen.
23. September 2021 - 09:20:10
Grundsteuer: Es wird teuer und bürokratisch
Grundsteuer: Es wird teuer und bürokratisch
Haus & Grund fordert von Kommunen Bekenntnis zur Hebesatzanpassung

Bald werden Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer persönlich erfahren, dass mit der Reform der Grundsteuer ein bürokratisches Monstrum erschaffen wurde. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Elf Bundesländer haben sich für das Reformmodell von Bundesfinanzminister Scholz entschieden. Sie haben sich damit auch für mehr Bürokratie und höhere finanzielle Belastungen für ihre Bürger entschieden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Die Kommunen hätten es allerdings letztlich in der Hand, dass es bei zusätzlicher Bürokratie bleibt und die Kosten nicht steigen. „Es ist an der Zeit, dass die Kommunen ihren Bürgern das Signal geben, die Hebesätze bei der Grundsteuer B so zu senken, dass die Belastungen im Durchschnitt der Kommune nicht steigen“, forderte Warnecke. Die zusätzliche bürokratische Last ergebe sich aus den bekannt gewordenen Steuererklärungsformularen, mit denen die relevanten Daten zum Stichtag 1. Januar 2022 erhoben werden. „Da wird sich der eine oder andere Eigentümer die Augen reiben und auf Datenrecherche gehen müssen“, befürchtet der Verbandspräsident.

Hinweis: Mit dem Grundsteuerrechner auf der Haus & Grund-Website kann jeder Eigentümer seine zukünftige Grundsteuerbelastung ausrechnen. Dort ist auch zu erkennen, dass es für Eigentümer in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nicht gar so bürokratisch wird, da sich diese Länder für einfache Flächenmodelle entschieden haben.
21. September 2021 - 09:05:46
Nebenkostenranking: Die 100 größten Städte im Vergleich
Nebenkostenranking: Die 100 größten Städte im Vergleich
Regensburg ist günstigste Stadt

In Regensburg zahlen Bürger am wenigsten für Müll, Abwasser und Grundsteuer, in Leverkusen am meisten. Das ist ein Ergebnis des neuen Nebenkostenrankings, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland erstellt hat. „Der Unterschied zwischen der teuersten und günstigsten Stadt beträgt über 1.100 Euro. Bei einer durchschnittlichen Belastung von rund 1.300 Euro ist diese Diskrepanz enorm“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der Vorstellung der Ergebnisse heute in Berlin.

Die fünf günstigsten Städte:
1. Regensburg 915 €
2. Worms 936 €
3. Mainz 958 €
4. Trier 973 €
5. Frankfurt am Main 1.002 €

Die fünf teuersten Städte:
96. Witten 1.706 €
97. Potsdam 1.718 €
98. Mönchengladbach 1.828 €
99. Moers 1.938 €
100. Leverkusen 2.046 €

Warnecke wies darauf hin, dass 22 Städte im Vergleich zum Vorgängerranking vor drei Jahren die Kosten für die Abwasser- und Müllentsorgungsgebühren sowie für die Grundsteuer senken konnten, unter ihnen Bonn (-120 €), Nürnberg (-67 €) und Düsseldorf (-53 €). Für die Bürger aller anderen Städte würden die Nebenkosten insgesamt aber teurer. An der Spitze der Erhöhungen liegen Offenbach (+434 €), Mülheim (+239 €) und Gelsenkirchen (+203 €).

Haus & Grund forderte die Städte heute auf, gemeinsam nach Lösungen für eine gute Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen zu akzeptablen Preisen zu suchen. „Die uns jedes Jahr von den teuren Kommunen präsentierten Ausreden sind sehr variabel und ideenreich, helfen aber niemandem weiter. „Von den Besten lernen“ lautet der Auftrag, den die Kommunen aus diesem Ranking ableiten sollten“, forderte Warnecke.
9. September 2021 - 10:14:21
Haus & Grund warnt vor weiteren Regulierungen
Haus & Grund warnt vor weiteren Regulierungen
Verband erwartet stark sinkendes Angebot von Mietwohnungen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnte heute mit Blick auf die Bundestagswahl vor weiteren Regulierungen für vermietende Privatpersonen. „Sollte eine künftige Regierungskoalition weitere Maßnahmen planen, die auf ein Einfrieren von Mieten hinauslaufen, rechnen wir damit, dass mindestens 10 bis 15 Prozent der Mietwohnungen vom Markt verschwinden werden. Das sind 1,5 bis 2,3 Millionen Wohnungen, die Mietern dann nicht mehr zur Verfügung stehen“, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke auf einer Online-Pressekonferenz in Berlin. Das Vermieten lohne sich schlicht nicht mehr. Die Wohnungen würden dann als Eigentumswohnungen an Investoren und Selbstnutzer verkauft.

Die Praxis habe nicht nur in Berlin, sondern weltweit gezeigt, dass Mietenregulierungen ab einem gewissen Maß das Wohnungsangebot weiter verknappen und die Nachfrage anheizen. „Dieses Maß haben wir in Deutschland überschritten“, sagte Warnecke. Er ergänzte, dass andere in einigen Wahlprogrammen enthaltene Maßnahmen den gleichen Effekt haben würden. Dazu zählten etwa, die Umlagefähigkeit bestehender Betriebskosten einzuschränken oder gar abzuschaffen, Modernisierungen zu erschweren sowie Mietspiegel zu manipulieren.

Warnecke forderte die Parteien auf, nicht weitere Keile zwischen Mieter und Vermieter zu treiben. Jahrzehntelang habe der Mietwohnungsmarkt wunderbar funktioniert. Deshalb müsse der bewährte Anbietermix aus Privatpersonen, privaten Unternehmen, kommunalen und genossenschaftlichen Anbietern erhalten bleiben. „Wir müssen zurück zu einer Politik, die Probleme löst und nicht populistische Scheinlösungen anbietet“, fasste er zusammen.
8. September 2021 - 12:49:54
Steuereinnahmen der Länder sprudeln – angehende Hauseigentümer müssen zahlen
Steuereinnahmen der Länder sprudeln – angehende Hauseigentümer müssen zahlen
Haus & Grund: Mehr Wohneigentum erfordert geringere Steuerbelastung

„Solange die Länder angehende Haus- und Wohnungseigentümer nicht endlich spürbar entlasten, bleiben Bekenntnisse zu mehr Wohneigentum unglaubwürdig.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin mit Blick auf Zahlen aus dem Monatsbericht August des Bundesfinanzministeriums. Danach stiegen die Einnahmen der Länder aus der Erbschaftsteuer im Juli im Vergleich zum Vorjahr um 30,9 Prozent und die aus der Grunderwerbsteuer um 22 Prozent.

„Wer ein Haus erwirbt, steht ohnehin vor enormen finanziellen Herausforderungen. Es ist daher nicht hinnehmbar, dass der Staat gerade in dieser Phase besonders kräftig in die Taschen der Eigentümer greift“, sagte Warnecke. Damit versperre die Politik die Erfüllung eines Lebenstraums vieler Menschen: die eigenen vier Wände.

Laut den jüngsten Zahlen des Finanzministeriums stiegen die Einnahmen aus der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer nicht nur im Monatsvergleich. Auch von Januar bis Juli verzeichneten die Länder rund 12 Prozent höhere Einnahmen aus diesen beiden Steuern. Diese sind die mit Abstand ertragreichsten Ländersteuern. Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer können die Länder seit 2006 selbst bestimmen und erhöhen ihn seither mit Ausnahme von Bayern und Sachsen kontinuierlich.
26. August 2021 - 10:54:42
Verbraucherverbände fordern: Nicht nochmals 10 Jahre warten
Verbraucherverbände fordern:
Nicht nochmals 10 Jahre warten: Das Bauträgervertragsrecht muss in der neuen Legislaturperiode dringend realisiert werden

Selten gibt man in seinem Leben mehr Geld aus als beim Kauf einer Immobilie. Und doch ist der Verbraucher schlechter geschützt als beim Autokauf. Kaum zu glauben: Wohnungskäufer können bis heute keinen rechtssicheren und fairen Vertrag mit einem Bauträger abschließen. Bei Insolvenzfall des Bauträgers sind die Bauherren unzureichend finanziell abgesichert. Aus Sicht der Verbraucherschutzverbände muss daher das Bauträgervertragsrecht in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden allein 2020 knapp 70.000 Eigentumswohnungen fertiggestellt (25 Prozent aller fertiggestellten Wohnungen). Bauherren und Käufer investierten 2020 etwa 20 Milliarden Euro in neu errichtete Wohnungen. Aus Sicht der Verbände wird das Bauträgergeschäft weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, um der Wohnungsknappheit in städtischen Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Angesichts der Relevanz der Verbrauchergruppe, die erhebliche Eigenmittel aufwendet, um mehr Wohnraum zu schaffen, müssen die bestehenden Gesetzeslücken schnell geschlossen werden.

Existenzbedrohende Situationen durch Bauträgerinsolvenz
Probleme treten besonders im Insolvenzfall auf. Wollen Käufer eine Wohnung vom Bauträger erwerben, bezahlen sie für Eigentum, das zunächst auf dem Grundstück des Bauträgers selbst noch fertig gebaut werden muss. Erst mit Fertigstellung bekommen die Käufer ihre Wohneinheit übergeben. Geht der Bauträger während der Bauphase Pleite, drohen den Erwerbern lange und teure Rechtsstreitigkeiten. In der Praxis entstehen bei der Abwicklung von Bauträgerinsolvenzen Probleme, die zu existenzbedrohenden Situationen bei den Erwerbern führen können. Tatsächlich kommen die Käufer nach der aktuellen Rechtslage kaum aus dem Vertrag. Ein Recht auf Kündigung des Vertrags steht den Käufern nach dem Gesetz nicht zu. Eine ausreichende finanzielle Absicherung der Käufer beim Rücktritt ist in der Praxis nicht vorhanden.

Das derzeitig weit verbreitete Vormerkungsmodell erweist sich in der Praxis häufig als verbraucherfeindlich und gerade im Bereich von Insolvenzen des Bauträgers mit hohen Risiken für Verbraucher verbunden: Die Erwerber können entweder das Eigentum an einem unfertigen Bauwerk erlangen, müssten aber den Bau in Eigenregie auf eigene Kosten fortführen, was zugleich Einigkeit aller anderen Eigentümer voraussetzt, die zumeist in einer ganz ähnlichen finanziellen Notsituation sind. Die Alternative ist der Verzicht auf die Vormerkung – womit die Erwerber kein Eigentum erhalten. Dann hätten sie zwar einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Abschläge, dieser ist aber wegen der Insolvenz kaum werthaltig, so dass die Erwerber hohe finanzielle Verluste tragen müssen.

Es fehlt weiter an nachvollziehbaren und praktikablen Schnittstellen zum Wohnungs-eigentumsgesetz. Dessen jüngste Reform, das zum 01.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, hat hier zu keiner Lösung beigetragen. Auch die Makler- und Bauträgerverordnung stellt keine ausreichende Regelung dar. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung wird spätestens seit dem 3. Deutschen Baugerichtstag von 2010 intensiv diskutiert und führte zu einer entsprechenden Empfehlung an den Gesetzgeber. In Österreich ist bereits seit 2008 ein Bauträgervertragsgesetz in Kraft.

Die Lösung: Zahlung bei Abnahme
Gemäß dem letzten Koalitionsvertrag sollte das Thema bereits erledigt sein. Mittlerweile warten die Verbraucher schon über ein Jahrzehnt auf mehr Verbraucherschutz. Diskussionen mit Banken und Versicherungen in einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz haben gezeigt, dass bedauerlicherweise nicht die Fertigstellung, sondern lediglich die Rückabwicklung zu vertretbaren Bedingungen besicherungsfähig ist.

„Wir befürworten deshalb ein Modell, bei dem eine Zahlung auf die vom Bauträger zu erbringenden Leistungen bei der Abnahme in Höhe von 96,5 Prozent des vereinbarten Preises erfolgt. Damit entfallen sämtliche komplizierten weiteren Überlegungen, da die Erwerber ein im Wesentlichen fertiges Bauwerk erhalten. Die restliche Abwicklung des Vertrags und die Zahlung der verbleibenden 3,5 Prozent können mit derzeit bereits verfügbaren Marktinstrumenten gestaltet werden“, so Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland.

Rückabwicklung als ergänzende Verbraucherabsicherung
Für den Fall, dass der Gesetzgeber dem Bauträger ein Wahlrecht einräumen möchte, schlagen die Verbände in Ergänzung ein alternatives Sicherungsmodell vor. Dieses ist auf eine Rückabwicklung gerichtet und unter anderem an folgende Konstellationen für den Sicherungsfall geknüpft: „Der Eigeninsolvenzantrag muss die gleichen Folgen auslösen wie der gesetzliche Rücktrittsgrund, wonach eine Vertragspartnerin ihre Leistungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen will. In einem solchen Fall muss es den privaten Erwerbern möglich sein, vom Vertrag zurückzutreten und auf die Besicherung zurückzugreifen. Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, besteht bereits jetzt die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten und muss dies folglich einen Sicherungsfall auslösen. Entscheidet sich die Insolvenzverwalter zur Vertragserfüllung, leistet nachfolgend aber nicht, dann muss mit Vorliegen der gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen der Sicherungsfall ausgelöst werden“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbunds.

Rechtsanwalt Michael Nack vom Verein Wohnen im Eigentum erläutert dazu: „Wir halten des Weiteren folgende Regelungen für dringend erforderlich, um die Rechtsfolge des Rücktritts verbraucherfreundlich – praxisgerecht und zeitnah – durchzusetzen:
1. Einführung einer gesetzlichen Sonderregelung für die Erwerber analog dem Mietrecht, gemäß derer er sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Vertrag lösen kann.
2. Begrenzung des Zeitraums, in welchem die Insolvenzverwalter ihr Wahlrecht auszuüben haben. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufforderung durch die Erwerber soll der Zeitraum maximal einen Monat betragen. Erklärt sich die Insolvenzverwalter in diesem Zeitraum hierzu nicht, gilt dies als Verweigerung und damit als Rücktrittsgrund.
3. Die Besicherung sollte dergestalt erfolgen, dass jede geleistete Abschlagszahlung sowie ein Inflationsausgleich ab Leistung der jeweiligen Abschlagszahlung abgesichert ist. Letzteres ist erforderlich, um die Verbraucher vor den Verlusten zu schützen, die ihr aufgrund ihrer Vorleistung und späteren Rückabwicklung entstehen. Denn die Verbraucher erhalten in diesem Fall nicht nur kein Eigentum an der Wohnung, sie sieht sich bei künftigen Verträgen auch mit erheblichen Preissteigerungen konfrontiert.

Zusammenfassend erklärt Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren: „In der täglichen Praxis erkennen wir bei der Abwicklung von Bauträgergeschäften grundlegende Probleme, die Belege bestehender Rechtsunsicherheit sind. Unbestritten ist, dass das Bauträgergeschäft erheblich zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums beiträgt. Zweifellos führt das komplizierte Rechtskonstrukt zu erheblichen Unsicherheiten aller am Bau Beteiligten. Diese Gesetzeslücken müssen endlich geschlossen werden. Deshalb muss der Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht im nächsten Koalitionsvertrag nicht nur dringend berücksichtigt, sondern auch in der anstehenden Legislaturperiode realisiert werden. Hier geht es um die Existenz vieler Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Kauf- oder Bauabsichten einen erheblichen Beitrag zum Wohnungsbau in Deutschland leisten“.
25. August 2021 - 14:04:51
Haus & Grund: Neuausrichtung des Klimaschutzes dringend notwendig
Haus & Grund: Neuausrichtung des Klimaschutzes dringend notwendig
Jährliche, sektorscharfe CO2-Minderungsziele von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat heute die Abschaffung des Klimaschutzgesetzes gefordert. „Für jeden Wirtschaftssektor national definierte CO2-Minderungsziele sind illusorisch. Der neue Bundestag muss daher zügig eine Klimaschutzpolitik beschließen, die unbürokratisch, kosteneffizient und wirksam ist“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesinnenministerium auf der einen Seite sowie dem Expertenrat für Klimafragen über zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor. Diese Maßnahmen waren aufgrund des Klimaschutzgesetzes notwendig geworden, nachdem der Gebäudesektor sein Minderungsziel im vergangenen Jahr minimal verfehlt hatte. „Hier zeigt sich die ganze Absurdität der aktuellen Klimaschutzpolitik: Verschwendung von Ressourcen, Bürokratismus in Reinkultur, politischer Streit und wenig Klimaschutz. Diesen Irrsinn kann sich Deutschland nicht länger leisten“, stellte Warnecke fest.

Nach Angaben von Haus & Grund verdeutlicht die aktuelle Debatte über den Bericht des Expertenrats, dass nur ein mindestens europaweiter und sektorübergreifender Handel mit Emissionszertifikaten zur CO2-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts führen kann. „Gerade der Gebäudesektor ist auf langfristige Perspektiven angewiesen. Planwirtschaftliche Jahresvorgaben haben hier nichts zu suchen. Dafür ist die Eigentümer- und Gebäudestruktur schlicht zu vielschichtig“, betonte Präsident Warnecke.
4. August 2021 - 15:39:13
Mehr Regulierung – teurer Klimaschutz
Mehr Regulierung – teurer Klimaschutz
Grüne verpassen Kurswechsel in der Klimapolitik

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte heute die Pläne der Grünen für ein Klimaschutz-Sofortprogramm. „Die Grünen korrigieren nicht das klimapolitische Gemurkse der Großen Koalition, sondern treiben es mit ihrem planwirtschaftlichen Klein-Klein sogar noch auf die Spitze“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Detaillierte Ver- und Gebote schützten das Klima nicht wirkungsvoller, sondern würden dazu verleiten, Geld mit wirkungslosen Maßnahmen zu verschwenden.

Die Mittel für einen kosteneffizienten Klimaschutz habe die Wissenschaft hinlänglich beschrieben: ein möglichst europaweit einheitlicher, sektorübergreifender CO2-Preis mit verlässlichen CO2-Reduktionszielen. Diese CO2-Bepreisung müsse zwingend flankiert werden durch entsprechende Entlastungen für alle Bürger – etwa in Form eines Klimageldes. „Wenn der CO2-Preis kontinuierlich steigt, wird die Ölheizung zu teuer – ganz ohne Verbot. Welche neue Heizung der Eigentümer dann einbaut, sollte er alleine entscheiden“ sagte Warnecke. Um das zu können, müssten Eigentümer wissen, welche Energien wo und wann zur Verfügung stehen und was sie sinnvollerweise an ihrem Gebäude zusätzlich ändern können. Diese Informationen in Form eines Versorgungsatlas sowie eines individuellen, kostenlosen Sanierungsfahrplans habe der Staat in den kommenden vier Jahren bereitzustellen.
30. Juli 2021 - 09:05:39
Der Staat macht das Wohnen teurer – nicht die Vermieter
Der Staat macht das Wohnen teurer – nicht die Vermieter
Preise für Energie steigen erheblich, für Kaltmieten kaum

„Wir brauchen keine Mietpreisbremse, sondern die Rückerstattung des CO2-Preises als Kopfpauschale an alle Bürger“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin und verwies auf jüngste Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Preisentwicklung. Die Zahlen zeigten deutlich, dass der Staat mit Steuern und der CO2-Bepreisung die Energiekosten rapide nach oben treibe: Im Juli verteuerten sich die Haushaltsenergie und Kraftstoffe um 11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, die Nettokaltmieten jedoch nur um 1,3 Prozent.

Ähnliche Werte stellte das Statistikamt bereits in den Vormonaten fest. „Hier zeigt sich, dass die Bundesregierung mit der Einführung der CO2-Bepreisung krachend gescheitert ist. Es fehlt die Entlastung der Bürger. Mit ihrer Gier setzt die Regierung die Akzeptanz für die Energiewende leichtfertig aufs Spiel“, sagte Warnecke. Für die Lenkungswirkung des CO2-Preises sei keine finanzielle Belastung der Bürger nötig. Die neue Regierung müsse schnell diesen eklatanten Fehler korrigieren.
22. Juli 2021 - 11:38:28
Zukunft der Innenstädte mit privaten Eigentümern gestalten
Zukunft der Innenstädte mit privaten Eigentümern gestalten
Haus & Grund: Neue Innenstadtstrategie sinnvoll nutzen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hält die heute vom Bundesinnenministerium vorgestellte Innenstadtstrategie für einen wichtigen Impuls. „Die nächsten Schritte in der Praxis vor Ort müssen mit den privaten Eigentümern geplant und umgesetzt werden – und nicht über ihre Köpfe hinweg“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er verwies darauf, dass viele Immobilien in den Innenstädten privaten Kleineigentümern gehören. Sie hätten daher ein vitales Interesse an lebendigen Innenstädten. „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell unsere Innenstädte verblassen können, wenn wir dem Strukturwandel tatenlos zusehen. Die Menschen wollen aber weiterhin hier gut leben, arbeiten, einkaufen und verweilen können. Die Politik und alle anderen Akteure sind aufgefordert, ihren Teil beizutragen“, sagte Warnecke.

Er hob hervor, dass die neue Innenstadtstrategie die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren auf Augenhöhe betont: „Das Papier bietet also keine Grundlage für Kommunen, mit weiteren regulatorischen Eingriffen die Bewirtschaftung von Immobilien in den Innenstädten weiter zu erschweren.“
21. Juli 2021 - 14:46:57
Versicherung gegen Elementarschäden ratsam
Versicherung gegen Elementarschäden ratsam
Haus & Grund gegen Versicherungspflicht

Mit Blick auf die zunehmenden Stark- und Dauerregenfälle rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland privaten Hauseigentümern zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. „Ein Starkregen kann überall und schnell kommen. Wer den passenden Versicherungsschutz hat, kann etwas beruhigter in die Zukunft schauen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Zusätzlich seien bauliche und planerische Schutzmaßnahmen unabdingbar. Hier hätten vor allem auch die Kommunen ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden lehnt Haus & Grund ab. Für Eigentümer mit Gebäuden in Risikogebieten könnten die Prämien unbezahlbar werden. „Eine Versicherungspflicht - so nützlich sie im Schadensfall auch sein mag – lässt jedenfalls die Kosten des Wohnens weiter ansteigen“, gab Warnecke zu bedenken.

Info: Die Elementarversicherung ist in der Regel eine Erweiterung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Sie greift bei Schäden durch Starkregen (z.B. Rückstau und Überschwemmungen), Erdsenkungen, Erdrutsch, Erdfall sowie Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen unter anderem von der Gefahrenzone ab, in der sich das Gebäude befindet, sowie von der Versicherungssumme.
16. Juli 2021 - 10:03:08
Hochwasser
Hochwasser

Haus & Grund fordert staatlichen Hilfsfonds

Angesichts der katastrophalen Folgen der extremen Unwetter in Westdeutschland fordert Haus & Grund die schnelle Einrichtung eines staatlichen Hilfsfonds. „Viele Menschen haben ihr Zuhause verloren. Ganze Familien stehen vor dem Nichts. Ihnen muss schnell und unbürokratisch vom Staat geholfen werden“, forderte Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.

Erst wenn das Wasser zurückgegangen ist, wird sich das ganze Ausmaß der Schäden zeigen. Dann müssen Häuser von Schlamm befreit, getrocknet, auf ihre Standsicherheit geprüft und teilweise oder komplett neu errichtet werden. „Dies alles wird viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Geld das viele private Eigentümer nicht haben“, erläuterte Warnecke. „Die Menschen dürfen mit diesen Problemen auch langfristig nicht alleine gelassen werden.“
14. Juli 2021 - 10:22:20
Das europäische „Fit for 55“-Gebäudepaket
Das europäische „Fit for 55“-Gebäudepaket
Emissionshandel ja, aber keine weiteren Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer

„Der Gebäudesektor kann die 2030-Ziele schaffen. Der Kommissionsvorschlag – die CO2-Emission aus dem Gebäudesektor in das europäische Emissionshandelssystem zu integrieren – ist goldrichtig.“ So kommentierte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, das heute von der europäischen Kommission vorgelegte „Fit for 55“-Paket.
Kritisch sieht Haus & Grund jedoch das Vorhaben, daneben weitere verpflichtende Maßnahmen wie energetische Mindeststandards für den Gebäudebestand vorzuschreiben. „Die Lenkungswirkung des Emissionshandels verpufft, wenn den Eigentümern zusätzliche energetische Pflichten auferlegt werden“, kritisiert Warnecke. Denn das Ziel des Emissionshandels, dass sich am Markt die kosteneffizientesten CO2-Einsparungen durchsetzen, werde durch zusätzliche Pflichten konterkariert. „Am Ende müsse der Eigentümer so womöglich beides bezahlen: CO2-Kosten und zusätzliche Anforderungen. Das wird viele Eigentümer finanziell überfordern“, gibt Warnecke zu bedenken und fordert, auf weitergehende Verpflichtungen zu verzichten.
Hintergrund: Das „Fit for 55“-Gebäudepaket enthält Änderungsvorschläge unter anderem zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie, zum Emissionshandelssystem (ETS) und zur Lastenteilungsverordnung (ESR). Nach den europäischen Plänen soll das Emissionshandelssystem eine Lenkungswirkung für Verbraucher entfalten. Zusätzliche CO2-Einsparungen sollen aber auch durch weitere verpflichtende sektorale Maßnahmen der Mitgliedsstaaten erreicht werden (ESR). Bis zum Ende des Jahres will die Europäische Kommission neue energetische Mindeststandards für den Gebäudebestand vorlegen.
24. Juni 2021 - 10:25:54
Mietspiegelreform: Gesetz bringt keine Verbesserungen
Mietspiegelreform: Gesetz bringt keine Verbesserungen
Auskunftspflicht unnötig – Strafandrohung unangebracht

„Die neue, bußgeldbewehrte Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter bei der Erstellung von Mietspiegeln wird für viel Verdruss und Verärgerung sorgen. Sie führt aber sicher nicht zu besseren Ergebnissen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute abschließend im Bundestag zu behandelnde Mietspiegelreformgesetz. Viele der abgefragten Daten seien weder den Mietern und – vor allem bei älteren Gebäuden – auch den Eigentümern nicht bekannt. Hier mit einem Bußgeld bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben zu drohen, sei gänzlich unangebracht.

Warnecke sagte, dass einige Ansätze, Mietspiegel politisch zu missbrauchen, in den vergangenen Wochen fallengelassen wurden. Insgesamt sei die Gefahr jedoch nicht gebannt. Er forderte den Bundesrat auf, vor allem auf eine Stärkung einfacher Mietspiegel hinzuwirken. Einfache Mietspiegel müssten auch zukünftig in kleinen und großen Städten eine Option sein. Da an einigen Gesetzesstellen höhere Kosten vorprogrammiert seien, bestehe die Gefahr, dass es in vielen Kommunen künftig gar keinen Mietspiegel mehr geben werde. „Gerade private Kleinvermieter sind auf akzeptierte Mietspiegel angewiesen. Der Bundesrat kann und muss jetzt noch die Schäden für Mieter und Vermieter begrenzen“, forderte Warnecke.
10. Juni 2021 - 14:03:12
Warnecke wiedergewählt
Warnecke wiedergewählt
Eigentümerverband Haus & Grund wächst kontinuierlich

Kai H. Warnecke ist für weitere fünf Jahre Präsident von Haus & Grund Deutschland. Der 49 Jahre alte Jurist wurde heute von der Mitgliederversammlung der Interessenvertretung privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer mit großer Mehrheit wiedergewählt. „Die kommenden Jahre halten viele Herausforderungen für die privaten Eigentümer und auch für die Organisation Haus & Grund bereit. Ich freue mich darauf, mich weiter für den Erhalt – gerade auch des vermieteten – Privateigentums einsetzen zu können, die Energiewende begleiten und die Digitalisierung im Verband unterstützen zu können“, sagte er nach seiner Wahl.

Die Mitgliederversammlung wählte zudem die Vorsitzende von Haus & Grund Bayern, Ulrike Kirchhoff, zur Schatzmeisterin. Die promovierte Volkswirtin wird damit dem Präsidium des Verbandes angehören. Kirchhoff folgt auf den Hamburger Heinrich Stüven, der altersbedingt nicht wieder antreten durfte.

Die Mitgliederzahl von Haus & Grund wächst seit Jahren kontinuierlich und hat zum 31. Dezember 2020 die Zahl von 902.512 erreicht. Mitglieder in den bundesweit 867 Haus & Grund-Vereinen sind ganz überwiegend Privatpersonen. Die Vereine sind in 22 Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bundesverband Haus & Grund Deutschland bilden.
10. Juni 2021 - 10:51:04
Privates Eigentum nicht ideologischen Fantasien preisgeben
Privates Eigentum nicht ideologischen Fantasien preisgeben
135. Zentralverbandstag von Haus & Grund im Zeichen der Bundestagswahl

„Das Privateigentum ist politischen Angriffen ausgesetzt, wie sie dieses Land in den vergangenen 30 Jahren nicht kannte. Dagegen müssen sich alle demokratisch und marktwirtschaftlich gesinnten Kräfte wehren.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heute in Berlin beginnenden Verbandstages. Es dürfe nicht dazu kommen, dass das private Eigentum schleichend irgendwelchen ideologischen Fantasien preisgegeben werde.

Beispielhaft nannte Warnecke die Debatte über Mietsteigerungen: „Hohe Mietsteigerungen sind nachweisbar lokal begrenzt. Mittlerweile sinken die Angebotsmieten sogar wieder. Sie bieten also keinen Anlass, um massiv in die Eigentumsrechte der Vermieter einzugreifen.“ Ebenso ideologisch getrieben sei die Debatte über die CO2-Bepreisung in Mietverhältnissen. Die Wissenschaft sei sich hier einig: Die CO2-Kosten muss der Mieter tragen und die Einnahmen muss der Staat in Form eines Klimageldes an alle Bürger zurückgeben. Nur so gelängen Klimaschutz und sozialer Ausgleich zusammen. Warnecke betonte, dass das private Eigentum unzertrennlich mit Freiheit, Demokratie und Wohlstand für breite Bevölkerungsschichten sei. „Die privaten Eigentümer vermieten sozial und engagieren sich bei der Energiewende. Dies gelingt umso besser, je weniger ideologische Hürden Ihnen in den Weg gestellt werden“, unterstrich der Verbandschef.

Zu dem rein online stattfindenden Verbandstag erwartet Haus & Grund unter anderem den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, sowie CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Des Weiteren werden die Berliner Spitzenkandidaten Franziska Giffey und Kai Wegner, die Grünen-Politiker Boris Palmer und Chris Kühn sowie das SPD-Vorstandsmitglied Kevin Kühnert und der CDU-Mietrechtsexperte, Jan-Marco Luczak, sowie der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, Gäste des Eigentümerverbandes sein.
3. Juni 2021 - 13:06:23
Haus & Grund: CO2-Preis und Klimageld gehören zusammen
Haus & Grund: CO2-Preis und Klimageld gehören zusammen
Verursacherprinzip nicht aufweichen

„Der CO2-Preis soll lenken – und nicht die Bürger ärmer machen.“ Auf diesen Geburtsfehler der CO2-Bepreisung wies Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin hin. Der Fehler könne behoben werden, indem die Staatseinnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines für jeden Bürger gleich hohen Klimageldes zurückgezahlt werden.

Eine pauschale Rückgabe würde einkommensschwächere Haushalte stärker entlasten als einkommensstarke Haushalte, denn einkommensschwache Haushalte emittieren durchschnittlich weniger CO2. Die zusätzliche Belastung durch die CO2-Bepreisung würde bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Klimageld sogar überkompensiert.

Warnecke wies darauf hin, dass spätestens mit der Einführung eines Klimageldes die SPD-Forderung nach einer Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter hinfällig wäre. „Mit ihrer Forderung zeigt die SPD jedoch, dass sie den Klimaschutz nicht ernst nimmt und die CO2-Bepreisung bis heute nicht verstanden hat“, so Warnecke. Das SPD-Argument der sozialen Abfederung bezeichnete er als scheinheilig. „Konsequenterweise müsste die SPD dann für eine gänzliche Ausnahme des Wohnens von der CO2-Bepreisung eintreten, denn der CO2-Preis werde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte mit voller Wucht treffen“, sagte der Verbandschef. Das Klimageld würde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte entlasten.
19. Mai 2021 - 12:02:50
Mietspiegelreform: Mehr Schaden als Nutzen
Mietspiegelreform: Mehr Schaden als Nutzen
Bußgeldbewehrte Auskunftspflicht unangemessen

Der Verband Haus & Grund Deutschland hält die von der Großen Koalition geplante Reform des Mietspiegelrechts für verfehlt. Vor der heutigen Expertenanhörung im Deutschen Bundestag sagte Präsident Kai Warnecke: „Die Datenbasis für Mietspiegel zu verbessern ist ja ein vernünftiges Ziel. Aber eine Auskunftspflicht einzuführen, um Daten abzufragen, die den Behörden bereits vorliegen oder die für die Mietspiegelerstellung belanglos sind, ist schlicht unangemessen. Diese Art der Eigentümergängelung darf der Bundestag nicht durchgehen lassen.“

Warnecke kritisierte zudem, dass Eigentümer, die eine Auskunft über ihr Gebäude unvollständig, falsch oder gar nicht erteilen, bis zu 5.000 Euro Bußgeld zahlen müssen. Dieses solle beispielsweise auch für selbstnutzende Eigentümer fällig werden, die versäumen anzugeben, dass ihre Wohnung nicht vermietet ist.
12. Mai 2021 - 12:30:57
Haus & Grund entsetzt über Teilung des CO2-Preises
Haus & Grund entsetzt über Teilung des CO2-Preises
Belastungen für private Vermieter nicht mehr tragbar

„Dass Vermieter nun 50 Prozent der von den Mietern verursachten CO2-Kosten tragen müssen, ist nicht akzeptabel.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Beschluss der Bundesregierung. Der Vermieter habe keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heizt oder wie viel Warmwasser er verbraucht. Klimaschutzpolitisch sei dieser Beschluss daher kontraproduktiv. Das Geld, das der Vermieter für den CO2-Preis ausgeben müsse, werde künftig für energetische Sanierungen fehlen.

Warnecke kündigte an, diese Regelung verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Er rechne zudem damit, dass viele Vermieter nun die Mieten erhöhen müssten, um die zusätzliche finanzielle Belastung kompensieren zu können. „Der Regierungsbeschluss wird zu einer tieferen Spaltung der Gesellschaft führen. Die Bundesregierung möchte offensichtlich die großen Lasten der Energiewende im Gebäudebestand auf die 3,9 Millionen privaten Vermieter abwälzen. Gleichzeitig wird ihnen durch überzogene Mietregulierungen die finanzielle Grundlage entzogen. Am Ende der Kanzlerschaft Angela Merkels ist das vermietete Privateigentum in akuter Gefahr“, sagte Warnecke.
11. Mai 2021 - 09:15:16
Grundsteuervergleich: Gütersloh gewinnt
Grundsteuervergleich: Gütersloh gewinnt
Belastung in Witten mehr als das Doppelte

In Gütersloh muss eine Familie am wenigsten Grundsteuer zahlen. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Untersuchung, die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland beim Institut der deutschen Wirtschaft in Auftrag gegeben hat. „Während unsere Musterfamilie in Gütersloh nur 323 Euro pro Jahr zahlen muss, muss sie in Witten mehr als das Doppelte zahlen – nämlich 771 Euro“, so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der Vorstellung der Untersuchung heute in Berlin.

Der Vergleich zum Ranking 2018 macht deutlich, dass die Städte, die eine Erhöhung beschlossen haben, durchweg kräftig zugelangt haben. So stieg die Jahresgrundsteuer in Salzgitter (+25 Prozent), Gelsenkirchen (+24 Prozent), Mülheim an der Ruhr (+39 Prozent) und Offenbach am Main (+49 Prozent) deutlich. „In diesen Städten ist die Grundsteuerlast innerhalb von drei Jahren geradezu explodiert. Hier muss dringend gegengesteuert werden, damit das Wohnen für Mieter und Selbstnutzer bezahlbar bleibt und in manchen Städten wieder bezahlbar wird“, forderte der Verbandschef. Dies werde durch Einführung der neuen Grundsteuergesetze noch wichtiger. Die Haus & Grund-Vereine würden prüfen, ob das Wort von Bundesfinanzminister Scholz gelte: keine heimlichen Erhöhungen bei der Umstellung!

Er erläuterte, dass jede Kommune anders sei: jede habe eine andere Entwicklung, andere Wirtschaftsstrukturen, andere Probleme zu bewältigen. Dennoch seien die Unterschiede erklärungsbedürftig. „Unser Vergleich soll nicht anklagen, sondern soll zur Transparenz beitragen. Nur dann können die Bürger ihre Kommunalpolitiker konkret fragen, warum sie mehr Grundsteuer zahlen als Bürger anderer Gemeinden“, erläuterte Warnecke. Warnecke empfahl den Kommunen, Strategien für eine Senkung der Grundsteuer zu entwickeln und diese den Bürgern zu erklären.

Zur Studie: In dem Grundsteuerranking werden die 100 nach Einwohnern größten Städte Deutschlands verglichen. Zur Berechnung der Jahresgrundsteuer wurde ein durchschnittlicher Einheitswert für Einfamilienhäuser in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern herangezogen. Auf Basis dieses Wertes, einer Grundsteuermesszahl in Höhe von 2,6 Promille und den einzelnen kommunalen Hebesätzen im Februar 2021 wurden schließlich die jährlichen Grundsteuerlasten kalkuliert.
5. Mai 2021 - 10:22:02
Haus & Grund kritisiert Einigung zum Umwandlungsverbot scharf
Haus & Grund kritisiert Einigung zum Umwandlungsverbot scharf
Koalitionsfrieden auf Kosten der privaten Eigentümer

„Zum wiederholten Mal ist die CDU nun in Verhandlungen mit der SPD zulasten der privaten Kleinvermieter eingeknickt, um den eigentlich gar nicht mehr vorhandenen Koalitionsfrieden zu wahren. Offenbar hat sich die Union davon verabschiedet, die Partei des privaten Eigentums zu sein.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Einigung von CDU/CSU und SPD zum Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Er verwies darauf, dass die Bundesregierung selbst einräumen musste, dass eine Verdrängung von Mietern aufgrund von Umwandlungen nicht zu belegen sei. Dass es nun in zahlreichen Gebieten ein faktisches Umwandlungsverbot geben werde, werde erhebliche negative Auswirkungen haben. „Private Eigentümer werden ihr Mietshaus nur noch komplett verkaufen können – und zwar an Großinvestoren. Damit werden dann nicht nur vermietende Privatpersonen aus dem Markt gedrängt. Auch Mietern werde eine Möglichkeit genommen, Wohneigentum zu bilden“, erläuterte Warnecke.
29. April 2021 - 12:27:54
Klimaschutz-Urteil: Haus & Grund begrüßt Stärkung des Rechts auf Eigentum
Klimaschutz-Urteil: Haus & Grund begrüßt Stärkung des Rechts auf Eigentum
Staat muss mehr Geld zum Schutz des Eigentums bereitstellen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die im heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz enthaltene Stärkung des Rechts auf Eigentum. „Die Schutzpflicht des Staates und das Grundrecht auf Eigentum erfordern es nach diesem Urteil, dass der Staat den Eigentümern mehr Mittel zur Verfügung stellt, um ihre Häuser gegen die Folgen des Klimawandels zu schützen und um den Klimawandel abzumildern“, stellte Verbandspräsident Kai Warnecke heraus.

Er betonte, dass Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die von allen finanziert werden müsse. Der einzelne Eigentümer dürfe nach diesem Urteil damit nicht alleingelassen und nicht überfordert werden. „Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, den Übergang in die Klimaneutralität freiheitsschonend zu organisieren. Das schließt aus unserer Sicht ein weiter verschärftes Ordnungsrecht aus. Daran werden die bis Ende 2022 zu entwickelnden zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen zu messen sein“, sagte Warnecke.
21. April 2021 - 13:42:15
Haus & Grund fordert Senkung der Grunderwerbsteuer in den Ländern
Haus & Grund fordert Senkung der Grunderwerbsteuer in den Ländern
Reform muss zu mehr Steuergerechtigkeit führen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute die Länder auf, zügig ihre Grunderwerbsteuersätze zu senken. Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundestags zur Reform der Grunderwerbsteuer sagte Präsident Kai Warnecke: „Steuersparende Share Deals für große Investoren zu erschweren ist nur der erste Schritt. Nun muss zwingend der zweite Schritt folgen: die Steuerentlastung für den Normalbürger, der sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte. Sonst bleibt von der Reform nichts weiter als Mehreinnahmen des Staates.“

Nach langem Ringen hat der Bundestag heute eine Gerechtigkeitslücke im Steuersystem verkleinert. Die Grunderwerbsteuer wird künftig für Unternehmen fällig, wenn diese innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft kaufen. Derzeit kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn Unternehmen innerhalb von fünf Jahren bis zu 94,9 Prozent an einer Gesellschaft erwerben.
21. April 2021 - 12:10:11
Haus & Grund: Debatte über CO2-Bepreisung ist unredlich
Haus & Grund: Debatte über CO2-Bepreisung ist unredlich
Zusatzbelastung ist gemeinsamer Beschluss von Union und SPD

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnete die aktuelle Debatte über die CO2-Bepreisung in Mietverhältnissen als unredlich. Union und SPD hätten im Bundestag gemeinsam die CO2-Bepreisung von Öl und Gas mit dem Wissen beschlossen, dass die Verbraucher diesen Preis zahlen sollen. Sie hätten auch – anders als von Ökonomen empfohlen – gemeinsam beschlossen, dass die Einnahmen nicht als Pro-Kopf-Pauschale an die Verbraucher zurückgegeben werden. „Jetzt – wie die SPD – so zu tun, als komme die Zusatzbelastung für Mieter überraschend, ist allein dem Wahlkampf zuzuschreiben. Die Mieter auf Kosten der Vermieter entlasten zu wollen, widerspricht dem Konzept der CO2-Bepreisung und damit dem Klimaschutz. Dann sollte die SPD so ehrlich sein und sich für die Abschaffung des CO2-Preises einsetzen“, sagte Warnecke.
16. April 2021 - 09:57:37
Mietspiegel: Haus & Grund kritisiert Gesetzesnovelle
Mietspiegel: Haus & Grund kritisiert Gesetzesnovelle
Wichtiges Instrument nicht kaputtregulieren

„Mit den geplanten neuen Vorgaben drohen Mietspiegel in Gemeinden und Städten wegzubrechen. Das muss verhindert werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der ersten Beratung des Mietspiegelreformgesetzes heute im Bundestag. Nach Auffassung des Verbandes sind in vielen Kommunen einfache Mietspiegel ein befriedendes Instrument, wenn es darum geht, die Miete in laufenden Mietverhältnissen anzupassen. Diese Funktion stünde mit der Reform auf dem Spiel.

Vor allem die geplanten Dokumentationspflichten würden die Erstellung einfacher Mietspiegel deutlich verteuern. Wenn diese nun auch noch kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssten, würden zahlreiche einfache Mietspiegel schlicht nicht mehr erarbeitet. „Das wäre eine spürbare Verschlechterung und würde zu starker Verunsicherung zwischen Mietern und Vermietern führen“, sagte Warnecke.

Damit qualifizierte Mietspiegel vor Gericht nicht mehr angezweifelt werden können, möchte die Große Koalition nun zudem definieren, wann ein Mietspiegel als nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt gilt. „Es ist absurd, wenn die Politik der Wissenschaft detailliert vorschreibt, was Wissenschaft ist. Zudem sollte ein Mietspiegel im Einzelfall immer vor Gericht überprüft werden können. Darauf haben Mieter und Vermieter in einem Rechtsstaat einen Anspruch“, erklärte Warnecke. Er forderte die Fraktionen von Union und SPD auf, in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen dafür zu sorgen, dass Mietspiegel weiterhin unkompliziert erstellt und von Mietern sowie Vermietern akzeptiert und angewendet werden können.
15. April 2021 - 10:08:13
Höchstrichterliche Ohrfeige für Berliner Senat
Höchstrichterliche Ohrfeige für Berliner Senat
Haus & Grund fordert politische Kehrtwende

„Das ist eine höchstrichterliche Ohrfeige für die grundgesetzwidrige Politik des Berliner Senats.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Es hat entschieden, dass das Land Berlin ein solches Gesetz nicht erlassen durfte, denn die Kompetenz liege in diesem Fall beim Bundesgesetzgeber. „Das ist die maximale Niederlage für den Berliner Senat“, stellte Warnecke fest.

Die rot-rot-grüne Koalition habe Berliner Mietern, Vermietern und Wohnungssuchenden einen Bärendienst erwiesen. Der neue Senat müsse inhaltlich eine Kehrtwende vollziehen und die Zusammenarbeit mit den Wohnungsanbietern suchen, statt künstlich Fronten aufzubauen. „Wir müssen zurückkehren zu den wohnungspolitischen Instrumenten, die funktionieren. Dazu gehört in erster Linie, Wohnungsknappheit durch Wohnungsbau zu bekämpfen“, erklärte Warnecke.

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts muss ein Großteil der grundgesetzwidrig gesenkten Mieten nachgezahlt werden. Haus & Grund rät Berliner Mietern, mit ihren Vermietern Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Angst vor Kündigungen seien unbegründet. „Das Berliner Mietenchaos hat der Senat verschuldet, nicht die Mieter und Vermieter“, sagte Warnecke.
16. März 2021 - 12:21:53
Haus & Grund kritisiert Kurzsichtigkeit deutscher Klimapolitik
Haus & Grund kritisiert Kurzsichtigkeit deutscher Klimapolitik
Sektorziele führen in die Irre

Anlässlich der heutigen Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020 durch das Umweltbundesamt kritisierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die Kurzsichtigkeit der Klimapolitik. „Aus den CO2-Emissionen eines Jahres klimapolitische Hau-Ruck-Maßnahmen abzuleiten, ist ökologischer und wirtschaftlicher Nonsens“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Ergebnisse zeigten, dass eine Unterscheidung des deutschen Klimaschutzgesetzes nach CO2-Reduktionen in den Wirtschaftssektoren nicht zielführend sei. Dem Klima sei es egal, wo eine Tonne CO2 ausgestoßen werde. Der CO2-Ausstoß müsse zügig gesenkt werden, und zwar dort, wo es am kosteneffizientesten möglich sei.

Warnecke wies darauf hin, dass das Erreichen der Klimaziele eine 30-jährige Langfristaufgabe sei. Dies gelte gerade für den Gebäudesektor mit seinen langen Investitionslaufzeiten. Deshalb sei es notwendig, zügig alle Sektoren in den europäischen CO2-Zertifikatehandel zu integrieren und einen verlässlichen Reduktionspfad bis 2050 aufzuzeigen. Das gäbe den Menschen Planungssicherheit. Eilige Maßnahmen aber verunsicherten vielmehr und verhinderten notwendige Klimaschutzinvestitionen in den Gebäudebestand.

Der Verband betonte, dass der gute Bestand aus gemieteten und selbstgenutzten Wohngebäuden im vergangenen Jahr dazu beigetragen habe, dass die Menschen während der Pandemie im Homeoffice weiter ihrem Beruf nachgehen konnten. „Selbstverständlich war dort dann auch der CO2-Ausstoß höher. Wer daraus nun Handlungsdruck ableiten möchte, ist nicht am Klima interessiert, sondern will die Menschen für dumm verkaufen“, kritisierte Warnecke.

Die klimapolitischen Vorschläge von Haus & Grund finden Sie hier:
https://www.hausundgrund.de/viele-wege-ein-ziel
9. März 2021 - 10:17:09
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Coronabedingte Mietausfälle führen zu geringeren Steuerlasten

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Hierzu zählen insbesondere auch coronabedingte Mietausfälle. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2020 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.

Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.

Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten. Auch dürften diejenigen Vermieter nicht von einem Erlass profitieren, die im vergangenen Jahr wegen der Pandemie von sich aus die Miete erlassen oder reduziert haben.
23. Februar 2021 - 09:47:46
Die Wohnraumoffensive ist ausgeblieben
Die Wohnraumoffensive ist ausgeblieben
Haus & Grund zieht kritische Bilanz der Wohnungspolitik

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat heute eine kritische Bilanz der Wohnungspolitik der vergangenen vier Jahre gezogen. „Leider hat sich die Bundesregierung auf die Verwaltung des Wohnraummangels beschränkt. Sie hat es vollständig versäumt, Privatpersonen zu ermuntern, Mietwohnraum anzubieten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Zunehmende Mietenregulierung, staatliche Wohnraumlenkung sowie steigende Bürokratielasten führten dazu, dass sich das Vermieten für viele private Kleinvermieter nicht mehr lohne.

Haus & Grund wies beispielhaft darauf hin, dass die Bundesregierung in der auslaufenden Wahlperiode die Mietpreisbremse verlängert und Modernisierungsmieterhöhungen stark eingeschränkt hat, außerdem Baugebote ausweiten und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen faktisch verbieten sowie die Umlage von Betriebskosten einschränken und Mietspiegel beeinflussen möchte. Bei dieser Überregulierung und einseitigen Lastenverschiebung darf sich niemand wundern, dass Privatpersonen die Vermietung aufgeben und verkaufen. Diese Mietwohnungen werden dann von Briefkastenfirmen aus Steueroasen und von Fondsgesellschaften aufgekauft, um diese maximal zu verwerten“, folgerte Warnecke. Dieser gesichtslose Mietwohnungsmarkt habe dann nichts mehr mit dem jahrzehntelang bewährten Anbietermix aus Privatpersonen, privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften zu tun.

Der Haus & Grund-Präsident erinnerte daran, dass der Gebäudesektor vor enormen Herausforderungen steht: Bis 2050 müsse der Bestand klimaneutral umgerüstet sein. Zudem erfordere die weiter alternde Gesellschaft riesige Investitionen in die vorhandenen Gebäude. Phrasen wie „Keine Rendite mit der Miete!“ seien hierbei mehr als verantwortungslos. Die nächste Bundesregierung müsse zu einem Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern zurückfinden. „Ansonsten werden wir lange auf Entspannungen auf dem Wohnungsmarkt warten müssen“, gab er zu bedenken.
19. Februar 2021 - 12:42:50
Mietervertreter für schlechtere Wohnraumversorgung
Mietervertreter für schlechtere Wohnraumversorgung
Haus & Grund kritisiert Mietenstopp-Forderung

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland zeigte sich erstaunt über die heutige Forderung des Deutschen Mieterbundes nach einem sechsjährigen bundesweiten Mietenstopp. „Dieses Instrument der Mangelverwaltung stellt gerade einkommensschwache Haushalte auf dem Wohnungsmarkt ins Abseits. Die sogenannten Sozialverbände kreieren einen Wohnungsmarkt, auf dem nur noch die Starken eine Wohnung finden können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Spätestens seitdem es in Berlin den Mietendeckel gebe, müsse jeder begriffen haben, dass Preisdeckel das Angebot verknappen und vor allem solvente Mieter im gehobenen Segment entlasten.

Haus & Grund wies darauf hin, dass es eine große sozialpolitische Errungenschaft sei, dass der Staat bedürftige Mieter unterstützt. Es sei schon paradox, wenn nun Mietervertreter, Sozialverbände und Gewerkschaften dazu aufriefen, Sozialpolitik zu reprivatisieren. „Der Staat bietet – beispielsweise mit dem Wohngeld – zielgenaue Hilfen an. Die Vorstellung, alle Mieter seien bedürftig, geht vollkommen an der Realität vorbei. Und das Gleiche gilt für die Forderung nach einem Mietenstopp“, sagte Warnecke.

Geradezu grotesk sei es dann noch, die Forderung nach einem Mietenstopp für alle mit dem klima- und altengerechten Umbau unserer Gebäude zu verknüpfen. „Der klimagerechte Gebäudebestand ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Hier will man die halbe Gesellschaft aus der Mitverantwortung entlassen – ohne Ansicht ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit, nur weil sie die Eigenschaft haben, Mieter zu sein. Das ist schon eine besondere Form der Entsolidarisierung“, gab Warnecke zu bedenken.
11. Februar 2021 - 09:53:55
Nur noch bis zum Jahresende: Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau
Nur noch bis zum Jahresende: Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau
Strenge Vorgaben für Baukosten und Vermietungszeitraum

Wer Mietwohnungen neu bauen und von der Sonderabschreibung profitieren möchte, muss seinen Bauantrag vor dem 1. Januar 2022 stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Vor zwei Jahren wurde die Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus von bis zu fünf Prozent pro Jahr für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuen Wohnraums eingeführt. Die Abschreibung kann im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den drei Folgejahren in Anspruch genommen werden.

Bedingungen: Nur Wohnungen bis zu einem Quadratmeterpreis von 3.000 Euro Baukostenobergrenze sind förderfähig. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden neun Jahren vermietet werden. Das muss auch bei einem zwischenzeitlichen Verkauf sichergestellt sein. Andernfalls muss der Steuervorteil zurückgezahlt werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine Wohnung als neu gilt, wenn sie im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft wurde.
2. Februar 2021 - 10:14:06
Wohnungspolitik: Viel Populismus, keine Fakten
Wohnungspolitik: Viel Populismus, keine Fakten
Problem bei Umwandlungen nicht zu belegen

Die Bundesregierung musste nun selbst offenlegen, dass es keinerlei Statistiken gibt, die ihr geplantes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen rechtfertigen könnte. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unter Hinweis auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion aufmerksam. „Ein zentrales, in Grundrechte eingreifendes Vorhaben der Bundesregierung stützt sich somit nicht auf Fakten, sondern ausschließlich auf populistische Forderungen einer lauten Minderheit“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Das darf nicht hingenommen werden. Die Unionsfraktion muss nun Rückgrat zeigen und dieses Gesetz stoppen“, forderte Warnecke. Der Bundestag berät heute in erster Lesung das Gesetzvorhaben, in dem das Umwandlungsverbot geregelt werden soll.

Meist wird bei Diskussionen über die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf den Berliner Wohnungsmarkt Bezug genommen. Doch auch hier ließen sich nach Angaben von Haus & Grund keine problematischen Entwicklungen herleiten. „Die Umwandlung selbst ist gar kein Problem, denn eine Mietwohnung bleibt eine Mietwohnung, selbst wenn sie den Eigentümer wechselt. Und auch die Weiterverkäufe nach Umwandlungen sind nicht einmal in Berlin gestiegen. Wir führen hier eine Scheindebatte“, betonte Warnecke.

Er stellte heraus, dass ein Umwandlungsverbot in erster Linie private Eigentümer träfe. Im Interesse eines gesunden Wohnungsmarktes sei es wichtig, Umwandlungen weiter zu ermöglichen, damit Privatpersonen Wohnungen kaufen und verkaufen können und der Markt nicht Kapitalanlagegesellschaften überlassen wird. „Privatpersonen sind in erster Linie an einer soliden Altersvorsorge interessiert, nicht am schnellen Geld“, unterstrich Warnecke.
21. Januar 2021 - 09:40:42
Haus & Grund und VDIV stellen gemeinsamen Mustervertrag für WEG-Verwaltung vor
Haus & Grund und VDIV stellen gemeinsamen Mustervertrag für WEG-Verwaltung vor
Verwaltervertrag und Ausfüllhinweise
Aufgrund des Inkrafttretens des novellierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Dezember 2020 veröffentlichen Haus & Grund Deutschland sowie der Verband der Immobilienverwalter Deutschland einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung. Er berücksichtigt die im Zuge der Gesetzesreform veränderten Vorgaben sowie die Entwicklung der Rechtsprechung und ist vom Gedanken der Transparenz getragen.

„Ziel der WEG-Reform war es, den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu bietet ein transparenter und nachvollziehbarer WEG-Verwaltervertrag eine gute Grundlage der Zusammenarbeit. Daher war es für uns die logische Konsequenz, dass beide Dachverbände einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentums-verwaltung erarbeiten“, erläutert der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke.

„Das reformierte WEG gibt Eigentümergemeinschaften mehr Verantwortung und schafft mehr Gestaltungsspielraum bei den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters. Das muss sich in der Grundlage der Zusammenarbeit beider Parteien – dem Verwaltervertrag – widerspiegeln: vertrauensvoll, transparent und im fairen Ausgleich, unter anderem durch eine sich erklärende Vergütungsstruktur“, so VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler zum neuen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung.
Der Mustervertrag berücksichtigt neben den im Zuge der WEG-Reform erforderlichen Neuerungen wie den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters auch die Entwicklung der Rechtsprechung, beispielsweise zu umstrittenen Vergütungsfragen.
Hinweis: Der Vertrag sowie Ausfüllhinweise stehen auf www.hausundgrund.de/verwaltervertrag kostenlos zum Download zur Verfügung.
7. Januar 2021 - 13:04:13
Haus & Grund: Mieter müssen für ihre Heizkosten aufkommen
Haus & Grund: Mieter müssen für ihre Heizkosten aufkommen
Sanierungsanreize steigen für Vermieter durch CO2-Preis

Haus & Grund Deutschland fordert, dass Mieter nach der Einführung eines CO2-Preises auf Gas und Heizöl weiterhin vollständig für ihre Heizkosten aufkommen müssen. „Der CO2-Ausstoß beim Heizen wird ganz maßgeblich durch das Verbrauchsverhalten beeinflusst. Folglich muss der CO2-Preis auch bei den Mietern ankommen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die Praxis zeige immer wieder, dass nach energetischen Modernisierungen mehr statt weniger geheizt werde. „Die Nutzer haben schlicht den Eindruck, dass sie sich dann wohligere Temperaturen leisten könnten. Der Vermieter ist somit der falsche Adressat, um hier Verhaltensänderungen per CO2-Preis zu bewirken“, gibt Warnecke zu bedenken.

Er ergänzte, dass es mit der konsequenten Umsetzung der im Klimaschutzplan 2030 angelegten Maßnahmen bereits zu einer Überkompensierung der Mehrkosten bei den einkommensschwachen Mieterhaushalten kommen werde. So werden Wohngeldbezieher ab diesem Jahr durch das Inkrafttreten einer CO2-Komponente im Wohngeld entlastet, um soziale Härtefälle zu vermeiden. Zudem werden mit der geplanten Absenkung der Stromkosten alle Mieterhaushalte entlastet.

Argumenten, Vermieter hätten bei einer Umlagefähigkeit der CO2-Kosten keine Sanierungsanreize, erteilte Warnecke eine Absage: „Die Anreize, in Heizsysteme ohne fossile Energien zu investieren, nehmen mit steigendem CO2-Preis sogar zu. Je teurer das Heizen wird, umso weniger werden Mieter Wohnungen mit hohen Heizkosten nachfragen wollen. Vermieter müssen energetisch sanieren, um weiterhin am Markt bestehen zu können.“

Die Bundesregierung wäre laut Warnecke zudem gut beraten, würde sie einen Großteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form einer Kopfpauschale an die Bürger zurückgeben. Davon würden einkommensschwächere Haushalte relativ stärker profitieren, weil sie im Schnitt weniger CO2 verursachen als einkommensstarke Haushalte. Ergänzend könne der Staat einen Teil der höheren Miete nach Modernisierungen für die Mieter übernehmen.
5. Januar 2021 - 10:26:12
Haus & Grund fordert Öffnung von Baumärkten
Haus & Grund fordert Öffnung von Baumärkten
Hauseigentümer benötigen Ersatzmaterial

Nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland sollten Baumärkte bereits während des Corona-Lockdowns wieder öffnen. „Gerade im Winter müssen Selbstnutzer und private Kleinvermieter Materialien für kleinere Reparaturen besorgen können, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute anlässlich des Corona-Gipfels von Bund und Ländern. Der Einkauf in den großflächigen Baumärkten lasse sich mit allen notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln organisieren.

Warnecke wies darauf hin, dass jede Immobilie fortlaufend instand gehalten werden muss. Das koste nicht nur Geld, sondern müsse häufig auch umgehend erfolgen, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Eigentümer und Mieter könnten nicht bis Februar oder März warten, bis ein defekter Wasserhahn oder ein Heizungsthermostat repariert werde. Und Handwerker stünden für kleinere Arbeiten häufig nicht sofort zur Verfügung. „Die Öffnung der Baumärkte wäre ein wichtiger Beitrag, um den Menschen das Wohnen und Arbeiten im Lockdown so angenehm wie möglich zu gestalten“, unterstrich Warnecke.
16. Dezember 2020 - 11:12:10
Unsichere Zukunft bei Versorgung mit Kabel- und Breitbandanschlüssen
Unsichere Zukunft bei Versorgung mit Kabel- und Breitbandanschlüssen
Haus & Grund: Sonderkündigungsrecht für Vermieter notwendig

Die von der Bundesregierung heute beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes stellt Millionen Mieter und Vermieter vor massive Probleme. Zu dieser Einschätzung kommt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Wenn die Umlagefähigkeit der Kosten eines Kabelvertrages gestrichen wird, brauchen wir ein Sonderkündigungsrecht für Eigentümer. Diese müssen sich dann schnell sowohl von einer langfristigen Vertragsbindung gegenüber dem Kabel- oder Breitbandanbieter als auch gegenüber dem Mieter bezüglich des Kabel- oder Breitbandangebots lösen können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt intensiviert und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass die Kosten des vom Vermieter für alle Mieter eines Hauses gemeinsam abgeschlossenen Kabel- und Breitbandvertrages nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. „Bisher hat die Regierung es versäumt, die Vermieter parallel von ihrer Pflicht zu entbinden, ihren Mietern entsprechende Angebote machen zu müssen. Zudem sind Vermieter über viele Jahre an Verträge mit Kabel- oder Breitbandanbietern gebunden. Verbraucherschutz bedeutet nicht, vermietende Privatpersonen auf diesen Kosten sitzen zu lassen“, unterstrich Warnecke. Die über neun Millionen Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften habe die Bundesregierung bei dem Entwurf gänzlich vergessen, denn die Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes wirkten sich nur im Mietverhältnis aus, so Warnecke.

Er wies zudem darauf hin, dass die Regierungspläne die TV-Versorgung einiger Teile der Bevölkerung gefährde. Bislang werden zum Beispiel für Hartz-IV-Bezieher die Grundgebühren für die Kabelversorgung vom Staat übernommen. „Wird die Umlagefähigkeit gestrichen, müssten diese Menschen die Kosten selbst tragen. Viele würden in der Realität wohl vom Zugang zu Medien abgeschnitten. Das ist weniger und nicht mehr Verbraucherschutz“, resümierte Warnecke.
14. Dezember 2020 - 12:39:45
Gewerbemieten: Haus & Grund warnt vor Missbrauch
Gewerbemieten: Haus & Grund warnt vor Missbrauch
Staatliche Hilfen vor Mietsenkungen

Ein Neuverhandeln von Gewerbemieten darf nur erleichtert werden, wenn tatsächlich coronabedingte Einnahmeverluste vorliegen, staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden und diese die Mieten nicht abdecken. So kommentierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland entsprechende Pläne der Bundesregierung.

„Der Frühjahrslockdown hat gezeigt, dass private Vermieter mit ihren Gewerbemietern Verhandlungslösungen suchen und finden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Das Frühjahr habe aber ebenso gezeigt, dass insbesondere große, solvente Unternehmen offene Regelungen missbrauchen. „Wenn der Staat die Mietkosten für Unternehmen fast gänzlich übernimmt, machen Nachverhandlungen keinen Sinn." Das gilt auch, wenn sich Unternehmen gar nicht um staatliche Hilfen bemühen. „Die wirtschaftlichen Lasten der Pandemie dürfen nicht bei den privaten Kleinvermietern abgeladen werden“. Häufig sind auch sie in ihrem Hauptberuf, beispielsweise als Friseur oder Gastronom, von coronabedingten Einschränkungen betroffen, die existenzgefährdend sind.

Hintergrund: Die Bundesregierung möchte den § 313 BGB ändern. Für Gewerbemietverhältnisse, die von staatlichen Coronamaßnahmen betroffen sind, soll künftig gesetzlich vermutet werden, dass die Beschränkungen eine Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit hätten Gewerbemieter eher einen Grund, die Miete neu zu verhandeln.
8. Dezember 2020 - 11:02:47
Gewerbemieten: SPD macht sich zum Handlanger großer Konzerne
Gewerbemieten: SPD macht sich zum Handlanger großer Konzerne
Politik sollte zusammenführen, nicht spalten

Nach dem Willen des SPD-geführten Bundesjustizministeriums sollen Gewerbemieter per Gesetz weniger Miete zahlen müssen, wenn sie coronabedingt nicht wie gewohnt ihrem Geschäft nachgehen können. „Mit diesem Gesetz macht sich die SPD erneut zum Handlanger großer Handelskonzerne“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Vorschlag heute in Berlin. Die SPD habe den normalen Bürger vollkommen aus den Augen verloren. Andernfalls wüsste sie, dass gerade private Kleinvermieter unter solchen Gesetzen zu leiden hätten.

„Der Lockdown im Frühjahr hat gezeigt, dass das Mietenmoratorium von milliardenschweren Konzernen missbraucht wurde, um Gewinne zu maximieren. Kleine Gewerbetreibende haben sich dagegen in aller Regel mit ihren privaten Vermietern auf Lösungen verständigt“, erläuterte Warnecke. Er forderte die Politik auf, dieses Miteinander zu unterstützen. „Die SPD bedient mit diesem Gesetz wieder einmal das Klischee des bedürftigen Mieters und des reichen Vermieters. Das zeigt, dass sie die Menschen in diesem Land und deren Probleme längst aus dem Auge verloren hat“, stellte Warnecke fest.

Hintergrund: Nach dem Gesetzentwurf soll Gewerbemietern eine Anpassung des Mietvertrages erleichtert werden, wenn sie durch staatliche Coronamaßnahmen betroffen sind. Dabei soll völlig außer Betracht bleiben, ob sie finanzielle Einbußen haben oder diese gegebenenfalls durch staatliche Hilfsmaßnahmen bereits kompensiert wurden. Direkte Unterstützungsmaßnahmen für Vermieter gibt es hingegen bisher nicht.
17. November 2020 - 08:51:01
Mieterstrom auch nach der EEG-Novelle kein Erfolgsmodell
Mieterstrom auch nach der EEG-Novelle kein Erfolgsmodell
Haus & Grund fordert einfache Regelungen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erwartet, dass Mieterstrom auch nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) weit hinter den Möglichkeiten zurückbleiben werde. „Für vermietende Privatpersonen wird es nach derzeitigem Stand auch in Zukunft viel zu kompliziert sein, im, auf oder am Haus produzierten Ökostrom den Mietern zur Verfügung zu stellen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der bevorstehenden Anhörung im Bundestag zur Novelle des EEG.

Wenn Mieter vom am Haus produzierten Solarstrom profitieren sollen, muss dies nach Auffassung von Haus & Grund künftig als Eigenverbrauch gelten. Zudem sollten Eigentümer und Anlagenbetreiber bei der Eigenversorgung nicht zum Energieversorgungsunternehmer werden, was erhebliche bürokratische Vereinfachungen und den Abbau der bisherigen administrativen Hemmnisse zur Folge hätte. Der Stromverbrauch aus der hauseigenen Solaranlage sollte wie bei der Heizung mit den jährlichen Betriebskosten abgerechnet werden können. „Unter diesen Voraussetzungen würde ein Anreiz für Investitionen in Solarstromanlagen gerade in den Innenstädten und gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Wohnkosten geschaffen“, betonte Warnecke.

Er verwies zudem auf entsprechende Anforderungen der EU. Diese fordere in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, dass rechtliche Hindernisse für die Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität – auch für Mieter – beseitigt werden sollten. „Die EEG-Novelle ist eine große Chance, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und die Energiewende im Gebäudebestand voranzubringen. Der Bundestag kann das Ruder jetzt noch herumreißen“, erklärte Warnecke.

Haus & Grund unterstützt den vom Bundesverband Solarwirtschaft initiierten Verbändeappell zum Abbau von Hemmnissen für kleine Solarstromanlagen im EEG 2021.
4. November 2020 - 10:04:03
Haus & Grund: Union muss im Bundestag Farbe bekennen
Haus & Grund: Union muss im Bundestag Farbe bekennen
Bundesregierung beschließt Umwandlungsverbot

Die Bundesregierung wird heute die Novelle des Baugesetzbuchs beschließen und damit verbieten, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. „Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wohnungspolitisches Täuschungsmanöver der Bundesregierung, mit dem sie der Mangelverwaltung weiter Vorschub leistet. Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Mit dem Gesetz werde weder das Problem der Wohnungsknappheit gelöst noch wirksam Mieter geschützt. Er forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf, nun Farbe zu bekennen und dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.

„Es kann nicht sein, dass den Kommunen in der Wohnungspolitik und den Geheimdiensten bei der Kommunikationsüberwachung deutlich mehr Rechte eingeräumt werden und die Interessen der Bürger dabei auf der Strecke bleiben“, betonte Warnecke. Zuvor war bekannt geworden, dass Bundesbauminister Seehofer in einer Art politischem Kuhhandel seine Zustimmung zum Umwandlungsverbot gab, um im Gegenzug von der SPD die Zustimmung für mehr Telekommunikationsüberwachung zu bekommen. „Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Solche Deals untergraben das Vertrauen in politische Entscheidungen“, gab Warnecke zu bedenken.
27. Oktober 2020 - 10:50:24
Haus & Grund kritisiert politischen Kuhhandel scharf
Haus & Grund kritisiert politischen Kuhhandel scharf
Umwandlungsverbot soll nun doch kommen

Mit scharfer Kritik kommentierte heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, dass die Bundesregierung morgen nun doch das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen beschließen will. „Im Schatten des neuen Corona-Gipfels schließen CDU/CSU und SPD einen politischen Kuhhandel: Die Union bekommt die Überwachung von Kommunikationsdaten durch die Geheimdienste, die SPD das Umwandlungsverbot. Damit stellen sich Bundesbauminister Seehofer und die gesamte Unions-Fraktion gegen das private Eigentum“, stellte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke fest.

Nach Auffassung von Haus & Grund fällt die Union mit diesem Beschluss auf den Populismus der SPD herein. Ein Umwandlungsverbot schütze keine Mieter, sondern schränke allein massiv die Eigentumsfreiheit ein. „Eine Mietwohnung bleibt auch nach einer Umwandlung eine Mietwohnung. Die dort wohnenden Mieter sind mindestens zehn Jahre lang vor einer Kündigung geschützt. Etwas anderes zu erzählen sei blanker Unsinn“, unterstrich der Verbandspräsident.

Warnecke sieht in dem Umwandlungsverbot zudem eine soziale Gefahr: Diese entstehe, wenn nur noch ein Verkauf des Gesamtobjekts an professionelle Investoren stattfinden könne, die die Immobilie in aller Regel renditemaximierend bewirtschaften und die Renditeerwartung an die Mieter weitergeben. So werde die Konzentration auf dem Mietwohnungsmarkt befördert und private Einzeleigentümer zugunsten internationaler Anleger und großer Unternehmen ohne örtliche Bindung aus dem Markt gedrängt. „Die Koalitionspartner tauschen eine Beschränkung von Eigentumsrechten gegen zusätzliche Überwachungsrechte des Staates. Das ist kein guter Tag für eine offene und liberale Gesellschaft“, so Warnecke.
14. Oktober 2020 - 09:50:29
EU-Renovierungswelle ist unbezahlbarer Irrweg
EU-Renovierungswelle ist unbezahlbarer Irrweg
Haus & Grund kritisiert europäischen Klimaaktionismus

Als unbezahlbaren Irrweg bezeichnete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die von der EU-Kommission geplante Renovierungswelle für Gebäude. Der Plan soll heute in Brüssel vorgestellt werden. „Die EU verspricht Arbeitsplätze, Wachstum sowie ein behagliches Zuhause und erschwingliche Energierechnungen für jeden. Nichts davon wird dieser europäische Sanierungszwang erreichen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Kommissionspläne würden die Wohnkosten massiv in die Höhe treiben und die Investitionen in klimapolitisch nicht sinnvolle Verwendungen lenken. Außerdem sei dieses Konzept nicht mit den bisherigen Maßnahmen, wie der CO2-Bepreisung, vereinbar. „Es wird deutlich, dass von der Leyen weder von Energiewende im Gebäudebestand noch von der aktuellen Gesetzeslage der EU auch nur rudimentäre Kenntnisse hat“, so Warnecke.

Die Renovierungswelle ist Teil des von der EU-Kommission initiierten Green Deal. Kern der EU-Renovierungswelle sind verpflichtende energetische Mindeststandards für sämtliche Gebäude. „Dies geht weit über das hinaus, was bisher in der EU für den Gebäudesektor vorgesehen ist“, sagte Warnecke. Eigentümer in Deutschland und in der gesamten EU würden gezwungen, ihre Häuser zu modernisieren, nur um zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Standard zu erreichen – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten, dem technisch Sinnvollen und dem klimapolitisch Zielführenden.

Die Integration des Wärmesektors in den europäischen CO2-Zertifikatehandel möchte die EU-Kommission lediglich prüfen. Aus Sicht von Haus & Grund Deutschland wäre diese Integration jedoch der beste Weg zu mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Mit dem Emissionshandel verfüge die Europäische Union über einen klimapolitisch wirksamen und wirtschaftlich effizienten Mechanismus zur weitgehenden Beseitigung von CO2-Emissionen bis 2050. „Es ergibt keinen Sinn, in Deutschland im kommenden Jahr den Emissionshandel für Öl und Gas einzuführen, um finanziellen Druck aufzubauen und parallel dazu in der EU den Weg des Zwangs einzuschlagen. Das schafft keine Akzeptanz bei den Bürgern“, gab Warnecke zu bedenken.
6. Oktober 2020 - 11:44:42
Fehlendes Bauland: Haus & Grund für kommunale Planungspflicht
Fehlendes Bauland: Haus & Grund für kommunale Planungspflicht
Verbandsklagerecht zur Durchsetzung notwendig

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute in Berlin eine Planungspflicht für Kommunen, die nicht ausreichend Bauland bereitstellen. „Nur mit ausreichend Bauland kann die hohe Nachfrage nach Wohnraum befriedigt werden. Wenn Kommunen ihrer Aufgabe nicht nachkommen, muss es Mieter- und Eigentümerverbänden möglich gemacht werden, die Planungspflicht gerichtlich durchzusetzen“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Vorschlag.

Bereits heute sind Kommunen zur Baulandplanung verpflichtet. Allerdings fehlt es bislang an Möglichkeiten, diese Pflicht auch durchzusetzen, wenn die Kommune nicht von sich aus handelt. „Die heutige Planungspflicht ist ein stumpfes Schwert. In der entscheidenden Frage der Durchsetzbarkeit gibt es eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss“, forderte Warnecke.

Statt das Baulandangebot auszuweiten, verwalten laut Haus & Grund die Kommunen vielerorts den Mangel durch überbordende Einschränkungen des Wohnungsmarktes. Zudem stoße neues Bauland regelmäßig auf politischen Widerstand, der für kommunale Entscheidungsträger eine erhebliche Hürde darstelle, auch im überörtlichen Interesse zu handeln. „Hier muss der Bundestag endlich gegensteuern. Die Planungspflicht plus Verbandsklagerecht müssen in das Baugesetzbuch aufgenommen werden, damit endlich der Ursache steigender Immobilienpreise – der hohen Nachfrage – begegnet werden kann“, fasste Warnecke zusammen.
30. September 2020 - 08:14:20
Gutachten: Corona-Schulden nicht per Vermögensteuer finanzieren
Gutachten: Corona-Schulden nicht per Vermögensteuer finanzieren
Haus & Grund warnt vor weiteren Belastungen für die Mittelschicht

Eine Besteuerung von Vermögen zur Finanzierung von Corona-Schulden wäre weder notwendig noch sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft Kiel in Kooperation mit Munich Economics im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „Eine Vermögensteuer oder Vermögensabgabe ignoriert vollkommen, ob ein Immobilieneigentümer wirtschaftlich durch die COVID-19-Pandemie betroffen ist oder nicht. Deshalb kann sie – neben allen anderen Schwächen – keine Finanzierungsoption sein“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Vorstellung des Gutachtens in Berlin.

Die Kieler Ökonomen weisen darauf hin, dass eine Vermögensteuer stets an der Substanz von Unternehmen, Selbständigen und Immobilieneigentümern ansetzt und nicht an deren Ertragslage. Alle Hilfsmaßnahmen des Staates für Unternehmen und Selbständige setzen jedoch daran an, deren Substanz zu sichern. Eine Vermögensteuer stehe in krassem Widerspruch hierzu. „Viele Immobilieneigentümer wären gezwungen, ihre Immobilie zu verkaufen, weil sie schlicht nicht über hinreichend liquide Mittel verfügen. Das kann nicht das Ziel vernünftiger Politik sein“, warnte der Verbandspräsident.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Gutachter an der Vermögensteuer sind die zu erwartenden Ausweichreaktionen. Mobiles Kapital würde ins Ausland abwandern sowie in Anlageformen umgeschichtet, die von der Besteuerung ausgenommen würden. Warnecke wies darauf hin, dass die Steuerlast dann fast ausschließlich von den Eigentümern von Immobilien zu tragen wäre: „Es ist vollkommen abwegig zu glauben, mit einer Vermögensteuer belaste der Staat die Reichen und Superreichen. Am Ende müsste die Mittelschicht zahlen, die ohnehin schon einen Großteil der Steuerlast in Deutschland trägt.“
17. September 2020 - 09:16:23
Haus & Grund begrüßt Reform des Wohnungseigentumsrechts
Haus & Grund begrüßt Reform des Wohnungseigentumsrechts
Beschlüsse werden einfacher – Eigentümerrechte werden gestärkt

„Was lange währt, wird endlich gut. Mit den Neuregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes hat der Bundestag den ursprünglichen Entwurf der Bundesjustizministerin in vernünftige Bahnen gelenkt.” So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die für heute geplante Verabschiedung der Novelle im Bundestag.

Nach Auffassung von Haus & Grund haben es die Fraktionen CDU/CSU und SPD geschafft, ein ausgewogenes Gesetz sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter zu erarbeiten. Durch abgesenkte Beschlussmehrheiten und die Ausweitung der Verwalterkompetenzen könnten zukünftig Sanierungsrückstaus verhindert werden. Zudem bliebe auch in entscheidungsschwachen Gemeinschaften der Verwalter handlungsfähig. „Wichtig und richtig ist, dass den Eigentümern an dieser Stelle gleichzeitig ein scharfes Schwert gegeben wird, wenn der Verwalter diese Kompetenzen gegen den Willen der Gemeinschaft überschreiten sollte. Es steht außer Frage, dass Verwalter jederzeit abberufen werden können“, betonte Warnecke.

Mit den noch eingefügten Änderungen durch den Rechtsausschuss des Bundestages wurde auch der Verwaltungsbeirat gestärkt. Haus & Grund begrüßt, dass er von nun an den Verwalter nicht nur unterstützt, sondern auch überprüft. „Die Lösung, Verwaltungsbeiräte in der Haftung zu beschränken, ist dabei genau der richtige Weg, um das Amt attraktiver zu gestalten und mehr geeignete Kandidaten zu finden”, merkte der Haus & Grund-Präsident an.

Eigentümer müssten sich darauf einstellen, dass sich die Struktur der Verwaltung deutlich ändert. Zukünftig sei die Gemeinschaft selbst der Mittelpunkt der Verwaltung. Diese Strukturänderung erleichtert laut Haus & Grund die Anwendung des Gesetzes und führe in vielen Fällen dazu, dass Ansprüche leichter durchgesetzt werden können. „Zu kritisieren bleibt, dass sich die Große Koalition bei Verteilung der Kosten für bauliche Maßnahmen lediglich auf einen mit Lücken behafteten Kompromiss einigen konnte. Hier muss in naher Zukunft nachgebessert werden”, forderte Warnecke.
8. September 2020 - 11:18:44
WEG-Reform: Bundestag korrigiert Justizministerin
WEG-Reform: Bundestag korrigiert Justizministerin
Haus & Grund begrüßt stärkere Eigentümerrechte

„Die Wohnungseigentümer bestimmen auch in Zukunft in den wesentlichen Angelegenheiten selbst über ihr Eigentum und nicht der Verwalter. Es war richtig, dass die Große Koalition den ersten Entwurf der Justizministerin nicht einfach verabschiedet, sondern den Sommer genutzt hat, um die Position der Eigentümer an wesentlichen Stellen zu verbessern.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke Meldungen über eine entsprechende Einigung der Koalitionsfraktionen.

Mit dem reformierten Wohnungseigentumsrecht möchte die Große Koalition die Position des Verwalters stärken, damit beispielsweise energetische oder altersgerechte Modernisierungen einfacher vorangebracht werden können. So sollen Sanierungsstaus behoben und Eigentümergemeinschaften zukunftsfähig gemacht werden. Nach Auffassung von Haus & Grund war der erste Reformentwurf aus dem Bundesjustizministerium zu weit gegangen. „Wenn teure und bedeutsame Maßnahmen anstehen, muss es selbstverständlich sein, dass darüber die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter. Gut, dass die Große Koalition das nun auch so sieht“, betonte Warnecke.

Auch die Lösung, dass Eigentümer selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Verwalterqualifizierung verlangen, begrüßt Haus & Grund. Damit habe die Große Koalition eine ausgeglichene Regelung gefunden, die sowohl den erhöhten Kompetenzen des Verwalters als auch den finanziellen Möglichkeiten innerhalb der Gemeinschaft gerecht wird. Jetzt komme es darauf an, dass die Änderungen, so wie von den Fraktionen verabredet, auch umgesetzt werden.
4. September 2020 - 12:14:33
Reform der Grunderwerbsteuer überfällig
Reform der Grunderwerbsteuer überfällig
Deutscher Mieterbund und Haus & Grund Deutschland fordern Große Koalition bei Share Deals zum Handeln auf

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und Haus & Grund Deutschland (Haus & Grund) fordern die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf, die gesetzlichen Regelungen gegen die Umgehung der Grunderwerbsteuer mithilfe von sogenannten Share Deals zügig auf den Weg zu bringen. Solange diese Möglichkeit der Steuervermeidung rechtlich erlaubt ist, werden private Eigentümer und Mieter massiv benachteiligt und den öffentlichen Haushalten entgehen jährlich rund eine Milliarde Euro Steuereinnahmen.

„Der Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes liegt seit über einem Jahr vor und sollte seit Anfang des Jahres in Kraft sein. Dass SPD und CDU sich nicht einigen können, ist wohnungspolitisch eine Katastrophe. Den Haushalten der Kommunen entgehen nicht nur dringend benötigte Steuereinnahmen, sondern die preistreibende Wirkung solcher Geschäfte führt auch zur Verdrängung der Mieter und Mieterinnen aus ihren Wohnungen und Quartieren“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Während ein privater Eigentümer für den Kauf seiner Immobilie eine fünfstellige Grunderwerbsteuer berappen muss, zahlen große Immobilienkonzerne gar nichts. In Berlin zahlt ein privater Käufer für sein Eigenheim 6 Prozent Grunderwerbsteuer. Bei einem Reihenhaus für 400.000 Euro sind das stolze 24.000 Euro“, rechnet Kai H. Warnecke vor. Der Präsident von Haus & Grund Deutschland betont: „Diese hohen Summen erschweren gerade jungen Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ganz erheblich.“ Der Staat könne die Grunderwerbsteuer senken, ohne auf Steuereinnahmen verzichten zu müssen – wenn es keine Share Deals mehr gäbe.

Bei Share Deals werden anstatt ganzer Grundstücke nur Anteile an Gesellschaften mit Immobilienbesitz verkauft. Derzeit gilt: Werden weniger als 95 Prozent dieser Anteile erworben, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Nach fünf Jahren können die restlichen Anteile gekauft werden, ebenfalls steuerfrei. Laut Regierungsentwurf vom 31.07.2019 soll die Anteilsgrenze auf 90 Prozent gesenkt und die Frist zum Kauf der verbliebenen Anteile von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Steuerfreigrenze von 90 Prozent ausreicht, um solche Geschäfte zukünftig zu verhindern. Eine stärkere Absenkung auf etwa 50 Prozent sowie eine Verlängerung der Haltefrist gelten als wesentlich effektiver, um die Spekulation mit Immobilien unattraktiver zu machen. Dies ist dringend nötig, weil Immobilien- und Bodenpreise seit Jahren explodieren und private Eigenheimerwerber sich immer höher verschulden müssen. Zudem werden solche Praktiken zur Steuervermeidung insbesondere beim Kauf großer Wohnungsbestände angewandt, wodurch die Konzentration von Immobilienportfolios in wenigen Unternehmen unterstützt wird, welche sich wiederum preistreibend auf Mieten und Immobilienwerte auswirkt.
31. August 2020 - 10:27:08
Mieten in Corona-Zeiten: Nach Kündigungsmoratorium keine Verschärfung der Lage
Mieten in Corona-Zeiten: Nach Kündigungsmoratorium keine Verschärfung der Lage
Private und staatliche Unterstützung wirken

Die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt hat sich nach dem Auslaufen des Kündigungsmoratoriums nicht verschärft. Das berichtete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin unter Berufung auf Mieter- und Vermieterbefragungen durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey. „Staatliche Unterstützungsmaßnahmen, wie das Kurzarbeitergeld und der vereinfachte Bezug von Wohngeld, wirken. Hinzu kommt, dass viele Mieter und Vermieter individuelle Lösungen finden, um finanzielle Engpässe in der Corona-Zeit überbrücken zu können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Befund.

Vor dem Ende des Kündigungsmoratoriums Ende Juni sagten 87 Prozent der Vermieter, sie hätten keine coronabedingten Mietausfälle zu beklagen. Heute sind es knapp 90 Prozent. Auf Seiten der Mieter gaben Ende Juni gut 4 Prozent an, coronabedingt ihre Miete nicht zahlen zu können. Heute sind es 5,7 Prozent. Auch während der zwei Monate gab es keine signifikanten Abweichungen von diesen Werten. „Wir haben früh darauf hingewiesen, dass dieses Moratorium nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv war. Bei der Wohnraumvermietung hätten Kündigungen auch ohne Moratorium keine Rolle gespielt. Allein große Unternehmen haben diese Regelung missbraucht, um Mietzahlungen für ihre Gewerberäume einzustellen“, stellte Warnecke fest.

Im vergangenen März hatte der Deutsche Bundestag ein dreimonatiges Kündigungsmoratorium beschlossen. Mietern konnte in dieser Zeit nicht gekündigt werden, wenn sie aufgrund coronabedingter Einkommenseinbußen die Miete nicht oder nicht vollständig zahlen konnten. Warnecke erinnerte die Politik daran, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen von Privatpersonen angeboten werden: „Diese Vermieter sind entweder Rentner und auf die Mietzahlungen für ihren Lebensunterhalt angewiesen oder sie sind in ihrem Hauptberuf beispielsweise als Handwerker oder Gastronom von coronabedingten Umsatzeinbußen betroffen. Hier darf der Bundestag nicht noch einmal den Weg für weitere Einkommenseinbußen ebnen.“
17. August 2020 - 10:36:56
Haus & Grund begrüßt steuerliche Besserstellung günstigen Vermietens
Haus & Grund begrüßt steuerliche Besserstellung günstigen Vermietens
Der Steuerstaat darf nicht Mietentreiber sein

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz günstiges Vermieten von Wohnungen nicht mehr in dem Maße bestrafen möchte wie bisher. „Der Staat darf kein Mietentreiber sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Werbungskosten in einem weiteren Schritt unabhängig von der Miethöhe vollständig abgezogen werden können. Das würde bürokratische Prüfungen ersparen und günstiges Vermieten fördern“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke entsprechende Pläne zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.

Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Sie agieren anders am Markt als große private und kommunale Wohnungsunternehmen. Private Kleinvermieter kennen ihre Mieter meist persönlich und sie sind an langfristigen Mietverhältnissen interessiert. Sie nutzen nicht jede Mieterhöhungsmöglichkeit – etwa ein Viertel aller privaten Kleinvermieter erhöht die Miete sogar grundsätzlich nur bei einem Mieterwechsel. Diese Vermieter sind es, die dafür sorgen, dass das Wohnen nicht die soziale Frage unserer Zeit geworden ist, wie das Institut der deutschen Wirtschaft kürzlich noch einmal festgestellt hat. Aus Sicht von Haus & Grund erkennt die Bundesregierung mit der geplanten Änderung des Einkommensteuergesetzes diese wichtige gesellschaftliche Funktion ein Stück mehr an.

Hintergrund: Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG typisiert in seiner derzeit geltenden Fassung im Falle einer verbilligten Überlassung einer Wohnung zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete eine generelle Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil. Nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten können von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Grenze von 66 auf 50 Prozent abzusenken.
8. Juli 2020 - 12:18:56
Mieter müssen sich an den Renovierungskosten regelmäßig zur Hälfte beteiligen
Mieter müssen sich an den Renovierungskosten regelmäßig zur Hälfte beteiligen
Haus & Grund fordert Klarstellung vom Gesetzgeber

Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnung – ohne angemessenen Ausgleich – angemietet, ist der Vermieter während des Mietverhältnisses zur Ausführung der Schönheitsreparaturen bei wesentlicher Verschlechterung des Zustandes verpflichtet. Mieter müssen sich aber an den Renovierungskosten regelmäßig zur Hälfte beteiligen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in zwei Fällen entschieden (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18). Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland sieht nun große Probleme bei der praktischen Umsetzung und fürchtet wachsendes Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern während der laufenden Mietverhältnisse.

Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung mietet, dekoriert und renoviert diese regelmäßig nach eigenen Wünschen durch Eigenleistung. Übernimmt jetzt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, müssen Mieter und Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses immer im Einzelfall klären, wann und mit welchen Mitteln diese ausgeführt werden. Eines dürfte dabei jetzt schon klar sein: Klarer und günstiger wird es durch das heutige Urteil für beide Seiten nicht. „Das Urteil ist mit Blick auf die Kosten des Wohnens ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Ist der Vermieter verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen auszuführen, muss er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung leben, werden dadurch mit höheren Kosten belastet, ohne selbst in den Genuss einer Renovierung zu kommen. Darüber hinaus tragen Mieter nach einer durchgeführten Renovierung den Selbstanteil an den angefallenen Kosten. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen“, gab Warnecke zu bedenken.

Haus & Grund Deutschland fordert daher eine Klarstellung im Gesetz. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, Wohnkosten durch Eigenleistungen der Mieter zu senken. „Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein“, fordert Warnecke.
24. Juni 2020 - 12:04:13
Gewerberaummieten: Befristet niedrigere Umsatzsteuer beachten
Gewerberaummieten: Befristet niedrigere Umsatzsteuer beachten
Vermieter können zu hohe Steuerzahlungen vermeiden

Für Mietverhältnisse, die der Umsatzbesteuerung unterliegen, sollte schnellstmöglich vor dem 30. Juni 2020 eine Anpassung an die vorübergehende Umsatzsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent erfolgen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Vermieter die fälschlich ausgewiesenen 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, obwohl der Mieter nur 16 Prozent Umsatzsteuer entrichtet. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Enthalte ein Gewerbemietvertrag keine konkrete Angabe zum Steuersatz, sondern nur einen Passus wie „gesetzliche Mehrwertsteuer“, könne die den Mietvertrag ergänzende Dauerrechnung einfach von 19 Prozent auf 16 Prozent umgestellt werden. Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten nach Möglichkeit zeitlich befristet geändert werden.

Nach Angaben des Verbandes gibt es keine Pflicht zur automatischen Senkung des Mietzinses. Die Mietzinsanpassung sei eine Frage der bestehenden mietvertraglichen Regelung. Ist – wie zumeist – eine Nettomiete vereinbart, hat eine Anpassung des vom Mieter zu zahlenden Betrags zu erfolgen. Enthält der Mietvertrag eine Vereinbarung über eine Bruttomiete, bewirkt die Senkung des Mehrwertsteuersatzes eine vorübergehende Erhöhung der Nettomiete.
18. Juni 2020 - 10:18:44
Abwasserkosten im Städtevergleich: bis zu 700 Euro pro Jahr Unterschied
Abwasserkosten im Städtevergleich: bis zu 700 Euro pro Jahr Unterschied
Haus & Grund fordert niedrigere Wohnkosten

Die jährliche Belastung der Verbraucher mit Kosten für die Entsorgung ihrer Abwässer variieren je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2020, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. „Die Abwassergebühren in vielen Städten sind zu hoch. Damit zahlen viele Bürger Jahr für Jahr zu viel an Gebühren“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Präsentation der Studie in Berlin.

Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms oder Ludwigsburg im Durchschnitt weniger als 300 Euro im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach oder Potsdam mehr als 900 Euro sind. Im Ranking 2020 liegen 17 der 25 besten Städte in Bayern oder Baden-Württemberg. Die bestplatzierte ostdeutsche Stadt (Erfurt) kommt auf Rang 30. Unter den 25 Städten mit den höchsten Gebühren liegen 15 in Nordrhein-Westfalen, davon 13 in der Metropolregion Rhein-Ruhr. 81 Städte haben seit 2017 die Gebühren erhöht, in 18 sind sie gesunken.

Der Eigentümerverband appellierte an die Kommunen, die Gründe für die enormen Unterschiede und die zum Teil sehr hohen Kosten nüchtern zu analysieren und offenzulegen. Schon jetzt falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. „Die häufig vorgetragenen Strukturunterschiede allein sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen. Die Städte sind jetzt gefordert, die Ursachen für die hohen Kosten zu ermitteln und im Anschluss Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen“, so Warnecke abschließend.
12. Juni 2020 - 12:45:50
WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen
WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen
Umlaufbeschlüsse erleichtern, digitale Teilnahme an Versammlungen ermöglichen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute dafür aus, einige Teile der nun erst für den Herbst geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzuziehen. „Sich für die WEG-Reform Zeit zu nehmen und diese gründlich zu überarbeiten ist richtig. Im Zuge der Covid-19-Pandemie sollte der Bundestag jedoch schnell Umlaufbeschlüsse erleichtern und die digitale Teilnahme an Eigentümerversammlungen ermöglichen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Die Maßnahmen würden dazu führen, dass die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer wieder handlungsfähig werden. Zudem seien die Verwalter dann nicht gezwungen, auf der Grundlage einer Notbefugnis ohne Einbeziehung der Wohnungseigentümer handeln zu müssen. „Um reguläre Versammlungen mit den gebotenen Abstandsregeln durchzuführen, müssen viele Eigentümergemeinschaften derzeit größere Räumlichkeiten anmieten. Solche Kosten könnten entfallen, wenn der Bundestag diese Änderungen noch vor der Sommerpause verabschiedet“, unterstrich Warnecke.
4. Juni 2020 - 13:20:34
Konjunkturpaket mit wichtigen Impulsen für das Wohnen
Konjunkturpaket mit wichtigen Impulsen für das Wohnen
Haus & Grund für weitere Senkung der Ökostromumlage

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bewertet das Konjunkturpaket der Bundesregierung im Wesentlichen positiv. „Insbesondere die spürbare Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms als auch die Senkung der Ökostromumlage sind wichtige Weichenstellungen nicht nur für die Konjunktur, sondern auch für den Klimaschutz“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Damit habe die Große Koalition zentrale Forderungen des Verbandes in das Paket integriert.

Nach Angaben von Haus & Grund werde es darauf ankommen, beide Maßnahmen für die kommenden Jahre zu verstetigen. „Private Eigentümer benötigen langfristig verlässliche Bedingungen, um große Investitionen wagen zu können. Deshalb muss die energetische Gebäudemodernisierung weiter auf diesem Niveau gefördert werden. Und die Ökostromumlage muss in verlässlichen Schritten auf null sinken“, forderte Warnecke.

Der Verbandschef begrüßte zudem, dass die Länder mit dem Paket die Möglichkeit erhalten, die Mindestabstände für Windräder von 1.000 Meter gesetzlich festzulegen und Anwohner stärker an den finanziellen Erträgen zu beteiligen. „Dies wird ein wichtiger Baustein für mehr Akzeptanz von Windkrafträdern sein“, sagte Warnecke. Er forderte die Länder auf, diese Möglichkeit nun auch zu nutzen.
27. Mai 2020 - 10:36:30
DIW-Studie: Immer mehr Mieterschutz verdrängt letztlich Mieter
DIW-Studie: Immer mehr Mieterschutz verdrängt letztlich Mieter
Haus & Grund fordert neuen Ausgleich der Interessen

Immer mehr Mietregulierung führt letztlich dazu, dass sich das Mietwohnungsangebot reduziert und Wohnungssuchende auf Eigentumswohnungen ausweichen müssen. Damit schrumpft der Anteil der Mieterhaushalte. Das ist das Ergebnis einer Studie des Consulting-Unternehmens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW Econ, im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „In den vergangenen Jahrzehnten ist Deutschland mit einem starken Mietwohnungsmarkt sehr gut gefahren. Er war von einem Ausgleich der Interessen zwischen Mietern und Vermietern geprägt. Dieses Gleichgewicht müssen wir jetzt wieder neu herstellen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Studie.

Die Wissenschaftler haben den Zusammenhang zwischen Mietregulierung und Mieterquote am Beispiel aktueller wohnungspolitischer Vorschläge von SPD, den Grünen, der Linken sowie der Berliner Landesregierung untersucht. Alle Politikvorschläge – würden sie in ganz Deutschland gelten – ließen die Mieterquote in den kommenden zehn Jahren sinken. Um 4,5 Prozentpunkte würde die Quote bei Geltung der Vorschläge der Linken sowie des Berliner Senats sinken, bei den Vorschlägen der SPD würde das Minus bei 2,8 Prozenten und bei denen der Grünen bei 2,4 Prozentpunkten liegen.

„Je mehr die Mieten und Wohnungsmärkte reguliert werden, umso mehr Eigentümer geben ihre Mietwohnungen auf und verkaufen diese an Selbstnutzer. Dieser Angebotsrückgang wird verstärkt, indem Bestandsmieter länger als eigentlich gewollt in ihren Wohnungen mit stark regulierten Mieten bleiben. Im Ergebnis wird für Wohnungssuchende der Zugang zu Mietwohnungen deutlich erschwert“, fasste Warnecke die Studienergebnisse zusammen. Dies sei eine fatale Entwicklung. Er plädierte für einen gesunden Mix aus Selbstnutzung und Wohnen zur Miete, um Stabilität und Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt zu verbinden.
26. Mai 2020 - 10:15:54
WEG-Reform: Aktueller Entwurf darf nicht das letzte Wort sein
WEG-Reform: Aktueller Entwurf darf nicht das letzte Wort sein
Wohnungseigentümer müssen stets die Kontrolle über ihr Eigentum haben können

Vor der morgigen Anhörung im Deutschen Bundestag begrüßte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die anstehende Reform des Wohnungseigentumsrechts im Grundsatz. „Das WEG-Recht soll und muss einfacher sowie transparenter werden. Das ist sinnvoll und richtig. Allerdings dürfen dabei nicht einzelne Eigentümer das Nachsehen haben“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Aus Sicht des Verbandes darf den Wohnungseigentümern nicht die Kontrolle über ihr Eigentum entzogen werden. „Die Eigentümer müssen insbesondere über alle Vorgänge, die mit hohen finanziellen Verpflichtungen einhergehen, informiert sein. Zudem sollte es selbstverständlich sein, dass mehrheitlich nicht gewollte Entscheidungen des Verwalters verhindert werden können. Hier muss der Bundestag dringend nachsteuern“, forderte Warnecke.

Er kritisierte ebenso die nicht hinreichend geglückte Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht. „Rund fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland werden vermietet. In vielen Situationen wird es wohl leider dabei bleiben, dass vermietende Eigentümer ihre Pflichten als Wohnungseigentümer nicht erfüllen können, ohne die Rechte des Mieters zu verletzen“, beklagte Warnecke. Er schlug vor, endlich gesetzlich zu regeln, dass ein Wohnungseigentümer seinem Mieter nicht mehr Rechte einräumen muss als ihm selbst als Wohnungseigentümer zustehen.

Haus & Grund begrüßt schließlich, dass bauliche Veränderungen in einer WEG vereinfacht werden sollen. Damit jedoch nicht wenige Eigentümer teure Modernisierungen beschließen können, die alle Eigentümer bezahlen müssen, regt der Verband alternative Vorgaben für entsprechende Beschlüsse an. Modernisierende Maßnahmen, deren Kosten alle zu tragen hätten, sollten von mindestens 50 Prozent der bei der Abstimmung anwesenden Eigentümer, die zugleich mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile verkörpern, beschlossen werden müssen.
19. Mai 2020 - 11:49:01
Nach Koalitionseinigung: Nutzung von Ökostrom durch Mieter vereinfachen
Nach Koalitionseinigung: Nutzung von Ökostrom durch Mieter vereinfachen
Am Haus erzeugten Strom mit den Betriebskosten abrechnen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die gestrige Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den Förderdeckel beim Fotovoltaikstrom abzuschaffen. „Nun muss der zweite Schritt folgen. Vermieter sollten ihren Mietern den am Haus erzeugten Solarstrom künftig einfacher zur Verfügung stellen können als heute“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Der für Mieter und Vermieter einfachste Weg sei die Abrechnung des gelieferten Stroms über die Betriebskosten – vergleichbar mit der Heizkostenabrechnung. „Wenn wir das nicht endlich hinbekommen, wird die Energiewende im Gebäudebestand teurer werden und deutlich länger dauern“, gab der Verbandspräsident zu bedenken.

Mit Blick auf die Länderöffnungsklausel bei den Abstandsregeln für Windräder mahnte Warnecke eine verantwortungsvolle Nutzung unter Einbeziehung der betroffenen Bürger an: „Klimaschutz gegen die Menschen kann nicht funktionieren. Deshalb sollten die Bürger angemessen am Ertrag der Windenergieanlagen beteiligt und die Abstandsregeln eher großzügig bemessen sein.“
6. Mai 2020 - 12:57:20
Mietendeckel: Haus & Grund begrüßt Normenkontrolle
Mietendeckel: Haus & Grund begrüßt Normenkontrolle
Vermieter und Mieter müssen Rechtssicherheit bekommen

„Für die Mieter und Vermieter in Berlin und darüber hinaus ist es enorm wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht nun für Rechtssicherheit sorgen kann.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das Einreichen einer Normenkontrolle durch 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht. Mietrecht sei Bundesrecht. Darüber dürfe sich ein Bundesland nicht einfach mit eigenen Regelungen hinwegsetzen. „Der Berliner Senat lässt Mieter und Vermieter über viele Monate bewusst im Unklaren, um seine Ideologie durchzusetzen“, beklagte Warnecke.

Aus Sicht von Haus & Grund sind die wohnungspolitischen Folgen des Berliner Mietendeckels verheerend. Modernisierungen blieben aus und Instandhaltungen würden auf das Notwendigste zurückgefahren. Zudem seien insbesondere wohlhabende Mieter mit teuren Luxuswohnungen die größten Profiteure dieser Regelung. Der Mietendeckel bestrafe vor allem private Kleinvermieter, die mit einer Mietwohnung für ihr Alter vorsorgten und Kredite bedienen müssten. „Das ist keine verantwortungsvolle Wohnungspolitik. Das ist auch keine Politik für Mieter. Das ist eine Politik, die private Wohnungsanbieter aus dem Markt drängen will – koste es, was es wolle“, sagte Warnecke.
1. Mai 2020 - 10:35:55
Erschließungs- und Ausbaubeiträge großzügig stunden
Erschließungs- und Ausbaubeiträge großzügig stunden
Bürger in der Corona-Krise nicht zusätzlich belasten

Kommunen, die von ihren Bürgern noch Beiträge für den Bau und den Ausbau von Straßen verlangen, sollten diese großzügig stunden. Das schlug heute der Verband Haus & Grund Deutschland vor, der die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer vertritt. „Die Corona-Krise trifft jeden Bürger. Viele können ihren Beruf nicht mehr ausüben und müssen mit finanziellen Einbußen kämpfen. In dieser Zeit dürfen die Kommunen nicht business as usual machen. Bei den oft hohen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sollten die Kommunen jetzt kulant sein und ihren Bürgern Luft zum Atmen lassen“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Gleiches gelte für Sanierungsausgleichsbeiträge, die Eigentümer in Sanierungsgebieten an ihre Gemeinde zahlen müssten.

Kommunen können – soweit dies landesrechtlich zulässig ist — Grundstücks- und Gebäudeeigentümer an den Kosten für die verkehrsmäßige Erschließung von Grundstücken sowie am Ausbau von Straßen beteiligen. Maßstab ist meist die Grundstücksgröße oder die Grundstücksbreite. „Auf einzelne Eigentümer können dann schnell fünfstellige Eurobeträge zukommen, die viele Eigentümer selbst in normalen Zeiten finanziell überfordern. Wenn die Eigentümer nun in Kurzarbeit sind oder ihren Gastronomie- oder Handwerksbetrieb nicht wie gewohnt betreiben können, sind solche Beiträge nicht mehr zu stemmen“, gab Warnecke zu bedenken.
24. April 2020 - 13:25:50
Umfrage: Mietausfälle steigen in der Corona-Krise spürbar
Umfrage: Mietausfälle steigen in der Corona-Krise spürbar
Haus & Grund fordert Unterstützung für private Vermieter

In der Corona-Krise steigen die Mietausfälle spürbar. Das ergab eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland unter 1.003 Mietern im April. Danach geben 6,9 Prozent der Mieter an, wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen zu können. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Ausfälle im weiteren Verlauf der Krise weiter zunehmen werden. So konnten 17,6 Prozent der befragten Mieter noch nicht abschätzen, ob sie ihre Miete weiterhin zahlen können“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Umfrageergebnisse.

„Die privaten Vermieter sind das Rückgrat des deutschen Mietwohnungsmarktes. Deutschland kann sich eine Destabilisierung an dieser Stelle nicht leisten. Deshalb brauchen wir jetzt schnell Unterstützung, denn die Vermieter müssen ihren Verpflichtungen weiter nachkommen können“, unterstrich Warnecke. Viele Vermieter, denen dies möglich sei, verhielten sich in diesen Wochen ihren Mietern gegenüber äußerst solidarisch und böten individuelle Lösungen an – ganz ohne staatliche Unterstützung. In vielen Fällen stünden sich jedoch finanzschwache Mieter und finanzschwache Vermieter gegenüber. „Für diese Fälle fehlt bislang jegliche Unterstützung, um mit einem blauen Auge durch die Krise kommen zu können. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf für die Bundesregierung und den Bundestag“, betonte Warnecke.

Wie der Verband weiter berichtet, suchen die privaten Kleinvermieter in den vergangenen Wochen vermehrt Rat bei den Haus & Grund-Vereinen. Warnecke wies darauf hin, dass die Mitglieder sehr verunsichert seien. 57 Prozent der privaten Vermieter hätten nur eine Mietwohnung. Wenn hier die Miete ausfalle, seien die Probleme groß – zumal wenn sie selbst als Gastronom, Handwerker oder Freiberufler von der Krise betroffen seien. Zahlreiche Vermieter gingen zudem davon aus, dass viele Mieter auch nach der Krise nicht in der Lage sein werden, die ausgebliebenen Mietzahlungen nachzuholen.
23. April 2020 - 09:27:29
Haus & Grund: CO2-Komponente im Wohngeld ist richtig
Haus & Grund: CO2-Komponente im Wohngeld ist richtig
Umwelt- und Sozialpolitik sinnvoll miteinander verzahnt

„Die CO2-Bepreisung bei Heizöl und Gas darf nicht zu Härten bei Wohngeldempfängern führen. Deshalb begrüßen wir, dass der Bundestag nun eine zehnprozentige Erhöhung des Wohngeldvolumens beschließen möchte,“ sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Er verwies auf die Bedeutung des Wohngeldes für Personen mit niedrigem Einkommen. „Gerade jetzt in Krisenzeiten zeigt sich, wie wertvoll dieses Instrument ist, um beispielsweise von Kurzarbeit Betroffene bei den Wohnkosten zu entlasten.“ Der Verbandspräsident ergänzte, dass das Wohngeld insgesamt besser bekannt gemacht werden sollte, gerade mit Blick auf die Corona-Krise. Vielen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern sei das Wohngeld gar nicht bekannt, obwohl sie möglicherweise berechtigt wären.

Die CO2-Komponente im Wohngeld soll die Mehrkosten ausgleichen, die entstehen werden, wenn ab dem kommenden Jahr die Klimaschädlichkeit der Verbrennung von Öl und Gas einen Preis bekommen soll. Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte sich im Grundsatz auch für eine CO2-Bepreisung ausgesprochen – allerdings in Form eines echten europäischen Zertifikatehandels. „Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss werden wichtige umwelt- und sozialpolitische Ziele sinnvoll miteinander verzahnt“, fasste Warnecke zusammen.
3. April 2020 - 12:34:34
COVID-19-Pandemie: Große Verunsicherung bei privaten Vermietern
COVID-19-Pandemie: Große Verunsicherung bei privaten Vermietern
Mieten- und Wohnkostenfonds muss Liquidität sichern

Die COVID-19-Pandemie sorgt bei den 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern für große Verunsicherung. Das berichtete heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Unsere Vereine werden von ratsuchenden Eigentümern förmlich überrannt“, beschrieb Verbandspräsident Kai Warnecke die Situation. In den vergangenen zwei Wochen hätten die knapp 900 Haus & Grund-Vereine über 20.000 Beratungen im Zusammenhang mit COVID 19 durchgeführt. Warnecke erneuerte seinen Vorschlag, jetzt zügig einen Mieten- und Wohnkostenfonds einzurichten, der im Notfall die Mietzahlungen übernehme. „So ein Fonds würde erheblich zur Marktberuhigung beitragen und zugleich Mieter schützen“, betonte Warnecke.

„Privat geht vor Staat. Das heißt, dass Mieter und Vermieter in den meisten Fällen bestrebt sein werden, mittels gemeinsamer Absprachen durch die Krise zu kommen. Doch wo das nicht gelingt und nicht gelingen kann, muss der Staat einspringen“, forderte Warnecke. Der krisenbedingte Liquiditätsausfall bringe nicht nur den privaten Einzelvermieter, sondern mittelfristig auch alle abhängigen Branchen, deren Unternehmen und Arbeitsplätze in Gefahr. Letztlich kann der staatlich verordnete Liquiditätsengpass den Immobilienmarkt massiv destabilisieren und viele Banken gleich mit gefährden. Diese stünden dann vor einem Teufelskreis aus Zwangsverkäufen, sinkenden Preisen und nicht mehr einzutreibenden Krediten.

Fakten über private Vermieter: 66 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland werden von insgesamt 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern angeboten. Sie stammen aus allen sozialen Schichten. 39 Prozent sind Rentnerhaushalte, die dringend auf Mieteinnahmen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 14 Prozent der privaten Vermieter sind Freiberufler, Handwerker oder Gastronomen, die häufig auch im Hauptberuf durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten. Und 22 Prozent der privaten Vermieter haben ein durchschnittliches Nettohaushaltseinkommen, das unterhalb des Medians der Bevölkerung liegt.
29. März 2020 - 10:48:56
Nach Mietenmoratorium droht Recht des Stärkeren
Nach Mietenmoratorium droht Recht des Stärkeren
Mieter schützen – nicht Vermieter in die Pleite treiben

Das Mietenmoratorium der Bundesregierung ist keine Maßnahme des Mieterschutzes, sondern treibt Vermieter in die Pleite. „Wir haben von Beginn an vor diesem Gesetz gewarnt. Ohne einen Fonds, der die Mietzahlungen übernimmt, stehen Millionen private Vermieter vor dem finanziellen Aus“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Wenn große Unternehmen wie Adidas, Deichmann und andere jetzt reihenweise ihre Ladenmieten nicht mehr bezahlten, sei das ein Dammbruch. Die Folgen würden nicht nur in der Immobilienwirtschaft verheerend sein, sondern weit darüber hinaus.

Warnecke machte die Bundesregierung und in erster Linie das SPD-geführte Bundesjustizministerium für diese Entwicklung verantwortlich. Er warf zudem den Konzernen vor, ihre Position der Stärke gnadenlos auszunutzen. „Wenn die Bundesregierung dieses Gebaren nicht umgehend stoppt und dafür sorgt, dass Verträge eingehalten werden müssen, haben wir über kurz oder lang Anarchie auf dem Wohnungsmarkt“, warnte der Verbandspräsident.

Er betonte, dass in der jetzigen Situation Solidarität gefordert sei. „Viele Vermieter, die dazu finanziell in der Lage sind, zeigen sich solidarisch gegenüber ihren Mietern. Aber nicht jeder Vermieter kann das leisten und nicht jeder Mieter ist per se bedürftig. Wo es Probleme gibt, muss das Gespräch gesucht werden. Und wenn Mieter krisenbedingt nicht zahlen können, muss der Staat einspringen – und zwar schnell“, forderte Warnecke.

Fakten über private Vermieter: 66 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland werden von insgesamt 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern angeboten. Sie stammen aus allen sozialen Schichten. 39 Prozent sind Rentnerhaushalte, die dringend auf Mieteinnahmen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 14 Prozent der privaten Vermieter sind Freiberufler, die häufig durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten. Und 22 Prozent der privaten Vermieter haben ein durchschnittliches Nettohaushaltseinkommen, das unterhalb des Medians der Bevölkerung liegt.
27. März 2020 - 12:30:27
Millionen Vermieterexistenzen sind gefährdet
Millionen Vermieterexistenzen sind gefährdet
Haus & Grund fordert Rettungsschirm für private Vermieter

Millionen vermietender Privathaushalte drohen langfristig den Sozialstaat zusätzlich zu belasten, wenn die Politik jetzt nicht zügig Rettungsmaßnahmen einleitet. Davor warnte heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Von den 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern sind knapp 40 Prozent Rentner. Die sind auf die Mieten angewiesen, um leben zu können“, betonte Verbandspräsident Warnecke. Ein Mietenmoratorium ohne Absicherung durch einen Fonds sei sozialpolitisches Harakiri. Er wies darauf hin, dass viele vermietende Rentner keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse hätten, weil sie freiberuflich tätig gewesen seien. Ähnlich ergehe es aktiven Handwerkern, Selbständigen und Gastronomen, denen in der Corona-Krise die berufliche Existenz wegbreche und die auf die Mieteinnahmen aus ihren ein bis zwei Mietwohnungen nun noch dringender angewiesen seien.

Warnecke verwies auf den Fall Adidas. Der Konzern hatte angekündigt, für seine Läden keine Miete mehr zu zahlen. „Derartiges Gebaren darf keine Schule machen. Dann ist der Immobilienmarkt am Ende. Ich rate jedem Mieter und jedem Vermieter dringend, miteinander das Gespräch zu suchen und einvernehmliche Lösungen zu suchen. Jedes Mietverhältnis muss individuell betrachtet werden“, sagte Warnecke.

Fakten über private Vermieter: 66 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland werden von insgesamt 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern angeboten. Sie stammen aus allen sozialen Schichten. 39 Prozent sind Rentnerhaushalte, die dringend auf Mieteinnahmen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 14 Prozent der privaten Vermieter sind Freiberufler, die häufig durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten. Und 22 Prozent der privaten Vermieter haben ein durchschnittliches Nettohaushaltseinkommen, das unterhalb des Medians der Bevölkerung liegt.
25. März 2020 - 11:45:50
Vermieter können den Sozialstaat nicht ersetzen
Vermieter können den Sozialstaat nicht ersetzen
Mietenmoratorium ohne Schutz für private Vermieter ist katastrophal

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland befürchtet, dass das heute vom Bundestag beratene, mindestens dreimonatige Mietenmoratorium viele private Kleinvermieter in den finanziellen Ruin treiben werde. „Wenn Mieter aufgrund der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, ist es Aufgabe des Sozialstaates, Hilfe zu leisten. Die entsprechenden Instrumente gibt es bereits, sie müssen nun gestärkt werden“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Wenn der Staat aber offenbar seinem bestehenden sozialpolitischen Instrumentarium nicht traue, müsse er jetzt unverzüglich einen Wohnkostenfonds für vermietende Privatpersonen und Selbstnutzer auflegen, der in dieser Krisensituation die Mietzahlungen von Mietern und Wohnkosten übernehme. Nur so lassen sich nach Auffassung von Haus & Grund langfristige Verwerfungen am Wohnungsmarkt vermeiden. „Mit Blick auf das gesamte Hilfspaket der Regierung wäre ein Fonds für den Staat nur ein kleiner Schritt, für die Mieter, Vermieter und Selbstnutzer in Deutschland aber eine existenzielle Hilfe“, unterstrich Warnecke.

Er berichtete zudem, dass viele Vermieter ihren Mietern von sich aus Hilfe anbieten. Sie kennen ihre Mieter persönlich und hätten auch in der jetzigen Krisensituation ein Interesse an langfristigen Mietverhältnissen. Es könne jedoch nur in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Maßnahmen für beide Seiten tragbar seien. Viele private Kleinvermieter, die auch selbst häufig durch Corona im Hauptberuf als Freiberufler, Handwerker oder Gastronom betroffen seien, könnten ein Mietenmoratorium nicht verkraften. „Was hilft es einem Mieter, einen insolventen Vermieter zu haben“, gab Warnecke zu bedenken.
22. März 2020 - 09:58:25
Mieter und Hauseigentümer in der Krise gleichsam schützen
Mieter und Hauseigentümer in der Krise gleichsam schützen
Jetzt muss der Staat den Wohnungsmarkt funktionsfähig halten

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute noch einmal die Bundesregierung auf, in der Krise Mieter, private Vermieter und selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer gleichsam zu schützen. Ziel müsse es sein, den Wohnungsmarkt auch in den kommenden Monaten funktionsfähig zu halten. In einem Brief an die zuständigen Bundesminister erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke dazu:

Die Corona-Krise ist tiefgreifend. Sie berührt und verändert fast alle Lebensbereiche jedes Einzelnen. Das gilt auch für das Wohnen. Viele Bürger fürchten aktuell um ihr Einkommen und folglich darum, ihre Miete oder ihre Wohnkosten des Eigenheims nicht mehr zahlen zu können. Ein wohlhabendes Land wie Deutschland darf es nicht zulassen, dass Menschen wegen dieser Ausnahmesituation ihr Zuhause verlieren. Hierzu wollen die vermietenden privaten Haus- und Wohnungseigentümer ihren Beitrag leisten. Sie sind sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Situation bewusst. Wenn Eigentümer, Mieter und der Staat an einem Strang ziehen, können wir zumindest beim Wohnen ohne größere Schäden durch die Krise kommen. Dazu bedarf es aus Sicht von Haus & Grund Deutschland dreier Dinge:

1. Bestehende soziale Sicherungssysteme für Wohnkosten-Garantie nutzen und stärken
Deutschland ist ein Sozialstaat. Das soziale Mietrecht und Transferleistungen des Staates garantieren, dass weder der Selbstnutzer noch der Mieter über Nacht seine Wohnung verliert. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass hinreichend Mittel für das Wohngeld bereitstehen und Menschen mit niedrigem Einkommen dieses schnell in Anspruch nehmen können. Zudem müssen bei entstandener Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft zügig übernommen werden. Die entsprechenden Richtwerte und Obergrenzen müssen erweitert werden, um die tatsächlichen Wohnkosten in Ansatz zu bringen.

2. Zeitgewinn nutzen, um Mieten- und Wohnkostenfonds zu errichten
In der mittleren Frist müssen Mieter und Selbstnutzer, die in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, aus einem staatlichen Fonds per Zuschuss oder zinslosem Darlehen unterstützt werden. Da der Aufbau und die Organisation dieses Fonds einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist es umso wichtiger, dass die zuvor genannten Transferleistungen jetzt reibungslos funktionieren und entsprechend ausgestattet sind.

3. Wohnkosten-Garantie mit Kündigungsschutz stärken
Mieter, die Transferleistungen und/oder Fondsmittel in Anspruch nehmen, sollen bis zum Ende der Corona-Krise vor Kündigungen geschützt sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Mittel auch zweckentsprechend beim Vermieter ankommen. Soweit möglich, müssen die Mittel vom Staat direkt an die Vermieter gezahlt werden. Die Koppelung von Kündigungsschutz und erfolgter Mietzahlung ist notwendig, damit die Zahlungsschwierigkeit nicht von einer Person auf die nächste übertragen, sondern gelöst wird. 66 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Circa 57 Prozent der Privateigentümer vermieten nur eine einzige Mietwohnung. Ein Mietausfall kann für diese Menschen eine ernsthafte finanzielle Schieflage auslösen. Nicht selten sind private Vermieter Rentner, die auf die Mieteinnahmen angewiesen sind. Oder sie sind beispielsweise Handwerker, Gastronomen oder kleine Gewerbetreibende, die nun ihrerseits durch die Corona-Krise mit starken Einbußen bis hin zur Geschäftsaufgabe rechnen müssen. In dieser schweren Krise müssen alle zusammenstehen. Die, die viel schultern können, müssen mehr schultern als andere. Es gibt bereits zahlreiche Fälle, in denen sich Mieter und Vermieter einvernehmlich auf Mietstundungen, vorübergehende Mietreduzierungen oder ähnliche Entlastungen geeinigt haben. Doch in vielen Fällen werden solche Lösungen nicht möglich oder nicht lange durchzuhalten sein. Und hier ist der Staat gefragt – schnell und unbürokratisch.
21. März 2020 - 10:26:33
Vermieter nicht im Stich lassen!
Vermieter nicht im Stich lassen!
Haus & Grund richtet dringenden Appell an die Bundesregierung

Vermieter dürfen von der Bundesregierung bei den geplanten Schutzmaßnahmen für Wohnungsmieter nicht im Stich gelassen werden. Diesen Appell richtete Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute an die Bundesregierung. „Nach den derzeit bekannten Plänen will sich der Staat in beispielloser Weise von den fast vier Millionen vermietenden Privatpersonen in Deutschland entsolidarisieren. Sie will Menschen im Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten und oft zusätzlich als Handwerker oder Kleinstgewerbetreibende massiv von der Corona-Krise betroffen sind“, sagte Warnecke.

Haus & Grund kritisiert, dass die bekannten Maßnahmen keinen Interessenausgleich regeln. Sie seien ein einseitiger Freibrief, geeignet um Millionen private Eigentümer in die Insolvenz zu treiben. Die Immobilienwirtschaft werde so vollständig zum Erliegen kommen. „Dazu darf es nicht kommen. Der Staat muss die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes weiter aufrechterhalten“, forderte Warnecke. Hierfür bedarf es nach Ansicht von Haus & Grund mindestens folgender Korrekturen:
1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.

Hintergrund: Die Bundesregierung plant, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Sie sollen zwei Jahre Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. In Zweifelsfällen wird angenommen, dass die Mietzahlung aufgrund von coronabedingten Einnahmeverlusten ausbleibt. Die Vermieter müssen im Zweifel den Mietern nachweisen, dass diese über genug Einnahmen zur Begleichung der Miete verfügen. Die Maßnahme soll auf bis zu 12 Monatsmieten ausgeweitet werden können. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie bis zu sechs oder sogar 12 Monate keine Mieteinnahmen haben könnten, in dieser Zeit aber die Kosten für den Betrieb des Gebäudes, wie Heizung, Warmwasser und Müll, dennoch begleichen müssen. De facto werden Vermieter damit gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von bis zu sechs oder sogar zwölf Monatsmieten zu gewähren.
17. März 2020 - 13:11:46
Corona-Krise: Rechtzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen
Corona-Krise: Rechtzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen
Bundesregierung muss ausreichende Mittel bereitstellen

Mieter, die im Zuge der Corona-Krise mit Zahlungsschwierigkeiten rechnen, sollten frühzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, dass der Staat Menschen mit niedrigen Einkommen hilft, weiterhin ihre Miete zu zahlen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Gleiches gelte für selbstnutzende Eigentümer, die beispielsweise Kredite bedienen müssen oder sonstige immobilienbezogene Aufwendungen haben. Hier helfe der Staat mit dem Lastenzuschuss.

Warnecke forderte die Bundesregierung auf, im Bundeshaushalt ausreichend Mittel bereitzustellen und für entsprechende Reserven zu sorgen. Es sei zudem wichtig, dass die zuständigen Behörden in den Kommunen weiterhin leistungsfähig bleiben und solche Anträge zügig bearbeiten. „Das Wohngeld – ob als Miet- oder als Lastenzuschuss – unterstützt bedürftige Personen und Haushalte in diesen schwierigen Zeiten gezielt und unmittelbar. Mieter und Eigentümer sollten sich jetzt informieren“, empfahl Warnecke.
16. März 2020 - 13:26:44
Mietzahlung in Zeiten der Corona-Krise
Mietzahlung in Zeiten der Corona-Krise
Bei Zahlungsschwierigkeiten den Vermieter kontaktieren

Durch die Entscheidung der Politik, das öffentliche Leben zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus weitgehend einzuschränken, kann es bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden zu finanziellen Engpässen kommen. Der Verband Haus & Grund rät allen Mietern, sich in einem solchen Fall mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung zu finden. Auf keinen Fall sollten Mieter die Mietzahlungen unkommentiert aussetzen.

Dieses Vorgehen sei besonders Mietern von Gewerbeeinheiten zu empfehlen. Denn für diese gelte grundsätzlich nichts anderes, selbst wenn der Betrieb des Gewerbes durch die behördliche Maßnahme eingeschränkt werde. Grundsätzlich sei die Immobilie mangelfrei, sodass eine Mietminderung oder ein Aussetzen der Miete nicht in Betracht komme. Der Verband weist darauf hin, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten neu sei. Man könne noch nicht absehen, welche rechtlichen Konsequenzen diese haben werde. Vermieter und Mieter müssten in diesen Zeiten zusammenstehen und kooperieren.
13. März 2020 - 10:16:32
Haus & Grund: Mietendeckel ist pure Ideologie
Bundesverfassungsgericht muss wohnungspolitisches Chaos beenden

„Es ist gut, dass das Landgericht Berlin den Berliner Mietendeckel so zügig als verfassungswidrig eingestuft hat. Umso schneller kann nun das Bundesverfassungsgericht dieses wohnungspolitische Chaos beenden.“ So kommentiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland das gestrige Urteil (Az. 67 S 274/19). Leider sei der Berliner Senat nicht in der Lage, vernünftige wohnungspolitische Entscheidungen zum Wohl aller Berliner zu treffen. Wer, wie in erster Linie Senatorin Lompscher, ideologisch verblendet sei, habe nun einmal keinen klaren Blick auf die wahren wohnungspolitischen Herausforderungen der Stadt.

Warnecke betonte, dass es der Berliner Bausenatorin nicht um die Mieter gehe. Ihr langfristiges Ziel sei die Abschaffung privat vermieteten Wohneigentums. „Das darf nicht geschehen. Nur das breite Angebot von privaten Kleinvermietern sorgt für einen Wohnungsmarkt, auf dem die Mieter mit bezahlbarem und modernem Wohnraum versorgt werden können. Der Staat hat in der Vergangenheit zu oft gezeigt, dass er es nicht kann.“
11. März 2020 - 11:56:42
Klimaschutz im Gebäudesektor mit großen Fortschritten
Emissionshandel stärken statt kleinteiliger Maßnahmen

„Der Gebäudesektor hat beim Klimaschutz in den vergangenen 30 Jahren große Fortschritte erzielt. Wenn dieser Bereich jetzt noch zügig in den europäischen Emissionshandel integriert würde, stünde dem 2030-Ziel nichts im Wege.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute im Umweltausschuss des Bundestages diskutierte Klimaschutzgutachten aus dem Umweltministerium. „Wer, wie Ministerin Schulze meint, wir würden mit kleinteiligen ordnungsrechtlichen Vorgaben das Klima effektiver schützen, der irrt. Es ist kein Zufall, dass die Bereiche Energie und Industrie weitgehend auf Kurs liegen: Sie unterliegen seit 2005 dem europäischen Emissionshandel.“

Der Eigentümerverband Haus & Grund wies zudem darauf hin, dass der Gebäudesektor ursprünglich bis 2030 acht Millionen Tonnen CO2 weniger hätte einsparen müssen. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatte die damalige Umweltministerin Hendricks im Vorfeld des UN-Klimagipfels im Herbst 2016 die Industrie ent- und den Gebäudesektor belastet. „Ohne diese ungerechte Lastenverschiebung wären wir im Gebäudesektor dem Zwischenziel 2030 bereits deutlich näher“, unterstrich Warnecke. „Was wir jetzt brauchen, sind klar verankerte Ziele im Emissionshandel sowie eine effektive und verlässliche Förderung einer CO2-armen Wärmeversorgung inklusive einer unabhängigen Energieberatung.“
26. Februar 2020 - 09:16:52
Servicefreundliche Stadt – Ranking der 100 größten Städte
Niveau der Digitalisierung kommunaler Dienste nicht zufriedenstellend

„Viele Kommunen haben bei der Digitalisierung ihres Dienstleistungs- und Informationsangebots bereits viel erreicht. Insgesamt ist das Niveau aber nicht zufriedenstellend.“ So fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der Studie „Servicefreundliche Stadt – Ranking der 100 größten Städte“ zusammen. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland die Internetauftritte der 100 einwohnergrößten Städte in Deutschland detailliert geprüft. Berlin landet mit nur 71,6 von möglichen 100 Punkten auf Platz 1.

Warnecke wies darauf hin, dass nicht jede Kommune das Rad immer wieder neu erfinden müsse. „Eine Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung und ein Personalausweis ist in Köln der gleiche wie in Augsburg. Die digitalen Wege dorthin müssen die Städte nicht einzeln finden, sondern sollten zusammenarbeiten – auch um kein Steuergeld zu verschwenden“, regte er an. Er betonte zudem, dass viele Kommunen bei der Planung ihrer Internetangebote viel zu wenig die Bürgersicht einnähmen. „Viele Angebote sind nur schwer auffindbar und zu zerstückelt, sodass sich Nutzer nicht zurechtfinden“, kritisierte Warnecke.

Das Ranking bewertet sieben Themenbereiche, die in kommunalen Zuständigkeiten liegen und die üblicherweise eine Kommunikation bzw. Interaktion zwischen staatlichen Einrichtungen und Bürgern bzw. Unternehmen erfordern. Die sieben Themenbereiche Bürger- und Unternehmerservice, Bauen, Wohnen, Mobilität & Verkehr, Familie & Freizeit sowie Responsivität der Online-Dienstleistungen, umfassen insgesamt 30 Variablen, die mittels 125 Indikatoren gemessen werden.

Gewinner

1. Berlin
2. Schwerin
3. Augsburg
4. München
5. Worms

Verlierer

96. Düren
97. Hagen
98. Marl
99. Villingen-Schwenningen
100. Gera
14. Februar 2020 - 10:12:20
Haus & Grund: Mietpreisbremse darf keine Dauereinrichtung sein
Große Koalition verspielt Glaubwürdigkeit am Immobilienmarkt

„Mit der heute beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verspielt die Große Koalition Vertrauen der privaten Vermieter“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die zeitliche Begrenzung auf höchstens fünf Jahre sollte ursprünglich sicherstellen, dass die Mietpreisbremse eine vorübergehende Maßnahme sei. „Davon ist nun keine Rede mehr. Bund, Länder und Kommunen haben es versäumt, den Mietwohnungsmarkt vor allem durch mehr Neubau zu entlasten“, so Warnecke weiter. „Dieses Versagen soll durch eine Verlängerung der Mietpreisbremse kaschiert werden.“ Private Vermieter und Wohnungssuchende seien die Leidtragenden dieser Politik.

„Wir brauchen wieder mehr Engagement der privaten Eigentümer – beim Bauen und beim Vermieten. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt die Weichen stellen“, unterstrich der Verbandschef. Den Wohnungsmarkt immer weiter durch Mietendeckel, Baugebote und ein Verbot, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, zu regulieren, sei aber leider alles, was den politisch Verantwortlichen einfalle. „Das ist genau wie die Verlängerung der Mietpreisbremse das vollkommen falsche Signal“, beklagte Warnecke.
5. Februar 2020 - 12:53:08
Bundesregierung dreht Demokratisierung des Eigentums zurück
Haus & Grund: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht weiter beschränken

„Mit den geplanten Einschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dreht die Bundesregierung die Demokratisierung des Eigentums wieder zurück.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute aktuelle Pläne der Großen Koalition.

Die Möglichkeit, Wohnungseigentum zu begründen, habe man überhaupt erst geschaffen, um der dramatischen Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg zu begegnen. „Das Wohnungseigentumsgesetz war die Demokratisierung des Eigentums. Es ermöglichte jedermann, Eigentum an den einzelnen Wohnungen zu erwerben“, erläuterte Warnecke. Die vorgeschlagenen Regelungen erlaubten es nur noch nahen Verwandten und Mietern, Eigentum an einer Bestandswohnung zu begründen. Die tausenden Wohnungsuchenden ohne Verwandte oder Mietvertrag in den Ballungsgebieten blieben außen vor.

„Dass die Große Koalition überhaupt glaubt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken zu müssen, ist das Ergebnis ihrer verfehlten Politik aus Mietpreisbremse und Mietspiegelmanipulation“ kritisierte Warnecke. Wenn die Mietpreise beschränkt werden, bliebe Vermietern als letzte Möglichkeit, einzelne Wohnungen zu verkaufen, sobald das Vermieten zu bürokratisch und nicht mehr auskömmlich sei. Die Umwandlung einzuschränken sei der Einstieg in eine immer weitreichendere staatliche Interventionsspirale, um die selbstgeschaffenen Probleme am Wohnungsmarkt zu kaschieren. Stattdessen solle sich die Bundesregierung darauf konzentrieren, einen fairen Wohnungsmarkt herzustellen, auf dem Wohnungssuchende den dringend benötigten Wohnraum finden.
29. Januar 2020 - 10:33:05
Ende des Bedarfsausweises für Bestandsgebäude gefordert
Haus & Grund für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Nachbesserungen. „Die energetischen Anforderungen an Wohngebäude müssen spürbar vereinfacht werden. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen in das Gebäudeenergiegesetz ist ein erster wichtiger Schritt“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen aber die Energiebedarfsausweise aus Sicht von Haus & Grund mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden. Wie eine aktuelle Studie zeigt, liegen die theoretischen Bedarfswerte um bis zu 173 Prozent höher als die tatsächlich gemessenen Energieverbrauchswerte. „Durch die falschen Bedarfsberechnungen wird das Einsparpotenzial von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand überschätzt. Eigentümer investieren dadurch viel Geld in Modernisierungen, die am Ende den Klimaschutz nicht voranbringen und das Wohnen teurer machen. Das sorgt für viel Unmut bei Eigentümern und Mietern“, fasst Warnecke die Studienergebnisse zusammen.

Mit Blick auf den ebenfalls geplanten Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor forderte Warnecke, die im Gebäudeenergiegesetz enthaltenen ordnungsrechtlichen Vorgaben schrittweise zu reduzieren. „Mit der zunehmenden Wirkung des CO2-Zertifikatepreises muss das Ordnungsrecht in spätestens zehn Jahren gänzlich wegfallen“, forderte Warnecke. Das Nebeneinander von CO2-Preis und Ordnungsrecht ergebe ökologisch und ökonomisch keinen Sinn.
15. Januar 2020 - 10:20:10
Berliner Mietendeckel: Haus & Grund fordert Prüfung durch Verfassungsgericht
Erhebliche negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt erwartet

„Wenn das Land Berlin einen Mietenstopp und sogar Mietensenkungen beschließt, verstößt dies gegen das Grundgesetz. Deshalb muss der Bundestag umgehend eine Prüfung in Karlsruhe einleiten.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der morgigen ersten Lesung des Mietendeckel-Gesetzes im Berliner Abgeordnetenhaus. Das Abgeordnetenhaus habe kein Recht, das bundesweit geregelte Mietrecht mit einem Mietendeckel zu unterlaufen. Der Eigentümerverband Haus & Grund erwartet schwerwiegende Schäden auf dem Berliner Wohnungsmarkt, sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden. „Instandhaltungsmaßnahmen werden auf das absolut Notwendige reduziert, energetische und altersgerechte Modernisierungen wird es kaum noch geben und auch der Neubau wird spürbar zurückgehen“, gibt Warnecke zu bedenken. „Langfristig viel schädlicher wird es aber sein, dass gerade viele private Kleinvermieter ihre Immobilie nicht werden halten können. Sie haben kein Wohnungsportfolio wie große Unternehmen und Genossenschaften mit zahlreichen Wohnungen außerhalb Berlins. Sie sind auf Erträge aus der vermieteten Wohnung in Berlin angewiesen“, erläuterte der Verbandschef. Damit würde mit dem Mietendeckel gerade die Vermietergruppe attackiert, die nachweislich nicht zu den Miethaien zähle.
14. Januar 2020 - 15:45:10
WEG-Reform: Weitreichende Umgestaltung der Verwaltung von Wohnungseigentum geplant
Rechte der Wohnungseigentümer müssen an oberster Stelle stehen

Haus & Grund Deutschland sowie der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßen, dass das Bundesjustizministerium mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf die dringend notwendige Reform des Wohnungseigentumsgesetzes voranbringt. Der Entwurf erfüllt die Erwartungen der beiden Eigentümerverbände jedoch nicht in Gänze.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke forderte weitergehende Änderungen: „Die Rechte der vermietenden Wohnungseigentümer dürfen nicht durch Mieterrechte eingeschränkt werden. Hier ist der Vorschlag aus dem Ministerium noch nicht konsequent“, betonte Warnecke. Nach einer ersten Einschätzung erklärte Gabriele Heinrich, Vorstand Wohnen im Eigentum: “Positiv bewerten wir unter anderem, dass Vereinfachungen bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wichtige Baumaßnahmen erleichtern. Der Entwurf enthält aber auch sehr risikobehaftete Regelungen, die zulasten der Wohnungseigentümer und des Verbraucherschutzes gehen. Insbesondere die geplante Stärkung der Position des Verwalters wird von WiE äußerst kritisch gesehen.“

Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung erstmals nach zwölf Jahren eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts an. Dies ist aus Sicht der beiden Eigentümerverbände dringend geboten, um die über 800.000 Wohnungseigentümergemeinschaften mit knapp 9 Millionen Eigentumswohnungen auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Mit Blick auf die WEG-Verwaltung betonen beide Verbände, dass die Rechte der Wohnungseigentümer an oberster Stelle stehen müssen.
6. Januar 2020 - 11:11:48
Walter-Borjans zertrümmert Träume vieler SPD-Wähler
Haus & Grund kritisiert Steuerattacke auf Wohneigentum

Eine Bodenwertzuwachssteuer nach den Vorstellungen von SPD-Chef Walter-Borjans würde die Wohnträume vieler SPD-Wähler zertrümmern. Darauf wies Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin hin. 75 Prozent aller SPD-Wähler sind laut einer Allensbachumfrage von 2016 Wohneigentümer oder möchten dies gerne werden. „Wenn die SPD ihre eigene Klientel weiter so drangsaliert, dürfte der Prozentsatz und die Zustimmung für die SPD insgesamt weiter dramatisch sinken“, gab Warnecke zu bedenken. Eine solche Steuer greife in die Substanz ein und würde viele Eigentümer zum Verkauf ihres Hauses oder ihrer Wohnung zwingen.

Haus & Grund warnte davor, dass neue Steuern die eigentlich von allen Parteien gewünschte Bildung von Wohneigentum erschweren werde. „Bei immer mehr Steuern, immer mehr Bürokratie und immer mehr Auflagen darf sich niemand wundern, wenn die Eigentumsquote in Deutschland die niedrigste in der EU ist und der Vermögensaufbau nicht funktioniert“, kritisierte Warnecke. Er forderte einen Befreiungsschlag statt Gängelung.
3. Januar 2020 - 10:35:53
Bundestag beschließt Mietspiegelmanipulation
Haus & Grund warnt vor staatlich festgelegten Mieten

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte die heute vom Bundestag beschlossene Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre als weiteren Schritt hin zu einer staatlich festgelegten Miete. „Die meist in einem Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete soll das aktuelle Marktgeschehen wiedergeben. Vor fünf oder gar sechs Jahren vereinbarte oder geänderte Mieten haben in einem Mietspiegel nichts zu suchen. Sie verzerren das Bild“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Der Verband befürchtet, dass dieser Eingriff in die ortsübliche Vergleichsmiete die Akzeptanz von Mietspiegeln unter den vier Millionen privaten Vermietern erheblich untergraben werde. „Diese offene Manipulation der Mietspiegel wird die bisherige befriedende Funktion der Mietspiegel in den Städten und Gemeinden spürbar beeinträchtigen“, gab Warnecke zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Große Koalition ein über Jahrzehnte gut funktionierendes System beschädige.
3. Januar 2020 - 10:31:15
Mietpreisbremse ist und bleibt das falsche Instrument
Vermieter dürfen nicht weiter Leidtragende verfehlter Politik sein

„Die Abgeordneten von CDU und CSU sollten der Verlängerung der Mietpreisbremse nicht zustimmen.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke vor der morgigen ersten Beratung des Bundestages über die Mietpreisbremse. Die Verlängerung der Mietpreisbremse um fünf Jahre bliebe wohnungspolitisch ein falsches Instrument und sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. „Der Erhalt der Koalition darf nicht über wohnungspolitischer Vernunft stehen“, unterstrich Warnecke.

Der Verband bekräftigte seine Forderung, dass die Mietpreisbremse abgeschafft werden müsse. Sie schaffe keinen neuen Wohnraum und verstärke den Nachfragedruck auf ohnehin angespannten Wohnungsmärkten. „Sie eignet sich nicht einmal als Instrument zur Überbrückung der Zeit, bis neuer Wohnraum gebaut wurde. Vielmehr ermutigt sie Städte wie Berlin, den Wohnungsbau zu verschleppen“, kritisierte Warnecke. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse legitimiere die Große Koalition den Wohnungsmarkt zerstörende Politik, wie die des Berliner Senats.

Deutliche Kritik äußerte Haus & Grund ebenso an der von der Großen Koalition geplanten Verschärfung der Rückzahlungspflicht bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Die hier vorgesehene dreißigmonatige Frist für Rückforderungen seitens der Mieter dürfe nicht uneingeschränkt für alle Vermietergruppen gelten. „Für private Kleinvermieter müssen deutlich kürzere Fristen gelten“, forderte Warnecke.
3. Januar 2020 - 10:16:24
Umfrage: Überdurchschnittliche Zufriedenheit in privaten Mietverhältnissen
Haus & Grund: Private Vermieter sind vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert

Mieter bei privaten Kleinvermietern sind mit ihren Mietverhältnissen überdurchschnittlich zufrieden. Das belegt eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von Haus & Grund Deutschland durchgeführt hat. „Dieses Bild stimmt mit den Ergebnissen unserer jährlichen Vermieterbefragung überein“, betont Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Die Umfragen zeigen, dass private Vermieter vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert sind und ihnen dies weitestgehend auch gelingt. Die persönliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter ist eine völlig andere als bei großen Wohnungsunternehmen. Das zahlt sich bei der Zufriedenheit der Mieter aus.“

In der aktuellen Civey-Umfrage gaben 36,7 Prozent aller Befragten an, mit ihrem Vermieter sehr zufrieden zu sein. Weitere 37 Prozent sind eher zufrieden. In der Gruppe der Mieter, die in Wohnungen von privaten Kleinvermietern leben – 60 Prozent der Befragten – ist die Zufriedenheit noch höher: 47,5 Prozent dieser Mieter sind sehr zufrieden, 27,8 Prozent eher zufrieden. Die repräsentative Umfrage wurde zwischen dem 31.Oktober und dem 1. November 2019 unter 2.500 Mietern in Deutschland durchgeführt.
3. Januar 2020 - 10:13:55
Beim Windenergieausbau nicht mit dem Kopf durch die Wand
Haus & Grund unterstützt Wirtschaftsminister Altmaier bei Mindestabständen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unterstützt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei seinen Plänen für einen 1000-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern. „Die meisten Hauseigentümer unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energie. Gleichzeitig fühlen sich viele durch Windräder in der unmittelbaren Umgebung ihrer Häuser gestört. Dass Herr Altmaier diese Sorgen ernst nimmt, begrüßen wir“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Haus & Grund plädiert dafür, die Energiewende gemeinsam mit den Bürgern zu gestalten. Die geplante Abstandsregelung sei ein richtiger Schritt, um den Ausbau der Windenergie voranzubringen, aber auch beim Erzeugen und Nutzen von Solarstrom in vermieteten Wohngebäuden sei das Potenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft. „Die Bundesregierung muss endlich die Regelungen zum Mieterstrom so gestalten, dass es sich für private Vermieter lohnt, ihren Mietern auf dem Dach erzeugten Strom zu verkaufen“, forderte Warnecke. Die Vorschläge dafür lägen auf dem Tisch. Er erinnerte daran, dass über 90 Prozent aller Wohngebäude und 66 Prozent der vermieteten Wohnungen privaten Einzeleigentümern gehören.
3. Januar 2020 - 10:12:11
Weiterer Eingriff in das Mietrecht verschärft Wohnraumknappheit
Haus & Grund: Private Eigentümer besonders betroffen

„Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beschleunigt eine fatale Fehlentwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt: Die Wohnungsnachfrage wird weiter angekurbelt, die Wohnraumknappheit in den Ballungszentren also weiter verschärft.“ Mit diesen Worten kommentierte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, den Gesetzentwurf der Großen Koalition, der heute im Rechtsausschuss des Bundestages beraten wird.

Das Gesetz ist aus Sicht des Eigentümerverbandes die Fortsetzung einer Reihe vergeblicher Versuche, Wohnraummangel mit Mietenregulierungen statt mit Wohnungsbau zu bekämpfen. „Noch nie wurde das Mietrecht innerhalb kurzer Zeit so oft geändert. Völlig inakzeptabel und ganz offensichtlich planlos ist dabei, dass gar nicht abgewartet und evaluiert wird, ob und wie sich die einzelnen Regelungen auf die Wohnungsmärkte auswirken“, so Warnecke.

Private Eigentümer sind durch die geplante Ausweitung des Betrachtungszeitraums in besonderem Maße betroffen: Sie müssen mit der Miete sämtliche laufende Kosten – Instandhaltung, Bewirtschaftung, gesetzlich verpflichtende Modernisierungen und Kreditfinanzierung – tragen, profitieren dabei jedoch nicht von den Preisvorteilen, die große Wohnungsunternehmen aushandeln können. Kleinvermieter sind damit darauf angewiesen, die Mieten regelmäßig mit Hilfe der Mietspiegel anzupassen. „Wenn der Staat nun durch dieses Gesetz die Mietspiegel manipuliert, steigt die Gefahr, dass langfristig immer mehr private Vermieter die Vermietung aufgeben müssen“, warnte Verbandspräsident Warnecke.
3. Januar 2020 - 10:10:13
Haus & Grund begrüßt steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen
Förderung muss bei vermieteten Gebäuden effektiver gestaltet werden

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die heute im Bundestag in erster Lesung beratene steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen. „Das ist eine wichtige Unterstützung für den Klimaschutz im Gebäudebestand, auf den die Eigentümer jahrelang gewartet haben. Um flächendeckend zu wirken, müssen die aktuellen steuerlichen Abschreibungs­möglichkeiten für private Vermieter effektiver gestaltet werden“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Notwendig wären deutlich kürzere Abschreibungszeiträume. Zudem müsste die investitionsfeindliche Einschränkung beim Werbungskostenabzug für anschaffungsnahe Baumaßnahmen beseitigt werden. Warnecke forderte die Länder auf, diese umfassende steuerliche Förderung nicht wieder zu blockieren.

In Deutschland gibt es allein 1,2 Millionen vermietete, ungeteilte Mehrfamilienhäuser, die Privatpersonen gehören. In diesen befinden sich rund 6,5 Millionen Mietwohnungen. „Gerade die Eigentümer dieser Gebäude müssen besonders gefördert werden. Die Steuerförderung wäre ein Anreiz für vermietende Eigentümer, in klimafreundliche Technologie zu investieren – auch wenn sie selbst nicht von den niedrigeren Energiekosten profitieren“, unterstrich Warnecke.
3. Januar 2020 - 10:07:15
Gebäudeenergiegesetz: Haus & Grund begrüßt Vereinfachung
Ordnungsrechtliche Vorgaben reduzieren

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Bundeskabinett beschlossene Zusammenführung energetischer Vorgaben für Wohngebäude. „Das Nebeneinander unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen hat mit dem Gebäudeenergiegesetz nun endlich ein Ende“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Mit Blick auf den ebenfalls beschlossenen Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor forderte Warnecke, die im Gebäudeenergiegesetz enthaltenen ordnungsrechtlichen Vorgaben schrittweise zu reduzieren. Die Bundesregierung habe entschieden, mit einem geringen CO2-Preis behutsam in den Emissionshandel einzusteigen, um den Eigentümern die Umstellung auf eine CO2-freie Wärmeversorgung zu erleichtern. „Das bedeutet aber auch, dass mit zunehmender Wirkung des CO2-Zertifikatepreises das Ordnungsrecht reduziert und in spätestens zehn Jahren gänzlich wegfallen muss“, forderte Warnecke. Das Nebeneinander von einem CO2-Marktpreis und Ordnungsrecht mache ökologisch und ökonomisch keinen Sinn.
3. Januar 2020 - 10:05:54
Grundsteuer: Reform für die Kommunen, nicht für die Bürger
Kosten des Wohnens werden steigen

Die heute vom Bundestag beschlossene Reform der Grundsteuer wird nach Einschätzung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland die Kosten des Wohnens weiter nach oben treiben. „Das ist eine Reform für die Kommunen, nicht für die Bürger. Die neue Grundsteuer wird nicht zu mehr Gerechtigkeit führen. Sie verstärkt stattdessen die Intransparenz und lässt die Bürger frustriert zurück“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er wiederholte die Aufforderung an die Länder, alternativ eine einfache und gerechte Besteuerung nach der Gebäude- und Grundstücksfläche einzuführen. „Das ist für die Länder schon deshalb wichtig, um ihren Kommunen einen völligen Einnahmenverlust zu ersparen. Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Scholz-Reform wieder kassiert“, sagte Warnecke. Haus & Grund hält die Reform für verfassungswidrig, weil sie einzelne Vermietergruppen bevorzugt.

Auch die ebenfalls vom Bundestag beschlossene Grundsteuer C für Eigentümer baureifer, aber unbebauter Grundstücke stößt beim Eigentümerverband auf Kritik. „Das ist ein Griff in die Mottenkiste der Steuerpolitik. Es wird sich wieder zeigen, dass damit die Spekulation mit Grundstücken nicht vermindert, sondern befördert wird“, sagte Warnecke.
3. Januar 2020 - 10:04:09
Amtlich: Grundsteuer-Reform führt zu höheren Steuerlasten
Haus & Grund fordert Bundesländer auf, das Flächenmodell zu nutzen

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Grundsteuer wird vor allem bei Gebäuden, die vor 1950 gebaut wurden, und bei Einfamilienhäusern zu deutlich höheren Steuerbelastungen führen. Auf dieses Ergebnis von Modellrechnungen der Hamburger Finanzbehörde weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Am Freitag will der Bundestag die Reform verabschieden.

„Der Hamburger Finanzsenator hat nicht mit Blick auf die kommunalen Kassen rechnen lassen. Er hat neutral ermittelt, was eine Reform für die Bürger bedeutet. Das ist mehr als lobenswert, denn schließlich ist jeder Bürger betroffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Finanzsenator Andreas Dressel habe mit diesen Berechnungen noch einmal aufgezeigt, wie fatal sich die Einbeziehung des Immobilienwerts vielfach auswirken wird. Diese Ergebnisse sind nach Angaben der Finanzbehörde auch nicht durch niedrigere Hebesätze zu korrigieren.

Warnecke rief alle Bundesländer auf, die Chance für alternative, rein flächenbasierte Grundsteuermodelle zu nutzen. Die Hamburger Berechnungen nach dem einfachen Flächenmodell führen zu gleichmäßigeren Ergebnissen mit einer geringeren Schwankungsbreite. Es ist zudem am einfachsten umzusetzen.
3. Januar 2020 - 10:01:36
Verlängerung der Mietpreisbremse ist Politikversagen
Bundesregierung stellt Populismus über Problemlösungen

„Die Politik hat es in den vergangenen Jahren nicht verstanden, die Weichen für spürbar mehr Wohnungsneubau zu stellen. Dieses krasse Politikversagen soll nun durch eine Verlängerung der Mietpreisbremse weitere fünf Jahre kaschiert werden.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Mietpreisbremse.

Die Mietpreisbremse ist laut Haus & Grund nicht geeignet, bezahlbare Mieten für alle Einkommensgruppen in Ballungsräumen zu sichern. Das Angebot habe sich in den vergangenen Jahren in beliebten Städten und Stadtteillagen extrem verknappt, sodass es für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen noch schwieriger geworden sei, eine neue Wohnung zu finden. Der Eigentümerverband plädiert daher weiterhin dafür, die Mietpreisbremse abzuschaffen.

„Mit Sorge stellen wir fest, dass populistisches Intervenieren auf dem Wohnungsmarkt in der Bundesregierung sowie in der sie tragenden Koalition immer mehr Fürsprecher findet“, gab Warnecke zu bedenken. Das jüngste Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Wohnungspolitik sei nur ein weiterer Hinweis, dass insbesondere private Kleinanbieter vom Mietwohnungsmarkt verdrängt werden sollen. „Wenn der Bundesregierung an einem gesunden Mietwohnungsmarkt gelegen ist, muss sie private Kleinvermieter ermutigen. Die aktuelle Wohnungspolitik schädigt dagegen das Wohnungsangebot qualitativ und quantitativ. Die Politik muss jetzt einen Ausweg aus der Regulierungsspirale finden, sonst ist es irgendwann zu spät“, gab Warnecke zu bedenken.
3. Januar 2020 - 09:59:13
Klimapaket mit Augenmaß
Haus & Grund fordert Steuerförderung auch für Vermieter

Die Bundesregierung hat nach Einschätzung des Eigentümerverbandes Haus & Grund ein Klimapaket mit Augenmaß geschnürt. „Ein maßvoller Einstieg in die CO2-Bepreisung, flankiert mit Fördermaßnahmen, ist ein vernünftiger Start“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute das Verhandlungsergebnis. Die Wahl des Zertifikatehandels als Bepreisungssystem sei klimapolitisch sinnvoll, weil so die Klimaschutzziele effizient erreicht würden. Daraus müsste laut Warnecke dann aber auch folgen, dass es keiner ordnungsrechtlichen Vorgaben für Hauseigentümer mehr bedarf.

Der Austauschbonus für alte Öl- und Gasheizungen werde eine effektive Unterstützung für viele Eigentümer sein, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Unverständnis äußerte Warnecke hingegen für die Beschränkung der steuerlichen Förderung klimaschützender Maßnahmen auf selbstnutzende Eigentümer. „Wir brauchen die Förderung vor allem für vermietende Eigentümer, weil diese selbst nicht von klimaschützenden Maßnahmen profitieren, sondern die Mieter. Hier muss die Regierung nachjustieren“, forderte der Verbandschef.
3. Januar 2020 - 09:56:04
Klimaschutz in Wohngebäuden: Haus & Grund mit vier Kernforderungen
Einnahmen aus CO2-Bepreisung zurückgeben

„Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wollen ihren Beitrag zu einer effizienten Energiewende und einem effektiven Klimaschutz leisten. Wir sind davon überzeugt, dass ein Preis für Treibhausgase das richtige Instrument sein kann, wenn es nicht zusätzlich, sondern alternativ zu den bisherigen Maßnahmen eingeführt wird.“ Das sagte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke mit Blick auf die anstehenden klimapolitischen Weichenstellungen der Bundesregierung.

Die vier Kernforderungen des Verbandes lauten:

Die Einnahmen des Staates aus der CO2-Bepreisung sollten zu zwei Dritteln als Kopfpauschale an die Bürger zurückgezahlt werden.
Ein Drittel der Einnahmen sollte in ein Programm zur Förderung des Klimaschutzes insbesondere im vermieteten Gebäudebestand fließen.
Alle energie- und klimapolitisch motivierten ordnungsrechtlichen Regelungen für den Gebäudesektor müssen gestrichen werden. Sie würden eine CO2-Bepreisung konterkarieren.
Die Sektoren Gebäude und Verkehr sollten in einen sektorübergreifenden Emissionshandel auf europäischer Ebene integriert werden.

Warnecke wies darauf hin, dass die privaten Eigentümer auch in der Vergangenheit ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachgekommen sind. So habe der Gebäudesektor seinen CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 43 Prozent gesenkt. „Die sehr effektiven Klimaschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt. Sollen weitere folgen, müssen die Bedingungen angepasst werden. Ein einheitlicher CO2-Preis könnte dabei die zentrale Steuerungsfunktion übernehmen“, sagte Warnecke.
3. Januar 2020 - 09:51:17
Reform der Grundsteuer: Bundesregierung macht das Wohnen teurer
Haus & Grund für einfaches Flächenmodell

Das von der Bundesregierung vorgelegte Grundsteuermodell ist nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland kompliziert, ungerecht und verteuert das Wohnen. Vor der heutigen Expertenanhörung im Bundestag kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke, dass Bundesfinanzminister Scholz mit seiner Reform nur Gerechtigkeit vorgaukle, in Wahrheit aber Ungerechtigkeiten schaffe und das Wohnen verteuere. Beispielhaft nannte er die Bodenrichtwerte als neuen Bestandteil der Grundsteuerberechnung. „Bodenrichtwerte sind nicht flächendeckend verfügbar, von höchst unterschiedlicher Qualität und müssen stetig aktualisiert werden. Gleiches wird dann also ungleich besteuert“, gab Warnecke zu bedenken. Auch die von Minister Scholz prognostizierte Absenkung der Hebesätze durch die Gemeinden sei ungewiss. Eine Umfrage von Haus & Grund unter 1.600 Bürgermeistern gebe Anlass zu dieser Skepsis.

In höchstem Maße ungerecht ist es laut Warnecke, dass die Höhe der Grundsteuerbelastung zukünftig unter anderem davon abhängen soll, welcher Art der Vermieter ist. Wer bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wohnt, soll künftig spürbar weniger Grundsteuer zahlen als jemand, der beispielsweise in der Wohnung eines privaten Vermieters lebt. „Das ist eine staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, die durch nichts zu rechtfertigen ist“, betonte Warnecke. „Eine Grundsteuer mit diesen Mängeln ist schierer Murks. Wenn es weiterhin eine Grundsteuer geben soll, ist ein Flächenmodell vorzuziehen. Das wäre einfach und gerecht.“

Haus & Grund hat sich zudem kritisch zur ebenso geplanten Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke geäußert. Die Erfahrungen aus den 1960er-Jahren zeigten, dass mit dieser Steuer die Spekulation mit Bauland eher befeuert würde und sie die Falschen träfe. „Die nicht spekulierenden privaten Eigentümer könnten diese Strafsteuer nicht zahlen und müssten an große Fonds und Kapitalgesellschaften verkaufen, die diese Strafsteuer aus der Portokasse zahlen. Das ist weder gerecht noch gute Wohnungspolitik“, sagte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 14:09:37
GdW und Haus & Grund fordern Abschaffung der Grundsteuer
Scholz‘ Grundsteuerkonzept taugt nicht für die Praxis

Die Immobilienverbände GdW und Haus & Grund fordern die Abschaffung der Grundsteuer. Der Einnahmeverlust der Gemeinden könne durch einen höheren Gemeindeanteil an den Einnahmen aus der Einkommensteuer ausgeglichen werden. „Das von Finanzminister Scholz bevorzugte Grundsteuerkonzept ist viel zu kompliziert, mit wiederkehrenden bürokratischen Lasten verbunden und somit nicht praxistauglich. Das wäre ein Riesenaufwand, nur damit die Gemeinden knapp zwei Prozent des gesamtstaatlichen Steueraufkommens erhalten“, kritisierte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Wesentlich einfacher und gerechter wäre es aus Sicht der Verbände, wenn die Gemeinden einen höheren Anteil an der Einkommensteuer erhalten. „Der Bund und die Länder können dies angesichts sprudelnder Steuerquellen gut verkraften. Diese Lösung hat zudem den Vorteil, dass sie sozial gerecht ist. Wer viel verdient, zahlt auch höhere Steuern“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
10. Dezember 2019 - 14:03:52
Keine Mietminderung bei drohender Schimmelbildung
Haus & Grund begrüßt BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass eine drohende Schimmelbildung in Wohnungen nicht zu einer Minderung der Miete berechtigt (Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Entscheidung. „Wer in ein älteres Haus einzieht, kann keinen Baustandard von heute erwarten. Daher ist dieses Urteil angemessen und praxisgerecht“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Warnecke.

Er wies darauf hin, dass durch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre die Möglichkeiten für Mietminderungen stark ausgeweitet wurden. Dies gehe sogar so weit, dass Mietminderungen bei Mängeln zulässig sind, die der Vermieter weder zu vertreten hat noch beheben könnte. Beispielhaft nannte er laute Nachbarn oder Lärm durch eine Straßenbaustelle. „Gut, dass der BGH nicht zugelassen hat, dass bereits bei drohenden Mängeln die Miete gekürzt werden kann“, sagte Warnecke.

Die Fälle: Der Bundesgerichtshof hatte über die Klagen von Mietern zweier Wohnungen in Schleswig-Holstein zu entscheiden. Die Kläger, die in preisgebundenen Wohnungen desselben Vermieters wohnen, wollten die Miete mindern. Sie meinten, in den Wohnungen, die in den Jahren 1968 und 1971 nach den damals geltenden Bauvorschriften gebaut wurden, bestünde die Gefahr der Schimmelbildung. Das zuständige Landgericht hielt eine Mietminderung für rechtens, weil aufgrund von Wärmebrücken regelmäßig in den Monaten zwischen Oktober und März die Gefahr von Schimmelbildung bestehe. Diese Entscheidung hat der BGH nun gekippt.
10. Dezember 2019 - 14:00:18
Bundestag beschließt Mietrechtsänderungen
Haus & Grund rechnet mit Fortschritten beim Klimaschutz

„Mit den gestern beschlossenen Mietrechtsänderungen erleichtert der Bundestag es privaten Kleinvermietern, ihre Wohnungen energetisch zu modernisieren und an die Herausforderungen des demografischen Wandels anzupassen“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Das neue vereinfachte Modernisierungsverfahren senke einerseits bürokratische Hürden für Vermieter und verhindere andererseits eine finanzielle Überforderung der Mieter. Haus & Grund rechnet aufgrund dieser Neuerung mit spürbaren Fortschritten beim Klimaschutz, da 60 Prozent der Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern angeboten werden.

Zufrieden zeigte sich Verbandspräsident Warnecke, dass die ursprünglichen Pläne des Bundesjustizministeriums zur Verschärfung der Mietpreisbremse in der Großen Koalition keine Mehrheit fanden. „Es wäre schlicht absurd gewesen, die Vermieter mit zusätzlichen Informationspflichten über die vereinbarte Miethöhe zu belasten, ohne dass Mieter diese Informationen bei einer Rüge verwenden müssen“, betonte er.

Nach Auffassung des Verbandes wird auch die neue Auskunftspflicht der Vermieter, wenn sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen, sozial schwächeren Haushalten den Zugang zu kostengünstigem Wohnraum in angespannten Mietmärkten nicht erleichtern. „Die Mietpreisbremse ist und bleibt verfassungswidrig und muss daher schnellstens abgeschafft werden“, forderte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 13:57:14
Haus & Grund begrüßt Einigung beim Mietrecht
Belange privater Kleinvermieter werden besser berücksichtigt

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die heutige Einigung von CDU/CSU und SPD über Änderungen des Mietrechts. „Die Große Koalition scheint erkannt zu haben, dass sie Wohnungspolitik nur mit den privaten Kleinvermietern machen kann“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Das betreffe beispielsweise die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse: Wenn Mieter der Auffassung sind, dass eine vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, dann müssen sie das – entgegen ursprünglichen Plänen des Bundesjustizministeriums – auch künftig qualifiziert rügen. Sollten sich Vermieter bei der Mietberechnung einmal geirrt haben, so können sie diese Fehler zu einem späteren Zeitpunkt beheben. Auch dies sei eine Korrektur bisheriger Änderungspläne, die gerade privaten Kleinvermietern zugutekomme. Diese könnten bei ihrer Mietkalkulation nicht wie Wohnungskonzerne auf große Rechtsabteilungen zurückgreifen. „Der jetzt von CDU/CSU initiierte Kompromiss stärkt die Mieterposition, ohne die Belange der privaten Kleinvermieter aus den Augen zu verlieren“, unterstrich Warnecke.

Schließlich lobte er die Änderung bei der Modernisierungsmieterhöhung: „Das neue, vereinfachte Verfahren wird so gestaltet, dass auch Mieter und private Kleinvermieter damit umgehen können. Zudem werden hier erstmalig auch die Belange der wachsenden Gruppe der Vermieter von Eigentumswohnungen berücksichtigt.“ Gleichzeitig schiebt die Große Koalition den Praktiken der allein renditeorientierten Finanzinvestoren, die ihre Mieter aus ihren Häusern herausmodernisieren, einen Riegel vor.
10. Dezember 2019 - 13:54:08
Neues Grundsteuerkonzept ist „bürokratischer Irrsinn“
Haus & Grund plädiert für Flächenmodell

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnete die bekannt gewordenen Eckpunkte des Grundsteuerkonzepts von Bundesfinanzminister Scholz heute als „bürokratischen Irrsinn“. „Wenn künftig für jede Wohnung ein Grundsteuerbescheid erstellt werden soll, der sich auch noch an der aktuellen Miethöhe orientiert, wäre dies ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Finanzverwaltung, das seinesgleichen sucht“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Dann müssten noch für deutlich mehr als die bisher geschätzten 35 Millionen Immobilieneinheiten regelmäßig neue steuerliche Bewertungen erfolgen. Die Finanzämter wären heillos überfordert und die Erhebungskosten für diese Steuer nicht mehr zu rechtfertigen.

Die neue Grundsteuer müsse einfach zu erheben und für die Bürger transparent sein, sie dürfe das Wohnen nicht verteuern und sie müsse gerecht sein. All diese Kriterien erfülle das Konzept von Scholz nicht. Haus & Grund plädiert weiterhin für ein Flächenmodell, wonach sich die Grundsteuer im Grundsatz aus der Gebäude- und der Grundstücksfläche berechnet. „Dieses Modell ist mit niedrigen Kosten umzusetzen, schafft keine neuen Ungerechtigkeiten und ist verfassungsfest“, betonte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 13:51:06
Gebäudeenergiegesetz trägt zur Akzeptanz der Energiewende bei
Weg für Quartierslösungen geebnet

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bewertet den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes im Grundsatz positiv. Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenfassen. „Diese Vereinheitlichung der Regelwerke hat Haus & Grund jahrelang gefordert“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Zugleich begrüßt er, dass die energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand nicht weiter verschärft werden sollen. „Augenmaß bei den energetischen Anforderungen erhöht die Akzeptanz bei den Eigentümern.“ Die Bundesregierung könne jedoch für noch mehr Akzeptanz sorgen, wenn die öffentliche Hand – wie versprochen – ihre Vorbildfunktion beim Bau neuer öffentlicher Gebäude endlich wahrnehmen würde.

Positiv bewertet der Verband die geplante Innovationsklausel. Danach dürfen die Bundesländer auf Antrag genehmigen, dass bei energetischen Gebäudemodernisierungen von den gesetzlichen Energieeinsparvorschriften abgewichen wird, wenn die Energieeinsparungen bei einem anderen Gebäude in der Nähe entsprechend höher ausfallen. „Diese Verrechnungsidee ist ein positiver Ansatz, der Quartierslösungen ermöglicht und den Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich insgesamt reduzieren wird“, lobte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 13:47:33
Haus & Grund warnt vor Fehlentwicklungen beim Mietwohnungsneubau
Höhere lineare Abschreibung wäre praxisgerecht

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt vor Fehlentwicklungen beim Mietwohnungsneubau. „Die von der Bundesregierung geplante steuerliche Förderung kann dazu führen, dass Wohnungen vor allem dort entstehen, wo sie nicht gebraucht werden. Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Expertenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus im Bundestag.

Grund für die Befürchtungen sei, dass nur der Bau neuer Mietwohngebäude gefördert werden soll, bei denen die Baukosten nicht höher als 3.000 Euro pro Quadratmeter liegen. „Wir brauchen mehr Mietwohnungen in den begehrten Ballungszentren. Und dort sind die Baukosten regelmäßig höher, weil hier nur Dachaufstockungen oder Dachgeschossausbauten und die Bebauung von Baulücken und damit besonders kostenintensive Baumaßnahmen infrage kommen“, erläuterte Warnecke.

Haus & Grund setzt sich für eine Erhöhung der linearen Abschreibung von derzeit zwei auf mindestens drei, besser noch vier Prozent ein. Damit würde zum einen der kürzeren Nutzungsdauer moderner, aber teurer Gebäudetechnik und -bauteile endlich Rechnung getragen. Zum anderen würde eher die Masse der privaten Bauwilligen angesprochen, die langfristig Wohnraum zur Verfügung stellen und damit eine Altersabsicherung erreichen möchte, so der Haus & Grund-Präsident. „Bei der von der Bundesregierung geplanten Steuerförderung besteht die Gefahr, dass Finanzinvestoren allein aus Gründen der Steuerersparnis und kurzfristiger Gewinnerzielung Wohnraum dort errichten, wo er wenig bis gar nicht nachgefragt ist“, gab Warnecke zu bedenken.
10. Dezember 2019 - 13:41:53
Sand in die Augen der Mieter
Haus & Grund kritisiert Verschärfungen des Mietrechts

„Mit den geplanten Mietrechtsverschärfungen streut die Bundesregierung den Mietern und Wohnungssuchenden in den begehrten Städten Sand in die Augen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke vor der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag das Mietrechtsanpassungsgesetz. Verschärfungen des Mietrechts schafften nicht eine einzige zusätzliche Wohnung. Die lokalen Wohnungsmarktprobleme seien jedoch eine Folge mangelnder Wohnungen in den Städten und nicht mangelnder Mieterrechte. „Wir brauchen zusätzliche Wohnungen. Dazu bedarf es mehr Bauland, weniger Bürokratie und vor allem einer Politik, die das Vermieten von Wohnungen nicht stigmatisiert“, erklärte Warnecke.

Positiv bewertete Warnecke, dass kleinere Modernisierungen, die gerade für private Kleinvermieter eine wichtige Rolle spielen, erleichtert und von bürokratischem Ballast befreit werden sollen. Ebenso begrüßte Haus & Grund, dass die Bundesregierung dem gezielten Herausmodernisieren von Mietern einen Riegel vorschieben möchte. Die Strafe dafür sollte sich laut Warnecke jedoch am Mietumsatz orientieren und nicht für jeden Vermieter, wie derzeit vorgesehen, bis zu 100.000 Euro betragen.

An den geplanten Mietrechtsänderungen kritisiert Haus & Grund die Kombination aus Einführung der Auskunftspflicht des Vermieters und Abschaffung der qualifizierten Rüge durch den Mieter: „Auf der einen Seite gibt man den Mietern mit der Auskunftspflicht die Mittel für eine qualifizierte Rüge an die Hand und auf der anderen Seite streicht man die qualifizierte Rüge und damit die Notwendigkeit, dass der Mieter die Auskunftspflicht überhaupt braucht“, so Kai Warnecke. „Das ist gänzlich nicht mehr nachvollziehbar.“
10. Dezember 2019 - 13:38:22
Baukulturbericht zwingt zum Umdenken
Umbaukultur im Gebäudebestand braucht private Eigentümer und kluge Politik

Der Erhalt und die Modernisierung des Gebäudebestands sind zentrale wohnungs- und baupolitische Aufgaben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Blick auf den aktuellen Baukulturbericht 2018/2019 „Erbe – Bestand – Zukunft“ hin. Während die Neubaudebatte mittlerweile auf allen Ebenen geführt werde, erfahre der Gebäudebestand zu wenig Beachtung, attestiert die Bundestiftung Baukultur in ihrem dritten Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland. „Haus & Grund begrüßt den Fokus auf den Gebäudebestand. Der Bestand ist unser gebautes Erbe und prägend für unser alltägliches Lebensumfeld“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wir brauchen eine neue Umbaukultur, um unser baukulturelles Erbe zu erhalten und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden zu sichern.“ Eine kluge Bestandsentwicklung sei ressourcenschonender als jeder Neubau.

„Privateigentümer sind zentrale Akteure einer neuen Umbaukultur, denn sie sind der Schlüssel zum Bestand“, so Warnecke. Mehr als 80 Prozent der Wohnungen in Deutschland stehen im Eigentum von Privatpersonen. Laut Baukulturbericht sehen vier von fünf Kommunen den Sanierungsbedarf privater Gebäude als aktuelle Aufgabe im Rahmen der Weiterentwicklung des Bestandes. Nur fünf Prozent der Kommunen böten jedoch Unterstützungsangebote für private Bauherren, um die Innenentwicklung zu befördern. „Privateigentümer haben kein Unternehmen im Rücken. Um sie stärker für Investitionen in den Bestand zu gewinnen, brauchen private Eigentümer steuerliche Anreize, einen einfachen Zugang zu Fördermitteln und eine fachliche Begleitung durch die Kommunen“, fordert Warnecke.
10. Dezember 2019 - 13:34:44
Bundesdatenschutzbeauftragte: Mieternamen an Klingelschildern sind zulässig
Haus & Grund begrüßt Klarstellung

Die Namen der Mieter auf Klingelschilder und Briefkästen zu schreiben, ist laut der Bundesdatenschutzbeauftragten auch mit der neuen Datenschutzgrundverordnung zulässig. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Klarstellung. „Die Verunsicherung bei den Vermietern war durch unterschiedliche Auslegungen des geltenden EU-Rechts entstanden. Umso erfreulicher ist, dass wir für Deutschland seit heute Abend eine einheitliche Interpretation vorliegen haben. Vermieter können sich im Streitfall hierauf berufen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
10. Dezember 2019 - 13:28:13
Namen an Klingelschildern und Briefkästen möglicherweise unzulässig
Haus & Grund fordert Klarstellung

Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen sind ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig. Darauf weist heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Es darf nicht sein, dass Vermietern hohe Bußgelder drohen, nur weil sie die Namen ihrer Mieter an den Klingelschildern anbringen. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend dieses Datenschutz-Chaos beenden und klarstellen, dass Namen an Klingelschildern und Briefkästen weiterhin genannt werden dürfen“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Hintergrund ist, dass ein großes Wohnungsunternehmen in Wien an 220.000 Wohnungen die Namen entfernt hat, weil die zuständige Behörde zu dem Schluss gekommen war, dass nach europäischem Datenschutzrecht die Verbindung von Nachname und Türnummer unzulässig sei. „Wir haben es hier mit europäischem Recht zu tun. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass dies auch in Deutschland Konsequenzen hat“, sagte Warnecke. Spätestens wenn Mieter den Vermieter auffordern, den Namen zu entfernen, muss dieser aktiv werden. Denn seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung sind die Bußgeldandrohungen für Verstöße gegen den Datenschutz extrem gestiegen.
10. Dezember 2019 - 13:25:15
Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil

In seiner heutigen Entscheidung hat der BGH (VIII ZR 94/17) klargestellt, dass Mieter ihre einmal erteilte Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht widerrufen können. Die Richter begründeten dies damit, dass nach den mietrechtlichen Vorschriften den Mietern ohnehin eine Bedenkzeit von mindestens zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung zustehe. Daher sei eine Überrumpelungssituation nicht gegeben, so dass kein zusätzliches Widerrufsrecht benötigt werde.

Haus & Grund hält die Entscheidung für absolut nachvollziehbar. „Erschütternd ist eigentlich nur, dass es einer Entscheidung des BGH bedurfte, um diese durch die Verbraucherrechterichtlinie entstandene Unsicherheit zu beseitigen,“ kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Entscheidung. „Die privaten Vermieter haben mit Recht die Erwartung, dass solche Fragen bereits beim Gesetzgebungsverfahren eindeutig geklärt werden.“
10. Dezember 2019 - 12:19:33
Lange Mietverhältnisse, unterdurchschnittliche Miethöhe, seltene Mieterhöhungen
Eigentümerverband Haus & Grund hat private Einzelvermieter befragt

Private Vermieter sind zufrieden bis sehr zufrieden mit ihren Mietern und haben den Wunsch, diese langfristig zu binden. In den durchschnittlich acht Jahre dauernden Mietverhältnissen erhöhen die privaten Vermieter selten die Miete. Im Schnitt liegt die Miete bei privaten Vermietern deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das geht aus der aktuellen Vermieterbefragung von Haus & Grund Deutschland hervor. „Der Großteil des deutschen Wohnungsmarktes ist nicht durch massive Mieterhöhungen, Herausmodernisierungen oder ähnliche Auswüchse geprägt. Im Gegenteil: Die privaten Einzelvermieter, die über 60 Prozent aller Mietwohnungen anbieten, kommen tagtäglich ihrer sozialen Verantwortung nach. Das muss sich in der Wohnungs- und Mietenpolitik deutlicher niederschlagen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Befragungsergebnisse.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Nettokaltmiete: Diese stieg im Schnitt um rund 0,8 Prozent. Im Einfamilienhaus beläuft sie sich auf 8,01 Euro, im Zweifamilienhaus auf 6,47 Euro, in der Eigentumswohnung auf 10,43 Euro und im Mehrfamilienhaus auf 7,63 Euro pro Quadratmeter.
Miethöhe pro Quadratmeter: Sie liegt im Durchschnitt 2,76 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Mietdauer: 55 Prozent aller privaten Mietverhältnisse dauern länger als fünf Jahre, mehr als 40 Prozent sogar länger als zehn Jahre. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt acht Jahre.
Mietsteigerungen: In zwei von drei der erfassten Mietverhältnisse gab es im Mietzeitraum keine Mieterhöhung. 23,9 Prozent der erfassten Mietverhältnisse laufen seit mehr als 10 Jahren ohne eine Mieterhöhung. 22,6 Prozent der Vermieter erhöhen ausschließlich bei einem Mietwechsel die Miete.
Investitionsverhalten: Das stärkste Investitionshemmnis für private Vermieter ist die Mietpreisbremse, gefolgt von einer zu hohen Steuerbelastung. Insgesamt 43,6 Prozent aller Modernisierungsmaßnahmen fanden in den letzten 5 Jahren statt. Fenstertausch und Heizungsmodernisierung machen zusammen mehr als die Hälfte der zuletzt getätigten Modernisierungsmaßnahmen aus.
Drei Viertel aller privaten Vermieter sind sehr zufrieden mit ihren Mietverhältnissen.


Im Rahmen der jährlichen Untersuchung haben mehr als 2.000 private Einzelvermieter von insgesamt rund 5.800 Wohnungen in Düsseldorf, Gelsenkirchen, Kassel, Lübeck, Magdeburg, München, Osnabrück, Pirmasens und Tübingen Fragen rund um ihr Eigentum und ihre Mietverhältnisse beantwortet. Zusammen bilden diese Regionen den bundesweiten Wohnungsmarkt bezüglich Einwohnerdichte, Einwohnerentwicklung und Wirtschaftskraft in angemessener Weise ab.

Ergebnisse der Vermieterbefragung Deutschland und Regionen:
10. Dezember 2019 - 12:16:35
Wohngipfel: Bundesregierung lässt Chancen ungenutzt
Private Eigentümer sind Lösung, nicht Ursache der Wohnungsknappheit

Mit dem heutigen Wohngipfel hat die Bundesregierung nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland eine wichtige Chance für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ungenutzt gelassen. „Getrieben von der SPD macht die Große Koalition Wohnungspolitik auf dem Rücken der privaten Kleinvermieter. Mit der Verschärfung der Mietpreisbremse und der Aushöhlung der Mietspiegel werden vor allem die rund vier Millionen privaten Vermieter bestraft“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Wohngipfel. Während die Politik jahrelang keine erkennbare Wohnungsbaupolitik betrieben habe, kämen die privaten Eigentümer jeden Tag ihrer sozialen Verantwortung nach. Sie böten bezahlbaren Wohnraum und verzichteten – anders als große Wohnungsunternehmen – oft auf mögliche Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen.

Der Verbandspräsident appellierte an die Bundesregierung, die privaten Eigentümer nicht weiter als Ursache der schwierigen Wohnungsmarktlage zu diskreditieren, sondern als wesentlichen Teil ihrer Lösung mit ins Boot zu holen: „Die Situation wird sich nicht verbessern, wenn Vermieter weiter stets als raffgierige Abzocker verunglimpft werden. Und der Staat wird es allein niemals schaffen, hinreichend guten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“

Beispielhaft nannte Warnecke den Dachgeschossausbau. Dieser böte enormes Potenzial genau dort, wo Wohnraum dringend benötigt werde: in den Ballungszentren. „Wenn für derartige Vorhaben eine wirksame Sonder-AfA auf den Weg gebracht würde, wären die von der Großen Koalition angestrebten 1,5 Millionen neuen Wohnungen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu erreichen“, schlug Warnecke vor.
10. Dezember 2019 - 12:13:26
Wohnungsmarkt muss mit den privaten Eigentümern gestaltet werden
Wohngipfel: Haus & Grund setzt auf positive Impulse

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland plädiert vor dem morgigen Wohngipfel für eine stärkere Ausrichtung der Wohnungspolitik auf die privaten Eigentümer. „Über 60 Prozent der Mietwohnungen werden von privaten Einzelvermietern angeboten – zu fairen Preisen und mit zufriedenen Mietern. Eigentlich sollte man erwarten, dass diese Anbietergruppe wieder ermuntert wird, Wohnraum zu erstellen, zu erwerben und dann zu vermieten. Diese Signale gibt es bisher leider nicht“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute.

Vor allem die jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtsänderungen weisen laut Warnecke in die gänzlich falsche Richtung: „Die Bundesregierung verschärft nicht nur die Mietpreisbremse – sie verschärft damit auch die Wohnungsknappheit.“ Unter hohen Wohnkosten litten insbesondere alleinstehende Rentner und Alleinerziehende. Hier helfe keine Mietrechtsänderung, sondern gezielte Unterstützung durch ein höheres Wohngeld.
10. Dezember 2019 - 12:08:03
ifo-Studie – Die Grundsteuer in Deutschland
ifo Institut will Grundsteuer nach Flächen bemessen

Das ifo Institut hat eine Berechnung der Grundsteuer nach Flächen vorgeschlagen. „Das hätte gegenüber wertbasierten Modellen erhebliche Vorteile. Vor allem Steuervereinfachung: man würde hohe Bewertungskosten vermeiden“, sagte ifo-Präsident Clemens Fuest am Montag in Berlin zu einer Studie des Instituts im Auftrag der Verbände Haus & Grund und Zentraler Immobilien Ausschuss. „Geeignet ist eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche. Dafür reicht eine einmalige Bestimmung. Anpassungen wären nur bei baulichen Veränderungen nötig“, fügte Fuest hinzu.

Wertbasierte Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer brächten erhebliche Probleme mit sich, ergänzte Fuest. Sollten aktuelle Verkehrswerte benutzt werden, so müssten diese erst ermittelt werden. „Das wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der sich angesichts des relativ geringen Grundsteueraufkommens von derzeit etwa 14 Milliarden Euro im Jahr kaum rechtfertigen ließe“, sagt Fuest. Verfahren zur Bestimmung pauschalisierter Immobilienwerte würden die Bewertungskosten kaum reduzieren und zudem verfassungsrechtliche Bedenken nach sich ziehen.

„Für die Wertbasierung wird häufig angeführt, dass dadurch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könne. Dieses Argument ist nicht tragfähig. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Bei ihr spielt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten keine Rolle. Das gilt unabhängig davon, ob die Steuer am Verkehrswert des Hauses ansetzt oder an der Grundstücks- und Gebäudefläche“, erklärte Fuest.

Darüber hinaus würden wertbasierte Grundsteuermodelle zu einer erheblichen Umverteilung der Grundsteuerlast führen. Die Eigentümer selbstgenutzter Immobilien ebenso wie Mieter in Großstädten müssten voraussichtlich deutlich mehr zahlen als bisher. Außerdem würde ein wertbasiertes Grundsteuermodell dazu führen, dass wirtschaftlich starke Bundesländer mit hohen Immobilienpreisen wie Bayern und Baden-Württemberg mehr in den Länderfinanzausgleich einzahlen müssten.

Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, hält den flächenbasierten Ansatz für die gerechteste Reform. „Das Flächenmodell ist gerecht, denn wer mehr Fläche bewohnt, zahlt mehr“, erklärte Warnecke in Berlin. „Das Flächenmodell bietet für die Bürger, die Verwaltung und die Kommunen Verlässlichkeit und Planbarkeit“, betonte Warnecke. „Das alte Grundsteuermodell ist daran gescheitert, dass die Politik es nicht aktualisiert hat. Das sollte sich nicht wiederholen.“ Warnecke zeigte sich verwundert, woher jetzt der Optimismus komme, dass es künftig gelingen werde.

Über die individuelle Grundsteuerbelastung entscheidet am Ende die Kommune mit ihrem Hebesatz. „Die Reform der Grundsteuer muss den Kommunen ihren finanziellen Handlungsspielraum lassen. Sie darf aber nicht dazu einladen, die Gemeindekassen stetig immer mehr zu füllen“, mahnte Warnecke.

„Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Anwendung der neuen Berechnungsgrundlage steht einem wertbasierten Modell entgegen. Die Vorstellung, eine wertbasierte Berechnungsgrundlage bis spätestens ab 2025 anwenden zu können, erscheint vor der Notwendigkeit 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewerten zu müssen, illusorisch,“ ergänzt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Mit dem Flächenmodell wären die Fristen einzuhalten. Die benötigten Daten liegen vor.“

Ein weiterer Vorteil wäre laut Volckens, dass neben der schnellen Umsetzbarkeit dieser Reformweg für den Steuerpflichtigen wesentlich transparenter als eine Bemessung nach einem Wert und ferner für die Kommune eine konjunkturunabhängige Einnahmequelle wäre. Ebenso wäre in der Bemessungsgrundlage kein automatischer Erhöhungsmechanismus implementiert.
10. Dezember 2019 - 12:00:05
Mietenstopp hat keinen Platz in freien Gesellschaften
Haus & Grund fordert SPD zu Mäßigung auf

Nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hat ein Mietenstopp in einer freien Gesellschaft keinen Platz. „Das sind Maßnahmen, die wir bisher nur aus totalitären Systemen kennen. Die SPD sollte sich mäßigen und für die momentane lokale Wohnungsknappheit Lösungen anstreben, die sich in eine soziale Marktwirtschaft einfügen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke jüngste Mietrechtsforderungen der SPD.

Ein realer Mietenstopp führe dazu, dass keine neuen Wohnungen gebaut werden und Modernisierungen unterbleiben. „Die von der SPD angezettelte Debatte ist ein verheerendes Signal an die Akteure auf dem Wohnungsmarkt. Statt pausenlos populistische Mietrechtsverschärfungen zu propagieren, sollte die SPD ihre Energie darauf verwenden, an seriösen und langfristig tragfähigen Lösungen mitzuwirken.

Warnecke schlug vor, die gemessen am Einkommen hohe Wohnkostenbelastung – vor allem von Alleinerziehenden – mit einer Stärkung des Wohngeldes anzugehen. Nur so könnten durchmischte innerstädtische Quartiere erhalten werden. „Wir brauchen keine neuen Ghettos am Stadtrand und keine verfallenden Innenstädte. Wir brauchen Vielfalt in den Quartieren. Um dies zu erreichen, sei das Wohngeld das geeignete Mittel. Hiermit erreicht man gezielt die Personen, die ansonsten ihre Wohnung verlassen müssten“, resümierte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 11:57:12
Die Mietpreisbremse als Ablenkungsmanöver
Haus & Grund kritisiert Kabinettsbeschluss zu Mietrechtsänderungen

„Mit der Mietpreisbremse und ihrer Verschärfung lenkt die Bundesregierung von Versäumnissen in der Wohnungspolitik der vergangenen Jahre ab.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts eines Mietrechtsanpassungsgesetzes. Die neuen Regelungen seien nicht geeignet, unteren Einkommensgruppen den Zugang zu Wohnraum in begehrten Städten zu sichern. „Die Politik muss das Bauen und Wohnen günstiger machen. Sie muss unnötige Bauvorschriften streichen, die Grund- und Grunderwerbsteuer senken und energetische Standards überdenken. Zudem müssen Baugenehmigungen schneller abgearbeitet werden“, forderte Warnecke.

Er kritisierte zudem die geplante Absenkung des Satzes für Mieterhöhungen nach Modernisierungen. Der Haus & Grund-Präsident warnte davor, dass sich diese Änderung negativ auf den altersgerechten Umbau und die energetische Modernisierung von Mietwohnungen auswirken würde. So werde es Eigentümern fast unmöglich gemacht, ihren Teil zu den Klimaschutzzielen beizutragen. Warnecke forderte den Bundestag auf, die kommenden parlamentarischen Beratungen zu nutzen, um doch noch die gröbsten Fehler aus dem Gesetzentwurf zu korrigieren. Zudem gelte es, Bestrebungen, die Mietspiegel politisch beeinflussen zu wollen, einen Riegel vorzuschieben.
10. Dezember 2019 - 11:54:14
Private Vermieter wehren sich gegen Eingriffe der GroKo in Mietspiegel
Haus & Grund-Vereine werden Partnerschaft mit Mietervertretern prüfen

„Wenn die Große Koalition die Mieten durch Eingriffe in die Mietspiegelerstellung manipuliert, ist dies eine gezielte Maßnahme gegen private Einzelvermieter.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke entsprechende Ankündigungen von CDU, CSU und SPD. Bisher würden viele lokale Haus & Grund-Vereine in den Kommunen gemeinsam mit Mietervertretern einfache Mietspiegel erstellen. Mit deren Hilfe seien kleine Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen möglich und von beiden Seiten akzeptiert. Käme es zu den angekündigten Eingriffen, müssten die Haus & Grund-Vereine diese Partnerschaften möglicherweise aufkündigen.

Nach geltendem Recht können Vermieter die Miete in laufenden Mietverhältnissen an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Um diese Vergleichsmiete zu ermitteln, gibt es drei Wege: ein Blick in den örtlichen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen heranzuziehen sowie ein Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen. Die letzte Variante ist zu teuer, die zweite Variante steht ausschließlich Unternehmen und Genossenschaften zur Verfügung, welche die Daten von Vergleichswohnungen per Knopfdruck erhalten. Im Ergebnis sind es fast ausschließlich die privaten Einzelvermieter, die auf lokale Mietspiegel angewiesen sind.

„Die Ausweitung des Betrachtungszeitraums der örtlichen Vergleichsmiete von derzeit vier auf diskutierte sechs oder gar acht Jahre würde vor allem bei der Erstellung von Mietspiegeln direkt zur staatlich festgelegten Miete führen. Damit wäre die private Wohnraumvermietung akut gefährdet und der soziale Frieden im Mietrecht beendet. Die Koalition träfe mit diesen Eingriffen die Personen, die mit der Wohnungsvermietung für das Alter vorsorgen. Es träfe Handwerksmeister genauso wie Millionen Rentner und Angestellte. Es träfe die Vermietergruppe, die sich – belegt durch Befragungen und Studien – gegenüber ihren Mietern sehr sozial verhält“, betonte Warnecke. Durch die Verlängerung des Bezugszeitraumes werde – gerade in Gebieten mit geltender Mietpreisbremse – die ortsübliche Vergleichsmiete vollkommen vom Marktgeschehen entkoppelt.

Der Verbandspräsident zeigte sich sehr verwundert darüber, dass die Große Koalition offenbar überhaupt nicht verstanden habe, welche verheerenden Wirkungen ihre Mietrechtspolitik habe und noch haben werde. „Unter dem Deckmantel des Mieterschutzes werden privaten Vermietern in immer kürzeren Abständen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Im Ergebnis werden auf der Vermieterseite immer mehr gesichtslose Großunternehmen sein, die ausschließlich ein Interesse an Renditemaximierung haben, nicht jedoch an guten und möglichst langen Mietverhältnissen“, resümierte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 11:50:16
Experten-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums: Mietpreisbremse sofort abschaffen
Weniger Bürokratie, mehr private Initiative für den Wohnungsmarkt

Weniger Bürokratie und staatlichen Einfluss, stattdessen mehr Raum für privates Engagement. So lässt sich laut Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland das heute vorgestellte Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zur sozialen Wohnungspolitik zusammenfassen. „Die Experten raten dazu, die Mietpreisbremse umgehend abzuschaffen, weil sie die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Genau aus diesem Grund fordern wir seit Jahren, den Irrweg Mietpreisbremse endlich zu verlassen“, kommentierte Verbandspräsident Warnecke.

Die Gutachter weisen darauf hin, dass nur mehr Wohnraum die Wohnungsknappheit lindern könne. Dafür müsse unter anderem die Grunderwerbsteuer gesenkt werden. Das Expertengremium schreibt auch zu Recht, dass sozialer Wohnungsbau die Lage auf den regionalen Wohnungsmärkten nicht spürbar entlasten kann. „Die Politik muss endlich wieder die privaten Einzeleigentümer in den Fokus ihrer Wohnungspolitik stellen. Nur mit diesen kann das Wohnungsangebot hinreichend ausgeweitet werden. Das heißt dann aber auch, die privaten Eigentümer etwa bei der Baulandvergabe nicht systematisch auszugrenzen“, forderte Warnecke. Um nachhaltig und städtebaulich attraktiv zu sein, müsse sich der Wohnungsneubau an den Bedürfnissen der privaten Einzeleigentümer ausrichten. Dieses Signal muss laut Warnecke vom kommenden Wohngipfel ausgehen.
10. Dezember 2019 - 11:46:23
Nebenkosten beim Immobilienkauf senken
Grunderwerbsteuer abschaffen, keine Preisabsprachen bei Maklerprovision

In der aktuellen Debatte über die Reduzierung von Erwerbsnebenkosten hat sich der Eigentümerverband Haus & Grund heute dafür ausgesprochen, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und Preisabsprachen bei den Maklerprovisionen zu unterbinden. „Bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibt, sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbsteuer verzichten“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke. Angesichts sprudelnder Steuerquellen sei dies ohne Belastung der öffentlichen Haushalte möglich.

Unverständnis zeigte Warnecke für die derzeit vielerorts geltenden festen Sätze für die Maklerprovision. „Die Maklerkosten sind meist viel zu hoch und halten Kaufwillige häufig davon ab, Eigentum zu erwerben. Deshalb muss der Staat endlich mit kartellrechtlichen Mitteln gegen Preisabsprachen unter den Maklern vorgehen.“
10. Dezember 2019 - 11:40:34
Abschaffung der Mietpreisbremse bleibt auf der politischen Agenda

Geplante Mietrechtsänderungen erschweren Energiewende im Gebäudebestand

Die Abschaffung der Mietpreisbremse bleibt auf der politischen Agenda, betonte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach der Veröffentlichung des Entwurfs eines Mietrechtsanpassungsgesetzes. „Die Große Koalition will den Mietern weiterhin vorgaukeln, verschärfte Regelungen würden Wohnungssuchenden den Zugang zu begehrten Wohnungen erleichtern. Sie sollte sich endlich ehrlich machen: Die Mietpreisbremse bringt nichts, diese verfassungswidrige Regelung muss endlich abgeschafft werden“, kommentierte Verbandspräsident Warnecke.

Er kritisierte zudem die geplante Absenkung und Deckelung der Möglichkeiten, Mieter an den Kosten einer Modernisierung zu beteiligen. „Von Vermietern werden für den Klimaschutz umfangreiche energetische Modernisierungen verlangt. Dann die Finanzierungsmöglichkeiten zu beschneiden, passt schlicht nicht zusammen“, gab Warnecke zu bedenken. Ein Lichtblick sei hingegen die von Bundesjustizministerin Barley geplante kleine Modernisierungsvariante. Diese schütze Mieter vor großen Mietsteigerungen und bewahre gleichzeitig private Vermieter vor nicht zu leistenden Modernisierungsanforderungen. Allerdings müssen laut Warnecke auch hier noch Veränderungen kommen, um kleine Modernisierungen in der Praxis spürbar von bürokratischem Ballast zu befreien. Es sei beispielsweise für private Vermieter nicht zu leisten, dem Mieter vor einer Modernisierung exakt vorherzusagen, wie hoch die künftigen Betriebskosten sein werden. „Akzeptabel sei diese Anforderung erst, wenn die Koalition auch die dazu notwendigen Glaskugeln anbietet.“

Erfreut zeigte sich Warnecke darüber, dass sich die Bundesjustizministerin und die Unionsfraktion offenbar darauf geeinigt haben, gegenüber ursprünglichen Planungen auf Verschärfungen bei der Berechnung der Wohnfläche zu verzichten. Diese Verschärfungen sind im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und hätten insbesondere für private Vermieter zusätzlichen Aufwand gebracht.
10. Dezember 2019 - 11:37:30
Milliarden für Bau- und Wohnungspolitik können Probleme lindern
Haus & Grund Deutschland: Fehlendes Bauland und hohe Baukosten sind Nadelöhr

„Die Milliarden aus dem Bundeshalt können die Probleme im Wohnungsbau lindern – nicht lösen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heute im Bundestag debattierten Bundeshaushalt 2018. Darin enthalten sind für dieses Jahr unter anderem 1,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung sowie mehr als 260 Millionen Euro für das Baukindergeld. „Fehlendes Bauland und hohe Baukosten sind das Nadelöhr beim Wohnungsbau. Das werden die zentralen Themen beim geplanten Wohnungsgipfel im September sein.“

Positiv bewertet der Eigentümerverband die Verstetigung der Städtebauförderung. „Die beschlossenen Mittel stellen die Städtebauförderung auf eine solide Grundlage“, lobte Warnecke. Nun komme es darauf an, die betroffenen privaten Eigentümer vor Ort von Anfang an in alle Projekte zur Quartiers- und Stadtentwicklung einzubinden.

Als wertvolle Unterstützung für private Eigentümer bezeichnete Warnecke die für KfW-Förderprogramme bereitgestellten Mittel. „Die Stärkung des Programms ‚Kriminalprävention durch Einbruchsicherung‘ mit 25 Millionen Euro im Förderzeitraum 2018 – 19 trägt dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Rechnung.“
10. Dezember 2019 - 11:31:40
Hände weg von der Umlagefähigkeit der Grundsteuer!
Grundsteuer ist Nutzersteuer, keine Vermögensteuer

Energisch trat heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland Überlegungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entgegen, die Grundsteuer künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können. „Die Grundsteuer ist eine Steuer der Wohnungsnutzer und keine verkappte Vermögensteuer“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Umlagefähigkeit sei elementar, damit sich private Einzelvermieter weiterhin am Mietwohnungsmarkt engagierten.

Darüber hinaus wies Warnecke darauf hin, dass die Grundsteuer von den Kommunen vor allem deshalb eingenommen wird, um Kitas, Schulen und andere Infrastrukturleistungen vor Ort zu finanzieren. „Das kommt allen in der Kommune lebenden Menschen gleichermaßen zugute, sowohl Mietern als auch selbstnutzenden Eigentümern. Daher ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass alle an den Kosten beteiligt werden“, so der Verbandspräsident.

„Die Sozialdemokraten müssen sich endlich von der Vorstellung verabschieden, dass Vermieter vor Finanzkraft strotzende Großkonzerne sind“, forderte Warnecke mit Verweis auf aktuelle Studien und Umfragen: Private Einzelvermieter stellen knapp zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland. 7,5 Prozent verdienen mit der Vermietung kein Geld, drei Viertel maximal 10.000 Euro im Jahr. Ein Viertel der privaten Einzelvermieter erhöht in laufenden Mietverhältnissen nie die Miete. Warnecke: „Die Sozialdemokraten sind auf diese Vermietergruppe angewiesen, wenn sie es mit bezahlbarem Wohnen für Mieter ernst meinen.“
10. Dezember 2019 - 11:28:36
Modernisierung von Mietwohnungen: Vorschlag des IW Köln wäre Ende der Energiewende
Kaum Zahlungsbereitschaft für bessere energetische Ausstattung

Der jüngste Vorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW Köln) zur Reform der Modernisierungsmieterhöhung wäre das Ende energetischer Modernisierungen im Gebäudebestand. Zu diesem Schluss kommt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dessen Präsident Kai Warnecke wies heute darauf hin, dass Mieter nicht bereit sind, für eine bessere energetische Ausstattung einer Wohnung auch mehr zu bezahlen. „Aktuelle Mietspiegel zeigen, dass energetische Ausstattungen oder barrierefreie Umbauten vom Markt nicht honoriert werden“, berichtete er.

Das IW Köln schlägt in einem aktuellen Aufsatz vor, das Verfahren der Modernisierungsmieterhöhung zu reformieren. Handlungsbedarf sieht das IW Köln, weil es meint, das derzeitige Verfahren sei auf bestimmten Wohnungsmärkten für den Vermieter ein Anreiz, möglichst teuer zu modernisieren. Statt tatsächlicher Kosten möchte das IW Köln Modernisierungsmieterhöhungen auf Basis tatsächlicher Zahlungsbereitschaften einführen. „Wird eine energetische Modernisierung oder ein barrierefreier Umbau mit keinen oder nur mit kleinen Mietaufschlägen honoriert, haben Vermieter auch keinen Anreiz, entsprechende Modernisierungen durchzuführen“, resümierte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 11:25:26
Wohnungspolitik: Große Koalition verheddert sich im Klein-Klein
Haus & Grund fordert klare Linien und weniger Bürokratie

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert von der Großen Koalition klare Linien in der Wohnungspolitik. „Der koalitionsinterne Streit um das Baukindergeld und der vom Bundesjustizministerium vorgelegte SPD-Mietrechtsentwurf zeigen, dass sich die Koalition derzeit im Klein-Klein verheddert. Der Wohnungsmarkt benötigt jedoch mehr Freiheit und Flexibilität“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Das Baukindergeld sei ein wichtiger Baustein, damit sich mehr Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen können. „Die Diskussion über die Finanzierung dieser Förderung erinnert in fataler Weise an die oft diskutierte, aber bisher nie realisierte steuerliche Förderung energetischer Modernisierungen“, kommentierte Warnecke. Gebe es keine klaren Beschlüsse und endlose Diskussionen, werde nicht gebaut.

Auch im Mietrecht vermisst der Verband Lösungen für eine zukunftsfähige Wohnungspolitik. Statt die verfassungswidrige Mietpreisbremse abzuschaffen, werde weiter an ihr herumgedoktert. „Die SPD versucht, dieses Symbolprojekt am Leben zu halten, obwohl sie weiß, dass es die Lage auf dem Wohnungsmarkt eher verschlechtert“, kritisierte der Verbandspräsident. Wichtig sei es stattdessen, gerade die privaten Vermieter zu ermuntern, mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das zu tun, sei in Wahrheit soziale Wohnungsmarktpolitik, so Warnecke.
10. Dezember 2019 - 11:22:41
Share Deals begrenzen und Grunderwerbsteuer senken
Haus & Grund: Gerechtigkeitslücke muss endlich geschlossen werden

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die morgen tagende Finanzministerkonferenz der Länder auf, die Steuervermeidung durch sogenannte Share Deals wirkungsvoll zu begrenzen. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen sollten die Länder in Form einer Senkung der Grunderwerbsteuer an die Eigentümer weitergeben. „Dass Kapitalgesellschaften beim Erwerb von Anteilen einer immobilienhaltenden Gesellschaft keine Grunderwerbsteuer zahlen, ist eine Gerechtigkeitslücke, die schnell geschlossen werden muss“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Was große Unternehmen einsparten, müssen Familien beim Kauf eines Einfamilienhauses zusätzlich an Grunderwerbsteuer zahlen.

Die bekannt gewordenen Änderungspläne der Länderfinanzminister gehen aus Sicht von Haus & Grund Deutschland in die richtige Richtung. Warnecke warnte allerdings davor, nur ein Schlupfloch zu schließen, aber andere offen zu lassen oder gar weitere zu öffnen. „Das Ziel muss es sein, bei der Grunderwerbsteuer alle Ausnahmen abzuschaffen und einen bundeseinheitlichen Satz von maximal 3,5 Prozent zu etablieren. Das wäre gerecht und die Länder hätten keine Steuereinbußen“, schlug Verbandschef Warnecke vor.
10. Dezember 2019 - 11:19:32
Klimaschutzziele mit derzeitigen Maßnahmen nicht zu erreichen
Eigentümerverband Haus & Grund fordert Kohleausstieg

„In der Klimapolitik hinkt die Bundesregierung ihren eigenen Zielen meilenweit hinterher. Es wird Zeit, dass sie eingesteht: Mit den derzeitigen Maßnahmen sind die bisherigen Ziele nicht zu erreichen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin den heute im Kabinett beschlossenen Klimaschutzbericht 2017. Danach wird die CO2-Minderung bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 maximal 32 Prozent betragen. Vorgesehen war eine Reduzierung um 40 Prozent.

„Wir brauchen einen Richtungswechsel. Und der heißt: schneller Ausstieg aus der Kohleverstromung“, forderte Warnecke. Als wenig zielführend bezeichnete er die Erklärung von Bundesumweltministerin Schulze, einige Maßnahmen, vor allem im Verkehrs- und im Gebäudesektor, hätten bislang noch nicht den gewünschten Effekt erreicht. „Tatsächlich haben die privaten Immobilieneigentümer schon vor Jahren in deutlich größerem Ausmaß die Einsparvorgaben erfüllt als andere Sektoren. Es kann nicht sein, dass sie immer wieder ausbaden müssen, was in den Sektoren Verkehr oder Industrie versäumt wird“, betonte der Haus & Grund-Präsident.
10. Dezember 2019 - 11:00:40
Grundsteuerbelastung variiert je nach Wohnort um über 400 Euro jährlich
Kommunen sind wesentlich für Belastung verantwortlich

Die Belastung eines Privathaushalts mit der Grundsteuer variiert je nach Wohnort um über 400 Euro. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Ein Haushalt zahlt beispielsweise in Gütersloh oder Regensburg 323 Euro bzw. 335 Euro im Jahr an Grundsteuer B. In Berlin, Duisburg oder Witten beträgt die Grundsteuerlast dagegen 686 Euro, 724 Euro bzw. 771 Euro.

„Die Studie zeigt sehr deutlich, dass die Grundsteuerbelastung nicht nur vom Wert der Immobilie, sondern wesentlich vom Finanzbedarf der Kommune abhängig ist. Maßgeblich für die Grundsteuerhöhe ist der Hebesatz, der das Wohnen in Witten, Duisburg und Berlin teuer macht, nicht der Immobilienwert“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse. Die Studie soll für Kommunen ein Anstoß sein, die Grundsteuerbelastung für ihre Bürger zu senken. „Ein hoher Hebesatz und eine hohe Grundsteuerlast lassen augenscheinlich nicht auf ein gutes Wohnumfeld und ein gutes kommunales Infrastrukturangebot schließen. Eine niedrigere Grundsteuer kann für eine Kommune offenbar förderlich sein“, gab Warnecke zu bedenken.

Grundsteuerranking:

Stadt Jahresgrundsteuer Hebesatz

1 Gütersloh 323 € 381 %
2 Regensburg 335 € 395 %
3 Ratingen 339 € 400 %
4 Reutlingen 339 € 400 %
5 Ludwigsburg 343 € 405 %

96 Marl 669 € 790 %
97 Leverkusen 669 € 790 %
98 Berlin 686 € 810 %
99 Duisburg 724 € 855 %
100 Witten 771 € 910 %

Im Rahmen der Studie wurde die Belastung eines Haushalts durch die Grundsteuer B in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. Für diesen Vergleich wurden nicht die Hebesätze der Städte verglichen, sondern die jährliche Grundsteuer eines Haushalts, der in diesen Städten wohnt, herangezogen.
10. Dezember 2019 - 10:57:01
Koalition schafft vernünftige Basis für Modernisierung des Mietwohnungsbestandes
Haus & Grund begrüßt einfache Regelung für kleine Modernisierungen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt den heute von den Spitzen der Großen Koalition gefassten Beschluss zur Vereinfachung von kleineren Modernisierungsmaßnahmen. „Hier haben CDU/CSU und SPD eine ausgewogene Regelung beschlossen, die es gerade privaten Einzelvermietern ermöglicht, ihre Mietwohnungen zu modernisieren, ohne ihre Mieter zu überfordern“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Gleichzeitig befürwortet Haus & Grund, dass den Praktiken von Finanzinvestoren, Mieter durch unangemessen teure Modernisierungen aus ihren Wohnungen zu vertreiben, ein Riegel vorgeschoben werden soll. „Unter diesem Gebaren hat in den vergangenen Jahren auch das Image der soliden privaten Einzelvermieter gelitten. Gut, dass das jetzt ein Ende haben wird“, unterstrich Warnecke.

Positiv hob er zudem hervor, dass Vermieter im Rahmen der Mietpreisbremse künftig nur dann die Vormiete mitteilen müssen, wenn sie sich auf diese berufen. „Die Mietpreisbremse ist und bleibt zwar verfassungswidrig. Entgegen unseren Befürchtungen bleibt der bürokratische Zusatzaufwand für die Vermieter aber moderat“, sagte Warnecke abschließend.
10. Dezember 2019 - 10:54:04
Heimat beginnt in den eigenen vier Wänden
Haus & Grund feiert 132. Verbandstag in Hannover

„Die privaten Haus- und Wohnungseigentümer schaffen für sich, ihre Familien und ihre Mieter erfolgreich eine Heimat, in der wir gut und gerne leben. Eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik muss diese Bürger zum Maßstab machen.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute beim Festakt anlässlich des 132. Verbandstages von Haus & Grund Deutschland in Hannover.

Vor den rund 1.100 Mitgliedern und Gästen im Hannover Congress Centrum warb Warnecke dafür, die privaten Eigentümer noch stärker als Partner zu sehen – für eine gute Wohnraumversorgung zu angemessenen Mieten und für ein lebenswertes Wohnumfeld. „Private Einzelvermieter bilden nicht nur quantitativ das Rückgrat des Mietwohnungsmarktes in Deutschland. Sie sind auch die Vermietergruppe, mit denen Mieter am zufriedensten sind und sorgen somit für einen stabilen Mietwohnungsmarkt“, unterstrich Warnecke.

Als Hauptredner in Hannover kommentierte der Bundestagsvizepräsident und stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, pointiert die aktuelle Bundespolitik. Als bekennendes Haus & Grund-Mitglied geißelte er die Mietpreisbremse. Kubicki sprach sich für eine stärkere Wohneigentumsbildung aus. Doch statt neue Fördertöpfe zu schaffen, plädierte er für eine effektive Entlastung der Bürger beispielsweise bei der Grunderwerbsteuer. „Seien Sie sicher, ich stehe an Ihrer Seite, wenn es darum geht, für privates Eigentum zu kämpfen“, rief er abschließend den Haus & Grund-Mitgliedern zu.
10. Dezember 2019 - 10:50:48
Haus & Grund begrüßt Bauausschuss des Bundestages
Erfolgreiche Wohnungspolitik nur mit privaten Einzeleigentümern

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass der Bundestag heute einen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen eingerichtet hat. „Damit bekommen diese wichtigen, miteinander eng verknüpften Themen die parlamentarische Aufmerksamkeit, die notwendig ist“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Bundestagsbeschluss.

Die Aufgaben des neuen Ausschusses seien vielfältig. Laut Warnecke geht es darum, einerseits in den begehrten Städten mehr Wohnraum zu schaffen. Andererseits müssten die ländlichen Räume so gestärkt und mit den Städten vernetzt werden, dass sie die Ballungsräume entlasten können. „Die Stadtentwicklungspolitik ist hierbei ein entscheidender Faktor. Umso mehr begrüßen wir, dass die Koalition die privaten Eigentümer deutlich stärker in die Stadtentwicklungspolitik einbinden möchte als bisher“, betonte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 10:48:15
Nach Verfassungsgerichtsurteil: Grundsteuer darf das Wohnen nicht verteuern
Haus & Grund für marktwertunabhängige Reform

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer warnte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erinnerte die Politik an ihr Versprechen, dass eine Reform unterm Strich keine höhere Steuerbelastung für die Bürger mit sich bringen dürfe. „Eine zügige und rechtssichere Reform ist nur mit einer rein flächenbasierten Grundsteuer denkbar. 35 Millionen Immobilien können nicht in dem vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitraum von fünf Jahren neu bewertet werden.“

Der Verband erinnerte daran, dass bei einer verkehrswertabhängigen Grundsteuerberechnung regelmäßige Neubewertungen der Immobilien notwendig wären. „Das hat in der Vergangenheit nicht geklappt und wird auch in Zukunft nicht funktionieren. Deshalb sollte die Politik von einer verkehrswertbasierten Reform die Finger lassen“, forderte Warnecke.

Der Verbandschef sprach sich dafür aus, zukünftig ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator zur Grundlage der Besteuerung zu machen. Eine solche Reform sei einfach und gerecht, weil sie den Aufwand für die gemeindliche Infrastruktur wiedergibt. Eine auf Bodenrichtwerten basierende Grundsteuer ist laut Warnecke keine Lösung: Sie wäre mit vielen rechtlichen und praktischen Unwägbarkeiten verbunden und würde das Wohnen in vielen Gegenden Deutschlands extrem verteuern.
10. Dezember 2019 - 10:44:31
Bundesverdienstkreuz für Dr. Rolf Kornemann

Ehrung für ehemaligen Präsidenten von Haus & Grund Deutschland

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem ehemaligen Präsidenten von Haus & Grund Deutschland, Dr. Rolf Kornemann (74), das Bundesverdienstkreuz verliehen. „Dr. Kornemann hat sich jahrzehntelang in herausragender Weise ehrenamtlich für die Belange der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie für das gesamte Wohnungswesen eingesetzt. Er hat Wohnungspolitik in Deutschland mitgeschrieben. Wir gratulieren ihm sehr herzlich zu dieser hohen Auszeichnung“, sagte Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland. Staatssekretär Volker Ratzmann, Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund, überreichte Kornemann den Orden im Rahmen einer Feierstunde am 4. April 2018 in Berlin.

Nachhaltig geprägt wurde das Wirken des Volkswirtschaftlers durch seine persönlichen Erfahrungen in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und der Wert des privaten Eigentums für eine freiheitliche demokratische Grundordnung waren für ihn zentrale Anliegen.

Diese hat er in allen beruflichen Stationen fachkundig und nachdrücklich verfolgt – als Referent im reorganisierten Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen in Bonn, als Leiter des Verbandes Rheinischer Wohnungsunternehmen, als Geschäftsführer eines Wohnungsunternehmens, als Vorstand der Bausparkasse Wüstenrot sowie Vorstandssprecher der Wüstenrot-Bank.

Seit 2001 hat sich Dr. Rolf Kornemann ehrenamtlich im Eigentümerverband Haus & Grund engagiert – zunächst als Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Württemberg, ab 2004 als Vize-Präsident und ab 2007 als Präsident von Haus & Grund Deutschland. 2008 übernahm er darüber hinaus die Funktion des Vizepräsidenten der Union Internationale de la Propriété Immobilière (UIPI). Seit er diese Ämter vor zwei Jahren niedergelegt hat, ist Dr. Rolf Kornemann dem Verband als Ehrenpräsident verbunden.
10. Dezember 2019 - 10:39:46
Mietpreisbremse in Hessen unwirksam
Haus & Grund fordert Abschaffung der Mietpreisbremse

Am Dienstag hat das Landgericht Frankfurt a. M. die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Damit ist Hessen bereits das dritte Bundesland, in dem Richter die Mietpreisbremse verwerfen.

„Die Mietpreisbremse gerät immer mehr ins Wanken“, kommentierte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-11 S 183/17). Bereits im letzten Jahr hatten ein Münchner und ein Hamburger Gericht den dortigen Mietpreisbremsen eine vergleichbare Abfuhr erteilt. In Berlin haben Richter sogar grundsätzliche Zweifel daran geäußert, ob die Mietpreisbremse mit der Verfassung in Einklang steht und diese Frage zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht.

„Es wird Zeit, dass die Bundesregierung das Scheitern der Mietpreisbremse endlich anerkennt“, forderte Warnecke. „Statt an einer verfassungswidrigen Preisregulierung rumzudoktern, sollten wirksame Mittel zur Bekämpfung der angespannten Wohnungsmärkte auf den Weg gebracht werden.“
10. Dezember 2019 - 10:36:25
Wohneigentumsbildung und Mietwohnungsmarkt parallel stärken
Fünf Punkte zur Bau- und Wohnungspolitik in den nächsten Monaten

„Die neue Bundesregierung nimmt die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums ernst. Das ist ein sehr ermutigendes Signal“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Regierungserklärung von Bauminister Horst Seehofer und die daran anschließende Debatte im Bundestag. Er ermunterte die Große Koalition, parallel den Mietwohnungsmarkt in den Fokus zu nehmen und zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.

Haus & Grund wies darauf hin, dass der Erwerb von Wohneigentum die Mietwohnungsmärkte entlaste. Wohneigentum sei zudem die beste Vorsorge für das Alter. Da jedoch viele Bürger die Mietwohnung den eigenen vier Wänden vorzögen, seien ebenso Maßnahmen zu ergreifen, um Mietwohnungen zukunftsfähig zu halten. Verbandspräsident Warnecke forderte die Bundesregierung auf, die folgenden Punkte zügig anzugehen:

Erwerb von Wohneigentum effektiv fördern: Sämtliche im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen müssen zügig umgesetzt werden.
Erwerbsnebenkosten senken: Es ist Aufgabe von Bund und Ländern, gemeinsam eine Senkung der Grunderwerbsteuer anzupacken. Steuersenkungen dürfen nicht zu einer Utopie verkommen.
Modernisierungen erleichtern: Kleine Modernisierungen von Mietwohnungen mit einem Investitionsvolumen von bis zu 10.000 Euro je Wohnung müssen künftig unbürokratisch umgesetzt werden können.
KfW-Förderung stärken: Die KfW-Förderung für das altersgerechte Umbauen von Häusern und Wohnungen muss langfristig gesichert werden.
Mietpreisbremse abschaffen: Die Mietpreisbremse ist gescheitert. Statt den Mietwohnungsmarkt immer weiter zu regulieren, sollten die Bürger ermutigt werden, Wohneigentum nicht nur zur Selbstnutzung zu erwerben, sondern auch, um es zu vermieten.
10. Dezember 2019 - 10:16:29
Umfrage: Mieter mit privaten Einzelvermietern überdurchschnittlich zufrieden
Private Einzelvermieter mit Abstand größte Anbietergruppe

Mieter, die in Wohnungen privater Einzelvermieter wohnen, sind mit ihrem Vermieter überdurchschnittlich zufrieden. Auf dieses Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. An der Umfrage beteiligten sich 5.005 Mieter. 60 Prozent davon wohnen bei einem privaten Einzelvermieter. Diese Vermietergruppe stellt zudem mit 60 Prozent die mit Abstand meisten Mietwohnungen.

Über alle Vermietergruppen hinweg gaben 37 Prozent der Befragten an, sie seien sehr zufrieden mit ihrem Vermieter. Bei den Mietern von privaten Einzelvermietern lag der Wert deutlich höher – nämlich bei 43,6 Prozent. Nur 15,2 Prozent der Mieter sind mit ihren Vermietern weniger oder gar nicht zufrieden. „Hier zeigt sich, dass wir in Deutschland ein hohes Maß an Zufriedenheit bei den Mietern haben. Das ist in erster Linie dem Engagement der vielen Millionen privaten Einzelvermieter zu verdanken, die häufig noch ein persönliches Verhältnis zu ihren Mietern haben und sich kümmern“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Frage: Bei welcher Art von Vermieter wohnen Sie?

Privater Einzelvermieter: 59,5 %
Privates Wohnungsunternehmen: 15,0 %
Wohnungsgenossenschaft: 11,4 %
Kommunales Wohnungsunternehmen: 7,3 %
Eine andere Art: 5,0 %
Weiß nicht: 1,8 %

Frage: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Vermieter?

private Einzelvermieter alle Vermieter
sehr zufrieden 43,6 % 36,9 %
eher zufrieden 35,1 % 38,6 %
unentschieden 8,4 % 9,3 %
weniger zufrieden 9,4 % 11,1 %
gar nicht zufrieden 3,5 % 4,1 %


Befragungszeitraum: 2. März 2018 bis 8. März 2018
10. Dezember 2019 - 10:13:20
Nach Gerichtsurteil zu Diesel-Fahrverboten ÖPNV stärken
Haus & Grund fordert Vorleistung der Städte

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten fordert der Interessenverband der privaten Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund, dass Pendler durch mögliche Fahrverbote nicht benachteiligt werden dürfen. „Wenn es den Städten nicht gelingt, schnell für attraktive Alternativen zum Individualverkehr zu sorgen, wird der Zuzug in die Zentren weiter verstärkt – mit allen negativen Konsequenzen“, warnte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Auch ohne Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ist es laut Haus & Grund geboten, das Umland und die ländlichen Räume so anzubinden, dass die Wohnungsmärkte in den begehrten Innenstädten entlastet werden. Diese Aufgabe sei nun dringlicher denn je, betonte Warnecke. Eine moderne Infrastruktur sei dafür zwingend notwendig, sei es in Form einer besseren Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr oder auch durch moderne Datenleitungen.
10. Dezember 2019 - 10:10:16
Haus & Grund plädiert für Bundestagsausschuss für Bauen und Heimat
Themenkomplex Wohnen braucht langfristige, konsistente, verlässliche Politik

Durch die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Nachfrage nach Wohnraum in großen Städten haben die Themen Bauen und Wohnen enorm an Bedeutung gewonnen. Deshalb sprach sich jetzt der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Haus & Grund Deutschland für die Einrichtung eines Bundestagsausschusses Bauen und Heimat aus. Sollte es zu einer Neuauflage der Großen Koalition kommen, wird es nach jetzigen Plänen ein CSU-geführtes Ministerium für Innen, Bau und Heimat geben. „Wenn diesem Ministerium nur ein Ausschuss gegenübersteht, besteht die Gefahr, dass die Themen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung von klassischen Themen des Inneren überlagert werden“, begründete Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Forderung.

Bauen, Wohnen sowie die Entwicklung des städtischen und ländlichen Raums sind laut Warnecke Zukunftsthemen, die einer langfristigen, konsistenten und verlässlichen Politik bedürfen. Daher sollte sichergestellt werden, dass sich eine Gruppe von Abgeordneten intensiv mit diesen Themenkomplexen beschäftigt. „Mit einem Ausschuss Innen, Bau und Heimat könnte der Bundestag keinem der Themen hinreichend gerecht werden“, gab Warnecke zu bedenken.
10. Dezember 2019 - 10:04:21
Nicht endlos zerreden, sondern entscheiden und umsetzen
Haus & Grund warnt vor noch mehr Experten-Runden in der Wohnungspolitik

Die mögliche neue Koalition aus CDU, CSU und SPD droht sich in Expertengremien zur Zukunft des Bauens und Wohnens zu verlieren. Davor warnt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Blick auf den im Entwurf des Koalitionsvertrags angekündigten Wohngipfel 2018 und die Einsetzung einer Enquête-Kommission für eine ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik‘. „Die Bundesregierung hat 2016 ein 10-Punkte-Programm zur Wohnungsbau-Offensive beschlossen. Der Endbericht der Baukostensenkungskommission liegt seit November 2015 auf dem Tisch. Beides enthält bereits konkrete Vorschläge, die nun nicht endlos zerredet werden dürfen, sondern endlich umgesetzt werden müssen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Das 2014 gegründete Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, in dem auch Haus & Grund Deutschland mitarbeitet, war maßgeblich an der Entwicklung des 10-Punkte-Programms beteiligt. Im Rahmen dieses Bündnisses wurde 2017 eine Innovationspartnerschaft mit Arbeits- und Unterarbeitsgruppen gegründet. „Schon dieses Nebeneinander von Expertenrunden ist ohne baldiges Handeln dem Bürger schwer vermittelbar“, unterstrich der Verbandspräsident. „Weitere Gremien sind überflüssig und zeugen eher von Planlosigkeit als von Gestaltungswillen.“
10. Dezember 2019 - 10:01:23
Studie: Mietpreisbremse wirkt sehr begrenzt, hilft aber nicht
Haus & Grund bekräftigt Forderung nach Abschaffung

Die Mietpreisbremse dämpft in Teilen den Mietpreisanstieg, hilft Wohnungssuchenden allerdings nicht. Auf diese Kernaussagen einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) weist der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland hin. „Entgegen den meisten bisherigen Studien zur Mietpreisbremse wird hier einmal dargelegt, dass sich die Vermieter an die Regelungen halten. Auch kann von Mietenexplosionen nicht die Rede sein“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er wiederholte seine Forderung nach Abschaffung der Mietpreisbremse: „Diese Regulierung ist schlicht nicht geeignet, ihr Ziel zu erreichen, nämlich begehrte Wohnungsmärkte für einkommensschwache Wohnungssuchende zu öffnen. In stark nachgefragten Städten hilft nur mehr Wohnungsbau.“

In der DIW-Studie wird gezeigt, dass die Mietpreisbremse konstruktionsbedingt nur in Regionen preisdämpfend wirken kann, in denen die Mieten in den Vorjahren um mehr als 3,9 Prozent jährlich gestiegen sind. Bei geringeren Mietsteigerungen sei eine Dämpfung nicht möglich. Damit kann laut DIW die Mietpreisbremse nur in einem kleinen Teil mietpreisgebremster Gebiete eine Wirkung erzielen – in Hamburg beispielsweise gar nicht.
10. Dezember 2019 - 09:58:29
Grundsteuer C kein Mittel gegen Baulandknappheit
Vor allem finanzschwache Eigentümer wären betroffen

Die von einer möglichen Regierung von CDU, CSU und SPD geplante Grundsteuer C (Baulandsteuer) für baureife unbebaute Grundstücke ist nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland kein Mittel, um mehr Bauland für neue Wohnungen zu gewinnen. „Diese Variante der Grundsteuer träfe vor allem finanzschwache Eigentümer und würde die Bodenspekulation eher befeuern als sie bekämpfen“, warnte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Da in vielen Städten neuer Wohnraum benötigt wird, möchte die mögliche neue große Koalition den Gemeinden die Möglichkeit einräumen, unbebaute, aber grundsätzlich baureife Grundstücke steuerlich höher zu belasten. Dahinter steckt die Vermutung, dass viele Grundstücke bisher unbebaut bleiben, weil die Eigentümer auf eine Wertsteigerung hoffen. „Bereits in den 1960er Jahren ist man mit dieser Steuer auf den Bauch gefallen. Sie wurde nach zwei Jahren wieder abgeschafft“, erinnerte Warnecke. Weder hatte sich das Baulandangebot nennenswert ausgeweitet noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken. Wider Erwarten bestrafte die Grundsteuer C vor allem diejenigen, die keine oder nur geringe finanzielle Reserven hatten, um ihr Grundstück zu bebauen. Die wahren Bodenspekulanten würden die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen. Und sie würden zudem jene Grundstücke kaufen, welche die finanzschwachen Eigentümer wegen der Grundsteuer verkaufen müssten. „Eine absurde Idee – gerade von Parteien, die für sich noch in Anspruch nehmen, Volksparteien zu sein.“

Haus & Grund warnt zudem davor, dass eine Grundsteuer C zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen würde. Denn wann ein Grundstück baureif ist, sei schwer zu definieren. „Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden sind vorprogrammiert. Daher kann ich nur dazu raten, die Hände von der Grundsteuer C zu lassen“, sagte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 09:55:10
Haus & Grund: Verschärfung der Mietpreisbremse reine Symbolpolitik
Klimaschutzziele für den Gebäudebestand müssen gesenkt werden

„Die geplante Verschärfung der Mietpreisbremse ist reine Symbolpolitik.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Einigung von CDU, CSU und SPD, wonach Vermieter die Vormiete offenlegen müssen, wenn sie sich beim Abschluss eines Mietvertrages auf diese berufen. „Eine auch von Gerichten inzwischen als verfassungswidrig eingestufte Norm wird durch Verschärfungen nicht besser. Je schneller das Ende der Mietpreisbremse kommt, umso besser – für den Wohnungsmarkt und für den Rechtsstaat!“

Positiv bewertete der Verbandschef, dass dem Vernehmen nach eine kleine Modernisierungsvariante eingeführt werden soll: „Das ist ein positives Signal für private Vermieter, die eher kleinere Beträge investieren, aber bisher vor zu viel Bürokratie zurückschreckten. Zudem bleiben die Mietsteigerungen überschaubar.“

Schließlich merkte Warnecke an, dass die große Koalition den Mieterschutz offenbar über den Klimaschutz stellen wolle. Denn künftig sollen Vermieter die jährliche Miete nach einer Modernisierung nicht mehr um elf, sondern nur noch um acht Prozent der Modernisierungskosten erhöhen dürfen. Zusätzlich soll die Erhöhung auf drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt werden. „Damit wird es umfassende energetische Modernisierung in dieser Wahlperiode faktisch nicht geben können. Wir erwarten, dass die Klimaschutzziele für den Gebäudebestand entsprechend nach unten angepasst werden“, sagte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 09:51:23
Belange der Wohnungseigentümer im Koalitionsvertrag ergänzen
Gesetze müssen verständlich formuliert werden

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollten die Belange der Wohnungseigentümer ergänzt werden. Das schlug der Verband Haus & Grund Deutschland heute vor. „Die stetig wachsende Gruppe der Wohnungseigentümer sollte von der neuen Koalition stärker ins Blickfeld genommen werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Das Wohnungseigentumsrecht müsse verbraucherfreundlich und damit verständlich formuliert werden.

Bei der Vermietung ihrer Wohnungen geraten Wohnungseigentümer schnell in ein rechtliches Dilemma. Warnecke regte daher an, das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht besser aufeinander abzustimmen. So könnten Konflikte zwischen Wohnungseigentümer und Mieter vermieden werden. Beispielhaft nannte Warnecke die Möglichkeit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, das Halten von Hunden und Katzen grundsätzlich zu verbieten. Da so ein grundsätzliches Verbot gegenüber Mietern nicht durchzusetzen sei, könne der vermietende Wohnungseigentümer nicht gleichzeitig den Beschlüssen der Gemeinschaft und dem Wunsch des Mieters gerecht werden. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Politik darf die Wohnungseigentümer nicht im Regen stehen lassen“, forderte Warnecke.
10. Dezember 2019 - 09:45:10
Bundesverfassungsgericht muss bei der Grundsteuer schnell Rechtssicherheit schaffen
Haus & Grund warnt vor massiven Belastungen für Eigentümer

In der seit Jahrzehnten erfolglos geführten Debatte zur Neuregelung der Grundsteuer wird in den kommenden Monaten endlich Bewegung kommen. Das erwartet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Blick auf die morgige mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Bemessung der Grundsteuer. „Wir gehen davon aus, dass am Ende der Verhandlung eine klare Aussage zur bislang praktizierten Einheitsbewertung, aber auch Erkenntnisse für eine Neugestaltung der Steuer stehen werden“, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Das Karlsruher Urteil könne den politischen Druck erhöhen, die Reform der Grundsteuer rasch voranzutreiben. „Bürger und Kommunen haben einen Anspruch auf Rechts- und Planungssicherheit.“

Das derzeit von der Mehrheit der Bundesländer favorisierte Kostenwertmodell wird die Grundsteuerbelastung von Eigentümern teilweise vervierzigfachen, wenn die von der Politik versprochene Anpassung von Steuermesszahlen und Hebesätzen nicht kommt. Das belegen erste Auswertungen einer Analyse des Verbandes, in die Angaben von über 500 Eigentümern aus ganz Deutschland eingeflossen waren. „Das würde eine für die Bürger nicht hinnehmbare Mehrbelastung bedeuten. Zugleich würde diese Maßnahme sämtliche Bemühungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, konterkarieren“, so Kai Warnecke.

Haus & Grund Deutschland befürwortet für die Ermittlung der Grundsteuer ein Modell, das an den ursprünglich von den Ländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg eingebrachten Vorschlag angelehnt ist. Demnach sollte sich die Grundsteuer nach der Größe des Grundstückes und nach der Nutzfläche, nicht jedoch nach dem Wert bemessen.
10. Dezember 2019 - 09:41:46
Sondierungsergebnis: Alte Koalition ohne neue Ideen
Haus & Grund fordert positive Signale für die Wohnungspolitik

Das Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland wenige Ideen für eine moderne Wohnungspolitik. „Beim Mietrecht fehlen die positiven Signale. Wenn wir beispielsweise unseren guten Mietwohnungsbestand zukunftsfähig umbauen wollen, dürfen Modernisierungen nicht zum Minusgeschäft für die Eigentümer werden“, warnte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Auch in der Energie- und Klimapolitik vermisst Haus & Grund neue positive Ansätze. So könnte klimapolitisch viel erreicht werden, wenn der Verkauf von am Gebäude erzeugten erneuerbaren Stroms an die Mieter vereinfacht würde. Entsprechende Vorschläge habe der Verband bereits vorgestellt. Warnecke forderte CDU, CSU und SPD dazu auf, die Koalitionsverhandlungen zu nutzen, um in der Wohnungs- und Mietrechtspolitik doch noch Akzente für eine moderne Wohnungspolitik zu setzen.
10. Dezember 2019 - 09:37:21
10 Jahre Musterbauverträge für Verbraucher
Aktualisierte Fassung aufgrund geänderten Baurechts

Zum Beginn des neuen Jahres ist die bisher größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben daher ihre bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die Neuerungen angepasst.

Einzelgewerk/Handwerkervertrag: Dieser kann sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden.

Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag: Dieser wird verwendet, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Darüber hinaus kann dieser Vertrag verwendet werden, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Erforderlich sowohl für den Neubau als auch für den erheblichen Umbau ist, dass sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden.

Die umfassende Überarbeitung der Verträge ist aufgrund der Reform des Bauvertragsrechts erfolgt. So wurden beispielsweise die Regelungen zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen sowie zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Der Schlüsselfertigbauvertrag wurde um das dem privaten Bauherrn seit dem 1. Januar 2018 zustehende Widerrufsrecht ergänzt. Ebenso berücksichtigt wurden die vom Gesetz vorgegebenen verbraucherschützenden Regelungen im Bereich der Abschlagszahlungen.

Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie helfen den Vertragsparteien dabei, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um so Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Verträge können als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Wie auch in der Vergangenheit sind die Vertragsmuster kostenlos bei Haus & Grund-Vereinen, bei ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und im Internet (www.hausundgrund.de und www.zdb.de) erhältlich.
9. Dezember 2019 - 15:05:03
Reform des WEG-Rechts erleichtert bauliche Maßnahmen
Haus & Grund sieht Nachbesserungsbedarf bei Harmonisierung mit Mietrecht

„Die vorliegenden Pläne sind ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG-Rechts. Der Eigentümerverband begrüßt vor allem die Empfehlung des Gremiums, für das Recht der baulichen Maßnahmen eine große Lösung anzustreben und die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, das gemeinschaftliche Eigentum zu modifizieren, zu erweitern. „Es wird Zeit, endlich mit der Flickschusterei der Reformen und Reförmchen aufzuhören. Das geltende Recht hat in vielen Eigentümergemeinschaften Veränderungen verhindert“, so Warnecke. Die geplante Reform könne so erheblich dazu beitragen, den vielerorts bestehenden Sanierungsstau zu beheben.

Positiv bewertet der Verband auch, dass sich die Arbeitsgruppe umfassend damit beschäftigt hat, wie WEG- und Mietrecht harmonisiert werden können. „Damit erhalten vermietende Wohnungseigentümer endlich die notwendige politische Aufmerksamkeit“, erläuterte Kai Warnecke. Die aktuell vorliegenden konkreten Vorschläge bleiben allerdings hinter den Forderungen des Verbandes zurück. „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens muss zur Schaffung von Rechtssicherheit nachgebessert werden“, betonte der Verbandspräsident. Beispielsweise könne gesetzlich geregelt werden, dass sich das mietvertragliche Gebrauchsrecht nach dem in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässigen Gebrauch – also etwa nach der Teilungserklärung und der Hausordnung – richtet. „Jetzt besteht die Chance, künftige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und damit Eigentümer, Mieter und Gerichte zu entlasten“, so Warnecke.
9. Dezember 2019 - 15:01:39
Mietendeckel: Ideologie vor sozialer Wohnungspolitik
Berlin will private Wohnraumvermietung abschaffen

Berlin will die private Wohnraumvermietung abschaffen. Das ist nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland die zentrale Botschaft des vom Berliner Senat angekündigten Mietendeckels. „Den Berliner Linken geht es nicht um ein soziales Mietrecht, nicht um Wohnungssuchende. Es geht ihnen allein darum, ihre eigentumsfeindliche Ideologie durchzusetzen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Der fehlende Aufschrei von Grünen und SPD in Berlin zeige, dass der Mietendeckel kommen werde. Sämtliche ökonomischen und verfassungsrechtlichen Gegenargumente würden in den Wind geschlagen. Warnecke wies darauf hin, dass neben dem Mietendeckel selbst auch die weiter stark beschränkte Eigenbedarfskündigung viele Private davon abhalten werde, Wohnraum anzubieten: „Wer nicht damit rechnen kann, in zehn oder zwanzig Jahren selbst in eine gekaufte Wohnung einziehen zu können, wird es von vornherein lassen. Der Berliner Wohnungsmarkt wird dann von ausländischen Investoren dominiert werden.“
9. Dezember 2019 - 14:57:30
Mietpreisbremse: Bundesverfassungsgericht erteilt Verlängerung klare Absage
Haus & Grund fordert Ende der Mietpreisbremse

„Die Mietpreisbremse kann nicht verlängert werden. Eine Verlängerung ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.“ Das stellte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute nach Bekanntwerden einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse fest. Danach ist die Mietpreisbremse in der ursprünglichen Form nicht verfassungswidrig. Die Richter betonen aber, dass dies wesentlich auch an der beschränkten Geltung von fünf Jahren liege. „Die Bundesregierung muss diesen Irrweg verlassen und endlich die Voraussetzungen für Wohnungsneubau in den Ballungsgebieten verbessern“, forderte Warnecke.

Er wies zudem darauf hin, dass der Koalitionsbeschluss vom Wochenende, den Betrachtungszeitraum der Mietspiegel von vier auf sechs Jahre auszudehnen, verfassungsrechtlich unzulässig sei. „Eine ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus den Mieten der vergangenen sechs Jahre zusammensetzt, entspricht nicht mehr dem nun von den Verfassungsrichtern gesetzten Rahmen“, betonte der Verbandspräsident.
9. Dezember 2019 - 14:48:45
Fatale Mietenpolitik wird fortgesetzt
Politik kaschiert eigene Fehler

„Die Große Koalition geht nun daran, die Fehler ihrer eigenen Wohnungs- und Mietenpolitik im Bund und in den Ländern zu kaschieren.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Beschlüsse des Koalitionsausschusses. „Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein fatales Signal an die Länder, weiterhin im wohnungspolitischen Dornröschenschlaf zu verharren. Statt für Wohnungsneubau zu sorgen, dürfen Städte wie Berlin jetzt weiter Investitionen verhindern“, sagte der Verbandschef.

Wie sehr die Politik ihren eigenen Fehlern hinterherlaufe, zeige die Absicht der Regierung, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. „Private Vermieter verkaufen ihre Wohnungen doch nicht, wenn sich mit der Vermietung Geld verdienen ließe. Sie tun es, weil die vermieterfeindliche Regulierungspolitik ihnen keine Wahl lässt“, betonte Warnecke.

Weitere beabsichtigte Regelungen träfen insbesondere die privaten Kleinvermieter. Der Rückzahlungsanspruch bis 30 Monate nach Vertragsbeginn, wenn die vereinbarte Miete oberhalb der Grenzen der Mietpreisbremse liegt, wird nach Ansicht von Haus & Grund viele Vermieter weiter verunsichern. „Wir brauchen Ermunterung für alle, die Wohnraum vermieten wollen, nicht Verunsicherung“, betonte Warnecke. Dafür seien sie auch auf aussagekräftige Mietspiegel angewiesen. Doch auch dieses seit Jahrzehnten erfolgreich angewendete Instrument werde Stück für Stück zerstört. „Mit der Ausweitung des Betrachtungszeitraums für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre wird bei Weitem keine Marktmiete mehr abgebildet. Und viele Kommunen werden gar nicht das Geld haben, nun komplett neue Mietspiegel zu erstellen“, gab Warnecke zu bedenken.
9. Dezember 2019 - 14:43:56
Verheerende Bilanz nach zwei Jahren Mieterstromgesetz
Gesetz muss substantiell verbessert werden

„Die aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur belegen das Versagen der Klimapolitik der Bundesregierung“, so die Bilanz von Haus & Grund Präsident Kai Warnecke zwei Jahre nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes. Bislang wurden nur gut 700 Mieterstromprojekte mit einer Gesamtleistung von 15,3 Megawatt Peak bei der Bundesnetzagentur gemeldet. „Das ist Lichtjahre von dem im Gesetz festgeschriebenen jährlichen Fördervolumen von 500 Megawatt Peak entfernt“, erinnert der Verbandspräsident. „Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, auf welcher Grundlage diese offensichtlich maßlos überzogenen Prognosen und Erwartungen entstanden sind. Und vor allem: Wie sie dieses Ziel auch nur annähernd erreichen will.“

Positiv bewertet der Eigentümerverband die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, das Gesetz im Herbst nachzubessern. „Bei der vollmundigen Ankündigung darf es allerdings nicht bleiben. Angesichts der verheerenden Zahlen muss der Minister an die Substanz des Gesetzes gehen“, betont Kai Warnecke. Um Mieterstrom auch für die etwa vier bis fünf Millionen Gebäude mit zwei bis sechs Wohnungen attraktiv zu gestalten, schlägt Haus & Grund vor, Mieterstromkunden und Eigenversorger gleich zu stellen, so dass sie gleichermaßen von einem günstigen Strompreis profitieren. Der verbrauchte Mieterstrom sollte dazu einfach und unbürokratische mit den jährlichen Betriebskosten abgerechnet werden. Auf diese Weise würden private Eigentümer motiviert, in Solarstromanlagen zu investieren, und hätten gleichzeitig Sicherheit für ihre Investitionen.
9. Dezember 2019 - 14:38:15
Grundsteuer C belastet finanzschwache Privateigentümer
Haus & Grund fordert Ausnahmen

Die von der Bundesregierung beschlossene Grundsteuer C (Baulandsteuer) für baureife unbebaute Grundstücke wird nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland vor allem finanzschwache Privateigentümer belasten. „Der Bundestag muss in den kommenden parlamentarischen Beratungen dafür Sorge tragen, dass die Steuer nur für Unternehmen gilt. Private Einzeleigentümer sind keine Spekulanten“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die wahren Bodenspekulanten würden die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen. Und sie würden zudem jene Grundstücke kaufen, welche die finanzschwachen Eigentümer wegen der Grundsteuer C verkaufen müssten.

Da in vielen Städten neuer Wohnraum benötigt wird, möchte die Bundesregierung den Gemeinden die Möglichkeit einräumen, einen erhöhten Grundsteuerhebesatz auf baureife Grundstücke festzusetzen. Dahinter steckt die Annahme, dass viele Grundstücke bisher unbebaut bleiben, weil die Eigentümer auf eine Wertsteigerung hoffen. „Seit den 1960er Jahren wissen wir, dass diese Steuer ein Irrweg ist“, erinnerte Warnecke. Damals hatte sich weder das Baulandangebot nennenswert ausgeweitet noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken. Entgegen den Vorhersagen ihrer Befürworter bestrafte die Grundsteuer C vor allem diejenigen, die keine oder nur geringe finanzielle Reserven hatten, um ihr Grundstück zu bebauen.
9. Dezember 2019 - 14:34:14
Mietendeckel: Bundesregierung muss klare Signale setzen
Berliner Senat verweigert sich einer nachhaltigen und sozialen Wohnungsmarktpolitik

„Die Bundesregierung ist dringend gefordert, klare Signale zu setzen: Ein Mietendeckel ist keine Lösung für die Probleme auf dem Wohnungsmarkt“, kommentierte Haus & Grund Präsident Kai Warnecke den heutigen Beschluss des Berliner Senats, einen Mietendeckel einzuführen. Aus Sicht des Eigentümerverbandes ist diese Entscheidung ein weiterer Beleg für die fehlgeleitete Wohnungsmarktpolitik in der Hauptstadt. „Dieser Fehler darf auf keinen Fall weitere Nachahmer finden. Nachhaltige und soziale Wohnungsmarktpolitik kann nur mit den privaten Eigentümern gelingen – nicht gegen sie.“

Eine fünfjährige Mietendeckelung wird dazu führen, dass private Eigentümer entweder ihre Wohnungen verkaufen oder keine Modernisierungen mehr durchführen, sodass die Wohnqualität drastisch sinken wird, so die Befürchtung von Haus & Grund. „In jedem Fall sind die Leidtragenden am Ende sowohl die Eigentümer als auch vor allem die sozial schwachen Mieter – genau diejenigen also, denen geholfen werden soll“, warnte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 14:29:52
Reform der Grundsteuer: Haus & Grund begrüßt Länder-Öffnungsklausel
Länder sollten Chance für bessere Lösungen nutzen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Einigung der Regierungsparteien auf eine Länder-Öffnungsklausel bei der Reform der Grundsteuer. „Die Länder sollten diese Chance nutzen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, ihre Bürger vor einem teuren Bürokratiemonstrum wie das von Bundesfinanzminister Scholz favorisierte Modell zu bewahren“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er forderte, dass während des nun folgenden parlamentarischen Prozesses beim Modell des Finanzministers noch einige Punkte nachgebessert werden müssen. Insbesondere die bislang vorgesehene Wettbewerbsverzerrung zwischen einzelnen Mietwohnungsanbietern dürfe nicht zur Realität werden. „Es kann nicht sein, dass Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen bei der Grundsteuer bevorteilt werden sollen. Es ist Aufgabe des Staates, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen“, betonte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 14:26:20
Wohnungsmarkt braucht konstruktive Lösungen, nicht auf Konfrontation angelegte Vorschläge
Haus & Grund zur Debatte um bundesweiten Mietendeckel

Die Ankündigung des kommissarischen SPD-Parteichefs Schäfer-Gümbel, bundesweit einen Mietendeckel einführen zu wollen, ist aus Sicht von Haus & Grund Deutschland „ein weiterer unglücklicher Versuch, von der verfehlten Wohnungspolitik der Partei abzulenken“. Verbandspräsident Kai Warnecke betonte heute in Berlin: „Dieser auf Konfrontation angelegte Vorschlag verhindert konstruktive Lösungen.“ Wie wenig zielführend die populistische Idee eines Mietendeckels ist, habe die Debatte in Berlin in den vergangenen Tagen gezeigt. Vermieter, Mieter und Investoren seien alle gleichermaßen verunsichert. „Wir setzen darauf, dass es auch in den Reihen der SPD Politiker gibt, die das erkennen und diese Umsetzungspläne auf Bundesebene kassieren. Weiterer sozialer Unfriede auf dem Mietwohnungsmarkt und wirtschaftliche Schäden müssen verhindert werden“, so Warnecke.
9. Dezember 2019 - 14:23:33
Haus & Grund: Mietendeckel verhindert Klimaschutz
Berliner Senat hat seine Aufgabe nicht verstanden

Der geplante Berliner Mietendeckel verhindert Klimaschutz. Wer mehr Klimaschutz im Gebäudebestand will, muss Investitionen fördern, nicht unterbinden. Das sagte heute Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland.

Er verwies auf das Beispiel Lissabon, wo die Wohngebäude aufgrund von überzogenen Mietenregulierungen mehr und mehr verfallen. „Unsere zentralen politischen Herausforderungen – Klimaschutz und demografischer Wandel – verlangen Investitionen. Dafür brauchen wir ökonomische Freiheit. Mietendeckel und Mietenprüfungsbehörden sind das komplette Gegenteil“, betonte Warnecke. Der Berliner Senat habe seine Aufgaben nicht verstanden. Senatorin Lompscher erweise den Berliner Mietern mit ihrer Politik einen Bärendienst. „Fatal wäre, wenn dieses schlechte Beispiel in anderen Städten Schule machen würde.“
9. Dezember 2019 - 14:16:56
Eigenbedarfskündigung: Interessen müssen in jedem Einzelfall abgewogen werden
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteile

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof heute mit zwei Urteilen (VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Entscheidungen. „Der Rechtsstaat gebietet diese Abwägung – und zwar immer auf den konkreten Fall bezogen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er betonte, dass niemals infrage gestellt werden dürfe, dass Eigentümer ihre vermietete Wohnung grundsätzlich eines Tages auch selbst nutzen können. Dies sei ein legitimes Recht, das der Staat schützen müsse. Nur dann würden überhaupt hinreichend Mietwohnungen angeboten und nur dann seien vermietete Immobilien als Teil der privaten Altersvorsorge in vielen Fällen überhaupt eine Option.
9. Dezember 2019 - 14:09:40
Grundsteuer C: Schaufensterpolitik gegen die eigenen Wähler
Bundesregierung will Strafsteuer auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warf der Bundesregierung heute vor, mit der Einführung einer zusätzlichen Steuer auf unbebaute, baureife Grundstücke eine verfehlte Wohnungspolitik auf Kosten der Bürger zu betreiben. „Am Ende wird die Rentnerin ihren Obstgarten verkaufen müssen, weil sie die Grundsteuer C nicht zahlen kann. Der Investmentfonds mit Sitz in der Karibik hingegen kann weiter spekulieren, weil das Finanzamt mangels Adresse nicht mal den Steuerbescheid verschicken kann“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Am 10. April will das Bundeskabinett die neue Grundsteuer C beschließen.

Wer keine oder nur geringe finanzielle Reserven hat, wird nach Einschätzung von Haus & Grund der Verlierer der Steuer sein. Die wahren Bodenspekulanten – Konzerne und Fonds – würden die Grundsteuer C hingegen aus der Portokasse zahlen. Warnecke verwies auf Erfahrungen mit dieser Steuer aus den 1960er Jahren. Damals wurde die Grundsteuer C nach nur zwei Jahren abgeschafft. Weder hatte sich das Baulandangebot nennenswert ausgeweitet noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken.
9. Dezember 2019 - 14:05:16
Bauland ohne Flächenversiegelung: Eigentümer beim Dachausbau unterstützen
Haus & Grund begrüßt Bauflächenoffensive der Grünen

Die Dächer unserer Häuser bieten viel Potenzial für den Wohnungsbau. Das betont der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich des heutigen Antrags der Grünen im Bundestag zum Sofortprogramm Bauflächenoffensive. „Auf den Gebäuden in Ballungsräumen könnten durch Dachausbau und -aufstockung bis zu 2,7 Millionen Wohnungen entstehen – ohne dafür neues Bauland ausweisen zu müssen. So ist das 30-Hektar-Ziel in Sachen Flächenverbrauch in greifbarer Nähe“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und begrüßte die Initiative der Grünen.

Um ihre individuellen Potenziale erkennen zu können, müssen die Eigentümer kompetent beraten werden. Daher sollten nach Ansicht des Eigentümerverbandes die vorgelagerten Beurteilungs- und Beratungsaufwände privater Eigentümer von der Bundesregierung gefördert werden.

Der Grünen-Antrag sieht eine zusätzliche Förderung des Dachausbaus bei der Installation von Fotovoltaikanlagen vor. „Diese Förderung zielt in die richtige Richtung und muss weitergedacht werden“, kommentierte Warnecke. Hier braucht es seiner Ansicht nach mehr Investitionssicherheit für Eigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser und pragmatische Lösungen bei der Versorgung der Mieter mit am Haus erzeugten klimafreundlichem Strom. Anstatt komplizierter Stromlieferverträge sollte ein Vermieter diesen Strom unbürokratisch über die Betriebskosten mit seinen Mietern abrechnen können.
9. Dezember 2019 - 13:40:10
Praxistest: Selbst Experten scheitern an der ortsüblichen Vergleichsmiete
Haus & Grund fordert Abschaffung der Mietpreisbremse

Selbst Experten können die ortsübliche Vergleichsmiete nicht korrekt ermitteln. Das ist das Ergebnis eines Praxistests von Haus & Grund Deutschland. „Die Große Koalition beschließt Gesetze, die nicht nur private Kleinvermieter überfordern. Auch Experten können nicht helfen. Daraus muss der Bundestag endlich Konsequenzen ziehen: Die Mietpreisbremse muss weg!“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

In Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, knüpft die Neuvertragsmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete an. Letztere kann entweder mit dem örtlichen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder mit dem Gutachten eines Sachverständigen festgestellt werden. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, sind private Vermieter auf Sachverständige angewiesen, weil sie nicht – wie ein Konzern oder eine Genossenschaft – auf eigene Vergleichswohnungen zurückgreifen können. „Häufig haben wir bei unserem Praxistest gar keine Gutachter gefunden. Wenn doch, rieten einige aufgrund der hohen Kosten von einem Gutachten ab“, erläuterte Warnecke. Daher konnten in Bremen, Kiel und Kassel keine Gutachten erstellt werden. In Berlin haben drei Experten ein Gutachten für dieselbe Wohnung erstellt. Dabei kam es zu Abweichungen von 26 Prozent. Auch in Bonn konnte Haus & Grund nach langem Suchen drei Gutachter beauftragen und auch hier gab es Abweichungen von bis zu 27 Prozent bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Warnecke wies darauf hin, dass selbst mit Mietspiegeln die Probleme nicht beseitigt werden: So nahmen einige Gutachter für ihre Arbeit den örtlichen Mietspiegel zu Hilfe. Es zeigte sich, dass unterschiedliche Gutachter dasselbe Wohnungsmerkmal derselben Wohnung unterschiedlich bewerteten und somit zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. „Es kann nicht sein, dass Mieter und Vermieter mit diesem Problem alleingelassen werden und die Politik immer weiter Konfliktpotenziale schafft“, kritisierte der Verbandspräsident.
9. Dezember 2019 - 13:24:53
Sozialrecht und Datenschutz behindern Wohnungslosenhilfe
Sozialhilfeträger und Vermieter können gemeinsam helfen

„Viele Fälle von Wohnungslosigkeit ließen sich verhindern, wenn die rechtlichen Hürden gesenkt würden und Sozialhilfeträger und Vermieter enger zusammenarbeiten könnten.“ Mit diesen Worten kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heute veröffentlichten Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Danach waren im Laufe des Jahres 2017 rund 650.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. „Wir müssen verhindern, dass Mietrückstände und damit Krisensituationen entstehen. Das gemeinsame Ziel von Mieter, Vermieter und Sozialhilfe muss sein, dass die Kosten der Unterkunft oder das Wohngeld beim Vermieter ankommen und so die Wohnung gesichert wird“, so Warnecke.

Der Eigentümerverband sieht dafür konkret zwei Ansatzpunkte:

Der Mieter kann mit der Beantragung von sozialen Leistungen auch beantragen, dass die Kosten der Unterkunft direkt auf das Konto des Vermieters gezahlt werden sollen. Damit wird verhindert, dass der Mieter den Betrag für seinen sonstigen Lebensunterhalt verwendet oder möglicherweise nicht ordnungsgemäß in voller Höhe weiterleitet. Haus & Grund: „Die Sozialträger sollten die Antragsteller in deren eigenem Interesse gezielt über diese Möglichkeit informieren. Darüber hinaus ist anzudenken, ob dem Vermieter nicht seinerseits eine entsprechende Antragsbefugnis eingeräumt wird.“
Auch ohne Antrag des Mieters kann der Sozialträger im Rahmen der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II Direktzahlungen an den Vermieter veranlassen. Die Voraussetzungen sind aber sehr eng und erfordern insbesondere das Vorliegen von Mietrückständen, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Haus & Grund: „Die Behörde erfährt von Mietrückständen in der Regel erst durch das Gericht, wenn eine Räumungsklage eingereicht ist. Dies ist aber regelmäßig zu spät, um das Mietverhältnis zu retten. Hier muss dringend der frühzeitige Informationsaustausch zwischen Behörde und Vermieter ermöglicht werden, welchem derzeit das Datenschutzrecht entgegensteht. Der Vermieter sollte von einer Übernahme der Unterkunftskosten durch einen Sozialträger Kenntnis erlangen. Gleichzeitig sollte er diesen über einen aufgelaufenen Mietrückstand informieren dürfen. Zudem sollte die Behörde befähigt werden, bereits anlässlich der ersten rückständigen Miete die Direktzahlung an den Vermieter zu veranlassen. Diese Regelungen sollten nicht nur für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gelten, sondern auf das Wohngeld ausgeweitet werden.“
9. Dezember 2019 - 13:21:22
Diskussion um Mietenregulierung geht an tatsächlicher Marktentwicklung vorbei
Eigentümerverband kritisiert Populismus

„Angesichts der bundesweit stagnierenden Neuvertragsmieten und des immer schwächer werdenden Anstiegs der Bestandsmieten sind alle Debatten über weitere Mietpreisregulierungen unnötiger Populismus.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, den heute veröffentlichten F+B-Wohn-Index Deutschland. Danach stiegen die Neuvertragsmieten im Vergleich der Quartale 2-19 zu 1-19 um 0,0 Prozent die Bestandsmieten verteuerten sich um 0,3 Prozent. Der Anstieg der Mieten liegt somit deutlich unter der aktuellen Inflationsrate von 1,6 Prozent.

Die aktuellen Daten legen eine Beruhigung des Mietwohnungsmarktes nahe, auch in den Metropolen, so der Eigentümerverband. „Jetzt ist die Politik gefragt, die aktuell übermäßig scharfe Diskussion auf dem Wohnungsmarkt nicht weiter anzuheizen. Stattdessen gilt es, sich darauf zu konzentrieren, wie die Ursache der mancherorts noch steigenden Mieten – nämlich die Knappheit vor Ort – bekämpft werden kann“, betonte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 13:18:24
Haus & Grund: Ausweitung der Vorkaufsrechte gängelt Eigentümer
Erkenntnisse der Baulandkommission werden konterkariert

„In Zukunft müssen Immobilienkäufer im Hinterzimmer der Rathäuser verhandeln, was sie bauen und modernisieren dürfen, anstatt sich auf öffentliche Bebauungspläne und Satzungen verlassen zu können“, kommentiert Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, die Einigung der Vertreter der Länder und der Koalitionsfraktionen im Bundestag zur Umsetzung der Ergebnisse der Baulandkommission. Diese wollen die Forderung der kommunalen Spitzenverbände umsetzen, die Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden bei Haus- und Grundstückskäufen massiv auszuweiten.

„Anscheinend glauben die kommunalen Vertreter selbst nicht mehr daran, dass die Städte und Gemeinden bestehende Planungsinstrumente – wie Bebauungsplan und Erhaltungssatzungen – anwenden können“, so Warnecke. „Diese Ausweitung des Vorkaufsrechts ist auch ein Misstrauensvotum der kommunalen Spitzenverbände an unsere Städte und Gemeinden, jedoch keinesfalls eine Antwort auf die Wohnungsknappheit.“ Private Eigentümer werden kommunale Vorkäufe nur verhindern können, indem sie den Kommunen weitreichende Zugeständnisse machen. Die Ausweitung der Vorkaufsrechte ist damit aus Sicht des Eigentümerverbandes ein weiterer Schritt zur Gängelung privater Eigentümer.

Von den zahlreichen Ideen der Baulandkommission werden diejenigen umgesetzt, die einen regulativen, die Bürger einschränkenden Charakter haben. Wie damit der Bau bezahlbarer Wohnungen initiiert und Bauland bereitgestellt werden kann, erschließt sich aus Sicht von Haus & Grund nicht.
9. Dezember 2019 - 13:14:12
Aufkommensneutrale Grundsteuerreform in weiter Ferne
Mehrzahl der Kommunen vermeidet klare Position zur Hebesatzanpassung

„Der Bundesfinanzminister hat den schwarzen Peter an die Kommunen gereicht – sie sollen sein Versprechen einer aufkommensneutralen Reform umsetzen. Doch schon heute steht fest: Die Kommunen spielen nicht mit“, betonte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzespakets im Bundestag.

Er verwies auf die ersten Ergebnisse einer aktuellen Umfrage. Der Eigentümerverband hat mehr als 1.600 Bürgermeister in Kommunen mit über 10.000 Einwohnern angeschrieben und gefragt, ob sie den Hebesatz der Grundsteuer nach einer Reform so anpassen werden, dass das Grundsteueraufkommen innerhalb der Gemeinde in etwa gleich bleibt. Aus nur 22 Prozent der bislang vorliegenden 619 Antworten geht hervor, dass die Kommunen eine solche Anpassung vornehmen und damit die Aufkommensneutralität sichern wollen. 63 Prozent der Antwortenden (ein Viertel aller Befragten) wissen hingegen nicht, wie sie im Falle einer Reform reagieren werden. „Das ist ein deutlicher Beleg für die Verunsicherung der Kommunen“, so Warnecke. „Es liegt nun bei Bund und Ländern, diese Verunsicherung zu beseitigen und die Kommunen auf die Schritte vorzubereiten, die im Falle der geplanten Reform dringend notwendig werden, um die Steuerlast auf Bundesebene konstant zu halten.“
9. Dezember 2019 - 13:10:57
Gebäudeenergiegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung
Haus & Grund: Angabe von Energiekennwerten muss freiwillig sein

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist ein gutes Signal in Richtung private Eigentümer, dass an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit festgehalten wird und die energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand nicht weiter verschärft werden. Die Politik hat offenbar erkannt, dass Verschärfungen von Anforderungen die Umsetzung der Klimaziele eher behindern als befördern“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf im Bundeswirtschaftsministerium. Ebenfalls positiv bewertet der Verband die vorgesehene Innovationsklausel, nach der die Bundesländer bei energetischen Modernisierungen Abweichungen von gesetzlichen Energieeinsparvorschriften genehmigen können, wenn die Energieeinsparungen bei einem anderen Gebäude in der Nähe entsprechend höher ausfallen. „Diese Verrechnungsidee ermöglicht Quartierslösungen und reduziert den Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich insgesamt.“

Kritisch sieht der Eigentümerverband die vorgesehenen Neuerungen rund um den Energieausweis. Dieser soll künftig verbindliche Angaben von CO2-Emissionen enthalten. Außerdem richtet sich die Einteilung der Effizienzklassen künftig nicht mehr nach der Endenergie, sondern nach dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch. „Bei der Erstellung der Energieausweise gibt es nach wie vor gravierende Differenzen. Darüber hinaus ist dieses Instrument aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlagen für einen Vergleich von Gebäuden völlig ungeeignet“, erklärte Kai Warnecke. Der Verband fordert daher, die Pflicht zur Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen abzuschaffen und auf freiwillige Basis zu stellen. Darüber hinaus sollten Energieausweise in Form der Verbrauchsausweise beibehalten werden.
9. Dezember 2019 - 13:07:48
Berliner Mietendeckel würde Mietwohnungsmarkt zusammenbrechen lassen
Haus & Grund sieht Verstoß gegen europäisches Recht

Mietendeckel, wie der vom Berliner Senat geplante, werden nach Einschätzung von Haus & Grund Deutschland mittel- bis langfristig dazu führen, dass der Mietwohnungsmarkt zusammenbricht. Das zeigten Vergleiche mit Spanien oder anderen europäischen Ländern, in denen solche Maßnahmen ergriffen wurden. „Immer mehr Mietwohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann selbst genutzt. Diejenigen Mieter, die sich das nicht leisten können – und die eigentlich von dem Mietendeckel profitieren sollen! –, werden dabei in die Röhre gucken“, warnt Verbandspräsident Kai Warnecke.

Er weist darüber hinaus darauf hin, dass eine solche Maßnahme auch gegen europäisches Recht verstoßen würde. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bezüglich eines Falls aus Polen entschieden, dass Vermietung wirtschaftlich sein muss. Wenn ein Mietendeckel eingeführt wird, ist genau das nicht gegeben“, so Warnecke.
9. Dezember 2019 - 13:00:39
Studie zu Müllgebühren zeigt hohe Unterschiede
Kommunen können spürbar zu niedrigeren Wohnkosten beitragen

Die Kosten für die Müllabfuhr müssen nicht hoch sein, sind es aber in vielen deutschen Städten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin vorgestellt hat. Preisgünstigste Städte sind:

1. Flensburg
2. Nürnberg
3. Magdeburg

Die teuersten Städte sind:
98. Bergisch-Gladbach
99. Moers
100. Leverkusen

In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat, werden die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs miteinander verglichen. „In Flensburg zahlt unsere Familie für einen 14-tägigen Vollservice 130,20 Euro. In Leverkusen zahlt sie für einen 14-tägigen Teilservice 562,16 Euro. Das sind über 430 Euro jedes Jahr mehr – bei einem geringeren Service“, berichtet Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Gründe für diese Differenzen müssten offengelegt werden. Er betonte, dass mit der Studie keine Stadt an den Pranger gestellt werden solle: „Wir wollen für Transparenz sorgen und die Städte und Gemeinden motivieren, ihre Dienstleistungen für die Bürger günstiger, flexibler und transparenter anzubieten. Damit könnten sie einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Wohnkosten leisten“, unterstrich Warnecke.
9. Dezember 2019 - 12:57:01
Energetische Gebäudemodernisierungen endlich steuerlich fördern
Haus & Grund warnt vor weiteren Verzögerungen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute den Bund und die Länder auf, sich zügig auf eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu einigen. „Seit Jahren wird diese Maßnahme von allen Parteien und allen politischen Ebenen gefordert, aber passiert ist bisher gar nichts“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke vor der heutigen Sitzung des Klimakabinetts.

Haus & Grund schlägt eine Ergänzung des Einkommensteuergesetzes vor. Danach sollten energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den darauffolgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten abgesetzt werden können.

„Die privaten Haus- und Wohnungseigentümer haben in den vergangenen Jahren viel in die energetische Modernisierung investiert – ganz überwiegend ohne öffentliche Gelder. Eine ergänzende steuerliche Förderung ist eine notwendige Voraussetzung für weitere Investitionen und somit weitere Kohlendioxidreduktionen im Gebäudebestand“, stellte Warnecke fest.
9. Dezember 2019 - 12:54:05
Staatssekretär Wanderwitz: Grundsteuer bleibt umlagefähig
Haus & Grund begrüßt Bestätigung des Bundesbauministeriums

Die Grundsteuer wird umlagefähig bleiben, egal wie die Reform gestaltet wird. Darüber seien sich die drei Koalitionsparteien einig. Das hat Marco Wanderwitz, Staatssekretär im Bundesbauministerium, anlässlich des 133. Zentralverbandes von Haus & Grund Deutschland in Berlin klargestellt. „Das ist eine hervorragende Nachricht und ein Signal hin zu einer vernünftigen, sachlichen Wohnungspolitik“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

In Bezug auf die aktuelle Mietrechtsdebatte erläuterte Wanderwitz vor rund 500 Delegierten und Gästen des Eigentümerverbandes, es werde nur das kommen, was im Koalitionsvertrag steht, sowie eine Verlängerung des Bindungs- und Betrachtungszeitraumes bei den Mietspiegeln. Haus & Grund begrüßt, dass damit alle weitergehenden Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium – wie beispielsweise ein Mietendeckel – vom Tisch sind. „Es ist ein hoffnungsvolles Zeichen, dass das Bundesbauministerium hier auf sehr konstruktive Weise das Ruder in die Hand nimmt“, so Warnecke.
9. Dezember 2019 - 12:50:40
Haus & Grund feiert 133. Verbandstag in Berlin
Präsident Warnecke ruft zu sachlicher Debatte auf

Haus & Grund Deutschland feiert heute seinen 133. Verbandstag. In seiner Eröffnungsrede kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke die emotionsgeladene Debatte über aktuelle wohnungsmarktpolitische Herausforderungen: „Wir sollten endlich zu den Fakten zurückkehren und das gesellschaftspolitisch äußerst schädliche Ausspielen von Mietern gegen Vermieter beenden.“ Explizit ging er auf die jüngsten Mietrechtsvorschläge von Justizministerin Barley sowie auf die Enteignungsdebatte ein. „Wer das Eigentum infrage stellt, stellt auch die demokratische Grundordnung dieses Landes und unsere Freiheitsrechte infrage!“, unterstrich Warnecke.

Warnecke appellierte an alle verantwortlichen Politiker, die von Haus & Grund vertretenen privaten Haus- und Wohnungseigentümer als Teil der Problemlösung zu sehen. Die privaten Eigentümer hätten einen persönlichen Bezug zu ihrer Wohnung, seien bekannter Ansprechpartner für die Mieter und packten selbst an. Sie vermieteten fair und nachgewiesenermaßen günstiger als andere Vermieter. Und sie seien in ihren Kommunen verwurzelt und übernähmen dort auch für ihre Mieter Verantwortung. „Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Der Staat kann nicht und sollte auch nicht versuchen, an ihre Stelle zu treten“, unterstrich Warnecke.

Rund 500 Vertreter der Haus & Grund-Landesverbände und der 900 Vereine sowie Gäste aus Politik und Wirtschaft sind nach Berlin gekommen. Als Ehrengäste begrüßt Haus & Grund die Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesbauminister, Marco Wanderwitz, sowie den CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner.
9. Dezember 2019 - 12:46:55
Mietrechtsentwurf von Barley ist offener Angriff auf private Vermieter
Altersvorsorge von 4 Millionen privaten Kleinvermietern bedroht

„Die neuesten Mietrechtsideen von Noch-Bundesjustizministerin Barley sind ein sehr offen formulierter Angriff auf alle privaten Vermieter.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestern von der Ministerin vorgestellten Pläne. Die rund 4 Millionen privaten Vermieter stehen in der Mitte der Gesellschaft. Sie sind seit vielen Jahrzehnten die tragende Säule der guten Wohnraumversorgung und sorgen selbst für ihr Alter vor. Sie schaffen so erst die Grundlage, dass sich der Sozialstaat Schwächeren widmen kann. „Als Dank dafür wirft Frau Barley ihnen nun ein Gesetz vor die Füße, das viele zwingen wird, die Vermietung aufzugeben. Eine SPD, die sich als Volkspartei verstehen will, darf das nicht zulassen“, sagte Warnecke.

In dem Gesetzentwurf von Justizministerin Barley werden mit Unterstellungen und bloßen Behauptungen weitreichende Eingriffe in das Mietrecht allein zulasten der Vermieter begründet. Zudem will das Ministerium den Ländern künftig eine detaillierte Begründung für den Einsatz der Mietpreisbremse ersparen. Das sei zu aufwendig und zu schwer. Zugleich sollen die Vermieter aber auch noch nachdem der Mieter ausgezogen ist, mit Rückforderungen rechnen müssen, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete am Beginn des Mietverhältnisses nicht centgenau ermittelt haben. „So etwas schürt Politikverdrossenheit und gefährdet den sozialen Frieden in diesem Land“, gab Warnecke zu bedenken. Statt die verfassungswidrige Mietpreisbremse – wie von Ministerin Barley vorgeschlagen – zu verlängern, müsse sie schnellstmöglich abgeschafft werden.
9. Dezember 2019 - 12:37:57
Aufkommensneutrale Grundsteuerreform? Bürgermeister sollen Farbe bekennen
Haus & Grund befragt 1.650 Kommunen

Die Reform der Grundsteuer soll insgesamt nicht mehr Geld in die kommunalen Kassen spülen. Das ist das Versprechen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland ist skeptisch. Der Minister selbst könne sein Versprechen gar nicht einhalten. Haus & Grund will es genauer wissen. „Entscheidend ist am Ende, wie es die Gemeinden mit ihren Hebesätzen halten. Deshalb wollen wir von 1.650 Bürgermeistern in Deutschland wissen, ob sie im Falle von Mehreinnahmen nach der Grundsteuerreform wirklich ihre Hebesätze senken werden“, erläutert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Anfang dieser Woche erhalten die Bürgermeister einen Brief von Haus & Grund mit einem Fragebogen. Sie werden gefragt, ob die Gemeinde beabsichtigt, den Hebesatz der Grundsteuer nach einer Reform so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen innerhalb der Gemeinde nach einer Reform in etwa gleichbleibt. „Wir wissen um die teils schwierige Lage der kommunalen Finanzen. Kommunen mit angespannter Haushaltslage werden sich schwertun, auf Mehreinnahmen zu verzichten“, gibt Warnecke zu bedenken. Eine reformierte Grundsteuer werde von den Bürgern allerdings nur dann akzeptiert, wenn sie die Mieter und Eigentümer nicht höher belaste.
9. Dezember 2019 - 12:31:59
Weitere Verschärfung der Mietpreisbremse reine Augenwischerei
Die SPD scheitert an ihrer eigenen Wohnungspolitik

Nach Auffassung des Vermieterverbandes Haus & Grund Deutschland ist die von Justizministerin Barley angekündigte weitere Verschärfung der Mietpreisbremse reine Augenwischerei im Endspurt des Europawahlkampfes. „Die SPD gaukelt einkommensschwachen Mietern und Wohnungssuchenden vor, mit der Mietpreisbremse ließe sich das Problem einer enorm hohen Wohnungsnachfrage bei einem weitgehend starren Angebot lösen. Das kann nicht funktionieren. Die SPD scheitert an ihrer eigenen Wohnungspolitik“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Anlass für den Vorstoß von Barley ist die Behauptung, dass sich viele Vermieter absichtlich nicht an die Mietpreisbremse halten. Haus & Grund weist darauf hin, dass es keine einzige Studie gebe, die zeige, dass Vermieter bewusst gegen die Mietpreisbremse verstießen. Nicht einmal die vom Bundesjustizministerium beauftragte Evaluation der Mietpreisbremse komme zu diesem Ergebnis. „Die Mietpreisbremse muss abgeschafft werden. Die Bundesregierung sollte sich darauf konzentrieren, die wahren Wohnungsmarktprobleme zu bekämpfen. Das sind in erster Linie die hohen Baukosten und fehlendes Bauland und gerade nicht das Mietrecht“, betonte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 12:28:27
Haus & Grund begrüßt Stärkung des Wohngeldes
Wichtige Unterstützung für einkommensschwache Mieter

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Stärkung des Wohngeldes. „Dieser Schritt wird einkommensschwache Mieter wesentlich zielgenauer und wirksamer unterstützen als jede Mietrechtsänderung“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er hob hervor, dass das Wohngeld nicht nur erhöht, sondern künftig auch dynamisiert wird. „Das ist eine wichtige Neuerung, die es vielen Wohngeldbeziehern erspart, nach einigen Jahren aus der Förderung herauszufallen“, betonte Warnecke. Das Wohngeld wird Mietern gezahlt, deren Mietbelastung eine bestimmte Grenze überschreitet. Erhöht sich das Einkommen geringfügig, wurde bisher in vielen Fällen kein Wohngeld mehr gezahlt. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen das Wohngeld und die entsprechenden Miet- und Belastungsgrenzen regelmäßig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden. Für selbstnutzende Eigentümer gibt es ein Pendant zum Wohngeld – den Lastenzuschuss.
9. Dezember 2019 - 12:25:26
Debatte über Eigenbedarfskündigungen schürt auf verantwortungslose Weise Ängste
Haus & Grund zu aktuellen BGH-Urteilen

„Die intensive und emotionale Debatte über nicht übertragbare Einzelfallentscheidungen ist ein alarmierendes Signal, wie aufgeheizt die Stimmung in umkämpften Wohnungsmärkten ist“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die beiden heutigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu Eigenbedarfskündigungen. Bei diesem Thema oft vorgenommene Schwarz-Weiß-Malerei werde der Sache nicht gerecht.

Gesetzesänderungen beim Eigenbedarf lehnt der Verband strikt ab. Die inhaltlichen und formalen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung seien umfassend definiert. Es sei jedoch nicht möglich, jeden Einzelfall per Gesetz zu regeln. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass im Streitfall die Gerichte die Interessen von Vermieter und Mieter sorgsam abwägen müssen. „Das Verfahren ist gut und gerecht so, für beide Seiten. Das Bittere bei jeder Gerichtsentscheidung zu Eigenbedarf ist: Es kann immer nur einen Gewinner geben, der die Wohnung nutzen darf, und einen Verlierer, der eine andere Bleibe suchen muss.“

Die öffentlichen Spekulationen des Mieterbundes sowie einzelner Politiker über angeblich steigende Zahlen von Eigenbedarfskündigungen schüren „auf verantwortungslose Weise“ Ängste, so Verbandspräsident Warnecke: „Sie basieren ausschließlich auf einseitigen Schätzungen. Weder zu Eigenbedarfskündigungen noch zu daraus entstehenden Gerichtsverfahren gibt es unabhängige Zahlen.“ Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Gerichtsverfahren in der Kategorie „Wohnraummietsachen“, die unter anderem Eigenbedarfskündigungen enthält, seit Jahren rückläufig. 2017 wurden 217.801 Streitigkeiten zu Wohnraummietsachen vor den Gerichten verhandelt – rund 18 Prozent weniger als vier Jahre zuvor (2013: 266.273). „Diese Zahlen zeigen, dass sowohl Mieter als auch Eigentümer ein Interesse an einvernehmlichen Lösungen haben. Und dass diese offenbar auch zunehmend gefunden werden. Wenn vor diesem Hintergrund aus parteipolitischen Gründen Einzelfallentscheidungen reißerisch dargestellt und verallgemeinert werden, kratzt das am sozialen Frieden“, betonte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 12:21:40
Gerichtsentscheidungen zu Eigenbedarf sind Einzelfallentscheidungen
Haus & Grund warnt vor Verallgemeinerungen

„Wenn eine Eigenbedarfskündigung vor Gericht verhandelt wird, müssen die Richter die Interessen von Vermieter und Mieter sorgsam gegeneinander abwägen. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren klargestellt. Damit verbieten sich einseitige Verallgemeinerungen zugunsten der Mieter. Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und nicht übertragbar“, betont Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, mit Blick auf die morgigen Urteilsverkündungen des Bundesgerichtshofs in zwei Eigenbedarfsfällen. Aus Sicht des Eigentümerverbandes ist die bisherige Gesetzeslage für beide Seiten fair. „Gerechter geht es kaum.“

Aktuell scheinen vermehrt Fälle die Gerichte zu beschäftigen, in denen sich Mieter unter Berufung auf unzumutbare Härte aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, so die Beobachtung von Kai Warnecke. „Das spiegelt die demografische Entwicklung. Wir werden in Zukunft sicherlich vermehrt mit solchen Fällen zu tun haben.“ Auch seitens der Eigentümer sind Alter, Pflegebedarf oder Krankheit häufig der Grund für eine Eigenbedarfskündigung. „Dass Menschen irgendwann im Laufe ihres Erwerbslebens eine barrierefreie, zentral gelegene Wohnimmobilie kaufen, um darin im Alter leben zu können, ist gang und gäbe und politisch gewollt“, so Warnecke. Ihr berechtigtes Interesse, diese Immobilie irgendwann selbst nutzen zu wollen, müsse in Gerichtsverfahren genauso berücksichtigt werden wie ein ähnlich gelagertes Anliegen von Mietern.
9. Dezember 2019 - 12:18:46
Eigentümerverband warnt vor Folgen der Enteignungsdebatte
Privateigentum und Demokratie untrennbar verbunden

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnte heute vor den langfristigen Folgen der aktuellen Debatte über Enteignungen und Mietendeckel. Verbandspräsident Kai Warnecke forderte alle demokratischen Parteien und die Bürger auf, sich schützend vor das private Eigentum zu stellen. „Privateigentum ist das Fundament der sozialen Marktwirtschaft. Und nur mit dieser Art des Wirtschaftens kann Demokratie dauerhaft gelebt werden. Wer heute enteignet, zerstört morgen unser Gemeinwesen“, warnte er eindringlich.

Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten der deutschen Groß- und Universitätsstädte kann nach Auffassung des Verbandes nur mit einer klugen Strategie für ein höheres Wohnungsangebot gelöst werden. Zielführend wäre es, private Haushalte zu ermuntern, wieder mehr Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Das sei in den letzten Jahrzehnten die Garantie für ein gutes Wohnungsangebot zu fairen Preisen gewesen. „Wenn Mieter für Vermieter und Vermieter für Mieter ein Gesicht haben, gibt es ein faires Miteinander“, betonte Warnecke.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen kritisierte Warnecke die aktuelle Debatte in der Stadt Berlin. Es sei ein Stück aus dem Tollhaus, dass die Parteien, die vor 15 Jahren hunderttausende Wohnungen billig an Investmentfonds verscherbelt hätten, jetzt Enteignungen das Wort redeten. „Auf die Idee, 30 Milliarden Euro für keine zusätzliche Wohnung ausgeben zu wollen, muss man erst einmal kommen“, kritisierte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 12:14:46
Kriminalstatistik: Jeder Wohnungseinbruch ist einer zu viel
Eigentümerverband fordert Ausweitung der Förderung für Einbruchschutz

Jeder Wohnungseinbruchdiebstahl ist für die Betroffenen eine Katastrophe. Daran erinnert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der von Bundesinnenminister Seehofer vorgestellten polizeilichen Kriminalstatistik 2018. „Die rückläufigen Zahlen dürfen nicht über die hohen Sachschäden hinwegtäuschen. Und auch nicht darüber, dass die Opfer oft jahrelang unter den psychischen Folgen eines Einbruchs leiden“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Er forderte die Bundesregierung auf, sich nicht auf der Statistik auszuruhen, sondern endlich die Versprechen des Koalitionsvertrages einzulösen und das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ zu verstetigen. „Die KfW hat jüngst ihre Konditionen für das Programm verändert. Die geplante Förderung von privaten Kleinvermietern von Mehrfamilienhäusern mit zwei bis acht Wohneinheiten lässt weiter auf sich warten. Und auch die Ausweitung der Förderung auf den Neubau ist noch nicht in Sicht“, kritisierte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 12:05:57
Grundsteuerpläne sind sozialpolitischer und rechtlicher Irrweg
Haus & Grund fordert Länder zum Widerstand auf

Die jüngsten Pläne zur Reform der Grundsteuer stoßen beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland auf massive Kritik. „Der Bundesfinanzminister hat die Mitte der Gesellschaft aus den Augen verloren. Bewohner von Wohnungen privater Eigentümer und Menschen, die in den eigenen vier Wänden wohnen, bei der Grundsteuer zu benachteiligen, ist ein sozialpolitischer und rechtlicher Irrweg. Wir fordern die Landesregierungen auf, sich dem Widerstand des Freistaates Bayern gegen diese Form der Grundsteuer anzuschließen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Eine höhere Grundsteuer für Bewohner von Wohnungen privater Anbieter wäre ein staatlich verordneter Wettbewerbsnachteil für diese Anbietergruppe. Das ist nach Auffassung des Verbandes weder wettbewerbsrechtlich noch verfassungsrechtlich noch europarechtlich haltbar. Der entscheidende Fehler bei dem Ansinnen des Bundesfinanzministers und der Mehrheit der Länder sei aber die Vorstellung, private Wohnungsvermieter verhielten sich per se unsozial gegenüber ihren Mietern. Genau das Gegenteil sei der Fall.

Das Statistische Bundesamt hat kürzlich festgestellt, dass private Kleinvermieter den Mietanstieg in den vergangenen Jahren gedämpft haben. Private Wohnungskonzerne sowie öffentliche Träger und Wohnungsgenossenschaften haben die Mieten für ihre Wohnungen hingegen spürbar stärker erhöht. „Private Vermieter verhalten sich preisdämpfend. Deshalb darf die Grundsteuer nicht gegen sie, sondern mit ihnen reformiert werden“, forderte Verbandspräsident Warnecke.
9. Dezember 2019 - 12:01:14
Grundsteuer: Offenbar doch keine Einigkeit unter den Ländern
Reform muss einfach und aufkommensneutral sein

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unterstützt Forderungen der Länder Bayern und Niedersachsen nach neuen Verhandlungen über eine Reform der Grundsteuer. „Eine Reform nach den Eckpunkten, über die sich der Bund und die Länder vermeintlich geeinigt hatten, wäre viel zu kompliziert und zu teuer“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Es gehe darum, dass die Kommunen 14 Milliarden Euro pro Jahr erhalten, damit diese für alle Bürger öffentliche Leistungen bereitstellen können, die nicht bereits über andere Steuern oder Gebühren finanziert werden. „Ein kompliziertes Verfahren, das Bodenwerte und fiktive Mieten einbezieht und tausender zusätzlicher Finanzbeamter bedarf, würde vollkommen über das Ziel hinausschießen und das Wohnen vielerorts weiter verteuern. Es reicht aus, eine zukünftige Grundsteuer allein an der Grund- und Gebäudefläche zu bemessen“, betonte Warnecke.

Wenn sich Bund und Länder nicht auf ein einfaches Flächenmodell einigen können, wäre nach Ansicht von Haus & Grund auch eine Abschaffung der Grundsteuer vertretbar. Bei einem gesamtstaatlichen Überschuss von 58 Milliarden Euro im vergangenen Jahr müsse diese Option ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
9. Dezember 2019 - 11:56:36
Verbändeforderung
Wohngeld muss grundlegend reformiert werden

Das Wohngeld bedarf aus Sicht der Verbände einer grundlegenden Neuordnung.
Die Reform muss die reale Entwicklung des Immobilienmarktes berücksichtigen.
Im Rahmen der Verbändeanhörung des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (WoGStärkG) am 28. Februar 2019 kritisieren mehrere Verbraucherverbände und Gewerkschaften den vorliegenden Entwurf als unzureichend. Das Gesetz, das am 1.1.2020 in Kraft treten soll, knüpft an die bisherige Praxis an, die Wohngeldleistung pauschal zu erhöhen. Die systemischen Probleme des Gesetzes werden damit nicht berücksichtigt. Der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Deutsche Familienverband (DFV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Haus & Grund Deutschland, der Verband Wohneigentum, der Verband Wohnen im Eigentum (WiE), die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hamburg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern daher eine grundlegende Neuordnung des Wohngeldes.

FORDERUNGEN DER VERBÄNDE ZUR REFORM DES WOHNGELDES

Das Wohngeld für Mieter und der Lastenzuschuss für selbstnutzende Wohnungseigentümer müssen die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln. Das ist aus Sicht der Verbände wichtiger als eine pauschale Anpassung der Wohngeldformel alle paar Jahre. Dazu gehört eine Dynamisierung der Miethöchstbeträge, der Einkommensgrenzen und der Wohngeldleistungen. Das heißt, die Anpassung muss jährlich erfolgen. Außerdem müssen die Mietenstufen an der Vergleichsmiete ausgerichtet werden. Andernfalls könnten die positiven Anreize des Zuschusses mit der Funktion als vorrangiges Sicherungssystem schon nach kurzer Zeit verfehlt werden.

Notwendig ist auch, einen Freibetrag für Erwerbstätige einzuführen. Die geltende Rechtslage führt zu dem absurden Ergebnis, dass viele Geringverdiener keinen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern ergänzend Hartz IV beziehen müssen.

Darüber hinaus müssen eine Heizkosten- und Energiekostenkomponente eingeführt und ebenfalls dynamisch geregelt werden. Die pauschale Einpreisung der Energiekosten in den Mietzuschuss führt zur Benachteiligung einzelner Empfängergruppen. Die Verbände fordern zudem eine Klimakomponente im Rahmen energetischer Sanierungen. Diese kann erhöhte Mietkosten für Wohngeldempfänger nach Sanierungen auffangen. Zudem wird kritisiert, dass in der neu eingeführten Mietstufe VII zahlreiche Kommunen mit den höchsten ortsüblichen Vergleichsmieten unberücksichtigt geblieben sind. Die Mietstufe VII berechtigt Empfänger zu einem höheren Wohngeldzuschuss in Gemeinden mit besonders hohem Mietpreisniveau.

DIE LANGFRISTIGE STÄRKUNG DES WOHNGELDES DROHT ZU SCHEITERN

Die Wohnkostenbelastung nimmt in Deutschland immer mehr zu. Neuer Wohnraum ist für viele Verbraucher kaum noch finanzierbar. Das Wohngeld hat daher große Bedeutung für die Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Trotz steigender Bestands- und Neubaumieten ist die Zahl der Wohngeldempfänger von fast 800.000 im Jahr 2016 auf rund 550.000 im Jahr 2018 gefallen. Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung wird lediglich dazu beitragen, die Zahl der Empfängerhaushalte vorübergehend auf etwa 660.000 zu steigern. Dass danach trotz voraussichtlich steigender Miet- und Energiekosten die Zahl der Empfänger und die Ausgaben für Wohngeld wieder sinken, zeigt deutlich die strukturellen Probleme der Bezuschussung.
9. Dezember 2019 - 11:49:24
Eigentümer unterstützen, Potenziale der Gebäudeaufstockung nutzen
Haus & Grund Deutschland zu Nachverdichtung ohne Flächenverbrauch

Das enorme Potenzial der Wohnraumschaffung durch Gebäudeaufstockung kann nur genutzt werden, wenn die Rahmenbedingungen für Eigentümer deutlich verbessert werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Deutschland-Studie 2019 hin. „Notwendig sind zum einen Weiterentwicklungen im Bau- und Planungsrecht“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin. Er erläuterte, dass Gebäudeeigentümer im Vorfeld einen hohen Planungsaufwand einbringen müssen, um das individuelle Potenzial erkennen zu können. „Hier brauchen sie ein hohes Maß an Beratung. Das sollte gefördert werden.“

Die Deutschland-Studie 2019 „Wohnraum-Potenziale in urbanen Lagen – Aufstockung und Umnutzung von Nicht-Wohngebäuden“ wurde von der TU Darmstadt und dem Pestel-Institut unter Beteiligung von Haus & Grund Deutschland und zahlreichen weiteren Branchenverbänden erstellt. Sie belegt, dass durch Aufstockung von Wohn- und Nichtwohngebäuden 2,3 bis 2,7 Millionen Wohneinheiten geschaffen werden könnten.
9. Dezember 2019 - 11:23:21
Mietspiegel sind kein politisches Lenkungsinstrument
Befriedende Funktion beibehalten und stärken

„Mietspiegel dürfen nicht als politisches Lenkungsinstrument missbraucht werden. Ihre befriedende Funktion im Verhältnis Mieter/Vermieter muss erhalten und gestärkt werden.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Fachgesprächs im Bundesjustizministerium zur Reform der Mietspiegel. Aus diesen Gründen spricht sich Haus & Grund dagegen aus, den Betrachtungszeitraum im Mietspiegel abzubildender Mietänderungen von vier auf sechs Jahre auszudehnen.

Warnecke plädierte dafür, weiter den Kommunen zu überlassen, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel und ob sie einen Tabellen- oder einen Regressionsmietspiegel nutzen möchten. „Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche Variante auf die größte Akzeptanz bei Mietern und Vermietern trifft. Die Akzeptanz ist der relevante Erfolgsindikator und nicht etwa vermeintliche Wissenschaftlichkeit“, betonte der Verbandspräsident.

Haus & Grund begrüßt grundsätzlich das Ziel, die wissenschaftliche Qualität qualifizierter Mietspiegel zu verbessern. Dies gelinge durch größtmögliche Transparenz beim Erstellen von Mietspiegeln und eine möglichst hohe Beteiligung von Mietern und Vermietern an der Datenerhebung. Die Erfahrung zeige, dass die einem Mietspiegel zugrunde liegenden Basisdaten oft nicht repräsentativ für den lokalen Wohnungsmarkt sind, je nach Erstellungsmethoden unterschiedliche Ergebnisse entstehen und Daten sowie Berechnungen nicht offengelegt werden. Daher und aus rechtsstaatlichen Erwägungen muss es aus Sicht von Haus & Grund weiterhin möglich sein, qualifizierte Mietspiegel von Gerichten prüfen zu lassen.
9. Dezember 2019 - 11:19:12
Frist 1. April: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Auch Eigentümer von Denkmälern können profitieren

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2018 können in diesem Jahr bis 1. April gestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Ein vollständiger Erlass der Grundsteuer wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt – beispielsweise aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes. Voraussetzung ist, dass die Erhaltungskosten regelmäßig über den Einnahmen liegen. Bei Selbstnutzern ist der Gegenwert der Nutzung entscheidend.

Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes in Frage.

Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
9. Dezember 2019 - 11:15:35
Studie: Mietpreisbremse löst Wohnungsmarktprobleme nicht
Politik muss Bauhemmnisse beseitigen

„Die Mietpreisbremse ist nicht geeignet, Probleme auf angespannten Wohnungsmärkten zu lösen. Sie muss deshalb abgeschafft werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute, nachdem Bundesjustizministerin Barley eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Evaluation der Mietpreisbremse vorgestellt hatte. Es sei ein Skandal, dass die Ministerin die Mietpreisbremse verlängern wolle, obwohl die von ihr beauftragten Wissenschaftler dies kritisch sehen. Die Autoren der Studie bemängeln überdies, dass die Politik die Zeit seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse nicht genutzt habe, um wirksame Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit zu ergreifen.

Warnecke kritisierte, dass die Große Koalition die Mietpreisbremse zum Jahreswechsel verschärft habe, ohne die Ergebnisse der Evaluation abzuwarten. „Aktionismus und Wahlkampfgetöse helfen keinem Wohnungssuchenden. Die Politik muss endlich Bremsklötze lösen, damit insbesondere die privaten Einzeleigentümer wieder mehr Mietwohnungen zur Verfügung stellen können. Das würde erheblich zur Stabilisierung des Mietwohnungsmarktes beitragen“, betonte Warnecke.
9. Dezember 2019 - 11:05:38
Haus & Grund Deutschland ist neues Mitglied beim vzbv
Interessen der Privateigentümer bekommen ein größeres Gewicht

Haus & Grund Deutschland ist seit dem 1. Januar 2019 Mitglied des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv). „Wir freuen uns, künftig die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer durch diese Mitgliedschaft noch wirkungsvoller vertreten zu können“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Unter dem Dach des vzbv bündelt sich die Kraft und Fachkompetenz von 26 verbraucherpolitisch engagierten Verbänden und den 16 Verbraucherzentralen der Länder.
9. Dezember 2019 - 10:56:59
Es geht auch ohne Grundsteuer
Viel Wirbel um nicht einmal zwei Prozent des Steueraufkommens

„Die Kommunen brauchen neben Gebühren und Beiträgen weitere Einnahmen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dazu bedarf es aber nicht zwingend einer Grundsteuer.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke vor dem Gespräch der Finanzminister von Bund und Ländern am kommenden Montag zur Reform der Grundsteuer. Denkbar sei eine stärkere Beteiligung der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern, wie beispielsweise der Einkommensteuer. Dies könnten Bund und Länder angesichts der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Steuereinnahmen problemlos verkraften. Gleichzeitig könnte der Staat durch den Wegfall der Grundsteuer für alle Mieter und Selbstnutzer die Kosten des Wohnens spürbar senken.

Warnecke bezeichnete es als nicht nachvollziehbar, dass der Bundesfinanzminister für eine Steuer, die nicht einmal zwei Prozent zum gesamtstaatlichen Steueraufkommen beiträgt, im vergangenen Dezember ein kompliziertes, bürokratisches und verfassungsrechtlich bedenkliches Reformmodell vorgelegt hat. „Mit regelmäßig notwendigen Neubewertungen übernimmt der Finanzminister die Probleme in sein Modell, an dem die alte Grundsteuer letztlich vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist“, kritisierte Warnecke. Das sieht auch eine ständig wachsende Zahl von Länderfinanzministern so. Tausende neue Finanzbeamte nur für die Erhebung der Grundsteuer einzustellen, sei ein steuerpolitischer Irrweg.

Wenn die Abschaffung politisch nicht gewollt sei, müsse eine reformierte Grundsteuer einfach und aufkommensneutral sein. Der Haus & Grund-Präsident verwies auf den Zeitdruck: „Wenn, dann muss bis Ende dieses Jahres ein neues Gesetz verabschiedet sein. Scholz‘ wertabhängiges Modell kann es nicht sein. Dann bleibt nur noch ein Modell, das sich ausschließlich auf die Grundstücks- und Gebäudefläche bezieht. Das wäre einfach, gerecht und könnte recht schnell umgesetzt werden.“
9. Dezember 2019 - 09:58:40
Wohnnebenkosten in Regensburg am niedrigsten

Haus & Grund vergleicht Abwasser- und Müllgebühren sowie Grundsteuern

Eine vierköpfige Musterfamilie zahlt in Regensburg am wenigsten für die Abwasser- und Müllentsorgung sowie für die Grundsteuer. Das ergab eine vergleichende Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag von Haus & Grund Deutschland. Die gleiche Familie muss in Leverkusen am tiefsten in die Tasche greifen. Die Nebenkostenbelastung liegt dort um mehr als das Doppelte höher als in Regensburg.

„Die Kosten des Wohnens werden in erheblichem Maße von Städten und Gemeinden beeinflusst. Und die Zahlen zeigen, dass es vielerorts Spielräume geben muss, die Kosten des Wohnens zu senken“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse. Er forderte die Verantwortlichen auf zu analysieren, warum die Kostenbelastung zwischen den Städten um mehrere Hundert Euro voneinander abweichen. Mit dem Nebenkostenranking werde den Verbrauchern, aber auch den kommunalen Verwaltungen und den politisch Verantwortlichen ein Instrument gegeben, mit dessen Hilfe sie ihre aktuelle Positionierung im Wettbewerb der Städte um attraktive Standortbedingungen besser einschätzen und Änderungen anstoßen können.